Med. an falschen Bewohner verabreicht

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Filienchen
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AW: Fehler?

Beitrag von Filienchen »

[quote=""Dirk Höffken""]
Wo ist der Fehler der Fragestellerin?
oder
Welches Verhalten will der Arbeitgeber in Bezug auf die Fragestellerin abmahnen?[/quote]

Ich tippe mal (da ich ja Befürworter der Abmahnung bin) auf die Verletzung des bewußten Umgangs mit Medikamenten und Hinwegsetzung einer dienstlichen Anordnung zum Umgang mit Medikamenten, Delegierung der Arbeitsverantwortlichkeit an Nichtfachkräfte, Begünstigung einer Körperverletzung durch anwesende Nichtfachkräfte.

Inwiefern ein einmal gemachter Fehler (von wem auch immer verursacht) zukünftig verschwiegen wird, muß wohl, glaub ich, jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen.
Vergessen wir doch bitte schön mal nicht, dass in diesem Fall wenigstens vier Personen mit "Redebedarf" insolviert waren und die Folgen der Pflichtverletzung waren zum Zeitpunkt auch nicht absehbar ... Verschwiegenheit hätte es nur kompliziert! Apfelsienchen rechne ich es als persönliche Stärke an, dass sie zu ihrem Fehler steht und sich zu diesem auch bekennt.
Über die Würdigung des Vorgangs (wie hier öfters argumentiert wurde) mag ich garnicht nachdenken wollen, da ich als Arbeitgeber einfach erwarte, dass alles im und zum Wohl des Bewohners passiert - insofern gehören die von Apfelsienchen eingeleiteten Maßnahmen nicht auf ein "Siegespodest".
LG Filienchen


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Ray
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Ray »

Hm... in einem Punkt gebe ich Dir recht... es war ein Fehler und ich glaube auch nicht, daß aufgrund dieses Fehlers sie jemand auf ein Siegespodest stellen möchte.

Jedoch ist der Sinn der Abmahung zweifelhaft, weil wo hört es denn auf? - wonach geht es bei welchem Fehler abgemahnt wird? Geht das nach, Pi mal Daumen... was hätte alles passieren können? Der Vergessene Pflegebericht bei einem Patienten? (könnte gravierende Folgen haben!)

Man müßte gar Abmahnungen verteilen wenn sich jemand die Hände nicht vor und nach dem Patientenbesuch desinfiziert... (also JEDER!)
Wieviele Abmahnungen es dann gäbe... Da kriegt man sicher locker am Tag seine drei zusammen... und das nicht desinzizieren = Infektionsübertragung (nosokonial) = und Patient bekommt nun seinen ORSA und seinen Noro...

Ist wesentlich schlimmer als das Vertauschen von Medikamenten (in den meisten Fällen wie Felicitas schon sagte)...

Dann könnten PDLS den gaaaaaanzen und die ganze Nacht Abmahnungen schreiben.

Zudem: Wenn eine PDL nur dieses Instrument zur MItarbeiterführung kennt/ nutzt ist das die eine Sache.. es gibt aber auch andere.


Schließlich geht es einzig darum, daß dieser Fehler entsprechend behandelt wird, die Thematik besprochen wird (im Haus) und das dieser Fehler nicht mehr geschieht. Dies ist Aufgabe der PDL, dafür zu sorgen... Das kann die PDL nicht wenn sie die Fehler niemals erfährt... und das wird geschehen, wenn sie wegen allem Abmahnungen gibt.

Wo liegt denn die Priorität... verhindert man den Fehler indem man Abmahnungen schreibt... Folgen von dem Verfahren eräuterte ich bereits... oder geht es nicht auch auf einer anderen Schiene?



Knülpf
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Knülpf »

... auf der Schiene "wir legen was für Gerichtsverhandlungen und finanzielle Absicherung der Leitungskräfte auf die Seite, bezahlen Euch dafür miserabel und Regeln gehen uns in Zukunft am A... vorbei"? Oder mehr auf die Schiene "wir haben uns doch alle lieb, und es wird schon nichts passieren"?

Verzeihung, ich werde polemisch. Aber ich kann mir keine vernünftige "Schiene" vorstellen, bei der nicht wenigstens über eine Abmahnung gesprochen wird.



