Med. an falschen Bewohner verabreicht
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Hallo !
Apfelsinchen wegen der 2 Abmahnungen kann Dir vorerst gar nichts passieren.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur erfolgen wenn man auf ein und dasselbe Vergehen mehrere Abmahnungen kamen.
Zudem wird vor dem AG so manche Abmahnung für null und nichtig erklärt.
Und so mancher Richter hat sich schon über den Einfallsreichtum der Arbeitgeber
gewundert und auch amüsiert.
In Deinem Fall scheint Dich Deine Leitung los werden zu wollen also geh schnell zum RA !
LG
Apfelsinchen wegen der 2 Abmahnungen kann Dir vorerst gar nichts passieren.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur erfolgen wenn man auf ein und dasselbe Vergehen mehrere Abmahnungen kamen.
Zudem wird vor dem AG so manche Abmahnung für null und nichtig erklärt.
Und so mancher Richter hat sich schon über den Einfallsreichtum der Arbeitgeber
gewundert und auch amüsiert.
In Deinem Fall scheint Dich Deine Leitung los werden zu wollen also geh schnell zum RA !
LG
- Filienchen
- Beiträge: 72
- Registriert: Fr 24. Okt 2008, 23:22
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
[quote=""Apfelsinchen""]
Ich habe sie unterschrieben und angenommen, aber mit dem schriflichen Vermerk "Unter Vorbehalt"[/quote]
Was soll den das "unter Vorbehalt" - unter Vorbehalt der Annahme, unter Vorbehalt der Akzeptanz, unter Vorbehalt für was, wen und warum?
Eine "unter Vorbehalt" erklärte Zustimmung, gilt zwar so, als wäre sie garnicht erfolgt, aber deinem Arbeitgeber werden deine Zweifel, Bedenken, Distanzen und Einschränkungen zu dieser Sache wenig beeindrucken, wenn du nun nicht auch handelst. Dies würde ich auch über einen Anwalt abklären (persönlich mach ich dir da aber wenig Hoffnung), aber zumindestens würde ich da eine Gegendarstellung zu den Abmahnungen schreiben.
Gruß Filienchen
Ich habe sie unterschrieben und angenommen, aber mit dem schriflichen Vermerk "Unter Vorbehalt"[/quote]
Was soll den das "unter Vorbehalt" - unter Vorbehalt der Annahme, unter Vorbehalt der Akzeptanz, unter Vorbehalt für was, wen und warum?
Eine "unter Vorbehalt" erklärte Zustimmung, gilt zwar so, als wäre sie garnicht erfolgt, aber deinem Arbeitgeber werden deine Zweifel, Bedenken, Distanzen und Einschränkungen zu dieser Sache wenig beeindrucken, wenn du nun nicht auch handelst. Dies würde ich auch über einen Anwalt abklären (persönlich mach ich dir da aber wenig Hoffnung), aber zumindestens würde ich da eine Gegendarstellung zu den Abmahnungen schreiben.
Gruß Filienchen
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber alle einen anderen Horizont"
-
- Beiträge: 462
- Registriert: Mi 24. Jan 2007, 18:30
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Tja, ihr Lieben,
ich konnte es selber nicht glauben und werde nun meine Konsequenzen ziehen!
So kann und will ich dort nicht weiterarbeiten!!
Einen RA kann ich leider nicht zu Rate ziehen, da ich keine Arbeitsrechtschutzversicherung habe, die das tragen könnte!
@Gast Bea,
ja,ich habe das Gefühl, dass man mich loswerden will, weil ich z.Zt. die einzige Fachkraft auf 100% bin! Meiner Geschäftleitung steht...Gerüchten zufolge...das Wasser bis zum Hals und demnach bin ich zu teuer!
Bin auch nicht die Einzige, die sich was anderes suchen will!
Ich komme mir vor wie im Kindergarten!
Am Donnerstag wurde der Inhalt unsere Ablagefächer...welche mit unseren Namen versehen sind...komplett von der PDL und dem Geschäftsführer ausgeräumt und auf den Fussboden des Schwesternzimmers verteilt!!
