Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
cami
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Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von cami »

Ich grüße euch,

bin zum ersten mal hier, habe vergeblich versucht, aus verschiedenen Paragraphen schlau zu werden und möchte nun versuchen, zu unserem Fall hier ein paar Meinungen/ Tipps einzuholen. Ist eine etwas längere Geschichte. Versuche mich kurz zu halten und danke schon jetzt für die Geduld:

Unser Sohn (3 J.) hat seit über einem Jahr die Pflegestufe III. Er wird künstlich beatmet und ernährt und ist völlig bewegungsunfähig. Sechs Monate nach seiner Geburt konnten wir die Krankenhäuser endlich verlassen und mit ihm nach Hause gehen, auch dank eines Pflegedienstes, der täglich 24h bei uns zu Haus war (obgleich unser Sohn damals - bei gleichem Krankheitsbild - nur die Pflegestufe I hatte, da, so die begründung, kleine babys sowieso sehr viel Pflege brauchen).

So weit so gut. Wir haben nach wenigen Monaten die Anwesenheit des Pflegedienstes reduziert, da wir absolut keine Privatsphäre mehr hatten. Sodann kam der Pflegedienst sechs Mal die Woche 17h (abends und über Nacht, damit wir zur Ruh kamen) und einmal die Woche 24h (damit wir mal von zu Hause raus kamen). Dies war bis heute so.

Meine Frau übernimmt mittlerweile tagsüber die Pflege nahezu allein, da ich nun arbeiten bin. Sie erhält für unseren Sohn Pflegegeld nach Stufe III. Sie war faktisch sechs Tage die Woche von 15 Uhr bis 22 Uhr allein mit der Pflege unseres Sohnes beschäftigt. Mitlerweile wiegt er 18 Kg und man kann sich vorstellen, wie beanspruchend seine Pflege ist, alleine nur das fortbewegen/tragen oder lagern. Da es meiner Frau körperlich mittlerweile immer schlechter geht, ihr Rücken Probleme macht und ihre Psyche langsam auch kaputt geht (da sie nun fast drei Jahre lang fast immer nur in unserem Wohnzimmer lebt), haben wir überlegt, vielleicht noch einen zweiten Tag 24h Pflege zu beantragen. Damit sie entlastet und abgelenkt wird.

Just im Zuge unserer Überlegungen kam die Krankenkasse zu ihrem regelmäßigem Kontrollbesuch. Die Dame war nett, begeistert von dem guten Pflegezustand unseres Sohnes und dem "Können" meiner Frau. Sie wolle nur schauen, ob alles problemlos liefe... Kurz bevor sie aus der Haustür ging fragte sie noch meine Frau, ob wir nicht weniger Pflegedienst bräuchten? Einen Grund für die Frage bzw. ihren Wunsch oder ein Argument, wie sie überhaupt auf diese Idee kommt, hatte sie selbstredend nicht parat.

Meine Frau sagte, dass sie sich dies körperlich und seelisch nicht mehr leisten kann.

so weit so gut.

nur zwei Tage später bekomme ich von der kk (aok) einen anruf. der herr sagt, seine Kollegin hätte ihm mitgeteilt, dass die Pflege super läuft und wir eigentlich nicht mehr so viel Pflegedienst bräuchten. Ob wir nicht zwei drei stunden pro tag reduzieren wollen. Ich hatte ein längeres Gespräch mit dem Herrn und habe ihm unsere Situation (besonders die meiner Frau) ausführlich erklärt. Ihm erklärt, dass meine Frau kaputt geht und - im Gegenteil - nicht weniger sondern mehr Unterstützung bräuchte.