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Filienchen
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Filienchen »

[quote=""Ray""]...ich glaube auch nicht, daß aufgrund dieses Fehlers sie jemand auf ein Siegespodest stellen möchte.[/quote]

Hallo Ray, das denk ich mal auch nicht. Den Ausdruck habe ich redensartlich auch lediglich gewählt, nachdem hier soviel des Lobes über die eingeleiteten Maßnahmen fiel und man hier auch für rechtliche Würdigung plädierte. So unter dem allgemeinen Motto: er hat ihn umgebracht, aber alles versucht um ihn wieder ins Leben zu holen - deshalb Würdigung und Freispruch für den Angeklagten.
... verhindert man den Fehler indem man Abmahnungen schreibt...
Mit Sicherheit lassen sich durch Abmahnungen nicht Fehler verhindern,aber zivilrechtlich oder arbeitsrechtlich können sie für den Arbeitgeber schon von Bedeutung sein oder werden. Ich frage mich grad, inwiefern es rechtlich überhaupt möglich ist, dass du als PDL eine Abmahnung schreibt? Bin bislang immer davon ausgegangen, dass dies dem Arbeitgeber nur möglich ist! Die andere Schiene von der du sprichst, lässt dich zum Mitwisser und Dulder von Fehlverhalten gegenüber deinem Arbeitgeber werden - pass schön auf dich auf
und seelige Nacht wünscht Filienchen
Zuletzt geändert von Filienchen am Di 27. Jan 2009, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.


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Apfelsinchen
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Apfelsinchen »

@Filienchen
Ich frage mich grad, inwiefern es rechtlich überhaupt möglich ist, dass eine PDL eine Abmahnung schreibt? Bin bislang immer davon ausgegangen, dass dies dem Arbeitgeber nur möglich ist!
Es ist auch so, dass ich meine Abmahnung vom AG bekomme!
Meine PDL hat es mir lediglich nur mitgeteilt!


„In einer Fünftelsekunde kannst du eine
Botschaft rund
um die Welt senden. Aber es kann Jahre
dauern, bis sie
von der Außenseite eines Menschenschädels
nach innen
dringt.“ :D

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Filienchen
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Filienchen »

Apfelsienchen, so kenn ich das auch, zumindest was das schriftliche anbetrifft. Mündlich kann das sicher auch die/der PDL tun - vieleicht meint Ray ja dies als die andere Schiene.
Hinweisen kann ich da dann nur auf das UWP - glaube §8-12.
Gutes Nächtelchen sagt Filienchen (Bist ne starke Frau Apfelsienchen, Kopf hoch, das Leben geht weiter)


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Ray
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Ray »

Naja... wie ich eigentlich schrieb ist meine Schiene keine Schiene nach dem Motto: "wir haben uns doch alle lieb, und es wird schon nichts passieren"?
Eine Mischung aus beidem macht es eben.

@Filinchen
"Die andere Schiene von der du sprichst, lässt dich zum Mitwisser und Dulder von Fehlverhalten gegenüber deinem Arbeitgeber werden"
- Wie kommst Du zu diesem Entschluss? Wieso mitwisser und Dulder? Weil ich der Meinung bin, daß für die o.g. Situation eine Abmahnung nicht sein müsste?
Wie ich bereits schrieb kann solch ein Fehler in einer Einrichtung anders angegangen werden als mit einer Abmahnung, es gibt verschiedene Methoden und Instrumente und ich halte für die Situation das Instrument der Abmahnung für nicht so gut. Die anderen INstrumente, die ich auch ansprach, gehen diese Fehler genauso an wie eine Abmahnung nur eben auf einer anderen Schiene. Das hat mit "Mitwissen und dulden" absolut nichts zu tun. Ich distanziere mich auch davon jemals diese These, des mitwissens und duldens als Führungsinstrument erwähnt zu haben.
Zudem erwähnte ich bereits die Möglichkeit eines Mitarbeiter- Vorgesetzten Gesprächs im Rahmen eines schriftlich protokollierten Kritikgesprächs, welches in in der Situation für angebrachter halte.


Selbstverständlich gibt der AG die Abmahnungen, wobei ich das so kenne, daß die PDL dabei ein Mitspracherecht hat, sprich, wenn PDL keine Abmahnung geben würde, gibt es auch keine... und wenn PDL die Notwendigkeit sieht, pürft es eben der AG bevor eine ausgestellt wird.



