i.v.Infusionen im Altenheim

Pflege- und Sozialrecht.
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Griesuh
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

Johannes ich weis zwar nicht warum du hier ständig etwas anderes in eindeutig festgeschriebene Leistungsbeschreibungen zu SGB V hinnein Interprtierst und selbst dort die Inhalte sachlich verdrehst.
In den Leistungsbeschreibungen zu den Rahmenverträgen zu SGB V steht eindeutig welche Behandlungspflegen von Helfern, APH, KPH und von exam. AP und KP zum jetzigem Zeitpunkt erbracht werden dürfen.

Johannes leses diese Texte der Leistungsbeschreibungen nochmals durch und lese den Text sowie die anhängenden 40 Seiten der Richtlinie
zur :
Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur
Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege
zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von
Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V

, auch mal richtig durch und verstehe auch den Inhalt.


Es geht eindeutig daraum, dass die Befugnisse für Behandlungspflege durch exam. AP und KP deutlich erweitert werden sollen und sie zu den bisherigen Behandlungspflegen weitere Tätigkeiten ausführen dürfen-- die bisher reine ärztl. Tätigkeiten waren und nicht darum, dass sie jetzt endlich Behandlungspflege ausführen dürfen.
In diesem Modellversuch werden die Tätigkeiten der Behandlungspflege für exam. AP und KP deutlich erweitert.
Johannes das Eigentor hast du dir selbst geschoßen, da du einfach nicht kapieren willst, dass Pflegekräfte auch jetzt schon umfangreiche Behandlungspflege erbringen dürfen.
Warum verschließt du so penetrant deine Augen vor diesen Tatsachen??
( Siehe Leistungsbeschreibungen zu SGB V) Kannste oder willste nicht??
Ich bleibe dabei: Du reduzierst deine exam. Pflegefachkräfte auf satt, sauber und trocken Pflege.
Zuletzt geändert von Griesuh am So 4. Dez 2011, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.


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thomas09
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von thomas09 »

Ich weiß nicht was das Ganze hier wieder soll.

Die Frage war doch ganz einfach und Griesuh hat sie beantwortet mit entsprechenden Quellen.

Wo ist denn eigentlich schon wieder dein Problem Johannes?
Zuzugeben dass ein Anderer Recht hat?

Und es geht hier nicht um DEINE Meinung oder Einstellung und wie es DU schon wieder in deinem kleinen Heim machst oder nicht, wo die Welt noch in Ordnung zu sein scheint - zumindest für deine Wahrnehmung.

Es geht darum darf ich oder darf ich nicht?

Natürlich darf ich grundsätzlich ne Infusion anhängen.

Wie immer - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Griesuh hats belegt und ist sogar u.a. auch abrechenbar.

Im Umkehrschluss würden die Kassen eine unerlaubte Handlung bezahlen?
Das glaubt dir kein Mensch!

Ob es sinnvoll ist das zu Tun oder Nicht ist was Anderes.



Benutzer 1685 gelöscht

AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Thomas,
Im Umkehrschluss würden die Kassen eine unerlaubte Handlung bezahlen?
Dein Umkehrschluss ist falsch. Beispiel Port anstechen. Eine nicht delegierbare ärztliche Tätigkeit. Wird von Pflegekräften (natürlich nach Schulung) übernommen. Da kräht kein Hahn danach. Die Homecare Betreiber machen es weil sie Geld verdienen wollen und die Ärzte sind froh, dass sie es von der Backe haben und die Krankenkassen bewahren lieber stillschweigen, weil so müssen sie es ja nicht bezahlen. Am Ende ist die Pflegekraft die Dumme.


Sophie



thomas09
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von thomas09 »

Nochmal,

wir sind hier bei Infusionen i.v. - Braunüle, von Port war nicht die Rede.

Port:
Frage mich dann wenn das so eindeutig wäre,

Nicht delegierbare ärztliche Tätigkeit:

dann macht sich der Arzt strafbar und der Ausführende?

Alle Ärzte, PDL, Geschäftsführer etc. decken das weil die KK das bezahlen?

Unter Pkt. 8 - also doch?
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .3225&ts=3



Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Thomas,

mir ging es lediglich um deinen Umkehrschluss, der nach meinem Ermessen falsch ist.

Ansonsten:

Selbstverständlich dürfen PFK Infusionen anlegen, sowohl s.c. als auch i.v.
Das steht für mich nicht zur Debatte.