Er tat verständnisvoll, fragte nochmal, ob wir nicht vielleicht mal eine stunde täglich reduzieren würden... "nur mal probehalber für ein paar wochen". Ich wiederholte mich oft und schließlich sagte er "gut, schade dass sie mir nicht entgegenkommen, aber gut, dann nicht" und das wirklich sehr absurde gespräch war beendet.

wenige Tage später kam ein brief ins haus, dass uns die Pflege (vom Pflegedienst) in zwei Wochen um täglich eine stunde gekürzt wird. Tatsachen. Am Ende des Briefes steht ein kurzer Satz: "Durch unseren Hausbesuch am ... haben wir festgestellt, dass eine größere Eigenleistung durch Angehörige möglich ist." Tatsache.

Ich rufe also diesen Herrn an und frage, ob unser Telefongespräch bedeutungslos gewesen wäre und wie er bitteschön zu seiner Entscheidung kommt.

Er tut verständnisvoll und sagt, die pflege unseres Sohnes würde von meiner Frau ja so super übernommen, dass sie auch eine Stunde mehr machen bzw. der Pflegedienst eine stunde weniger kommen könnte. Ich mache ihn auf seine schwachsinnige Argumentation aufmerksam und frage, ob wir denn Anspruch auf mehr Pflegedienst hätten, wenn meine Frau unseren Sohn weniger gut pflegen und er entsprechend schlecht gepflegt aussehen würde.

Dann lenkt er ab und sagt, es habe eigentlich alles nur was mit einer Rechnung zu tun, die er nun zufällig gerade aufgestellt hätte. Diese ist folgende:

Der Pflegedienst komme 17h täglich und einmal die Woche 24h. Macht durchschnittlich 18h pro Tag. Außerdem erhält meine Frau für unseren Sohn Pflegegeld nach Stufe drei (665.-). Dies ergebe sich aus 386 Min Grundpflege und 60 Min hauswirtschaftl Versorgung, also 7,44 Stunden pro Tag. Wir bekommen also demnach Leistungen von der Pflegekasse für 7,44 Std pro Tag und Leistungen von der Krankenkasse von 18 h pro Tag. Das macht insgesamt 25,44 Std pro Tag und damit 1,44 Stunden pro Tag zuviel. Dies würde nun großzügigerweise abgerundet und deshalb letztlich um eine Stunde täglich gekürzt (der Pflegedienst).

Vorher hätte dies einfach schlicht niemand in der aok gemerkt, erst jetzt hätte er das gesehen.

Dieser Fakt allein macht das ganze für uns sehr abstrus. Umso mehr, dass man uns zunächst zu überreden versucht, ein paar stunden freiwillig verzicht zu übern. und schließlich noch das argument, das meine frau die pflege doch so gut alleine macht. dies ja auch in den brief schreibt. mir dann aber plötzlich sagt, es habe alles mit dieser rechnung zu tun, die er nun entdeckt habe.

Er sagte weiterhin, dass, wenn wir nun aber trotzdem eine Stunde mehr (wie vorher) oder noch mehr pflege durch den pflegedienst in anspruch nehmen würden wollen, wir dies dann von dem pflegegeld zu bezahlen hätten, bzw. da dies natürlich nicht mal für eine stunde täglich ausreicht, wir das aus eigener tasche oder eben vom sozialamt bezahlen lassen müssten.

Die rechnung leuchtet mir zwar auf den ersten blick ein. auf der anderen seite spricht diese abstruse argumentationsart und auch, dass auf einmal alles so schnell ging, doch immens dagegen. Außerdem kann er mir ja viel vorrechnen, da ich im endeffekt nicht weiß, welche Zahlen denn wirklich herangezogen werden müssen.

leider kennt sich der chef vom pflegedienst da nicht aus, er sagte das wäre pech, die können einem abziehen was sie wollen, wir hätten noch glück. das kann aber doch nicht sein oder. Die leistungen der pflege- und krankenkasse sind doch nicht freiwillig und nach belieben kürz oder verlängerbar, dafür muss es doch konkrete regelungen geben.

für jeden tipp, jede kleinste weisheit und für jede hilfe zur selbsthilfe bin ich sehr sehr dankbar.

und danke für die gedult.

Gute nacht

Cami



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
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Kurze Antwort

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Cami,

deine Frage sprengt auf den ersten Blick den Rahmen dieses (und jedes anderen) Forums. Ich werde mich in den nächsten Tagen trotzdem noch mal mit dem Fall beschäftigen.

Allerdings solltest du von Selbsthilfe absehen, einen spezialisierten Rechtsanwalt mandatieren und auf die Frist des Rechtsbehelfs (Widerspruch) achten. Sollte ein Rechtsanwalt aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommen, kannst du dich in Hamburg an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle wenden.

Schon mal viel Erfolg!

Gruß Dirk



cami
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Registriert: Di 30. Okt 2007, 22:36

AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von cami »

@ losthope: ich grüße dich und danke dir für die guten wünsche. tut gut so etwas zu hören.

@ dirk höffken: ich grüße dich und danke dir für deinen rat. tatsächlich ist der forumsbeitrag ultra-lang geworden (länger als geplant, hat mich auch den ganzen abend gekostet). Ich denke aber, es ist nötig, all die hintergrundinformationen darzulegen, um den fall richtig einschätzen zu können.

Ich kenne zum glück einen anwalt privat, der mich entsprechend nicht all zu viel kostet. ich hatt bis dato davon abgesehen und wollte mich erstmal selbst informieren. Aber wenn du meinst ich sollte den kontaktieren, dann werde ich das in den nächsten tagen lieber mal tun. trotzdem freue ich mich natürlich, wenn du mir deine meinung dazu noch preisgeben kannst.

eins noch. der brief, der die kürzung verkündet, ist ja kein bescheid (kenn mich in dieser richtung nicht mit den rechtsfolgen derartiger schreiben aus). betitelt ist der brief mit "Verordnung häusliche Krankenpflege". Dann wird die Kürzung mitgeteilt. Dann folgt der schon zitierte Satz, dass festgestellt wurde, dass wir selbst mehr plfege übernehmen können. Dann Folgendes: "Die Kostenzusage ist eine Einzelfallentscheidung ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches und ohne Präjudiz." Und das wars. Ein Rechtsbehelf oder ein Hinweis auf irgendeine Frist ist nicht vorhanden.

Denkst du, ich müsste trotzdem irgendeine Frist wahren?

Danke nochmals.
Und liebste Grüße an Euch zwei,
Cami



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
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Doppelversorgung

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo camie.
von cami
... „Ich kenne zum glück einen anwalt privat, der mich entsprechend nicht all zu viel kostet. ich hatt bis dato davon abgesehen und wollte mich erstmal selbst informieren. Aber wenn du meinst ich sollte den kontaktieren, dann werde ich das in den nächsten tagen lieber mal tun.“ ...
Irgendwie scheint mir hier eine Abneigung gegen Anwälte durch (könnte ich irgendwie verstehen ;-) ). Sollte die Angelegenheit allerdings auf einen Prozess hinauslaufen, empfiehlt sich schon im Vorverfahren ein spezialisierter Rechtsanwalt (Von einem „Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt“ solltest du tunlichst die Finger lassen. In der Regel gilt das auch für Großkanzleien.). Fehler im Vorverfahren lassen sich vor Gericht oft nicht mehr reparieren.
von cami
... „trotzdem freue ich mich natürlich, wenn du mir deine meinung dazu noch preisgeben kannst.“ ...
Soweit möglich.
von cami
... „eins noch. der brief, der die kürzung verkündet, ist ja kein bescheid (kenn mich in dieser richtung nicht mit den rechtsfolgen derartiger schreiben aus). betitelt ist der brief mit "Verordnung häusliche Krankenpflege". Dann wird die Kürzung mitgeteilt. Dann folgt der schon zitierte Satz, dass festgestellt wurde, dass wir selbst mehr plfege übernehmen können. Dann Folgendes: "Die Kostenzusage ist eine Einzelfallentscheidung ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches und ohne Präjudiz." Und das wars. Ein Rechtsbehelf oder ein Hinweis auf irgendeine Frist ist nicht vorhanden.