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Filienchen
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Filienchen »

Hallöchen Ray,
Wie kommst Du zu diesem Entschluss? Wieso mitwisser und Dulder? Weil ich der Meinung bin, daß für die o.g. Situation eine Abmahnung nicht sein müsste?
Nein Ray, um Gottes Willen, nicht deswegen! Es gibt ja in der Tat für den Arbeitgeber keine existierende Verpflichtung nach einem Fehler jemanden eine Abmahnung zwingend zu erteilen.Genauso gibt es aber keine Verpflichtung des Arbeitgebers nach 10 Abmahnungen jemanden zu kündigen. Der Arbeitgeber kann aber im Rahmen seiner zivilrechtlichen Haftungspflicht selbst bestimmen ob er sich für oder gegen eine Abmahnung, für oder gegen eine Kündigung, entscheidet. Immerhin muß er sich ja auch im Schadensfall vor Gericht verantworten und/oder eine eventuell erteilte Abmahnung vertreten; nicht der/die PDL. Führt der/die PDL lediglich ein "Mitarbeiter-Vorgesetzten-Kritikgespräch" hat der Arbeitgeber doch nichts gerichtsverwertbares in der Hand. Oder sehe ich das falsch?

Mit dem "Mitwissen und Dulden" meinte ich, über einen Vorfall Kenntnis zu haben, der möglicherweise nicht im Kenntnisbereich des Arbeitgebers liegt oder ihn in Kenntnis, seines Entscheidungsspielraumes womöglich einschneidet. Sorry, als Vorwurf sollte das nicht gedacht sein. Wenn ich dir da etwas zu nahe gekommen bin, kann ich mich nur entschuldigen. Entschuldigung!!!
Zudem erwähnte ich bereits die Möglichkeit eines Mitarbeiter- Vorgesetzten - Gesprächs im Rahmen eines schriftlich protokollierten Kritikgesprächs
Ist doch auch persönlich okey für mich so. Im benannten Fall bin ich aber jetzt davon ausgegangen, dass ich doch als Arbeitgeber bereits eine Unterlassungsaufforderung, Erklärung oder Dienstanweisung über den Medikamentenumgang für die Mitarbeiter rausgegeben habe ... ich also meiner Pflicht Genüge getan habe. Über diese Anweisung hatten sich zwei Mitarbeiter aus egal welchen Beweggründen hinweggesetzt. Es ist ohne Zweifel schwer zu beurteilen, wie man es werten soll, wenn sich eine Hilfskraft einer Arbeitsaufgabe annimmt, die weder ihrer beruflichen Qualifikation, noch ihrem Tätigkeitsfeld entspricht und billigend in Kauf nimmt, einem Bewohner möglicherweise Schaden zuzufügen.
Selbstverständlich gibt der AG die Abmahnungen, wobei ich das so kenne, daß die PDL dabei ein Mitspracherecht hat, sprich, wenn PDL keine Abmahnung geben würde, gibt es auch keine... und wenn PDL die Notwendigkeit sieht, pürft es eben der AG bevor eine ausgestellt wird.
Das finde ich als ehemaliger Arbeitgeber höchst merkwürdig, mir von meiner PDL aufzeigen zu lassen, ob ich eine Abmahnung erteile oder nicht. Mitspracherecht der PDL in Bezug einer Meinungsäußerung zur Sachlage ist okey, aber die letzte Entscheidung zu einem "Behandlungsfehler" treffe ich, unter Umständen auch gegen die Meinung der/die PDL. Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich so eine Thematik in Einrichtungen gehändelt wird - hier wird es so gemacht und bei euch halt so. Hoffe mal, du zerfleischt mich jetzt nicht gleich, spüre schon den Holzhammer auf meinen Kopf - autsch.
Liebe Grüße vom Filienchen


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Ray
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Ray »

Hallo,

um kurz zu antworten, ich fange mal unten an...

Also natürlich hat im Endeffekt der AG das Sagen wer, wann eine Abmahnung erhält. Bin nun von einer Situation ausgegangen die ich mich persönlich betraf, wo das Verhältnis zweichen beiden sehr gut war und das schon passte.