Ich finde leider den Link der Bundesärztekammer grade nicht. Es gibt ein Liste, auf denen nicht delegierbare Aufgaben gelistet sind.
So kann ich es dir nur so erklären. Die ambulanten Dienste erbringen diese Leistungen nicht (sie sind auch nicht abrechenbar). Der Homecare-Versorger übernimmt dies und für diese rechnet es sich, da sie mit Nahrungen und anderen Dingen die für die Portpflege wichtig sind ihr Geld verdienen.
Stand 2010.

Sophie



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johannes
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Beitrag von johannes »

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Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.


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thomas09
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Beitrag von thomas09 »

@johannes:

willst du nicht oder kannst du nicht???!!!

Unter meinem link sind doch genügend § genannt auf deren Rechtsgrundlage die Veröffentlichung der Ärztekammer basiert.

Und wenn du das nicht Verstehst, dann google mal, da gibts jede Menge Stellungnahmen verschiedener "Institutionen" dazu.

Ich denke aber, dass die Frage ausreichend beantwortet und belegt ist.

Nichtärztliches Personal darf unter bestimmten Voraussetzungen i.v. Infusionen anhängen auch bei Ports und versorgen.

Wer das nun bezahlt oder nicht, darüber soll sich primär der Geschäftsführer oder Pflegeinhaber oder wer auch immer Gedanken machen und nicht ich als Angestellter, dafür werden DIE bezahlt.

Grundsätzlich erlaubt ist es und wenn der AG dies als zusätzliche Dienstleistung im Angebot hat und mir das Anweist und die formalen Voraussetzungen geschaffen hat, dann ist es mir nicht nur Erlaubt, sondern auch Zuzumuten.

NACL oder ähnliches anhängen, hab ich gelernt, Port brauch ich halt ne Fortbildung.

Wir sprechen hier nicht von hochpotenten Medikamenten oder speziellen Therapien (Chemo, Erys, Medierstgaben u.ä.)



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johannes
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Beitrag von johannes »

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thomas09
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Beitrag von thomas09 »

Da es nichts nützt mit Johannes zu Diskutieren, werde ich darauf nicht mehr Antworten.

Hier noch ein link von Werner Shell, aus dem deutlich hervorgeht, das es eine Grauzone ist und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Man bilde sich dazu seine eigene Meinung.

Generell ablehnen würde ich mir sehr genau Überlegen.

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

In dem vom Johannes fett zitiertem Auszug geht es um die intravenöse Punktion ( sprich Nadel / Kanüle) in eine Vene einbringen und nicht um das an /abhängen einer I.v. Infusion bei gelegter Kanüle. ( Johannes erkläre einmal den Unterschied zwischen einer I.v. Punktion und dem an /abhängen einer Infusion?)

Jo thomas09 du hast recht, weitere diskusionen fruchten nichts.
Er versteht es nicht.


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johannes
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Beitrag von johannes »

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Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

jo Johannes lese richtig und vor allem alles:

.......... wenn sich der Arzt von der durch Ausbildung und Erfahrung gewonnenen spezifischen Qualifikation in der Punktions- und Injektionstechnik überzeugt hat

Punktion ist kein an / abhängen von Infusionen. Sondern Kanüle i.v legen !!!!!!!!!!!
Ach übrigens Johannes eine Injektion ist wieder was ganz anderes als eine Punktion und oder als eine Infusion an / abhängen.
Ist schon scheiße mit diesen Begriffsbestimmungen, gelle Joahannes?
Zuletzt geändert von Griesuh am So 4. Dez 2011, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.


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thomas09
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Beitrag von thomas09 »

@johannes:
Und wenn ich meine Mitarbeiter nicht in eine Grauzone schicke, dann ist das wohl weniger verwerflich, als wenn ich sie zuerst dort reinschicke und dann, wenn s drauf ankommt, hops gehen lasse
Bei dir arbeiten schon Erwachsene und geschäftsfähige Menschen die vielleicht auch mal selbst was entscheiden dürfen?
Und wenn ich meine Mitarbeiter nicht in eine Grauzone schicke,
Wenn das nur mal die einzige Grauzone wäre.
sondern ob etwas erlaubt ist oder eben nicht.
Eben - und nicht um das was DU machst oder lässt als AG.