Mir wichtige Unterlagen sind dabei verschwunden!
Haallooo...ja wo sind wir denn??
Wie schon gesagt: Ich ziehe meine Konsequenzen und suche mir was anderes!
ich konnte es selber nicht glauben und werde nun meine Konsequenzen ziehen!
So kann und will ich dort nicht weiterarbeiten!!
Einen RA kann ich leider nicht zu Rate ziehen, da ich keine Arbeitsrechtschutzversicherung habe, die das tragen könnte!
@Gast Bea,
ja,ich habe das Gefühl, dass man mich loswerden will, weil ich z.Zt. die einzige Fachkraft auf 100% bin! Meiner Geschäftleitung steht...Gerüchten zufolge...das Wasser bis zum Hals und demnach bin ich zu teuer!
Die stehen voll hinter mir und sind der gleichen Meinung wie ich! Ich bin ja z.Zt. auch nicht die Einzige die Abmahnungen bekommen hat, es hagelt nur so davon!Was sagen deine Kollegen?
Bin auch nicht die Einzige, die sich was anderes suchen will!
Ich komme mir vor wie im Kindergarten!
Am Donnerstag wurde der Inhalt unsere Ablagefächer...welche mit unseren Namen versehen sind...komplett von der PDL und dem Geschäftsführer ausgeräumt und auf den Fussboden des Schwesternzimmers verteilt!!
Mir wichtige Unterlagen sind dabei verschwunden!
Haallooo...ja wo sind wir denn??
Wie schon gesagt: Ich ziehe meine Konsequenzen und suche mir was anderes!
In einer Fünftelsekunde kannst du eine
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.
(Charles Kettering)
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.
(Charles Kettering)
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg.
Mit welchem Recht schmeißen die die Unterlagen aus den Fächern auf den Fussboden? Das ist abwertend und nicht tolerierbar.
Wie ich mich kenne, hätte ich die GF angerufen und gebeten dies wieder aufzuräumen. Unglaublich!!!
Mit welchem Recht schmeißen die die Unterlagen aus den Fächern auf den Fussboden? Das ist abwertend und nicht tolerierbar.
Wie ich mich kenne, hätte ich die GF angerufen und gebeten dies wieder aufzuräumen. Unglaublich!!!
-
- Beiträge: 462
- Registriert: Mi 24. Jan 2007, 18:30
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
@ Ray,
Welch`ein Hohn!
Wir lesen u. unterzeichnen diese Memos meistens sofort und stecken sie dann wieder zurück in das dafür vorgesehene Fach!
Es wurden auch...glaub`ich... keine gefunden!
Die GF hatte leider schon Feierabend!
Angeblich sollten sich in unseren Fächern ungelesene bzw. noch nicht abgezeichnete Memos (Dienstanweisungen) befinden!Mit welchem Recht schmeißen die die Unterlagen aus den Fächern auf den Fussboden?
Welch`ein Hohn!
Wir lesen u. unterzeichnen diese Memos meistens sofort und stecken sie dann wieder zurück in das dafür vorgesehene Fach!
Es wurden auch...glaub`ich... keine gefunden!
Die GF hatte leider schon Feierabend!
In einer Fünftelsekunde kannst du eine
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.
(Charles Kettering)
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.
(Charles Kettering)
- -Felicitas-
- Beiträge: 1394
- Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
safdasd
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Das gibt denen noch lange nicht das recht... untolerierbares Verhalten.Angeblich sollten sich in unseren Fächern ungelesene bzw. noch nicht abgezeichnete Memos (Dienstanweisungen) befinden!
Meinem direkten Vorredner stimmt ich voll und ganz zu, muss also auch nichts wiederholen...
Ich empfehle Dir auch den Gang zu RA...
Kopp innen Wind... Gruß Ray
-
- Beiträge: 462
- Registriert: Mi 24. Jan 2007, 18:30
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
@ All,
ich habe bzw. werde mir eine unverbindlichen Rechtsauskunft holen...nur um zu sehen, ob die Abmahnungen rechtlich korrekt sind!
