i.v.Infusionen im Altenheim

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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johannes
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Beitrag von johannes »

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Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
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johannes
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Beitrag von johannes »

Nee, doedl, ich hab mich nicht in den Haaren mit Griesuh. Ich nehm s sportlich. Gruß nach Heidelberg, komm demnächst mal wieder auf ne Tasse Kaffee vorbei.
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Christian88
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Christian88 »

[quote=""johannes""]Nein, Griesuh, es geht nicht um besser wissen, sondern um besser machen.

Gute Pflege ist nicht von der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten abhängig. Auch hat ganzheitliche Pflege nichts mit der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten zu tun. Wir sind in der Praxis über satt - sauber - trocken lange hinaus! Bei uns wird gelebt so, wie man sich leben vorstellt. Miteinander, füreinander, unterstützend, begleitend, helfend, übernehmend wo das erforderlich ist. Ja, darauf sind wir sogar stolz!

Aber Du hast Recht!

Ich vertrete nicht unbedingt die herrschende Meinung - dafür aber eine menschenwürdige Lebensweise - auch und gerade für Pflegekräfte. Schließlich können diese nur das weiterreichen an Lebensqualität, was sie selber erfahren.

Im Übrigen finde ich das Beispiel mit dem Rucksack nicht unbedingt als polemischen Beitrag, sondern tatsächlich des Nachdenkens wert. Warum also so negativ?

Sind Pflegekräfte nicht auch Menschen, die einen Anspruch auf Menschenwürde habe und nicht dazu da sind, verheizt zu werden, indem ihnen immer mehr aufgebürdet wird? Wenn Du damit nichts anfangen kannst, Dich über Behandlungspflege - ach nein, Übernahme ärztlicher Tätigkeiten - definierst, ist das Deine Sache. Ich kann damit leben, aber wir brauchen das eben nicht. Der Pflegeberuf ist auch ohne den Übergriff in andere Verantwortungen ein sehr wertvoller, spannender und inhaltsreicher Beruf.[/quote]


Fühlen sich dann deine Pflegekräfte nicht unterfordert in dem Bereich ärztliche Tätigkeiten durchführen ??
Man wird doch schnell zum Fachidiot, wenn man die ärztlichen Tätigkeiten ablehnt ???



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johannes
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Beitrag von johannes »

Nein, sie fühlen sich bisher nicht unterfordert. Warum auch? Haben sie doch mehr als genug damit zu tun, den Menschen ein lebenswertes Umfeld zu schaffen, auf sie einzugehen. Auch ohne die Übernahme berufsfremder Tätigkeiten - dazu zähle ich die ärztlichen Tätigkeiten - leisten meine Mitarbeiter in der Pflege im Jahr ca. 16.480 Arbeitsstunden für 17 Pflegebedürftige. Wenn das nicht genug ist ...

Es ist besser, seine ureigenste Aufgabe richtig und gut zu erfüllen, als immer nur nach den Aufgaben anderer zu schielen. Und bei der Vielseitigkeit des Berufes Altenpflege hat man eigentlich keine Zeit, zum Fachidioten zu werden.


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Christian88
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Beitrag von Christian88 »

[quote=""johannes""]Nein, sie fühlen sich bisher nicht unterfordert. Warum auch? Haben sie doch mehr als genug damit zu tun, den Menschen ein lebenswertes Umfeld zu schaffen, auf sie einzugehen. Auch ohne die Übernahme berufsfremder Tätigkeiten - dazu zähle ich die ärztlichen Tätigkeiten - leisten meine Mitarbeiter in der Pflege im Jahr ca. 16.480 Arbeitsstunden für 17 Pflegebedürftige. Wenn das nicht genug ist ...

Es ist besser, seine ureigenste Aufgabe richtig und gut zu erfüllen, als immer nur nach den Aufgaben anderer zu schielen. Und bei der Vielseitigkeit des Berufes Altenpflege hat man eigentlich keine Zeit, zum Fachidioten zu werden.[/quote]


Aber man lernt doch die ganze ausführungen der ärztliche Tätigkeiten in der Altenpflegeschule , dann will man sie doch als Exe ausführen ?? Also ich möchte nicht nur mit der Grundpflege zu tun haben, ich möchte auch Behandlungspflege durchführen!



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johannes
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Beitrag von johannes »

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Griesuh
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

Tja Johannes, sicherlich hast du auch in der Leistungsbeschreibung gelesen, dass wir ambul. PD's diese Behandlungspflegen von den Krankenkassen bezahlt bekommen.