Denkst du, ich müsste trotzdem irgendeine Frist wahren?“ ...
Lässt sich so nicht beurteilen.

Wenn ich die Sachlage zu dieser späten oder frühen Stunde richtig interpretiere (korrigiere mich gegebenfalls), will die Krankenkasse aufgrund der Leistungen der Pflegeversicherung ihre Leistungen kürzen oder behauptet dies zumindest. Bitte beachte, dass mir der genaue Inhalt des Schreibens, der Telefonate u.s.w. nicht bekannt ist.

Die Kostenübernahme in diesem Bereich ist wohl häufig problematisch. Individualentscheidung ist der oft verwendete Begriff. Die Kostenträger bedienen sich der Hinhaltetaktik. Mit aller Vorsicht würde ich nach etwas intensiverer Beschäftigung mit der Thematik und bei entsprechender Sicht des betreuenden Arztes die Leistungspflicht der Krankenkasse bejahen.

Viele Sozialgerichte nehmen eine Zahlungspflicht der Krankenkassen bei intensivpflegebedürftigen Versicherten über 24 Stunden trotz Leistungspflicht der Pflegekasse an. Schützenhilfe bietet bei dieser Konstellation auch das Bundesverfassungsgericht und seit diesem Jahr der Gesetzgeber.

Auszug aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (2. Senat) vom 14.11.2006 (L 2 KN 108/06 KR ):

... „Für den Senat ist unklar, welche rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendung (oder welche Einrede) die Beklagte diesem unstreitig bestehenden Sachleistungsanspruch entgegen halten will. Die Begründung im Widerspruchsbescheid trägt ihre Entscheidung nicht. Denn es geht nicht um die Gewährung hauswirtschaftlicher Versorgung, sondern um eine Stunde Behandlungssicherungspflege. Soweit die Beklagte dem etwa einen Einwand der "unzulässigen Doppelversorgung" entgegen halten will, weil der Kläger zeitgleich Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhält, ergibt sich ein solcher Einwand aus dem Gesetz nicht.“ ...

(Beklagte war eine Krankenkasse; Anm. d. Verf.)

Vielleicht hilf dir das ja schon ein wenig weiter.

Gruß Dirk



cami
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von cami »

Ich danke dir Dirk für Deine Zeit und Mühe.

Ich habe den Eindruck, dass Du Dich mit der Materie einigermaßen (jedenfalls weit mehr als ich) auskennst. Ich entnehme daraus zuerst einmal, dass es für solch einen Fall wie den unseren anscheinend keine klare Regelung gibt, wie viel Pflegedienst uns zusteht.

wohl oder übel werde ich mich dann mal anwaltlich ein wenig aufklären lassen.

und natürlich hier bekannt geben, was daraus geworden ist.

Nochmals danke, lieben Gruß und eine gute Nacht wünsche ich,
Camillo



Dirk Höffken
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Alles Gute!

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Cami,

leider (und das ist so gemeint :-( ) beschäftige ich mich derzeit mehr oder minder ausschließlich mit Wirtschaftsstrafrecht. Da rosten die Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten langsam ein. So leid es mir auch tut.

Würde mich freuen, wenn du den Ausgang der Angelegenheit hier kundtust.

Dir, Deiner Frau und deinem Kind wünsche ich alles Gute!

Gruß Dirk



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*Angie*
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von *Angie* »

@ Cami

... Wenn Du aber erst in den nächsten Wochen einen Anwalt hinzuziehst (mußt ja erstmal auch einen guten finden, Termin absprechen etc) solltest Du doch auf jeden Fall wenigstens formlos einen Widerspruch gegen das Schreiben vom ... einlegen. So wahrst Du in jedem Falle eine eventuelle Widerspruchsfrist, die Dir dann nicht verlorengeht.

Da braucht nicht viel drin stehen.

Sehr geehrte Blabla ...

Hiermit lege ich gegen Ihr Schreiben vom ... Fristwahrend und in vollem Umfang Widerspruch ein.
Eine detaillierte Begründung geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Mit freundlichem Gruß,

...........

So schindest Du ein paar Tage Zeit für den Kontakt zum Anwalt.

Wünsche Dir viel Glück und dass ihr zu eurem Recht kommt!

LG,A.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

D_in_CH
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von D_in_CH »

Hi

Auf jeden Fall den Bescheid widerrufen.

Im Freundeskreis habe ich einen ähnlich gelagerten Fall.
Der Sohn ist mittlerweile 7Jahre alt. Und besser wirds ja auch nicht.
Mache mich mal schlau, wie das war. Und welche Anwältin.

Halt die Ohren steif

Christine


ACHTUNG, ein bisschen böse:
Ich möchte mal im Schlaf sterben, wie mein Opa.
Nicht kreischend und schreiend, wie sein Beifahrer

cami
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von cami »

@ Dirk: Danke für die Deine Hilfe und für die guten Wünsche, werde es meiner Frau und meinem Engel ausrichten. Wünsch Dir eine gute Nacht.

@ Christine und A: Ich Danke Euch sehr für Eure Teilnahme. Und natürlich freue ich mich über jeden weiteren Tipp.

Bzgl. einem Widerspruch:

Ich habe bisher davon abgesehen, weil ich der Meinung war/ bin, dass ich vielleicht erstmal keinen Wirbel machen sollte, bevor ich nicht etwas klarer durch den Fall sehe. Vorsichtshalber, um keine Steine bei der Krankenkasse ins Rollen zu bringen.

Natürlich möchte ich auch in keinem Fall eine Widerspruchsfrist verstreichen lassen, falls das wirklich rechtliche Konsequenzen haben sollte. Dahingehend war/ bin ich jedoch der Meinung, dass ich keine Frist zu beachten habe.

Aus folgenden Gründen:

1. kann doch jederzeit der Zeitpunkt eintreten, wann meine Frau der Situation nicht mehr standhält. Das wäre doch nicht abhängig von einer Widerspruchsfrist. Das würde doch vielmehr ein Arzt zu entscheiden haben.

und 2. wird mir in dem besagten Schreiben ja weder eine Frist gesetzt, noch werde ich in irgendeiner Form darauf hingewiesen, dass ich die Möglichkeit habe, einen Widerspruch einzulegen. Es gibt also keine Rechtsbelehrung (heißt das so?). Wenn eine derartige Belehrung fehlt, dann - soviel bilde ich mir ein zu wissen - habe ich doch auch keine Frist zu beachten. Und könnte ich das ruhiger angehen, mich ausführlicher über die Sachlage informieren, bevor ich rechtliche Schritte einleite.

Oder wie seht Ihr das? Nicht gut?

Auch Euch eine gute Nacht,
Camillo



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doedl
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von doedl »

Hallo Camillo

es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichtes dazu, das sogenannte Drachenfliegerurteil http://www.bhkev.de/downloads/urteile/bsg_28011999.pdf

-besagt

Ein Beatmeter hat grundsätzlich Anspruch auf 24 Stunden Überwachung seiner Beatmung
Kann ein Angehöriger dies nicht übernehmen, so ist ein Pflegedienst von der KK zu finanzieren
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gehören nicht zur Überwachung

Genau geregelt ist das im Leistungsverzeichnis der jeweiligen Krankenkassen (würde ich anfordern an Deiner Stelle)

Spezielle Foren habe ich hier entdeckt:
http://www.forsea.de/
http://www.rehakids.de
http://www.hilfe-bei-heimbeatmung.de/

Toi toi

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Dirk Höffken
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Urteil des Bundessozialgerichtes

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Christel,

das Urteil des BSG aus dem Jahre 1999 besagt neben anderem, dass bei der Notwendigkeit von Krankenbeobachtung und Grundpflege die Behandlungspflege grundsätzlich in den Hintergrund tritt und insoweit nur eine Leistungspflicht der Pflegekasse besteht. Diese Rechtsprechung stößt bei den Sozial- und Landessozialgerichten allerdings zunehmend und zurecht auf Kritik! Auch das oben zitierte LSG Nordrhein-Westfalen sieht das anders.

