medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
hallo zusammen!
wer kann mir die o.a. frage beantworten?bzw.info. zum nachlesen geben?
lg
anette
wer kann mir die o.a. frage beantworten?bzw.info. zum nachlesen geben?
lg
anette
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Also ich habe ein freiwilliges soziales JAhr in nem ambulanten Pflegedienst gemacht und habe dort auch viel mitbekommen, denn dort haben auch viele ungelernte gearbeitet und haben Medikamente gegeben.
Behandle jeden Bewohner so, wie du auch selbst im Alter behandelt werden willst!
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
naja...das ist eigentlich verboten. es gibt aber manchmal betriebe wo die chefin einen schriebs ausfüllt wo drin steht dass sie das erlaubt.in wie fern das rechtens ist kann ich leider nicht sagen, aber ich denke mal dass so ein schriebs nicht so einfach ausgestellt werden kann
die augen sind der spiegel unserer seele
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
vielen dank für eure schnelle antwort.
und gerade dieses,das es verboten ist, würde ich ganz gerne in einem evtl.gesetzestext nachlesen.
wisst ihr vielleicht wo ich dieses nachlesen könnte?
lg
und gerade dieses,das es verboten ist, würde ich ganz gerne in einem evtl.gesetzestext nachlesen.
wisst ihr vielleicht wo ich dieses nachlesen könnte?
lg
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hmm ne keine Ahnung sorry
Behandle jeden Bewohner so, wie du auch selbst im Alter behandelt werden willst!
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hallo Annette,
Regelungen dazu, wer was im ambulanten PD darf finden sich in den Verträgen nach § 132 SGB V, den jeder PD, der häusliche Krankenpflege anbietet, haben muss.
Für Sachsen steht da beispielsweise drin, das Behandlungspflege (also auch die Medi-Gabe) nur durch Pflegefachkräfte zu erfolgen hat.
Wird es abweichend gehandhabt und Pflegehelfer verabreichen Medi, werdet ihr vertragsbrüchig, was "ordentliche" Sanktionen nach sich ziehen kann, wenn es rauskommt.
Jens
Regelungen dazu, wer was im ambulanten PD darf finden sich in den Verträgen nach § 132 SGB V, den jeder PD, der häusliche Krankenpflege anbietet, haben muss.
Für Sachsen steht da beispielsweise drin, das Behandlungspflege (also auch die Medi-Gabe) nur durch Pflegefachkräfte zu erfolgen hat.
Wird es abweichend gehandhabt und Pflegehelfer verabreichen Medi, werdet ihr vertragsbrüchig, was "ordentliche" Sanktionen nach sich ziehen kann, wenn es rauskommt.
Jens
... wieder da ...
Ich weiß, was ich weiß, lass mich aber gern eines besseren belehren
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AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
vielen dank schensi!
dann muss ich mir den vertrag mal genauer durchlesen.
das würde ja dann auch bedeuten, wenn dieser vertrag explizit beschreibt das z.b.die medigabe oder insulingabe nur von einer fachkraft getätigt werden darf,auch die kk die medigabe nicht dem partner oder den kindern aufbürden kann!?
lg
anette
dann muss ich mir den vertrag mal genauer durchlesen.
das würde ja dann auch bedeuten, wenn dieser vertrag explizit beschreibt das z.b.die medigabe oder insulingabe nur von einer fachkraft getätigt werden darf,auch die kk die medigabe nicht dem partner oder den kindern aufbürden kann!?
lg
anette
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hallo Annette,
ich weiß jetzt nicht,ob ich dich richtig versteh:
Wenn ein PD von einem Arzt die Verordnung Medi-Gabe bekommt, darf das nur die PFK erledigen. Explizit dürftest du in dem Vertrag dazu nichts finden - es dürfte lediglich von Behandlungspflege die Rede sein.
§ 37 SGB V sagt :
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
Besteht also die Möglichkeit, dass Angehörige die Medigabe übernehmen, könnte meines Erachtens die Verordnung durch die KK abgelehnt werden.
Das betrifft aber nicht den angesprochenen Vertrag, da der ja nur sagt: wenn ICH als PD (also gewerblich) die Verordnung ausführe, dann nur durch PFK.
