i.v.Infusionen im Altenheim

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
paul34
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i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von paul34 »

Hallo liebe KollegInnen!
Im Heim wird des öfteren mit s.c.Infusionen gearbeitet,deren Sinn/Unsinn ich jetzt mal dahingestellt sein lassen will.
Frage hier ist aber: dürften wir als Pflegefachkräfte bei einer vom Arzt gelegten Braunüle und entsprechender VO eine i.v.Infusion laufen lassen? Und wenn nicht- was ich vermute- wo steht entsprechendes geschrieben? Irgendwie finde ich nichts brauchbares im WWW.
Vielen Dank!
Andreas



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Tinkerbell1896
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Tinkerbell1896 »

port geht doch auch... oder ??


Durchhalten, auch wenn's mal beschissen läuft!

(siehe Foto)

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doedl
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von doedl »

[quote=""paul34""]Hallo liebe KollegInnen!
Im Heim wird des öfteren mit s.c.Infusionen gearbeitet,deren Sinn/Unsinn ich jetzt mal dahingestellt sein lassen will.
Frage hier ist aber: dürften wir als Pflegefachkräfte bei einer vom Arzt gelegten Braunüle und entsprechender VO eine i.v.Infusion laufen lassen? Und wenn nicht- was ich vermute- wo steht entsprechendes geschrieben? Irgendwie finde ich nichts brauchbares im WWW.
Vielen Dank!
Andreas[/quote]

Hallo Andreas

grundsätzlich gilt:
Die Verantwortung für die Behandlungspflege liegt immer beim Arzt.
Die Durchführungsverantwortung liegt bei dem, der die ärztliche Tätigkeit durchführt. Du darfst alles, was Du in Theorie und Praxis gelernt hast. Es steht nirgendwo, dass Infusionen im Pflegeheim verboten wären.

Tinkerbell- wenn schon ne i. v. Infusion ein Problem darstellt, was dann erst ein Port??

Gruß Doedl


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thorstein
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von thorstein »

Es steht nirgendwo, dass Infusionen im Pflegeheim verboten wären.
Genau, und wie schnell wären sie Standard, wenn die Heime sie als Behandlungspflege mit den KK abrechnen könnten!!!
Port ist auch so eine Sache. Da kommt ein Bewohner ins KH und soll mit Port zurückverlegt werden. Und tatsächlich verweigern dann Heime die Wiederaufnahme.



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Lena V.
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Lena V. »

Bitte keine Verallgemeinerungen ;)

Wir hatten auch mal eine Bewohnerin die mit Port zurückverlegt wurde, da wir damit noch keine praktische Erfahrungen hatten (außer mal theoretisch in der Schule), kam dann eine externe Fachkraft und hielt eine kleine Fortbildung über die Pflege des Ports.

Und zur i. V. Inf. muss ich sagen, man lernt die Assistenz beim Legen und den Umgang damit in der Altenpflegeausbildung und sehe nicht, wo da das Problem ist. Jedoch in der Regel nimmt man Im Heim eher die s.c. Inf., was wie ich finde völlig okay ist.

Oder wo ist dein Problem???? Du arbeitest doch auch im Heim, oder wie kommst du auf deine Fragestellung :confused:


Lebe Liebe Strahle :D

thorstein
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von thorstein »

Wenn es um die Frage geht, welche Behandlungspflege ich als Pflegefachkraft durchführen darf, ist die Antwort wohl relativ klar.
Wahrscheinlich geht es hier aber um die Frage, welche Behandlungspflege der Heimträger zulässt. Und hier sind die Unterschiede gewaltig.
Im Heim gibt es ja kein Dienstverhältnis zwischen Pflegekraft und Arzt wie im KH. D.h. welche Behandlungspflegen durchgeführt werden dürfen, entscheidet der Träger, mit dem der Heimbewohner ja auch einen Vertrag hat.
Mein obiger Hinweis sollte verdeutlichen, dass es für Träger keine Veranlassung gibt, haftungsrechtlich riskante Behandlungspflegen durchzuführen, solange diese nicht einmal refinanziert werden.