Zudem wurde durch das GKV-WSG zum 01.04.2007 § 37 Abs. 2 SGB V klarstellend geändert und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/9 8) geht ebenfalls in diese Richtung.

Sehr wahrscheinlich wird das Bundessozialgericht seine Rechtssprechung ändern.

Problem im vorliegenden Fall ist schlicht und ergreifend die fehlende Begründung für die Leistungskürzung. Zudem müsste der Fall in allen Einzelheiten vorliegen.

Bei einer solchen Rechtslage, sollte dies die Kernbegründung für die Kürzung sein, ist die Hilfe in Foren grundsätzlich kein guter Rat und es sollte schnellstmöglich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Mit Selbsthilfe spart man am falschen Ende!

Gruß Dirk



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-Felicitas-
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AW: Urteil des Bundessozialgerichtes

Beitrag von -Felicitas- »

fdhdf
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Mi 3. Mär 2010, 06:55, insgesamt 1-mal geändert.



Dirk Höffken
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„Autoritäten Fetischismus“

Beitrag von Dirk Höffken »

Off-Topic:

Hallo FeliX.

[quote]von -Felicitas-
... „die wir alle kein Jurastudium hinter uns haben“ ...[/quote]
Welchen qualitativen Unterschied macht es, wenn unter und/oder neben dem Namen des Antwortenden eine Berufsbezeichnung und/oder ein Titel steht? Eine falsche Antwort wird dadurch nicht richtig und umgekehrt!

Der Aussagewert von Berufsbezeichnungen und Titel ist ab einem gewissen Punkt gleich Null. Zudem sind solche Angaben im Internet eh nicht nachprüfbar. Deshalb wird von meiner Seite gänzlich darauf verzichtet.

Dieser „Autoritäten Fetischismus“ müsste als eigenständige Krankheit klassifiziert werden.

[quote]von -Felicitas-
... „Das kann uns leidlich egal sein, Dir sollte es das aber nicht.“ ...
[/quote]
Beantworte ich in diesem oder einem anderen Forum oder im realen Leben (ob privat, ehrenamtlich oder beruflich) eine Frage, ist mir die Antwort mit Sicherheit nicht leidlich egal! Davon gehe ich grundsätzlich auch bei allen anderen aus.

Da wo es nötig scheint (meine Grenze im Internet ist relativ niedrig, weil zum einen Sachverhalte meist unvollständig geschildert und/oder entscheidende Details vergessen werden. Zudem bestehen zeitliche Grenzen und ich beschäftige mich derzeit primär mit Wirtschaftsstrafrecht) weise ich immer darauf hin sich professionellen Rat einzuholen und helfe auf Wunsch bei der Suche nach ausgewiesenen Experten mit Erfahrung auf dem betreffenden Gebiet.

Gruß Dirk
Zuletzt geändert von Dirk Höffken am Sa 3. Nov 2007, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: 1 Rechtschreibfehler korrigiert



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-Felicitas-
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AW: „Autoritäten Fetischismus“

Beitrag von -Felicitas- »

ghghjfg
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Mi 3. Mär 2010, 06:56, insgesamt 1-mal geändert.



Dirk Höffken
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Langsam!

Beitrag von Dirk Höffken »

Off-Topic:

Hallo FeliX.

