Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
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Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Hallo,
ich habe folgendes Problem, ich bin seit dem 1.1.11 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und hatte einen Arbeitsunfall, bin eine Treppe hochgefallen und hatte mich heftig am Bein verletzt. Ich war 5 Tage krank geschrieben und habe dann meinen Dienst wieder aufgenommen. Nun meinte mein Arbeitgeber wenn ich eine Krankmeldung im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses abgebe, dann muss er den Lohn kürzen und ich bekäme mein Geld für die 5 Tage von der KK, stimmt das und wenn es stimmt wie lange kann sowas dauern? Ich habe das noch nie gehört und jedem dem ich das sage, guckt auch sehr verwundert und sagt das er sowas noch nie gehört hat. Könnt ihr mir da weiter helfen?
LG
ich habe folgendes Problem, ich bin seit dem 1.1.11 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und hatte einen Arbeitsunfall, bin eine Treppe hochgefallen und hatte mich heftig am Bein verletzt. Ich war 5 Tage krank geschrieben und habe dann meinen Dienst wieder aufgenommen. Nun meinte mein Arbeitgeber wenn ich eine Krankmeldung im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses abgebe, dann muss er den Lohn kürzen und ich bekäme mein Geld für die 5 Tage von der KK, stimmt das und wenn es stimmt wie lange kann sowas dauern? Ich habe das noch nie gehört und jedem dem ich das sage, guckt auch sehr verwundert und sagt das er sowas noch nie gehört hat. Könnt ihr mir da weiter helfen?
LG
AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Hallo,
als erstes schreibst du doch, dass es ein Arbeitsunfall war. Das bedeutet, nicht die Krankenkasse ist hier gefragt, sondern die Berufsgenossenschaft. Ich hoffe, du warst beim Durchgangsarzt.
Als nächstes: Lass dir keinen Bären aufbinden. Du hast anrecht auf 6 wochen Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse/Berufsgenossenschaft springt erst danach ein.
Sophie
als erstes schreibst du doch, dass es ein Arbeitsunfall war. Das bedeutet, nicht die Krankenkasse ist hier gefragt, sondern die Berufsgenossenschaft. Ich hoffe, du warst beim Durchgangsarzt.
Als nächstes: Lass dir keinen Bären aufbinden. Du hast anrecht auf 6 wochen Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse/Berufsgenossenschaft springt erst danach ein.
Sophie
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AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Ja, das lief alles als Arbeitsunfall und ich war beim D-Arzt!
Ja das mit den 6 Wochen dachte ich mir auch, aber der meinte felsenfest das das die KK zu zahlen hat..und da ich keine Ahnung hatte nahm ich das erstmal so hin und es wurmt mich sehr..
Ja das mit den 6 Wochen dachte ich mir auch, aber der meinte felsenfest das das die KK zu zahlen hat..und da ich keine Ahnung hatte nahm ich das erstmal so hin und es wurmt mich sehr..
AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
hallo engelchen,
da würde ich doch glatt mal bei deiner Krankenkasse anrufen und nachhaken
Ich bin sicher, dein AG wird sich um die 5 Tage bemühen. Die Krankenkassen können nämlich sehr energisch sein.
da würde ich doch glatt mal bei deiner Krankenkasse anrufen und nachhaken
Ich bin sicher, dein AG wird sich um die 5 Tage bemühen. Die Krankenkassen können nämlich sehr energisch sein.
AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Hallo Engelchen,
Die Entgeltfortzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen (In Tarifverträgen kann von dieser Frist abgesehen werden, so bspw. im TVöD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - geschehen).
Lieben Gruß
Papillon
Die Entgeltfortzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen (In Tarifverträgen kann von dieser Frist abgesehen werden, so bspw. im TVöD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - geschehen).
Lieben Gruß
Papillon
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AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Und was heißt das auf deutsch? Das das alles richtig läuft und ich ne halbe ewigkeit auf meinen Restlohn warten muss?
AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
hallo engelchen,
bei welchem AG bist du denn beschäftigt (bitte keinen Namen nennen, nur den Träger). Habt ihr einen Tarifvertrag?
Also beispielsweise TVÖD, AVR oder ähnliches? Oder bist du bei einem privaten Heim beschäftigt, ohne Tarifvertrag.
Hallo Papillion,
danke, hatte gar nicht an die privaten gedacht.
Sophie
bei welchem AG bist du denn beschäftigt (bitte keinen Namen nennen, nur den Träger). Habt ihr einen Tarifvertrag?