Ausserdem habe ich mir einen Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung über eine Rechtschutzversicherung mit intergrierten Arbeitsrechtschutz geholt und festgestellt, dass die jährlich sehr( zu) teuer ist!
Werde mir diesbezüglich also weiter Info`s einholen müssen, wobei mir nicht ganz klar ist, was die beste Rechtschutzversicherung ist...bei Ver.di und Co. oder bei Berufsverbänden!?
Montag und Dienstag werde ich dort hospitieren und dann "schau`n mer mal"!
LG, das Apfelsinchen!
ich habe bzw. werde mir eine unverbindlichen Rechtsauskunft holen...nur um zu sehen, ob die Abmahnungen rechtlich korrekt sind!
Ausserdem habe ich mir einen Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung über eine Rechtschutzversicherung mit intergrierten Arbeitsrechtschutz geholt und festgestellt, dass die jährlich sehr( zu) teuer ist!
Werde mir diesbezüglich also weiter Info`s einholen müssen, wobei mir nicht ganz klar ist, was die beste Rechtschutzversicherung ist...bei Ver.di und Co. oder bei Berufsverbänden!?
Diesbezüglich hatte ich heute ein äusserst positives Bewerbungsgespräch in einem relativ neuen Haus spez. für Demenzkranke!Apfelsienchen, Kopf hoch und such dir was anderes.
Montag und Dienstag werde ich dort hospitieren und dann "schau`n mer mal"!
Ich arbeite dran!Kopp innen Wind...
LG, das Apfelsinchen!
In einer Fünftelsekunde kannst du eine
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.
(Charles Kettering)
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.
(Charles Kettering)
- -Felicitas-
- Beiträge: 1394
- Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
sadfsfdsad
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Um ehrlich zu sein, verstehe ich das Problem nicht. Es gab zwei Fehlverhalten und die sind abgemahnt worden. Gerade in den Zeiten, wo MDK und Heimaufsichten unangekündigt zur Kontrolle kommen, finde ich eine korrekte Dokumentation und eine korrekte, nicht den Bewohner gefährdende Arbeitsweise schon wichtig.
Wenn gesagt wird, es gibt schlimmeres, stimmt das zwar einerseits, aber wo will man denn die Grenze ziehen? Ein falsches Medikament verabreicht zu bekommen, ist schon ein Hammer. Würde man das auch so einfach sehen, wenn es die eigene Mutter oder den eigenen Vater betroffen hätte??
Dokumentation muss auch stimmen. Wir haben bei bisherigen Begehungen durch MDK und Heimaufsicht auch ständig damit Schwierigkeiten, weil einfach nicht korrekt eingetragen wird. Wenn es in Deinem Fall ähnlich ist wie bei uns, dann bedeutet das, das hierauf auch schon häufig hingewiesen wurde von seiten der PDL und HL.
Insofern verstehe ich die ganze Aufregung nicht wirklich, sorry...
Wenn gesagt wird, es gibt schlimmeres, stimmt das zwar einerseits, aber wo will man denn die Grenze ziehen? Ein falsches Medikament verabreicht zu bekommen, ist schon ein Hammer. Würde man das auch so einfach sehen, wenn es die eigene Mutter oder den eigenen Vater betroffen hätte??
Dokumentation muss auch stimmen. Wir haben bei bisherigen Begehungen durch MDK und Heimaufsicht auch ständig damit Schwierigkeiten, weil einfach nicht korrekt eingetragen wird. Wenn es in Deinem Fall ähnlich ist wie bei uns, dann bedeutet das, das hierauf auch schon häufig hingewiesen wurde von seiten der PDL und HL.
Insofern verstehe ich die ganze Aufregung nicht wirklich, sorry...
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Die schwierigkeit bei solchen Fällen, sind die Konsequenzen.