Jens
ich weiß jetzt nicht,ob ich dich richtig versteh:
Wenn ein PD von einem Arzt die Verordnung Medi-Gabe bekommt, darf das nur die PFK erledigen. Explizit dürftest du in dem Vertrag dazu nichts finden - es dürfte lediglich von Behandlungspflege die Rede sein.
§ 37 SGB V sagt :
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
Besteht also die Möglichkeit, dass Angehörige die Medigabe übernehmen, könnte meines Erachtens die Verordnung durch die KK abgelehnt werden.
Das betrifft aber nicht den angesprochenen Vertrag, da der ja nur sagt: wenn ICH als PD (also gewerblich) die Verordnung ausführe, dann nur durch PFK.
Jens
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AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Da die Verantwortung der PFK des Bereiches obliegt, ist durch selbige die Kontrolle durchzuführen. Die Medikamentengabe wird dokumentiert, die Dokumentation durch Verantwortliche des Bereiches (der PFK oder PDL) kontrolliert und die Medis werden durch eine PFK geblistert. Somit ist es legitim, daß eine PHK oder ein(e) APS die Medikamente verabreicht / darreicht.
... meines Wissens
LG Patrick
... meines Wissens
LG Patrick
- -Felicitas-
- Beiträge: 1394
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AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
dsfgdfg
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Guten Abend,
Behandlungspflegerische Leistungen des Pflegedienstes umfassen die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinischen Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes aufgrund einer ärztlichen Verordnung an Pflegefachkräfte nach § 22 delegiert werden.
Die Medikamentengabe durch Pflegehilfskräfte im ambulanten Bereich ist somit (zumindest in Sachsen) nicht erlaubt!!
Die von Patrick beschriebene Vorgehensweise ist im stationären Bereich legitim.
Jens
So kann man es perfekt ausdrückenNicht nur die Möglichkeit - der/die Angehörige muss es auch noch können und wollen - und der Pflegebedürftige muss diese Verrichtung auch von dieser Person akzeptieren.
Dazu hier der Ausschnitt aus dem sächsischen Vertrag:Da die Verantwortung der PFK des Bereiches obliegt, ist durch selbige die Kontrolle durchzuführen. Die Medikamentengabe wird dokumentiert, die Dokumentation durch Verantwortliche des Bereiches (der PFK oder PDL) kontrolliert und die Medis werden durch eine PFK geblistert. Somit ist es legitim, daß eine PHK oder ein(e) APS die Medikamente verabreicht / darreicht.
Behandlungspflegerische Leistungen des Pflegedienstes umfassen die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinischen Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes aufgrund einer ärztlichen Verordnung an Pflegefachkräfte nach § 22 delegiert werden.
Die Medikamentengabe durch Pflegehilfskräfte im ambulanten Bereich ist somit (zumindest in Sachsen) nicht erlaubt!!
Die von Patrick beschriebene Vorgehensweise ist im stationären Bereich legitim.
Jens
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AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hallo !
Bei uns dürfen "stationär" nur exam.Plegekräfte Medikamente verabreichen.
Und da legt auch der MdK sehr grossen Wert darauf.
LG
Bei uns dürfen "stationär" nur exam.Plegekräfte Medikamente verabreichen.
Und da legt auch der MdK sehr grossen Wert darauf.
LG
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hallo Pegean,
rein formal: der MDK ist Gutachter und weiter nichts.
Hier ist aber auch zwischen Verabreichen und Verabreichen zu unterscheiden, auch wenn das jetzt verwirrend erscheint. Nimmt eine Pflegehilfskraft (auch bei Vorliegen eine ärztlichen AO) eine Tablette eigenverantwortlich aus der Packung und gibt sie diese dem Bewohner, darf sie das nicht. Nimmt die Pflegefachkraft die Tablette aus der Packung, gibt sie der Pflegehilfskraft und beauftragt diese (nachdem sie sich davon überzeugt hat, dass sie das kann) die Tablette im Zusammenhang mit einer Mahlzeit zu verabreichen, so ist das in Ordnung (und wurde so auch nie im stationären Bereich kritisiert). Voraussetzung ist hier jedoch, dass die Pflegehilfskraft den Bewohner auch eindeutig kennt und Verwechslungen ausgeschlossen werden können.