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Griesuh
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

@ thorstein du schreibst:
Genau, und wie schnell wären sie Standard, wenn die Heime sie als Behandlungspflege mit den KK abrechnen könnten!!!

Jo und hier liegt dein Irrtum.
In der ambulanten Pflege und stationär sind s.c Infusionen keine Leistung der Behandlungspflege und stehen dementsprechend auch nicht in den verordnungsfähigen und bezahlten Leistungen der Behandlungspflege Siehe HKP)

I.V. infusionen hingegen sind mit der Kasse abrechenbar, sofern ein Doc die Kanüle I.V. gelegt hat. Dann darf eine ex. AP und erst recht eine ex. KP die Infusion anhängen.

Wo das steht? In den Leistungsbeschreibungen zu SGB V, die es als Anlage zu den Rahmen u. Versorgungsverträgen für jede zugelassene Pflegeeinrichtung gibt.

Hier einmal ein ALink dazu:

http://www.bah-web.de/home/html/lv_sa/l ... ichnis.pdf

Schaue Punkt 17 genau an!!

Oder hier der Link zu Hessen:

http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdf

Lese gehier genau den Punkt 16 durch (Auch die Angaben zur Qualifikation und die Angaben unter Bemerkungen.)
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 29. Nov 2011, 07:05, insgesamt 1-mal geändert.


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johannes
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Beitrag von johannes »

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Griesuh
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

Tja Johannes, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Wir sprechen hier von I.V. Infusionen zur Flüßigkeitsgabe und parenteralen Ernährung,
und nicht von Medikamentengabe I.V.
Und dies, I.V. Flüßigkeitsgabe, ist eben nach den Leistungsbeschreibungen eine Leistung der HKP und die Kosten dafür werden von den Kassen übernommen.

Liest du bitte hier unter Leistungsbeschreibung:

Wechseln und Anhängen- und Abhängen der ärztlich verordneten
Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren oder zentralen
i. v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur
Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung, Kontrolle
der Laufgeschwindigkeit (ggf. per Infusionsgerät) und
der Füllmenge, Durchspülen des Zuganges nach erfolgter
Infusionsgabe, Verschluss des Zuganges.


Liest du weiter unter Qualifikation wer es machen darf:

Krankenschwester/
-pfleger,
Kinderkranken -
schwester /-pfleger,
Altenpfleger/in,


Es dürfen also AP und KP diese Infusionen an/abhängen.

Liest du weiter unter Bemerkungen:

Die i.v.-Medikamentengabe, die venöse
Blutentnahme sowie die arterielle, intrathekale
und subcutane Infusion sind keine Leistungen
der häuslichen Krankenpflege.
Die Punktion des Port-a-cath ist ebenfalls
eine ärztliche Tätigkeit.

Johannes du musst nur richtig lesen und nicht wie immer alles aus dem Zusammenhang reißen.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 29. Nov 2011, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Griesuh,


und seit wann können Pflegeheime SGB V Leistungen abrechnen? Soweit mir bekannt, werden diese Leistungen erbracht, können leider aber nicht abgerechnet werden, sondern sind Bestandteil des Pflegesatzes.

Sophie



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Griesuh
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

Musst du lesen:
bei meinen Links steht ambulant.

Hier geht es jedoch auch um das wer was machen darf.
Und das ist es egal ob ambul. oder stationär.


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johannes
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Beitrag von johannes »

.........
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

Jo Johannes, das ist DEINE Entscheidung für deine Einrichtung.
Jedoch ist es eben so, dass exen ob AP oder KP auch in der Altenpflege diese Tätigkeiten erbringen dürfen. ( Siehe Leistungsbeschreibung, da brauchst du nix anderes mit zu lesen als den Punkt 16. Dort steht es klipp und klar. Da gibt es nix hinein zu interpretieren)
Es wird immer geschrieen nach mehr Verantwortung, weg von der satt, sauber und trocken Pflege. Warum wird examiniertes Personnal immer wieder so niedrig gehalten ??
Da zu gehört neben einer ganzheitlichen Betreuung und der Pflege, in einem gewissen Umfang die medizinische Versorgung.
Weist du was uns ein Arzt in der ambulanten sagen würde, wenn wir wegen jedem DK wechsel oder wegen einer Infusion an/abhängen den Arzt anfordern würden? Der würde uns fragen ob wir noch alle Tassen im Schrank haben und ob wir denn nicht im Stande sind fachlich die Behandlungspflege zu erbringen. Das wäre es dann gewesen mit neuen Kunden von den Ärzten.
Ein gewichtiges Standbein in der ambulanten Pflege ist die Behandlungspflege mit allem was dazugehört. Ohne diese Behandlungspflege kann kein ambul. PD existieren.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 30. Nov 2011, 08:13, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von Griesuh »

