Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
Benutzer 1685 gelöscht

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Gast,

nein, kann sie nicht.

Umgekehrt, also wenn ihr feststellt, dass der Bauchgurt nicht mehr nötig ist funktioniert das schon. Info an den Betreuer dass er entfernt wird (nach mehrmaligen Versuchen, die dokumentiert sind) und dieser gibt dann Meldung ans Vormundschaftsgericht.

Grüsse Sophie



Benutzeravatar
Papillon
Beiträge: 61
Registriert: Sa 6. Mai 2006, 14:58

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von Papillon »

Guten Abend zusammen,
auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache. Ich finde es gut das die Betreuerin gegen das Anlegen des Bauchgurtes ist. Ich finde es unwürdig einen Menschen zu fixieren. Sowas sollte nur in Akutsituationen passieren. Kann euer Bewohner nicht nur auf einer Matratze schlafen?

lg
Papillon



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

mir fehlen Zeit und Lust für weitergehende Ausführungen, deshalb nur ein Link und eine Anmerkung:

Medizinrecht:
Fixierungsmaßnahmen gegen den Willen des Betreuten sind unzulässig


Die Patientenverfügung wird auch beim Thema Fixierung zukünftig eine größere Rolle spielen.

Gruß Dirk



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo,

hier gibt es ja schon einen Beschluss, so habe ich es zumindest gelesen und der ist meiner Meinung nach bindend für das PH und die Betreuerin.

sophie



Benutzeravatar
Zeckee
Beiträge: 293
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 21:32

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von Zeckee »

[quote=""Gast Jeanette""]Die Betreuerin will keine Fixierung ? dann lasst euch das in eurer Dokomentation vermerken das sie die alleinige Verantwortung bei einem Sturz übernimmt.[/quote]

Nabend,

In diese Richtung würde ich auch gehen,

Gruss Zeckee


Erst wenn du gelernt hast über deinen eigenen Schatten zu springen, wirst du auf der Sonnenseite deines Lebens stehen :smile

Benutzeravatar
*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von *Angie* »

Ich würde direkt beim Vormundschaftsgericht einfach anrufen und nachfragen, wie ich mich rechtlich korrekt verhalte - denn es gibt ja immerhin einen "richterlichen Beschluss" und dem ist doch Folge zu leisten, oder?

Nachher fällt die Dame und bricht sich sonstwas und die Betreuerin behauptet dann, sie hätte das SO nie gesagt!

Da würde ich auf Nummer sicher gehen.

Will es denn nur die Betreuerin nicht oder zeigt auch die Patientin selbst dass sie die Fixierung nicht mehr will?


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Benutzer 204 gelöscht

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Hallo !
Versucht es bei der Frau doch mal mit einem "Niedrigbett" .
LG



Benutzeravatar
lemuelreist
Beiträge: 159
Registriert: Fr 22. Jun 2007, 21:41

AW: Kann Angehörige Beschluss aufheben?

Beitrag von lemuelreist »

Hallo zusammen!
Ich möchte aber gerne mal einen (3) aus §1906 BGB anführen:
Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat die Beendigung dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen.

FBM wie Gurt usw. gelten nach Absatz 4 als unterbringungsänhnlich. Also ist für mich in erster Linie nicht Arzt oder Pflegepersonal -sie können dem Betreuer Informationen bieten oder über das Vormundschaftsgericht auf Aufhebung des Beschlusses hinwirken (ähnlich Betreuung allgemein).

Bis denn,
Lemuel



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste