Hallo Marie
also auf den ersten Blick- Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt des Hausverkaufes geschäftsfähig war, dann sehe ich keine Möglichkeit diesen Kaufvertrag anfechten zu wollen, höchstens es wurden gegen gute Sitten verstossen. Nachdem bei Immobilienkauf jedoch ein Notar die Beurkundung vornimmt, kann das nicht zutreffen.
Ich habe nicht verstanden, wer nun eigentlich dem Ehepaar droht, es müsse ins Heim- ist das die jetztige Besitzerin? Soo einfach ist eine Kündigung eines Mietvertrages nicht; immerhin müsste die Besitzerin Eigenbedarf beweisen können oder aber die alten Herrschaften ständig mit der Miete im Verzug sein.
Um welches Geld geht es denn, welches die Pflegende bekommt- Geld aus der Miete oder Geld für die Pflege, das ist mir auch nicht so klar.
Wenn das Ehepaar einen Betreuer hat, sollte der sich mit der Sachlage auseinander setzen.
Gruss Doedl
Haus verkauft- kein Wohnrecht- jetzt ins Altenheim
- doedl
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Hallo Marie
Rica sagt ganz richtig, dass die Besitzerin die Wohnung ja wieder vermieten kann. Der Hausverkauf ist rechtens, etwaige Fristen würden nur für Antrag auf Sozialhilfe gelten.
Was sich das Ehepaar von seiner Drohung verspricht, ist mir schleierhaft- die Besitzerin des Hauses kann weiter vermieten, könnte sogar wieder pflegebedürftige Menschen aufnehmen. Vielleicht haben sich die alten Leute immerwährende Dankbarkeit vorgestellt- keine Ahnung. Wenn das Verhältnis nun so schlecht ist, wäre es für die Senioren sicher vorteilhafter, tatsächlich ins Heim zu gehen.
Der Betreuer kennt natürlich die Rechtslage, also was sollte er tun? Er hat gegen die Hausbesitzerin keine Handhabe.
Gruss Doedl
Rica sagt ganz richtig, dass die Besitzerin die Wohnung ja wieder vermieten kann. Der Hausverkauf ist rechtens, etwaige Fristen würden nur für Antrag auf Sozialhilfe gelten.
Was sich das Ehepaar von seiner Drohung verspricht, ist mir schleierhaft- die Besitzerin des Hauses kann weiter vermieten, könnte sogar wieder pflegebedürftige Menschen aufnehmen. Vielleicht haben sich die alten Leute immerwährende Dankbarkeit vorgestellt- keine Ahnung. Wenn das Verhältnis nun so schlecht ist, wäre es für die Senioren sicher vorteilhafter, tatsächlich ins Heim zu gehen.
Der Betreuer kennt natürlich die Rechtslage, also was sollte er tun? Er hat gegen die Hausbesitzerin keine Handhabe.
Gruss Doedl
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