Jens
rein formal: der MDK ist Gutachter und weiter nichts.
Hier ist aber auch zwischen Verabreichen und Verabreichen zu unterscheiden, auch wenn das jetzt verwirrend erscheint. Nimmt eine Pflegehilfskraft (auch bei Vorliegen eine ärztlichen AO) eine Tablette eigenverantwortlich aus der Packung und gibt sie diese dem Bewohner, darf sie das nicht. Nimmt die Pflegefachkraft die Tablette aus der Packung, gibt sie der Pflegehilfskraft und beauftragt diese (nachdem sie sich davon überzeugt hat, dass sie das kann) die Tablette im Zusammenhang mit einer Mahlzeit zu verabreichen, so ist das in Ordnung (und wurde so auch nie im stationären Bereich kritisiert). Voraussetzung ist hier jedoch, dass die Pflegehilfskraft den Bewohner auch eindeutig kennt und Verwechslungen ausgeschlossen werden können.
Jens
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- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hallo, Jede Pflegeeinrichtung schließt Rahmen und Versorgungsverträge mit den Pflege u. Krankenkassen ab. Zu diesen Verträgen für SGB XI Pflege und SGB V Behandlungspflege, gibt es Anlagen ( Leistungsbeschreibungen) in denen genau aufgeführt ist, wer was mit welcher Ausbildung darf. Diese Rahmenverträge u. die Anlagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Schaut einmal diesen Link:
http://www.krankenpflege-gerling.de/...ibung_2007.pdf
Hier ist genau aufgeführt, wer was mit welcher Ausbildung in SGB V machen darf.
Es gibt jedoch auch ausnahmen: Wenn du als ungelernte Kraft eine Zusatzqualifizierung von mind. 150 Stunden Ausbildung für die Durchführung sogenannter niedrigschwelliger Behandlungspflege hast. Dann darfst du, nach dem sich die Verantwortliche PFK von der richtigen und korrekten Ausführung überzeugt und dies dokumentiert hat, niedrigschwellige Behandlungspflege ausführen.
Grüße Griesuh
Schaut einmal diesen Link:
http://www.krankenpflege-gerling.de/...ibung_2007.pdf
Hier ist genau aufgeführt, wer was mit welcher Ausbildung in SGB V machen darf.
Es gibt jedoch auch ausnahmen: Wenn du als ungelernte Kraft eine Zusatzqualifizierung von mind. 150 Stunden Ausbildung für die Durchführung sogenannter niedrigschwelliger Behandlungspflege hast. Dann darfst du, nach dem sich die Verantwortliche PFK von der richtigen und korrekten Ausführung überzeugt und dies dokumentiert hat, niedrigschwellige Behandlungspflege ausführen.
Grüße Griesuh
Zuletzt geändert von Griesuh am So 15. Mär 2009, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
- Griesuh
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AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hallo, schensi nur mal so rein formal, der MDK ist ein bischen mehr als
"nur Gutachter".
Schaumal unter http://www.mdk.de nach.
Dort findest du wofür der MDK alles zuständig und verantwortlich ist. Du wirst staunen.
LG
Griesuh
"nur Gutachter".
Schaumal unter http://www.mdk.de nach.
Dort findest du wofür der MDK alles zuständig und verantwortlich ist. Du wirst staunen.
LG
Griesuh
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
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- Wohnort: In Hessen
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Hm noch ein versuch den Link ein zugeben:
http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdf
So wollen wirs versuchen ob der Link geht.
Lg
Griesuh
Habs versuch, es funzt.
http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdf
So wollen wirs versuchen ob der Link geht.
Lg
Griesuh
Habs versuch, es funzt.
AW: medigabe im ambulanten dienst durch ungelernte Person?
Bei uns im amb. dienst darf das ungelernte Personal Medis ausgeben.
Voraussetzung:
Eine PK hat diese Medis inTages - oder Wochendispenser eingeordnet
und die Ungelernten geben sie nur aus!
Voraussetzung:
Eine PK hat diese Medis inTages - oder Wochendispenser eingeordnet
und die Ungelernten geben sie nur aus!
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