Ganz abgesehen davon, dass es nicht erst seit kurzem ein Standbein der ambulanten ist, sondern es ist seit langen so, dass Wundversorgungen und auch Infusionen oder DK wechsel eine ambulante Domäne ist, was ja auch eindeutig von der Politik so gewollt ist: Ambulant vor Stationär.
Deshalb wird von den exen die ambulant tätig sind ein fundiertes Wissen und Erfahrung in Behandlungspflege erwartet.
Das ist meine Meinung.
Wir kommen hier nicht auf einen Nenner.
Dass du Behandlungspflege insbesondere I.V. ablehnst ist: Wie schon gesagt, das deine ureigene Endscheidung für deine Einrichtung.
Ich sehe darin eine Niedrighaltung von examinierten Pflegekräften.

Ach und noch was: Behandlungspflege führen wir auch ohne Segen aus


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johannes
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von johannes »

Schuster bleib bei deinem Leisten!
Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Griesuh »

na, dann ist es ja gut wenn du dazu nichts mehr sagen willst.
Wie schon mehrfach erwähnt, kommen wir hier zu keinem einheitlichen Nenner uns trennen hier Welten.

Diese Entscheidung die Du getroffen hast steht für dich und dein Haus.

Meine Entscheidung und Einstellung steht für meinen ambulanten PD eindeutig fest

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass exam. AP und KP diese Tätigkeiten ausführen dürfen.

Ob eine exe solche Tätigkeiten ablehnt oder erbringt hängt auch von der betreffenden Pflegefrachkraft persönlich ab und davon ob es die Leitung der Einrichtung möchte.


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Monchichi
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Monchichi »

Ich habt doch beide Recht für Euren Bereich!
Grisuh bekommt die Behanlungspflege bezahlt und er würde sich lächerlich machen,wenn er diese zurückschrauben würde.

Im Heim sieht es halt anders aus.Da wird es nicht bezahlt und ich finde,man sollte sich nicht darum reißen,weil die Zeit für unsere eigentlichen Aufgaben verloren geht,wir haben genug um die Ohren und wir haben es wirklich nicht nötig uns zu brüsten oder aufwerten zu wollen,indem wir dem Arzt alles abnehmen.
Mir tun die Ärzte leid,die sind überfordert und sind froh,wenn sie Aufgaben abgeben können,aber wir sind auch überfordert.

Ein Heim ist nicht schlechter wie andere,wenn es Menschen mit Port,Tracheostoma etc. ablehnt und die PK sind weiß Gott nicht unterfordert und werden auch nicht klein gehalten.

Ich habe in einem Heim gearbeitet,da habe ich 10 Jahre keinen DK gelegt,der Urologe kam auch zum TuK legen bei der Frau.
Wir wären doch blöd gewesen,wenn wir das an uns gerissen hätten.Es war o.k. so für alle,da fühlte sich keiner herabgesetzt.

Da wo ich jetzt seit 3 Jahren arbeite,da erledigen wir PK das neu legen des TuK,wir versorgen mittlerweile auch einen Mann mit Tracheostoma im Wach-Koma.
Ich freue mich,daß ich das jetzt machen kann,weil ich mich aufs stat. Hospiz vorbereite und da noch ganz andere Sachen von mir erwartet werden wie Portversorgung,exulcerierende Wunden etc.,aber ich fühle mich jetzt nicht als was besseres zu vorher.
Ich bin am vorigen Arbeitsplatz weder verblödet,noch war mir langweilig,ich habe nach 10 Jahren meinen ersten DK gelegt,als hätte ich nie was anderes gemacht,ich brauchte nicht nachlesen,nix,wußte es noch ganz genau-von daher :) .
Es gibt halt solche und solche Arbeitsplätze,aber bitte macht nicht die runter,die Behandlungspflegen so wenig wie möglich halten :) .

Wir tun uns keinen Gefallen damit,wenn wir unseren Beruf durch ärztliche Aufgaben aufwerten wollen,das haben wir doch gar nicht nötig.

Mehr Zeit für unsere pflegerischen Aufgaben,nur damit können wir Menschen in den Beruf locken...

Normale Besetzung,nicht ständig mit einem weniger arbeiten müssen,wenn jemand krank geworden ist...

Aber nicht obendrauf noch 1000 Behandlungspflegen im Heim-wir können nicht mehr und keinen interessiert es!!!!!!

LG-Monchi
Zuletzt geändert von Monchichi am Do 1. Dez 2011, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.


"Du bist wichtig, weil du du bist und wir werden alles für dich tun, damit du nicht nur in Frieden sterben, sondern leben kannst bis zuletzt"Cicely Saunders

thorstein
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von thorstein »

Vielleicht sollte man noch einen Gedanken darauf verschwenden, welche Vorteile die Möglichkeit einer i.v.-Infusion in der Einrichtung für die Pflegebedürftigen bringen könnte.
Wäre der eine oder andere Krankenhausaufenthalt vielleicht umgehbar oder könnten Krankenhausaufenthalte verkürzt werden?



