Kostenbefreiung

Pflege- und Sozialrecht.
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Fressfeind
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Kostenbefreiung

Beitrag von Fressfeind »

Hallo Kollegen!
Kenne mich schlecht mit sowas aus...
Eine Patientin hat einen Befreiungsausweis. Es gibt einen Urologen der bei uns regelmäßig ins Haus kommt und auch ihren SPK wechselt.
Sie ist aber sehr unzufrieden mit ihm, da er sehr grob war und sie will den nächsten Wechsel bei ihrem alten Urologen machen lassen, dazu müsste sie aber in die Praxis. Wir bräuchten dafür ein Rollstuhltaxi. Distanz ca. 10-15 km.
Muss sie das Taxi, wenigstens anteilig, bezahlen? Bitte mit Begründung, wenn möglich.
Danke schonmal im Voraus!



Suse2
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AW: Kostenbefreiung

Beitrag von Suse2 »

Hat die Dame eine PS??

wenn ja welche ?

Hat sie einen Schwerbehindertenausweis? wenn ja welche Merkzeichen?

Bei PS 2 & 3 ist es kein Problem, dann braucht ihr einen Transportschein
und müssten diesen vorab bei der KK genehmigen lassen.
Bei PS 0 & 1 wird der Transport genehmigt, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG / B vorliegt, auch der Transport muss im Vorfeld genehmigt werden.

Sonst wird es mit der Kostenübernahme nichts werden.
Es gibt zwar noch Sondergenehmigungen aber nicht für diese Situation


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Griesuh
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AW: Kostenbefreiung

Beitrag von Griesuh »

Diese Frage kann pauschal nicht so einfach beatwortet werden.
Die Übernahme der Fahrkosten und der zu zahlende Eigenanteil hängt immer vom Einzelfall ab.

Schaue hier:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-74 ... -12-21.pdf

Ein wichtiger Satz aus dieser Richtlinie ist im § 6 Abs. 3 nach zu lesen:

.........
(3) Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. (Dies gilt nicht für Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung gemäß § 115 a SGB V oder zu einer ambulanten Operation gemäß § 115 b SGB V.)


Oder schaue auch hier:

http://aok-gesundheitspartner.de/bund/k ... index.html

oder auch hier:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... 3.html#ue2
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 8. Apr 2014, 06:48, insgesamt 1-mal geändert.


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Fressfeind
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AW: Kostenbefreiung

Beitrag von Fressfeind »

Sie hat die Pflegestufe 3. Schwerbehindertenausweis habe ich noch nicht gesehen,werde nachfragen, würde mich aber wundern wenn sie keinen hat.
Die Überweisung/Transportschein bekomme ich problemlos vom HA, aber wie realistisch ist es, das die KK es genehmigt, wenn der bisherige Urologe seine Praxis ca. 50m weiter hat und Hausbesuche macht? :confused:



Suse2
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Beitrag von Suse2 »

Transportschein anfordern
und bei der Kasse zur Genehmigung einreichen.
Dazu muss der Arzt mit Adresse und Termin
mit angegeben werden.

Freie Arztwahl ist das Stichwort!


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Fressfeind
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Beitrag von Fressfeind »

Alles klar, Danke Suse!



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Liest du in den Richtlinien zur Fahrtkostenerstattung n. §60 SGB V, hier steht:

2.3. Nächste Behandlungsstätte

Es werden nur die Fahrtkosten bis zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte und zurück übernommen, außer es besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung an einem entfernteren Ort.


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Fressfeind
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Beitrag von Fressfeind »

@Griesuh: Auch das leuchtet mir ein.
Aber freie Arztwahl ist natürlich ein nicht zu unterschätzender Punkt.
Die Patientin ist unzufrieden da, der letzte Wechsel ihr sehr weh tat, sie meint der Urologe sei ziemlich grob gewesen. Und die SPF hat sich auch tatsächlich entzündet. Ich versuch einfach mal was ich organisieren kann.
Ich schreib dann mal, was draus geworden ist.
Danke auch dir!



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