Ich glaube mit einem schriftlichen Kritikgespräch etwas vor einem Gericht inder Hand zu haben, besonders wenn als nächste Maßnahme für alle noch eine Dienstanweisung rausging u.s.w. Gehe nun davon aus daß der Gerichtstermin nicht wegen der Kündigung des AN sondern eventuell wegen einer Anzeige gegen die Einrichtung aufgrund des Fehlers.
Somit habe ich ein Gespräch geführt, die Ansichten und das zukünftige Verfahren/ Verhalten schriftlich festgehalten, mit eingeführt das ein solches Verhalten im Wiederholungsfall mit einer Abmahnung zu rechnen ist und ich gebe als PDL eine Dienstanweisung zu genau der Problematik heraus um sicherzustellen daß ein solcher Fehler nun nicht mehr geschieht.
Damit habe ich als AG erstmal alles getan, denke ich, was ich machen kann um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Würde aber erstmal keine Abmahnung geben (je nach Mitarbeiter) zudem man diese rechtlich anzweifeln könnte. Verfasse ich aber in einem schriftlichen Kritikgespräch, daß es nächstes mal eine Abmahnung gibt für dieses Verhalten, ist diese dann auch schwieriger anzuzweifeln. ;-)

Gruß Ray
Zuletzt geändert von Dirk Höffken am Do 29. Jan 2009, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Falschen Button erwischt, wollte zitieren. Sorry!



Lilu
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Lilu »

Ich kanns echt kaum glauben, daß es hier eine Abmahnung gibt,
mal vorsichtig gefragt: Ist in der Vergangenheit schon mal was vorgefallen?

Bei uns (und ich denke das ist überall gleich geregelt) gibt es zwei Abmahnungen, die dritte ist die Kündigung!

Unfassbar für mich, weil ich denke bei ähnlichem Vorfall oder nächstem Fehler wird das Personal doch *notgedrungen* versuchen alles zu vertuschen, was dann für die Bewohner echt heikel werden kann.

Also, Daumen runter für diese Art der Personalführung.


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.K.Tucholsky

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-Felicitas-
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von -Felicitas- »

sfgsfdsdf
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.



Apfelsinchen
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Apfelsinchen »

@Lilu,
Ist in der Vergangenheit schon mal was vorgefallen?
Gott sei Dank ist sowas...soweit ich weiss..noch nie vorgekommen, weil "eigentlich" jeder weiss, was er zu tun und zu lassen hat!
ich denke bei ähnlichem Vorfall oder nächstem Fehler wird das Personal doch *notgedrungen* versuchen alles zu vertuschen
Die Befürchtung habe ich jetzt leider auch! :(



@FeliX,
"Kritikgespräch". Es wurde eine Zielvereinbarung getroffen und ich wurde aufgefordert, schriftlich zu reflektieren.
Damit wäre ich durchaus zufrieden gewesen!
Eine Abmahnung vergrößert oder schafft eine große Kluft voller Mißtrauen und Ängstlichkeit zwischen AG und AN.
Ist doch mein Reden!! :eek:


Scheinbar ist es..so glaube ich zumindest..für meinen AG i.Mom. die einzige Möglichkeit sich Respekt zu verschaffen! Es hagelt Abmahnungen und Memos!
Allerdings empfinde ich es z.Zt. so, dass alle nicht nur Respekt vor dem AG haben sondern auch Angst! :(


Übrigens, habe ich meine Abmahnung immer noch nicht!!
Wird sie mir wohl am Montag persönlich überreicht!? :D :confused:


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Ray
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Ray »

Scheinbar ist es..so glaube ich zumindest..für meinen AG i.Mom. die einzige Möglichkeit sich Respekt zu verschaffen! Es hagelt Abmahnungen und Memos!
Allerdings empfinde ich es z.Zt. so, dass alle nicht nur Respekt vor dem AG haben sondern auch Angst! :(
Genau das ist der Punkt den ich meine... Das Führungsinstrument Abmahnung wird aus einem Grund genutzt, der weniger damit zu tun hat eine Abmahnug zu geben, die gerechtfertigt ist, sondern eher aus o.g. Motiven. Die Konsequenzen aus solchen "Fehlverhalten" der PDL sind:
ich denke bei ähnlichem Vorfall oder nächstem Fehler wird das Personal doch *notgedrungen* versuchen alles zu vertuschen


Freue mich, daß ich hier nicht allein mit meiner MEinung darstehe!!! ;-)



Dirk Höffken
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Risikomanagement

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

juristisch sehe ich eine Abmahnung ausschließlich gegen den Pflegeassistenten als gerechtfertigt an. Führungstechnisch geht es allen Schreibern nur um einen Punkt: Die Suche nach dem Schuldigen!

Die Suche nach dem Schuldigen verbessert jedoch weder die Versorgungsqualität noch steigert sie die Patient- bzw Bewohnersicherheit.