Also beispielsweise TVÖD, AVR oder ähnliches? Oder bist du bei einem privaten Heim beschäftigt, ohne Tarifvertrag.
Hallo Papillion,
danke, hatte gar nicht an die privaten gedacht.
Sophie
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AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Hallo Engelchen,
es besteht also kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Damit hast du Anspruch auf Verletztengeld. Bitte zur KK gehen und informieren. Soweit ich mich erinnere, zahlen die KK vorab und holen sich das Geld dann von der BG.
Ob das eine halbe Ewigkeit dauert, weiss ich leider auch nicht.
es besteht also kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Damit hast du Anspruch auf Verletztengeld. Bitte zur KK gehen und informieren. Soweit ich mich erinnere, zahlen die KK vorab und holen sich das Geld dann von der BG.
Ob das eine halbe Ewigkeit dauert, weiss ich leider auch nicht.
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AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Soweit ich gelesen habe, ist die Handhabung mit dem Lohnabzug korrekt.
Ich erinnere mich, daß ich meine Arbeit damals auf der Intensivstation mit einem Krankenschein wegen Windpocken am ersten Arbeitstag beginnen mußte. ( Huch, was war mir das damals peinlich.)
Ich erhielt von meinem Arbeitgeber kulanterweise und anstandslos den gesamten Lohn für den Monat.
Einen Rechtsanspruch hätte ich darauf nicht gehabt.
Die Motivation war für mich als Arbeitnehmer jedoch sehr hoch, diesen Fauxpas auf jedenfall wieder auszugleichen.
Dem Arbeitsklima hat die Kulanz sehr gut getan.
Liebe Grüße Plüsch
Ich erinnere mich, daß ich meine Arbeit damals auf der Intensivstation mit einem Krankenschein wegen Windpocken am ersten Arbeitstag beginnen mußte. ( Huch, was war mir das damals peinlich.)
Ich erhielt von meinem Arbeitgeber kulanterweise und anstandslos den gesamten Lohn für den Monat.
Einen Rechtsanspruch hätte ich darauf nicht gehabt.
Die Motivation war für mich als Arbeitnehmer jedoch sehr hoch, diesen Fauxpas auf jedenfall wieder auszugleichen.
Dem Arbeitsklima hat die Kulanz sehr gut getan.
Liebe Grüße Plüsch
- Filienchen
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- Registriert: Fr 24. Okt 2008, 23:22
AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Hallo Engelchen, mir erging es letztes Jahr auch so und der Schreck des Lohnabzuges durch meinen neuen Arbeitgeber war mir zunächst vollkommen unverständlich.
Es ist tatsächlich laut Lohnfortzahlungsgesetz so, dass bei Neueinstellungen, man 4 Wochen gearbeitet haben muß, um auf Lohnfortzahlungen überhaupt einen Anspruch zu haben.
Du kannst aber bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Ausgleichszahlung der Arbeitgeberaufwendung für Entgeltfortzahlung stellen und die zahlen dir dann den fehlenden Lohn.
Innerhalb einer Woche hatte ich dann den fehlenden Lohn schon auf dem Konto.
Mich wundert´s nur, dass dir dies dein Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat!
Du kannst ja nochmal selbst unter "Aufwandsausgleichsgesetz" (AAG) googeln.
Es ist tatsächlich laut Lohnfortzahlungsgesetz so, dass bei Neueinstellungen, man 4 Wochen gearbeitet haben muß, um auf Lohnfortzahlungen überhaupt einen Anspruch zu haben.
Du kannst aber bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Ausgleichszahlung der Arbeitgeberaufwendung für Entgeltfortzahlung stellen und die zahlen dir dann den fehlenden Lohn.
Innerhalb einer Woche hatte ich dann den fehlenden Lohn schon auf dem Konto.
Mich wundert´s nur, dass dir dies dein Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat!
Du kannst ja nochmal selbst unter "Aufwandsausgleichsgesetz" (AAG) googeln.
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber alle einen anderen Horizont"
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AW: Lohnabzug bei Krankmeldung im ersten Monat
Hallo,
danke noch für die Antwort, aber ich hatte doch geschrieben das mir mein AG das mitgeteilt hatte?!...Ich habe mein Geld anstandslos von der KK bekommen, also alles gut =)
danke noch für die Antwort, aber ich hatte doch geschrieben das mir mein AG das mitgeteilt hatte?!...Ich habe mein Geld anstandslos von der KK bekommen, also alles gut =)
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