Jemand der Abgemahnt wurde wegen Medivertauschung, bzw der gekündigt wurde, wird sich ein zweites mal überlegen ob er in einem ähnlichen Fall wieder den Fehler dokumentiert und dem Heimleiter/PDL meldet, was nicht heissen soll, man soll das einfach unter den Tisch fallen lassen, nur meiner Meinung nach machen sich es einige Vorgesetze ziemlich einfach, zumal es keine Pflicht ist jemand abzumahnen.
Das KDA sagt dazu:
Gruss
Dodger
Jemand der Abgemahnt wurde wegen Medivertauschung, bzw der gekündigt wurde, wird sich ein zweites mal überlegen ob er in einem ähnlichen Fall wieder den Fehler dokumentiert und dem Heimleiter/PDL meldet, was nicht heissen soll, man soll das einfach unter den Tisch fallen lassen, nur meiner Meinung nach machen sich es einige Vorgesetze ziemlich einfach, zumal es keine Pflicht ist jemand abzumahnen.
Das KDA sagt dazu:
und würde es sich um meine Mutter oder meinen Vater handeln, würde ich schauen wie sind die Rahmenbedingungen, passiert sowas öfter oder war das ein einmaliges missgeschick? und sind wir mal ehrlich jedem passieren Fehler, auch einer Heimleitung. und wer hat verständnis zu kollegen wenn wir selbst nichtmal verständniss zeigen?Stellungnahme des KDA:
Eine Verpflichtung für den Arbeitgeber, nach einem Fehler einer Pflegekraft eine Abmahnung zu erteilen, existiert nicht. Diese Maßnahme ist bei einem erstmaligen Fehlverhalten sicher auch nicht gerechtfertigt, zumal es zu keinem Schaden für den Bewohner gekommen ist.
Gruss
Dodger
Zuletzt geändert von Dodger am Mo 23. Feb 2009, 01:17, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
genau sowas dachte ich auch gerade...
wäre schön wenn man die HL, PDL und auch QMB's als Pflegefachkraft abmahnen könnte, für den Quatsch den sie so manches mal verbocken...
Sehe es genauso wie mein Vorredner!!!
wäre schön wenn man die HL, PDL und auch QMB's als Pflegefachkraft abmahnen könnte, für den Quatsch den sie so manches mal verbocken...
Sehe es genauso wie mein Vorredner!!!
- -Felicitas-
- Beiträge: 1394
- Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
sdfasda
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Genau so ist es!
Es gehört eben auch eine gewisse Fachkompetenz dazu mit Fehlern der Mitarbeiter korrekt umzugehen. Stets ohne einen Gedanken mehr zu verschwenden eine Abmahnung zu schreiben... spricht in meinen Augen von nicht so sehr viel Fachkompetenz, jedenfalls in dem Bereich!
Es gehört eben auch eine gewisse Fachkompetenz dazu mit Fehlern der Mitarbeiter korrekt umzugehen. Stets ohne einen Gedanken mehr zu verschwenden eine Abmahnung zu schreiben... spricht in meinen Augen von nicht so sehr viel Fachkompetenz, jedenfalls in dem Bereich!
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Hallo,
das mit der zweiten Abmahnung hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden.
Aber der Inhalt ist erstmal egal.
Generell möchte ich mich Ray und Felix anschliessen. Wenn Fehler erkannt werden und adäquat gehandelt wird, bleibt ein Gespräch (protokolliert).
Wenn ständig Abmahnungen ausgesprochen werden, verliert der AG meiner Meinung nach sein Gesicht und auch den Respekt seiner MA.
Fehler müssen erkannt werden um Verhaltensweisen ändern zu können.
Selbst in der Hundeerziehung hat man erkannt dass man mit positiver Verstärkung weiter kommt als mit ewigen Drohgebärden.
Sophie
das mit der zweiten Abmahnung hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden.
Aber der Inhalt ist erstmal egal.
Generell möchte ich mich Ray und Felix anschliessen. Wenn Fehler erkannt werden und adäquat gehandelt wird, bleibt ein Gespräch (protokolliert).