[quote=""Ray""] ... „Ich glaube mit einem schriftlichen Kritikgespräch etwas vor einem Gericht inder Hand zu haben, besonders wenn als nächste Maßnahme für alle noch eine Dienstanweisung rausging u.s.w. Gehe nun davon aus daß der Gerichtstermin nicht wegen der Kündigung des AN sondern eventuell wegen einer Anzeige gegen die Einrichtung aufgrund des Fehlers.
Somit habe ich ein Gespräch geführt, die Ansichten und das zukünftige Verfahren/ Verhalten schriftlich festgehalten, mit eingeführt das ein solches Verhalten im Wiederholungsfall mit einer Abmahnung zu rechnen ist und ich gebe als PDL eine Dienstanweisung zu genau der Problematik heraus um sicherzustellen daß ein solcher Fehler nun nicht mehr geschieht.
Damit habe ich als AG erstmal alles getan, denke ich, was ich machen kann um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.“ ...[/quote]
Das ist „alter Wein in neuen Schläuchen“, letztendlich ein Täuschungsmanöver. Solange kein adäquater Umgang mit Fehlverhalten in einer Organisation implementiert wird, werden die Mitarbeiter sich nicht veranlasst fühlen, ihre Angst vor Fehlern abzulegen. Ob dem Mitarbeiter jetzt oder das nächste Mal eine Abmahnung und der Verlust des Arbeitsplatzes droht, führt zu keiner Änderung des Verhaltens.

Solange Fehler bestraft werden, werden sie vertuscht; solange über Beinahe-Unfälle nicht berichtet wird, ergibt sich im Bewusstsein der Mitarbeiter keine Notwendigkeit, das System, die Abläufe und das Verhalten zu verändern.

Die tausendste Dienstanweisung, die zweitausendste Anleitung, das dreitausendste Formular und die viertausendste Erklärung schützen weder die Einrichtung noch die Mitarbeiter und am allerwenigsten die Hilfsbedürftigen. Den Inhalt kann ohnehin kein Mensch mehr kennen. Wie daraus eine Fehlervermeidung resultieren soll, bleibt fraglich. Es geht nicht um die Fehlervermeidung, sondern um die Suche nach dem Schuldigen! Um die Kurierung von Symptomen, nicht die Beseitigung der Ursache!

Es bedarf einer Ursachenanalyse, der Änderung von Arbeitsabläufen und es muss, durch welche Maßnahmen auch immer, sichergestellt werden, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr auftreten.

Dieser Lösungsansatz ist ungleich komplexer, beschränkt sich aber nicht auf die bloße Symptombekämpfung, sondern setzt an der Wurzel des Übels an.

Gruß Dirk



Ray
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Ray »

Es bedarf einer Ursachenanalyse, der Änderung von Arbeitsabläufen und es muss, durch welche Maßnahmen auch immer, sichergestellt werden, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr auftreten.
Eben das ist in meinem Ansatz mit drin... wobei ich anmerken möchte, daß man die Ablauforganisation nicht bei jedem Fehler anpassen kann und die Ursache liegt auch nicht immer in den Arbeitsabläufen.

Ursachenfindung, ja natürlich, ist notwendig um die Fehler für die Zukunft zu vermeiden, und natürlich im Sinne des Hilfsbedürftigen.

Es geht oftmals auch nicht um die Frage wer der Schuldige ist, vielleicht wer nun derjenige ist, dem es passiert ist, aber im Grunde geht es darum, wie schon beschrieben, diese Fehlerquelle zu beseitigen, bzw. dessen Ursache.
Warum das nun nicht mit Gesprächen und einer Dienstanweisung in den o.g. Fall gehen sollte, bleibt mir fraglich, zudem ich da keinen sehr großen Unterschied zu einer Abmahnung sehe. Dem Hilfsbedürftigen hilft beides erstmal nicht weiter, lediglich das in Zukunft korrekte Handeln, welches ich eben durch die Gesräche mit den Fachkräften in der Einrichtung, durch Sensibilierung der Problematik und ggf. einer Dienstanweisung hinbekomme.

Die Ursache hierbei ist schnell gefunden, diejenige der es nun passiert ist auch... Problematik wird angesprochen und sensibilisiert, natürlich bei Bedarf die Ablauforganisation angepasst ggf. nach einer Teambesprechung um Probleme und Schwierigkeiten aus Sicht der Fachkräfte mitberücksichtigen zu können, eine Dienstanweisung um auf zukünftiges Verhalten und Umgang mit Medikamenten aufmerksam zu machen und AN zu korrektem Verhalten verpflichten.

