Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Pflege- und Sozialrecht.
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Hanna
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Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Beitrag von Hanna »

Habe eine Frage bez. eines suprab. Blasenkatheters: Pat. hat ständig Problemkeime auch nach Antibiotikabeh.. Im Rapportbuch Hinweis von Kollegen falls Urin nicht mehr abläuft Katheter spülen.
Kein Arzt wurde zu Rate gezogen ich ,im Nachtd. erreiche sowieso keinen mehr, auch meine Cheff -amb. Pflege- gibt ok, aber ich möchte eine solche Spülung ohne ärztl. Anordnung wegen Keimverschleppung nicht durchführen,sehe den Eingriff eher alsPflegefehler.
Frage ,bin ich mit meiner Weigerung im Recht, kann mir deshalb eine Abmahnung drohen.
Grüsse Hanna



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Hanna,

sprech das Problem im Team doch offen an.

Also Katheterspülungen sind soweit mir bekannt als gefährliche Pflege einzustufen, wegen der oben genannten Keimeinbringung und -verschleppung.
Klärt doch mit dem beh. Arzt welche Massnahmen zu ergreifen sind, lasst euch eine schriftliche AO geben.

Sophie



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KleeneAnci
Beiträge: 182
Registriert: Mo 12. Mär 2007, 16:38

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Beitrag von KleeneAnci »

Hi Hanna,

auf alle Fälle eine ärztl. AO einholen... arbeite auch im amb. Dienst und wir würden/dürften nie einen DK spülen ohne ärztl. AO - würde die PDL auch gar nicht zustimmen... der zuständige Arzt muss informiert werden....

Wie Sophie schon schreibt - klär´ es mit Deinen Kollegen ab.

Gruß,
Anci


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*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Beitrag von *Angie* »

... Ohne AVO ein klares NEIN! Aber wenns nicht abläuft und sich in die Nieren zurückstaut kanns auch lebensbedrohlich werden - daher würd ich in der NAcht und am Wochenende den ärztlichen Notdienst anrufen, der kann einem auch das okay geben oder kommt selber vorbei...


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Janine22
Beiträge: 68
Registriert: Fr 15. Jun 2007, 12:42

AW: Katheterspülung ohne Anordnung eines Arztes

Beitrag von Janine22 »

hallo hanna
auf jedenfall muss die zustimmung des arzt (z.b. telefonisch) da sein
du hast schon recht was eine keimverschleppung betrifft
doch davon abgesehen arbeitest du ja bei soetwas eh steril.

Dieses musst du dann auch in deiner Akte des BW festhalten. Somit bist du abgesichert



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