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johannes
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Beitrag von johannes »

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Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.


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Christian88
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Beitrag von Christian88 »

Das ist mit der Altenpflegeausbildung wohl nicht wesentlich anders als mit der Haupt-, Realschule oder dem Gymnasium oder mit dem Studium. Nicht alles, was gelernt wird, wird direkt im Berufsleben umgesetzt. Vieles kann auch als Hintergrundwissen von Vorteil sein.

Altenpflege ist eben nicht nur Grundpflege. Altenpflege ist ein ganz großes Spektrum an Tätigkeiten. Die Behandlungspflege ist in einem ganz engen Rahmen auch nur ein Teil des Ganzen, und bei weitem nicht das Bedeutendste. Wie ist das mit der Alltagsbegleitung z. B., die auch in der Ausbildung gelehrt wird und in der Praxis quasi überhaupt nicht umgesetzt wird? Wieso gibt es da kein so großes Bedürfnis nach Anwendung wie bei der Ausübung medizinischer Tätigkeiten?

Wenn Du persönlich Aufgaben eines Arztes anwenden willst - und hier geht es ja um real "gefahrgeneigte ärztliche Tätigkeiten" - ich habe kein Problem damit. Dann tue es. Meinen Segen hast Du.

Allerdings frage ich mich, warum Du dann nicht Arzt geworden bist. Nur, weil ein Arzt solche Tätigkeiten, die zu seinem Aufgabengebiet gehören, nicht ausüben will, ist das noch kein Grund, daß Altenpfleger das machen sollen. Ein Arzt erhält dafür eine - wenn auch geringe - Vergütung, ein Altenpfleger muß diese Tätigkeit für umsonst ausführen. Ja, wo sind wir denn?

Solange Altenpfleger nicht einmal die Zeit zur Verfügung gestellt bekommen, die für ihre ureigensten Aufgaben erforderlich ist, sehe ich keine Veranlassung, für umsonst dem Arzt seine Aufgaben abzunehmen. Diese Philosopie ist einfach und logisch.

Aber wie gesagt - ich habe kein Problem damit, wenn Du es anders handhabst und anders darüber denkst.

Mhh okay!!

Dann darfst du aber deinen Kopf nicht schütteln wenn es heißt Gesundheits- und Krankenpfleger können mehr und sind besser ausgebildet!!
Denn du Hemmst, mit deiner Aussage das anwenden und ausführen von Behandlungspflege in Altenheimen!
Und ich möchte meine Qualifikationen nicht auf tralala spiele im pflegeheim haben!!
DARUM lerne ich krankenpfleger!!
Betreuung. begleitung sehr wichtig aber dazu gab es bei uns Altagsbetreuer
!



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johannes
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Beitrag von johannes »

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Zuletzt geändert von johannes am Mo 5. Dez 2011, 22:20, insgesamt 1-mal geändert.


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Monchichi
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AW: i.v.Infusionen im Altenheim

Beitrag von Monchichi »

Christian,nun heb nicht ab,weil Du GUK lernst.Jeder wird für seinen Bereich gut ausgebildet,die Schwerpunkte liegen nun mal unterschiedlich.

Ich habe es umgekehrt gemacht,bin von der Krankenpflege in die Altenpflegeschule gegangen,weil ich in dem Bereich einfach glücklicher bin,weil es noch näher am Menschen dran ist und ich es mag,Menschen über lange Zeit zu begleiten.

Je mehr Behandlungspflegen einem da in die Quere kommen,umso weniger Zeit hat man für die Pflege,Begleitung,für Gespräche.

Wir haben im Heim genug Behandlungspflegen,ist ja nicht so,daß wir keine haben(Med,Kompressionsstrümpfe,s.c.Injektionen/s.c.Infusionen,Sondenkostverabreichung,
Verbanswechsel PEG,SPK,Ulcus Cruris,Dekubitus,TuK-Wechsel bei Frauen).

Auf jeden Wohnbereich kommt meist eine Fachkraft pro Schicht.Ich habe 30 Bew. .Bis ich morgens starte um meine Pflegegruppe zu pflegen,da habe ich vorher schon viele Dinge erledigt,die ich nicht delegieren kann,weil es Fachkraftaufgaben sind,ja Behandlungspflegen.Während ich am pflegen bin,ruft immer wieder eine WBA an,guck mal hier(evtl. eine Rötung,die ich sehen muß) und mach mal kurz den Verband etc. Ständig wird man rausgerissen aus der Tätigkeit,wo man zugange war.
Das was geht,versucht man schon auf später zu legen,damit man auch mit seiner Pflegegruppe zurande kommt --bis zur nächsten Behandlungspflege,dem BZ messen und Insulin spritzen um 7.30Uhr.Bleiben noch 15 Minuten,bevor die Medis verteilt werden müssen,um den nächsten Bew. zu versorgen.
Der Arbeitstag ist voll mit höchst anspruchsvollen Tätigkeiten und wenn ich so pflege,wie es sein soll,aktivierend,mit allen Prophylaxen,wie es geplant ist,dann bin ich gut,richtig gut.
Es kommen zusätzlich Telefonate,Visiten,Bestellungen,die Doku,Angehörige,die was wollen,Bew.,die klingeln,die einen brauchen,eine Altenpflegerin braucht Nerven wie Drahtseile,muß gut organisiert sein,um alles auf die Reihe zu bekommen,um mit gutem Gewissen nach Hause gehen zu können und was bis dahin noch nicht geschehen ist,das ist das schreiben und evaluieren der Pflegeplanung.Macht man sie gut,dann steckt man einiges an Zeit hinein und das Beste von dem Ganzen-fertig wird man nie :) !!!

