Hallo
hier sind doch auch Arbeitgeber unterwegs
bzw. vielleicht weiß auch ein anderer User etwas zu meiner Frage
es soll die Möglichkeit geben nur "eingeschränkt " krank geschrieben zu werden
eben nur für bestimmte Tätigkeiten
kann jemand etwas dazu sagen?
wie wird das organisiert?
muss der AG damit einverstanden sein?
bin für jeden Hinweis dankbar
Krank und Arbeiten
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Krank und Arbeiten
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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AW: Krank und Arbeiten
Meinst Du die umstrittene "Teilarbeitsunfähigkeit " ?
II. Teilarbeitsunfähigkeit
Von einer Teilarbeitsunfähigkeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nur noch Teile seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann.
Die Teilarbeitsunfähigkeit ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Rechtsprechung lehnt eine Teilarbeitsunfähigkeit ab. Nach der Rechtsprechung ist es arbeitsrechtlich unerheblich, ob der Arbeitnehmer seine arbeitsvertragliche Verpflichtung ganz oder teilweise nicht erbringt. Es liegt dann in jedem Fall Arbeitsunfähigkeit vor.
In einem entsprechenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber nur halbtags arbeitete, weshalb der Arbeitgeber ihm nur das halbe Gehalt zahlte, das volle Gehalt zugesprochen.
In der Fachliteratur wird jedoch neuerdings immer öfter die Auffassung vertreten, dass die Zuweisung anderer Tätigkeiten im Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers oder einvernehmlich möglich ist, an deren Ausübung der Arbeitnehmer durch die Krankheit nicht gehindert wäre.
http://www.fachanwaelte-kanzlei.de/Fach ... igkeit.htm
LG
II. Teilarbeitsunfähigkeit
Von einer Teilarbeitsunfähigkeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nur noch Teile seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann.
Die Teilarbeitsunfähigkeit ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Rechtsprechung lehnt eine Teilarbeitsunfähigkeit ab. Nach der Rechtsprechung ist es arbeitsrechtlich unerheblich, ob der Arbeitnehmer seine arbeitsvertragliche Verpflichtung ganz oder teilweise nicht erbringt. Es liegt dann in jedem Fall Arbeitsunfähigkeit vor.
In einem entsprechenden Fall hat das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber nur halbtags arbeitete, weshalb der Arbeitgeber ihm nur das halbe Gehalt zahlte, das volle Gehalt zugesprochen.
In der Fachliteratur wird jedoch neuerdings immer öfter die Auffassung vertreten, dass die Zuweisung anderer Tätigkeiten im Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers oder einvernehmlich möglich ist, an deren Ausübung der Arbeitnehmer durch die Krankheit nicht gehindert wäre.
http://www.fachanwaelte-kanzlei.de/Fach ... igkeit.htm
LG
AW: Krank und Arbeiten
Hallo Peagan
Noch mal zum mit schreiben, ein Arbeitnehmer arbeitet nur noch halbtags, ich muss ihm aber eine Vergütung zahlen die einer Ganztagsbeschäftigung entspricht? Wieso das denn? Verstehe ich nicht.
Wenn jemand nur noch 4 Stunden bestimmte Arbeiten verrichten kann, aber eine Vollzeitstelle hat, dann kann ich doch den Dienstvertag einvernehmlich anpassen, da der MA sonst doch auf jeden Fall Minusstunden fährt. Also wäre eine Anpassung doch angemessen?
Lg ilios
Noch mal zum mit schreiben, ein Arbeitnehmer arbeitet nur noch halbtags, ich muss ihm aber eine Vergütung zahlen die einer Ganztagsbeschäftigung entspricht? Wieso das denn? Verstehe ich nicht.
Wenn jemand nur noch 4 Stunden bestimmte Arbeiten verrichten kann, aber eine Vollzeitstelle hat, dann kann ich doch den Dienstvertag einvernehmlich anpassen, da der MA sonst doch auf jeden Fall Minusstunden fährt. Also wäre eine Anpassung doch angemessen?
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
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AW: Krank und Arbeiten
hm..
aber ein AN krank ist bekommt er auch das volle Gehalt
aber ein AN krank ist bekommt er auch das volle Gehalt
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AW: Krank und Arbeiten
Also ich habe es so verstanden das dieser AN von seinem Halbtagsgehalt nur die
Hälfte bekommen hatte und er auf dieses Urteil sein übliches Gehalt zu bekommen hatte .
Bei uns wollte ein PDL einführen das MA die krank geschrieben waren wegen Frakturen oder auch Sehnenscheidentzündungen am Handgelenk (die Hand betreffend mit der man nicht schreibt) sich ärztlich bestätigen lassen das sie trotz Krankschreibung aber für Bürotätigkeiten arbeitsfähig seien .
Diese MA könnten ja in der Zeit z.Bsp. PP schreiben und Tabletten stellen usw..
Allerdings lehnte die HL diesen "Plan " des PDL ab und teilte mit das sie keinen
MA im Haus sehen will der krank geschrieben ist .Ohne wenn und aber .
LG
Hälfte bekommen hatte und er auf dieses Urteil sein übliches Gehalt zu bekommen hatte .
Bei uns wollte ein PDL einführen das MA die krank geschrieben waren wegen Frakturen oder auch Sehnenscheidentzündungen am Handgelenk (die Hand betreffend mit der man nicht schreibt) sich ärztlich bestätigen lassen das sie trotz Krankschreibung aber für Bürotätigkeiten arbeitsfähig seien .
Diese MA könnten ja in der Zeit z.Bsp. PP schreiben und Tabletten stellen usw..
Allerdings lehnte die HL diesen "Plan " des PDL ab und teilte mit das sie keinen
MA im Haus sehen will der krank geschrieben ist .Ohne wenn und aber .
LG
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