Kann ich eine Betreuung anfechten?

Pflege- und Sozialrecht.
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freijaxy
Beiträge: 47
Registriert: Mo 27. Jun 2005, 16:07

Kann ich eine Betreuung anfechten?

Beitrag von freijaxy »

Hallo an alle da draussen,

es geht mal wieder um die Betreuungssache von meiner Oma. Im Oktober leztens Jahres habe ich ja die Betreuung bekommen. 4 Wochen ging alles gut, dann hat mein Onkel eien bösen Brief geschrieben (wo er mich unteranderem bezichtigt ich würde meine Oma bestehlen wollen) so ein Quatsch.

Also wurde alles wieder aufgerollt und eine amtliche betreuerin wurde meiner Oma vorgestellt. Leztes Woche war nun der Anhörungstermin im Altersheims ( Oma ist dort im Moment zur Kurzeitpflege, weil mein Onkel ihr das Telefon abgestellt hatte). als die Betreuerin dann ins Zimmer begrüßte sie mich und meine Mutter nicht mal, das erste was meiner Oma versprochen wurde war das sie auf jeden Fall wieder nach Hause gehen kann. Obwohl sogar der Hausarzt sagt sie sei dement und könnte nicht mehr allein zu Hause leben.

Als dann die Richterin kam wurde auf mich und meine Mutter überhaupt keine Reaktion genommen, wenn wir etwas sagen wollten. Nur meine Oma und die Betreuerin wurden angehört unsere Einwände galten überhaupt nicht.

Jetzt ist meine Frage, kann ich diese Betreung wieder anfechten oder habe ich da jetzt überhaupt keine Chance mehr.

Danke das Ihr diesen langen Text gelesen habt.

Gruß Tina


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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

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Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Tina,

formal juristisch könnte man versuchen die Entscheidung anzufechten. Praktisch tendieren die Chancen, zumindest wenn keine gravierenden Verfahrensfehler gemacht wurden, vorerst gegen Null. Wenn sich der Verwaltungs- und Justizapparat in Bewegung setzt, empfiehlt sich eine frühzeitige Intervention.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



freijaxy
Beiträge: 47
Registriert: Mo 27. Jun 2005, 16:07

AW: Kann ich das noch einmal anfechten ???

Beitrag von freijaxy »

Guten Morgen,

Danke Dirk für deine schnelle Hilfe.

Ich denke schon das bei dem verfahren Fehler gemacht wurden.
Keinerlei Überprüfung ob meine Oma noch klar im Kopf ist. Auch der Hausarzt wurde nicht gehört und der sagt eindeutig das sie nicht mehr allein zu leben kann und es auch nicht tun sollte.

Mal schauen was ich noch tun kann.

Gruß Tina


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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Kurzantwort

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Tina,

wenn dir die Betreuung deiner Oma so wichtig ist, wie es scheint, solltest du zum einen schnell handeln (u.a. Fristen) und zum anderen empfiehlt sich juristischer Beistand. Was z.B. gravierende Verfahrensfehler sind lässt sich unterschiedlich beantworten.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



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