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johannes
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Beitrag von johannes »

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IMC
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Beitrag von IMC »

[quote=""paul34""]Hallo liebe KollegInnen!
Im Heim wird des öfteren mit s.c.Infusionen gearbeitet,deren Sinn/Unsinn ich jetzt mal dahingestellt sein lassen will.
Frage hier ist aber: dürften wir als Pflegefachkräfte bei einer vom Arzt gelegten Braunüle und entsprechender VO eine i.v.Infusion laufen lassen? Und wenn nicht- was ich vermute- wo steht entsprechendes geschrieben? Irgendwie finde ich nichts brauchbares im WWW.
Vielen Dank!
Andreas[/quote]

Schaut doch nochmal genau hin,alle Mann !
Es geht schlicht um die Applikation und Überwachung einer i.v.-Infusion bei bereits vorhandenem Zugang,heißt also,dranstöpseln,durchlaufen lassen und wieder abstöpseln.
Das sind Grundkenntnisse einer Pflegefachkraft,was also soll der ganze Schmarrn ? Wenns der Doc anordnet und den Zugang legt,denn ist doch alles geklärt,also stempelt die AP-Kollegen nicht als ganz blöd ab und diskutiert nicht bloß um des Rechthabens Willen ! Und wenn ich dann noch die gegenseitigen Hinweise auf die Lesekenntnisse lese,wird mir ganz k***übel...sowas arrogantes und überhebliches :mad: .


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

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johannes
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Beitrag von johannes »

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Monchichi
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Monchichi »

Ich habe noch nie eine i.v.Infusion im AH erlebt und wüßte auch nicht wozu und bin auch nicht dafür!Für was?????????????

S.c. hat für uns viel mehr Vorteile,ist sicherer-ohne Arzt in greifbarer Nähe.
Und wenn sie nicht mehr läuft oder para läuft oder der Bew. hat sie sich aus Versehen gezogen,alles kein Problem,dann lege ich sie neu.Bei i.v.,steht man blöd da,wenns nicht so läuft wie es soll,a telefoniert man doch wieder einem Arzt hinterher-NEIN DANKE zu i.v. ...


"Du bist wichtig, weil du du bist und wir werden alles für dich tun, damit du nicht nur in Frieden sterben, sondern leben kannst bis zuletzt"Cicely Saunders

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*Angie*
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von *Angie* »

Zurück zur Fragestellung; mich ödet es langsam an, dass so ziemlich jedes Thema geeignet ist, dass sich Johannes und Griesuh in die Haare kriegen.
Dito.

Zur Eingangsfrage (die hier NICHT danach fragt, welche Kasse was bezahlt!!!!)

Ich habe es so gelernt, dass FACHKRÄFTE in BEREITS LIEGENDE Zugänge auch Infusionen geben dürfen - nur selbst LEGEN dürfen wir sie nicht.

Und wenn der Arzt diese Tätigkeit des "Infusion anhängens" delegiert durch AVO ist das auch abgesegnet (sofern er sich von der Richtigkeit der 49 Kugeln überzeugt hat - also von der Fähigkeit der MA)


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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johannes
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von johannes »

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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hi, Johannes kann und will es nicht kapieren.
Die rechtliche Grundlage ist im SGB V in den Leistungsbeschreibungen eindeutig aufgeführt. ( Die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können)
Johannes hält seine Pflegekräfte eben auf der satt, sauber und trocken Ebene. Nun gut die Betreuung will ich nicht vergessen.
Johannes kann es nicht kapieren, das sieht man schon an seinem Beitrag gestern um 20.18 Uhr.
Dort verdreht er wie immer die Inhalte der anderen Beiträge und er schreibt am Thema vorbei.
Aber es geht darum, dass eine I.V. Punktion ( Kanüle in eine Vene einbringen) NICHT von Pflegefachkräften ausgeführt werden darf. Genau das sagt dieser Text. Das An/ abhängen einer I.V. Infusion bei gelegter I.V. Kanüle gehört zu den Tätigkeiten einer exam. AP oder KP.
Johannes hat eben das Problem, nicht zugeben zu können, dass andere recht haben und er daneben liegt. Das eingestehen kratzt anscheinend böse an seinem EGO.
Deshalb ist für mich hier Schluß mit dieser sinnlosen Diskusion mit Johannes.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 5. Dez 2011, 06:45, insgesamt 1-mal geändert.


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