Ob der Pflegehelfer nun eine Abmahnung verdient hat, vermag ich nicht zu sagen, vielleicht ist es in der Einrichtung auch einfach üblich, wie in vielen anderen, daß Pflegehelfer (vllt. auch mit einjähriger Ausbildung) Medikamente u.U. ggf. verteilen.

Die Prognose bei der Themenstarterin erscheint mir auch als positiv, also was soll man denn noch mehr tun...

So, teils ist hier die Meinung, wird ne Abmahnung geschrieben, die Angst vor Fehlern steigt und die Zugabe dazu nochmehr,,,


also bleibe ich bei meiner, bisher erfolgreichen, Schiene!



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doedl
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von doedl »

Hi Alle

ich habe mal während meiner Weiterbildung zur Auditorin mich intensiv mit anderen Kulturen und deren Sicht des Qualitätsmanagements befasst; eine Sichtweise- übrigens Japaner- war die: wir verwenden mehr Zeit darauf, bei Fehlern die Lösung zu suchen, dass sich jener Fehler nicht wiederholen kann.

Hier bei uns ist Fehlermanagement eher: wir suchen intensiv den Schuldigen.

Was mich ehrlich ankotzt: es geht soviel Energie für dieses Verhalten drauf, welche anderswo effektiver eingesetzt werden könnte.

Abmahnungen- ich muss direkt mal überlegen, wann ich jemals eine erteilt habe.... und erinnere mich an eine, wegen stundenlangem zu spät kommens mehrmals innerhalb einer Woche.

Abmahnungen darf übrigens auch die PDL erteilen, wenn sie das Direktionsrecht in Personalfragen hat. Sowas wird normalerweise in der Stellenbeschreibung festgelegt. Somit könnte eine PDL auch eine Kündigung aussprechen. Immer alles ne Frage der Befugniserteilung.

Mein Eindruck der ganzen Situation: überall brennt gewaltig der Kittel in der Pflege. Zuwenig Zeit, zuviele Aufgaben... Wie so oft, wenns brennt, wird der Druck einfach nach unten weiter gegeben. Die letzten in der Nahrungskette sind die "Frontschweine" der Pflege, die Pflegemitarbeiter.

Ich glaube nicht, dass ich ne Abmahnung erteilt hätte- höchstens ich wollte das Apfelsinchen langfristig loswerden.

Solche Fehler sind blöde- eigentlich auch vermeidbar, aber sicherlich nicht mit Absicht. Das ist für mich der Riesenunterschied, ob jemand wissentlich und willentlich die Gesundheit Schutzbefohlener gefährdet oder nicht. Allerdings gebe ich auch zu bedenken: was wäre gewesen, hätte der Bewohner ein wirklich gefährliches Medikament bekommen..... es wäre nicht so glimpflich ausgegangen? Was dann? Den Ruf den Unternehmens auf Spiel setzen?

Ich sag heute- wäre all das, was ich in meinen 30 Jahren Pflege an Fehlern begangen habe, dumm gelaufen, dann wär ich wohl schon für ein paar Jahre hinter schwedischen Gardinen gelandet. Glück gehabt!

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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-Felicitas-
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von -Felicitas- »

dsfgfsdf
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.



Apfelsinchen
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Apfelsinchen »

Hallo ihr Lieben,

ich will euch mal auf dem Laufenden halten...hatte ich ja gesagt :D !

Wie ihr ja mitbekommen habt, ist mir am 23.01. was ganz Dummes passiert und...wie befürchtet...habe ich am 03.02.!!! aufgrund dessen eine Abmahnung bekommen!
Sie ist mit dem 26.01. datiert:confused :o bwohl ich am 02.01. schon wieder im Dienst... (ich hatte Überstundenfrei)...war!

Die Abmahnung lautete...ich zitiere:
"Trotz der Dienstanweisung vom 12.12.2008, dass Medikamente ausschliesslich durch die examinierte Kraft zu verteilen und die Einnahme zu kontrollieren, sowie keine Medikamente unbeaufsichtigt stehen zu lassen sind, haben Sie entgegen der Dienstanweisung gehandelt und die Medikamente unbeaufsichtigt im Speiseraum gelassen.
Somit kam es am besagten Tag dazu, dass die Medikamente von Ihnen unbeaufsichtigt stehen gelassen wurden und somit in dafür nicht kompetente Hände gelangten.
Sie haben somit nicht nur gegen Ihre Aufsichtspflicht, sondern auch gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstossen.
Sollte es erneut vorkommen, dass Sie gegen Dienstanweisungen und gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, sowie Ihre Stellenbeschreibung verstossen, müssen Sie mit der Kündigung rechnen."

