Kann Angehörige Beschluss aufheben?
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Hallo Gast,
nein, kann sie nicht.
Umgekehrt, also wenn ihr feststellt, dass der Bauchgurt nicht mehr nötig ist funktioniert das schon. Info an den Betreuer dass er entfernt wird (nach mehrmaligen Versuchen, die dokumentiert sind) und dieser gibt dann Meldung ans Vormundschaftsgericht.
Grüsse Sophie
nein, kann sie nicht.
Umgekehrt, also wenn ihr feststellt, dass der Bauchgurt nicht mehr nötig ist funktioniert das schon. Info an den Betreuer dass er entfernt wird (nach mehrmaligen Versuchen, die dokumentiert sind) und dieser gibt dann Meldung ans Vormundschaftsgericht.
Grüsse Sophie
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Guten Abend zusammen,
auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache. Ich finde es gut das die Betreuerin gegen das Anlegen des Bauchgurtes ist. Ich finde es unwürdig einen Menschen zu fixieren. Sowas sollte nur in Akutsituationen passieren. Kann euer Bewohner nicht nur auf einer Matratze schlafen?
lg
Papillon
auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache. Ich finde es gut das die Betreuerin gegen das Anlegen des Bauchgurtes ist. Ich finde es unwürdig einen Menschen zu fixieren. Sowas sollte nur in Akutsituationen passieren. Kann euer Bewohner nicht nur auf einer Matratze schlafen?
lg
Papillon
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Hallo,
mir fehlen Zeit und Lust für weitergehende Ausführungen, deshalb nur ein Link und eine Anmerkung:
Medizinrecht:
Fixierungsmaßnahmen gegen den Willen des Betreuten sind unzulässig
Die Patientenverfügung wird auch beim Thema Fixierung zukünftig eine größere Rolle spielen.
Gruß Dirk
mir fehlen Zeit und Lust für weitergehende Ausführungen, deshalb nur ein Link und eine Anmerkung:
Medizinrecht:
Fixierungsmaßnahmen gegen den Willen des Betreuten sind unzulässig
Die Patientenverfügung wird auch beim Thema Fixierung zukünftig eine größere Rolle spielen.
Gruß Dirk
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Hallo,
hier gibt es ja schon einen Beschluss, so habe ich es zumindest gelesen und der ist meiner Meinung nach bindend für das PH und die Betreuerin.
sophie
hier gibt es ja schon einen Beschluss, so habe ich es zumindest gelesen und der ist meiner Meinung nach bindend für das PH und die Betreuerin.
sophie
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
[quote=""Gast Jeanette""]Die Betreuerin will keine Fixierung ? dann lasst euch das in eurer Dokomentation vermerken das sie die alleinige Verantwortung bei einem Sturz übernimmt.[/quote]
Nabend,
In diese Richtung würde ich auch gehen,
Gruss Zeckee
Nabend,
In diese Richtung würde ich auch gehen,
Gruss Zeckee
Erst wenn du gelernt hast über deinen eigenen Schatten zu springen, wirst du auf der Sonnenseite deines Lebens stehen
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Ich würde direkt beim Vormundschaftsgericht einfach anrufen und nachfragen, wie ich mich rechtlich korrekt verhalte - denn es gibt ja immerhin einen "richterlichen Beschluss" und dem ist doch Folge zu leisten, oder?
Nachher fällt die Dame und bricht sich sonstwas und die Betreuerin behauptet dann, sie hätte das SO nie gesagt!
Da würde ich auf Nummer sicher gehen.
Will es denn nur die Betreuerin nicht oder zeigt auch die Patientin selbst dass sie die Fixierung nicht mehr will?
Nachher fällt die Dame und bricht sich sonstwas und die Betreuerin behauptet dann, sie hätte das SO nie gesagt!
Da würde ich auf Nummer sicher gehen.
Will es denn nur die Betreuerin nicht oder zeigt auch die Patientin selbst dass sie die Fixierung nicht mehr will?
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Hallo !
Versucht es bei der Frau doch mal mit einem "Niedrigbett" .
LG
Versucht es bei der Frau doch mal mit einem "Niedrigbett" .
LG
- lemuelreist
- Beiträge: 159
- Registriert: Fr 22. Jun 2007, 21:41
AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?
Hallo zusammen!
Ich möchte aber gerne mal einen (3) aus §1906 BGB anführen:
Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen.
FBM wie Gurt usw. gelten nach Absatz 4 als unterbringungsänhnlich. Also ist für mich in erster Linie nicht Arzt oder Pflegepersonal -sie können dem Betreuer Informationen bieten oder über das Vormundschaftsgericht auf Aufhebung des Beschlusses hinwirken (ähnlich Betreuung allgemein).
Bis denn,
Lemuel
Ich möchte aber gerne mal einen (3) aus §1906 BGB anführen:
Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen.
FBM wie Gurt usw. gelten nach Absatz 4 als unterbringungsänhnlich. Also ist für mich in erster Linie nicht Arzt oder Pflegepersonal -sie können dem Betreuer Informationen bieten oder über das Vormundschaftsgericht auf Aufhebung des Beschlusses hinwirken (ähnlich Betreuung allgemein).
Bis denn,
Lemuel
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