Wenn ständig Abmahnungen ausgesprochen werden, verliert der AG meiner Meinung nach sein Gesicht und auch den Respekt seiner MA.
Fehler müssen erkannt werden um Verhaltensweisen ändern zu können.
Selbst in der Hundeerziehung hat man erkannt dass man mit positiver Verstärkung weiter kommt als mit ewigen Drohgebärden.
Sophie
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Bin etwas schockiert:
1. hier ist definitiv keine Abmahnung gerechtfertigt!
2. darf rechtlich gesehen nicht sofort eine Abmahnung ausgesprochen werden, erst kommt ein Mitarbeitergespräch, welches sehr wohl was in der Personalakte zu suchen hat, da sie Instrumente zur Zeugniserstellung sind, welche jedem AN zustehen
3. danach kommt eine (schriftlich dokumentierte) mündliche Abmahnung und dann erst darf eine schriftliche ausgesprochen werden.
Zudem hat jeder AN das Recht eine Stellungnahme zu der Abmahnung abzugeben (schriftlich) in welcher er erklärt ob er die Abmahnung akzeptiert oder nicht und aus welchen Gründen er das nicht tut!
Diese schriftliche Erklärung MUSS der Abmahnung angeheftet werden und ist, wie auch das Mitarbeitergespräch vor Gericht zulässig!!!!
Eine direkte Abmahnung ist nur zulässig, wenn ein wirklich gefährliches Verhalten vorliegt, welches eine fristlose Kündigung nach sich ziehen könnte...
Absichtlich falsch gegebenen Medikamente, Gewalt am Patienten, Datenschutz...
Diese Abmahnung hätte vor Gericht keinen Bestand....
1. hier ist definitiv keine Abmahnung gerechtfertigt!
2. darf rechtlich gesehen nicht sofort eine Abmahnung ausgesprochen werden, erst kommt ein Mitarbeitergespräch, welches sehr wohl was in der Personalakte zu suchen hat, da sie Instrumente zur Zeugniserstellung sind, welche jedem AN zustehen
3. danach kommt eine (schriftlich dokumentierte) mündliche Abmahnung und dann erst darf eine schriftliche ausgesprochen werden.
Zudem hat jeder AN das Recht eine Stellungnahme zu der Abmahnung abzugeben (schriftlich) in welcher er erklärt ob er die Abmahnung akzeptiert oder nicht und aus welchen Gründen er das nicht tut!
Diese schriftliche Erklärung MUSS der Abmahnung angeheftet werden und ist, wie auch das Mitarbeitergespräch vor Gericht zulässig!!!!
Eine direkte Abmahnung ist nur zulässig, wenn ein wirklich gefährliches Verhalten vorliegt, welches eine fristlose Kündigung nach sich ziehen könnte...
Absichtlich falsch gegebenen Medikamente, Gewalt am Patienten, Datenschutz...
Diese Abmahnung hätte vor Gericht keinen Bestand....
Zuletzt geändert von -Arielle- am Di 24. Feb 2009, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Rechtschreibfehler...schäm
Grund: Rechtschreibfehler...schäm
AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Uns ansonsten denke wie die meisten hier, suche dir nen Anwalt!
Und an die nette LEitung:
Wir sind alle nur Menschen und die machen Fehler...
Und der MDK und die Heimaufsicht sprechen "Empfehlungen" aus, eine Empfehlung ist kein Gesetz, und wer genug Rückgrat hat, der steht für seine Mitarbeiter ein, gerade als Leitung!!!!!
Denn das Team ist nur so gut wie der Kopf....
Und an die nette LEitung:
Wir sind alle nur Menschen und die machen Fehler...
Und der MDK und die Heimaufsicht sprechen "Empfehlungen" aus, eine Empfehlung ist kein Gesetz, und wer genug Rückgrat hat, der steht für seine Mitarbeiter ein, gerade als Leitung!!!!!
Denn das Team ist nur so gut wie der Kopf....
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste