Injectionen - Rechtsfragen

Pflege- und Sozialrecht.
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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

RE: Injectionen - Rechtsfragen

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Vinrouge.

Es gibt zahlreiche Abhandlungen zu diesem Thema. Ein Beispiel:

Schell, Werner: Die Delegation von Injektionen, Infusionen und
Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal, Kinderkrankenschwester
1998, S. 499ff.

Je nachdem wozu du die Informationen benötigst wirst du mit einer kurzen Abhandlung nicht weit kommen.

Umfassendes, wenn auch zum Teil umstrittenes, Buch (scheinst du ja schon zu kennen):
Werner Schell, Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht, Brigitte Kunz Verlag 5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2001, 216 Seiten, ISBN 3-87706-932-0, EUR 15,-

Wenn du das Thema noch etwas mehr Eingrenzt, kann ich dir eventuell ein paar Aufsätze nennen und eventuell auch per Mail zukommen lassen.

MfG DH

Zitat:
Man hört nur die Fragen, auf welche man imstande ist, eine Antwort zu geben. - Friedrich Nietzsche (Philosoph (1844-1900))



ApoPfleger
Beiträge: 205
Registriert: So 12. Aug 2001, 19:37
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Beitrag von ApoPfleger »

Empfehlenswert hierzu ist auch die Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts: http://www.rki.de/HILFE/SERVICE.HTM?/HI ... FAQ3.HTM&1

Vom bereits empfohlenen Werner Schell sind auch 2 Artikel online:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... enhaus.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tionen.htm

Gruß

Apo 8)


Ich pflege, also bin ich.

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

RE: Danke

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo .

Leider ein Thema bei dem die Meinungen, zum Teil noch massiv, divergieren.

Bis Heute gibt es z.B. keine gefestigte Rechtssprechung zur Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf Schüler. Die Literatur hat meiner Meinung nach zum Teil sehr abstrakte Vorstellungen vom Pflegealltag.

So schreibt Beispielsweise Mensdorf in der Pflegezeitschrift 1999 (S. 336):
..„Allgemein gilt die Regel, dass die Durchführung einer sc. - Injektion auf Schüler übertragbar ist, wenn der theoretische Unterricht erfolgt ist, eine praktische Anleitung auf Station stattgefunden hat und es sich nicht um die Verabreichung komplikationsträchtiger Medikamente handelt.“...

Folgt man dieser Ansicht, dürften selbst zuverlässige Schüler im dritten Ausbildungsjahr kein Insulin selbstständig injizieren. Dies Kollidiert dann allerdings wieder mit dem Ausbildungsziel, mal ganz abgesehen davon das ich es für Praxisfern halte.

Noch besser ist eine gemeinsame Stellungnahme der ADS und des DBfK
aus dem Jahre 1989:
...“(Kinder-)Krankenpflegeschüler(innen) dürfen nur zum Zwecke ihrer Ausbildung unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines Arztes oder einer Krankenpflegeperson, die unter den Voraussetzungen und im Rahmen von 2. und 3. tätig wird [das heißt selbst zur Durchführung dieser Maßnahmen ermächtigt ist] subkutane und intramuskuläre Injektionen sowie venöse Blutentnahmen durchführen. Die Durchführungsverantwortung trägt die anleitende Person.“...

Nun ja.

Mittlerweile konvergieren die Ansichten der Juristen. Rechtssicherheit gibt es beim Thema Delegation aber immer noch nicht.

MfG DH

Zitat:
Die Theorie ist eine Vermutung mit Hochschulbildung. (Jimmy Carter)



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