[quote]von -Felicitas-
„Du hast Recht. Aber: Ich kann für Ratschläge, die ich in meinem Fachgebiet gegeben habe, sehr wohl zur Rechenschaft gezogen werden, auch, wenn diese Ratschläge bei einer Stehparty im Rahmen eines smalltalks gefallen sind.“[/quote]
Das deine Aussage so nicht stimmt, soll an einem Beispiel deutlich werden.

Beispiel:

A besitzt eine Partneragentur. Eines Samstag abends sitzt er privat mit seinem Freund DH in einer Bar und sie machen es sich bei Zigarren und Whisky gemütlich. DH hat gefallen an einer wunderschönen, blonden jungen Frau mit zwei einmalig großen B... äh......öh Augen in einem schwarzen Lederkostüm und passenden Stiefeln gefunden. A erteilt DH einen Ratschlag wie er mit 100-prozentiger Sicherheit das bekommt, was er will. Der Rat geht daneben. Entstandene Kosten sind für den DH die Kosten für ein Zimmer mit Wasserbett und Whirlpool sowie Champagner und eine Mitternachtsdinner.

Kann DH den A für seinen Rat haftbar machen und von ihm die Kosten für die sinnlosen Aufwendungen verlangen? Auf welcher rechtlichen Grundlage?

Einschlägig ist u.a. § 675 Abs. 2 BGB.

(Das DH den A verprügeln kann ohne von einem Gericht strafrechtlich belangt zu werden – zumindest wenn der Richter ein Mann ist – steht auf einem anderen Blatt ;-) )

Hinweis: Es geht nur ums Prinzip! Anwälte, Ärzte oder Finanzberater sind so furchtbar langweilig in Beispielfällen :-) .

[quote]von -Felicitas-
„Aber mit diesem Titel stehen auch Verpflichtungen im Zusammenhang, z.B. die sog. Garantenstellung.“[/quote]
Allein aus einer Berufsbezeichnung und/oder einem Titel ergibt sich keine Garantenstellung. Jeder promovierte Psychologe müsste sich dann in seinem Haus verbarrikadieren.

Gruß Dirk
Zuletzt geändert von Dirk Höffken am Sa 3. Nov 2007, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fall ergänzt - Hinweis eingefügt



Hametum
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von Hametum »

Hallo Cami

Dein Fall ist überaus Komplex und wirklich nicht einfach zu beantworten, aber ich denke das ich da noch Irgendwas habe, welches deinem Fall sehr entspricht.
Werde mich mal durch meine Sozialrechtunterlagen forsten, da ich mir sicher bin, so einen Fall im letzten Semester bearbeitet zu haben
Werde mich auf jeden Fall , morgen da ran machen, kommt mir wirklich sehr bekannt vor.

Gruß
Hametum



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doedl
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von doedl »

Hallo Dirk,

stimme mit Dir überein, dass Camillo sich nach einem geeigneten Rechtsbeistand umsehen sollte; meine Links sollten auch nicht Ersatz dafür darstellen, sondern zusätzliche Informationsquellen erschließen.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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*Angie*
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AW: Intensiv-Pflegedienst von Krankenkasse gekürzt

Beitrag von *Angie* »

... mir fällt spontan noch ein PATIENTENINITIATIVE, die gibt es hier im Norden jedenfalls. Dort kann man zu allen Fragen Hilfe finden.

LG,A.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Dirk Höffken
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Interessantes Thema

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Christel.

[quote=""doedl""]Hallo Dirk,

stimme mit Dir überein, dass Camillo sich nach einem geeigneten Rechtsbeistand umsehen sollte; meine Links sollten auch nicht Ersatz dafür darstellen, sondern zusätzliche Informationsquellen erschließen.

Gruß Doedl[/quote]
Unabhängig davon ist es ein fragwürdiges Vorgehen der Krankenkasse und meiner bisherigen Recherche nach durchaus kein Einzelfall.

Insofern interessiert mich zum einen die tatsächliche Rechtslage und zum anderen die Meinung der Volksvertreter.

Mal sehen was dabei rauskommt.

Gruß Dirk



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