Hallo
Mich würde einmal die Haftungs- Frage bei folgendem Fall interessieren:
Wir haben eine neue Bewohnerin die O2 Pflichtig ist (seit 2 Wochen von der Beatmung weg bekommt aktuell 5 Liter nach Arzt Anordnung zeitweise kann die Menge aber gesenkt werden je nach Zustand) Sie hat ein Puls Oxi Meter das laufend die Sauerstoff Sättigung misst um eine Unterversorgung zu verhindern. Normalerer weise haben die Geräte bei uns eine Verbindung zur Schwestern Rufanlage damit der Alarm Stations- weit zu hören ist, bei dieser Person weigert sich de Krankenkasse ein Gerät mit entsprechenden Anschluss zu bezahlen weil dies ca. doppelt so viel kostet. Was ist jetzt wenn die Person stirbt weil ich in einem anderen Zimmer (Iso Zimmer 2 Türen Schleuse am anderen Ende des Flures) und den Alarm Ton des Gerätes nicht höre auch wenn die Tür bei der Person weit offen steht damit der Alarm möglichst gut hörbar ist. Bin ich dann wegen Fahrlässiger Tötung dran?
Grüße
Marcell
Haftung im Todesfalle bei fehlenden Technischen Rahmen Bedingungen
Haftung
Hallo Marci,
komplizierte Geschichte ...
Bevor (wenn etwas passiert sein sollte, was ich nicht hoffe) du überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kannst, sollten 4 wichtige Punkte vorhanden sein:
1.) liegt eine Rechtsgutverletzung vor?
2.) Wer ist zuständig für die Verursachung?
3.) liegt eine Rechtswidrigkeit vor?
4.) wie ist die Schuldfrage zu bewerten?
Zunächst müssen alle die oben genannten Punkte zutreffen! Dann erst könnte es zu einer Anklage kommen.
Bei der "Fahrlässigkeit" sind zwei Arten zu unterscheiden: a) bewusst b) unbewusst
unbewusst bedeutet: kein Wissen über die Rechtsgutverletzung
bewusst bedeutet: nicht gewollt; hätte aber vermieden werden können, bei genügender Sorgfalt! -> ich setzte jemanden einer Gefahr aus in der Hoffnung, dass alles gut geht!
Das ist in deinem Fall, so denke ich, nicht so! Die Frage ist jetzt nur, ob alle Möglichkeiten deinerseits (oder eurerseits), den Pat. "unter Kontrolle zu haben", wirklich ausgeschöpft worden sind.
LG
pulmo
komplizierte Geschichte ...
Bevor (wenn etwas passiert sein sollte, was ich nicht hoffe) du überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kannst, sollten 4 wichtige Punkte vorhanden sein:
1.) liegt eine Rechtsgutverletzung vor?
2.) Wer ist zuständig für die Verursachung?
3.) liegt eine Rechtswidrigkeit vor?
4.) wie ist die Schuldfrage zu bewerten?
Zunächst müssen alle die oben genannten Punkte zutreffen! Dann erst könnte es zu einer Anklage kommen.
Bei der "Fahrlässigkeit" sind zwei Arten zu unterscheiden: a) bewusst b) unbewusst
unbewusst bedeutet: kein Wissen über die Rechtsgutverletzung
bewusst bedeutet: nicht gewollt; hätte aber vermieden werden können, bei genügender Sorgfalt! -> ich setzte jemanden einer Gefahr aus in der Hoffnung, dass alles gut geht!
Das ist in deinem Fall, so denke ich, nicht so! Die Frage ist jetzt nur, ob alle Möglichkeiten deinerseits (oder eurerseits), den Pat. "unter Kontrolle zu haben", wirklich ausgeschöpft worden sind.
LG
pulmo
"Miss deinen Erfolg daran, wie viel du für ihn aufgeben musstest."
- Marcell
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Hallo Pulmi
Danke für deine Antwort, bist jetzt ist das noch nicht passiert, Gott sei Dnak und ich hoffe es geschieht auch niche nur für den Fall doch möchte man ja schon wissen was Sache ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe kann man uns aber nicht belangen da wir ja alles was uns möglich ist tun um den Alarm zu hören (Ausser 24 std daneben stehen was aber nicht realisierbar ist) Das Gerät bekommen wir von der KK gestellt also haben keinen Einfluß darrauf, aktuell läuft ein Antrag auf umtausch gegen ein Gerät mit Schwesternruf, aber laut Lieferant stehen die Chancen schlecht selbiges zu bekommen hwell
Danke
Marcell
Danke für deine Antwort, bist jetzt ist das noch nicht passiert, Gott sei Dnak und ich hoffe es geschieht auch niche nur für den Fall doch möchte man ja schon wissen was Sache ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe kann man uns aber nicht belangen da wir ja alles was uns möglich ist tun um den Alarm zu hören (Ausser 24 std daneben stehen was aber nicht realisierbar ist) Das Gerät bekommen wir von der KK gestellt also haben keinen Einfluß darrauf, aktuell läuft ein Antrag auf umtausch gegen ein Gerät mit Schwesternruf, aber laut Lieferant stehen die Chancen schlecht selbiges zu bekommen hwell
Danke
Marcell
Hallo Marci
jap; wenn ihr alles entsprechend dokumentiert habt etc dürfte euch nichts passieren (meine ich). Habt ihr schon mal mit den Angehörigen darüber gesprochen? Wenigstens wären sie dann auch darüber informiert und könnten sich dann selbst mal bei der Krankenkasse melden.
LG
pulmo
jap; wenn ihr alles entsprechend dokumentiert habt etc dürfte euch nichts passieren (meine ich). Habt ihr schon mal mit den Angehörigen darüber gesprochen? Wenigstens wären sie dann auch darüber informiert und könnten sich dann selbst mal bei der Krankenkasse melden.
LG
pulmo
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