Wir haben jetzt die palliativ Pflege für uns entdeckt,ich schule meine Kollegen,wir machen nun alles mögliche an pflegerischen,um dem Bew. Wohlbefinden,Zuneigung,Zeit zu geben und genau das ist das,was ich möchte.Pflegen,Gutes tun,Menschen begleiten.

Laß die weiteren Behandlungspflegen an entsprechende Stellen,wo das Personal dafür da ist und wo es auch bezahlt wird!!!!Ich bin froh um jede Behandlungspflege die weniger wird und andere reißen sich drum*verständnislos guck*

Aber den Altenpflegern im Heim noch mehr zumuten wollen oder meinen,sie wären minderwertig,das ist ARM.

LG-Monchi
Zuletzt geändert von Monchichi am Do 1. Dez 2011, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Passend zu diesem Thema der neuste Beschluß der G-BA:

G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
Ihre Ansprechpartner:
Kai Fortelka
030 / 275 838-171
kai.fortelka@g-ba.de

Kristine Reis
030 / 275 838-173
kristine.reis@g-ba.de


Berlin, 20. Oktober 2011 – Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Modellvorhaben geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V).

Die neue Richtlinie beinhaltet die Grundlagen der Übertragung von Heilkunde auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege sowie Inhalt und Umfang der selbständigen Ausübung der Heilkunde. Beispiele für eine solche „selbständige Ausübung von Heilkunde“ sind etwa spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger.

„Wir sind der Überzeugung, dass der G-BA nun einen tragfähigen und sachgerechten Rahmen für die Heilkundeübertragung in Modellvorhaben geschaffen hat. Die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder von politischer Seite geäußerte Kritik an der Dauer des Verfahrens verkennt die Komplexität der Materie“, sagte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.

Die Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung für bisher ausschließlich ärztliche Behandlungsmaßnahmen sollen laut Beschluss in ärztlicher Verantwortung bleiben. Die auf dieser Grundlage durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen sollen nun in Modellvorhaben unter Verantwortung von ergänzend qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe erfolgen.

An der Erarbeitung des Beschlusses waren neben den Trägern des G-BA (DKG, KBV, KZBV, GKV-SV) und den Patientenvertretungsorganisationen auch die Bundesärztekammer (BÄK) und Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe als Sachverständige beteiligt. Darüber hinaus hatten vier weitere maßgebliche Verbände der Pflegeberufe nach Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens im März 2011 ihre Vorschläge zur Richtlinie eingebracht. Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer.

Der G-BA war mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 durch den Gesetzgeber beauftragt worden, in einer Richtlinie die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben zu regeln (§ 63 Abs. 3c SGB V).

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Beschlusstext sowie die sogenannten tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... _SGB-V.pdf

So nun viel spaß beim lesen der 40 Seiten des Beschlusses.


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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Griesuh,

Hilde war ja auch mal so ein Projekt; ich vermute doch stark, dass das die Reaktion auf den künftigen Ärztemangel ausgelöst hat.

Bleibt spannend!!

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Christian88
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Beitrag von Christian88 »

Typisch Johannes du unterstellst mir sachen wo ich nie gesagt habe , habe ich gesagt das ich Altenpflege auf Hinter putzen reduziere ????

Monchichi, ich habe Altenpfleger gelernt weil es mir spaß gemacht hat, sonst hätte ich ja gleich Krankenpflege lernen können oder ???
Ich liebe meinen gelernten Beruf Altenpfleger, wenn du meine anderen Beiträge gelesen hast, hättest du das gewusst!!
Aber Monchichi hat auch die Begabung über Menschen zu beurteilen, wo sie nicht kennt, wenn ich diese Begabung auch mal hätte!!



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johannes
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Beitrag von johannes »

Dann lies bitte noch mal, Christian. Ich habe nicht einmal erwähnt, daß Du die Altenpflege auf Hintern putzen reduzierst!


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