Hier noch einmal der gesammte Text aus der Lesitungsbeschreibung zu den I.V. Infusionen, hier wird unmissverständlich gesagt was diese Leistung beinhaltet, wer diese Tätigkeit ausführen darf und was nicht zu dieser Leistung gehört.
Da gibt es nichts, aber auch gar nichts zu interpretieren:

16. Infusionen i.v.
Wechseln und Anhängen- und Abhängen der ärztlich verordneten
Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren oder zentralen
i. v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur
Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung, Kontrolle
der Laufgeschwindigkeit (ggf. per Infusionsgerät) und
der Füllmenge, Durchspülen des Zuganges nach erfolgter
Infusionsgabe, Verschluss des Zuganges.
Die Leistung erfolgt in Form von:
[/B]

16.1 Parenterale Ernährung: Verabreichen hochkalorischer
Kohlehydrat-, Aminosäure- und Fettlösungen, ggf. unter Zusatz
von Vitaminen/Elektrolyten. Die parenterale Ernährung
beinhaltet auch die Flüssigkeitssubstitution.


Erforderliche Qualifikation:

Krankenschwester/
-pfleger,
Kinderkranken -
schwester /-pfleger,
Altenpfleger/in



Bemerkungen:

Die i.v.-Medikamentengabe, die venöse
Blutentnahme sowie die arterielle, intrathekale
und subcutane Infusion sind keine Leistungen
der häuslichen Krankenpflege.
Die Punktion des Port-a-cath ist ebenfalls
eine ärztliche Tätigkeit.
Dauer und Menge der Dosierung erfolgt
streng nach Maßgabe der Verordnung des
Präparates.
Der ärztlich verordnete Verbandwechsel ist in
den Leistungen jeweils enthalten.
Die Häufigkeit, Art, Menge und der Verlauf
der Infusionstherapie sind in der Pflegedokumentation
zu dokumentieren.

Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 30. Nov 2011, 06:46, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von johannes »

..................
Zuletzt geändert von johannes am Mi 30. Nov 2011, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von Griesuh »

Johannes , schon mal was von ganzheitlicher Versorgung gehört??

Mit dieser deiner Einstellung wirst du in der nahen Zukunft an deine Grenze stoßen.
Denn es ist geplant weitere ärztliche Tätigkeiten zur Aufwertung des Pflegeberufes auf Pflegefachkräfte zu übertragen.
Was eine logische Folge auf Grund der medizinischen Ausbildung innerhalb des Pflegeberufes ist.
Wir sind schon lange weg von nur : satt, sauber und trocken.

Weitere Erklärungen sind dazu nicht nötig.


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Beitrag von johannes »

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Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von johannes »

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Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von Griesuh »

Ja, nee, is klar Johannes,
dass du wieder einmal alles besser weißt.

Das ist deine ureigenste Auffassung und deine Entscheidung für deine Einrichtung. sonst nichts.

Jo Johannes das was du aufzählst was deine Pflegekräfte machen ist genau dieses satt-sauber und trocken.
Darüber sind wir jedoch schon lange hinaus.

Was deine ellenlangen polemischen Beiträge dazu beitragen sollen wird dein Geheimnis beiben.


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doedl
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Beitrag von doedl »

Nee, nicht schon wieder!!!

Zurück zur Fragestellung; mich ödet es langsam an, dass so ziemlich jedes Thema geeignet ist, dass sich Johannes und Griesuh in die Haare kriegen.

Doedl


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