Auch für Pflegekräfte interresant, es kommt ja schon mal vor das man Bew. ohne Karte zum Arzt schicken muss weil die Angehörigen diese haben.
GrüßeWenn es sich nicht um einen dringenden Fall gemäß § 15 Abs. 5 SGB V handelt, sind Vertragsärzte nicht verpflichtet, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln. Dies hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Falle eines Arztes entschieden, dem ein Standesvergehen vorgeworfen wurde. Der Arzt lehnte die Durchführung eines EEG an einer bettlägrigen, per Krankentransport in die Praxis gebrachten Patientin ab, die zwar einen Überweisungsschein, aber keine Versicherungskarte bei sich hatte. Das Gericht führte dazu aus: Die Verlagerung des Behandlungs- und Zahlungsrisikos auf den Arzt mit der Folge erhöhter Verwaltungskosten in Bezug auf den zu erbringenden Beschaffungsaufwand ist vom Leistungserbringer ohne gesetzliche Grundlage nicht einforderbar.
Urteil des VG Frankfurt am Main vom 4. November 2005, Az.: 21 BG 1565/05, nicht rechtskräfig.
(gefunden im Law Blog)
Marcell