Diese Abmahnung wurde mir also 11 Tage nach dem Vorfall überreicht!
Ich habe sie unterschrieben und angenommen, aber mit dem schriflichen Vermerk "Unter Vorbehalt"!



Den selbigen Tag bekam ich eine weitere Abmahnung (...die wollen mich wohl loswerden :( ) für einen Vorfall der sich einen Tag vorher, also am 02.02., ereignet hatte!

Diese Abmahnung lautete...ich zitiere wieder:
"Hr. XX wurde lt. Aktenlage am 13.01.09. durch seinen HA in die psychatrische Klinik eingewiesen.
Dieser Schritt ist jedoch nicht erfolgt, da die psy. Klinik die Einweisung nicht annahm, da diese durch einen HA, nicht aber durch einen Neurologen getätigt wurde.
Zunächst wurde Hr. XX hier im Hause behalten, bei zunehmender Verschlechterung des AZ jedoch durch seinen HA am 16.01.09 in ein KH eingewiesen, aus dem er am 23.01.09 wieder zu uns entlassen wurde.
LT. Aktenlage und lt. Ihren Eintragungen befand sich Hr.XX jedoch vom 13.01.09 bis 23.01.09 in der psychatrischen Klinik.
Am Montag, den 02.02. wurden Sie durch Ihre PDL (eigene Anmerkung:Sie machte die Einweisung!) auf den Fehleintrag hingewiesen und gebeten, diesen Fehler umgehend durch einen sogenannten Nachtrag zu korrigieren.
Trotz dieser Anweisung (eigene Anmerkung: Zwischen Tür und Angel!) durch Ihre PDL haben sie dies bis heute (eigene Anm.: 24 Std. später!) nicht erledigt.
Somit bedeutet das, dass Sie der Ihnen gestellten Aufgabe und der dazu ausgesprochenen Dienstanweisung nicht nachgekommen sind.
Sie haben somit nicht nur gegen Ihre Dokumentationspflicht und Ihre arbeitvertraglichen Pflichten verstossen, sondern auch die Dienstanweisung nicht befolgt.
Sollte es erneut vorkommen, dass Sie gegen Dienstanweisungen und gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, sowie Ihre Stellenbeschreibung verstossen, müssen Sie mit der Kündigung rechnen."

Auch diese Abmahnung habe ich mit dem schriftl. Vermerk "Unter Vorbehalt" unterschrieben und angenommen!


So...lange Rede, kurzer Sinn!!
Kann ich gegen diese beiden Abmahnungen gegenangehen oder hat das keinen Sinn?

Die Erste kann ich ja noch versteh`n, aber die Zweite finde ich doch etwas sehr übertrieben! :mad:
Meine PDL hätte mich ja vielleicht nur nochmal draufhinweisen oder danach fragen können und ich hätte den Nachtrag sofort erledigt!
Am 02.02. bat sie mich um den Nachtrag, als der Laden grade mal wieder brummte und da habe ich es schlicht und ergreifend vergessen!
Muss es dafür gleich `ne Abmahnung geben? :(

So...nu bin isch ferddisch :eek:

Vielleicht weiss ja einer von Euch `nen Rat!

Liebe Grüsse, das Apfelsinchen!


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(Charles Kettering)

Ray
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Ray »

Hey,

hört sich wirklich so an, als wollten die Dich loswerden.

Würde das einfach mal von einem Rechtsanwalt besichtigen lassen, beide Abmahnungen und schauen was der sagt!

Die zweite ist wirklich eni wenig arg übertrieben... PDL's gibt... ts ts ts



Jill
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht

Beitrag von Jill »

Wie jetzt? Gleich noch mal eine zweite Abmahnung?
Also ganz ehrlich ich würde da jetzt zu einem RA gehen und mich mal beraten lassen. Die erste kann ich grad noch halbwegs nach vollziehen (auch wenn ich diese Sache anders gelöst hätte als PDL...) aber die zweite???????


Grüße Jill

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