gibt es einen rechtsanspruch auf hilfsmittel???

Pflege- und Sozialrecht.
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Teddy
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Registriert: Mi 27. Jul 2005, 00:42

AW: gibt es einen rechtsanspruch auf hilfsmittel???

Beitrag von Teddy »

Ja die Bew. haben ein anrecht darauf mit Hilfsmittel Versorgt zu werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

Ich habe jedoch bisher nix dazu gefunden, ob eine Pflegekraft einen Rechtsanspruch darauf hat. Zumindest nix handfetes. Aber ich denke mal, ein Heim muss gewisse Hilfsmittel zur verfügung stellen, somit is die Krankheitsrate beim Personal auch minimierter.

Aber beantragt doch bei den Pflegekassen (mit Rezept vom Doc) für die entsprechenden Bew. einen Lifter wenn ihr meint, die Bew brauchen den, bzw ihr auch.

viel erfolg dabei


gruß Teddy



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lemuelreist
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Registriert: Fr 22. Jun 2007, 21:41

AW: gibt es einen rechtsanspruch auf hilfsmittel???

Beitrag von lemuelreist »

Eine eindeutige Vorschrift zum Vorhandenseins eines Aufrichters wirst Du gewiß nicht finden - aber das weißt Du vermutlich ja auch selbst.
Die vorherigen Hinweise betrafen ja auch eher die (Re-)Fianzierung durch SGB V oder XI.
Hier ergibt sich aber auch eine andere Fragerichtung, nämlich die nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Wie sieht Eure betriebl. Interessenvertretung diese Frage? Gibt es einen Sicherheitsbeauftragten im Betrieb, sind die Transfers in einer Gefährdungsanalyse nach ASiG erfaßt?
Hast Du Dich schon bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erkundigt?

Zum Anderen: Du sagst, dass der vorhandene (Tuch-) Lifter nicht genutzt wird, da er ungeeignet sei (der kann ja nix). Zum Transfer Wanne-Bett aber schon, oder? Sonst müsste daran aber gearbeitet werden.

Neben dem Sicherheitsaspekt für Bew. wie Pflegekräfte hat der Einsatz einer Transferhilfe sich ja nach dem Prinzip der minimalen Hilfe zu richten. Liegt also bedingte Stehfähigkeit vor, bei der aber die Sicherheit/Gesundheit des Personals ungebührlich belastet wäre, so ist ein Aufrichter das Mittel der Wahl, da hiermit Ressourcen optimal entsprochen werden kann.
Überkompensierende Hilfsmittel wie (Tuch-) Lifter finden nur selten auch die Akzeptanz bei BewohnerInnen, sind auch viel zu aufwendig im Umgang.

Aber: Ich fürchte auch bei diesem Thema ist es weniger das Problem der rationalen Argumentation, sondern das des allgemeinen Widerwillens der Leitenden. Deshalb würde ich mich wirklich mal mit der BG kurzschliessen!
Gruß,
Lemuel



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lemuelreist
Beiträge: 159
Registriert: Fr 22. Jun 2007, 21:41

AW: gibt es einen rechtsanspruch auf hilfsmittel???

Beitrag von lemuelreist »

Schönen Sonntag,

eine beriebliche Interessenvertretung nun in die Wege zu leiten, wäre ein anderes und wahrhaft komplexes Thema, was zur Lösung des aktuellen Betriebs so auch nicht hilfreich ist - mittelfristig würde ich das aber mal im Auge halten. Zur Grössedes Hauses: Nach BetrVG sind fünf passiv wahrlberechtigte MA notwendig; und die erstmalige Einleitung einer Wahl erinnert mich immer wieder an konspirative Treffen ;-) ).

Du schreibst, daß der Chef gegen die Anschaffung sei und die PDL Sicherheitsbeauftragte sei - wie steht denn die PDL zu der Thematik? Läßt sich da was in einem Gespräch gewinnen?

Zu den Gesetzen (gähn...): Neben der Arbeitsstättenverordnung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschtuzgesetz Vorgaben rund um die Fragen Arbeitsplatzgestaltung, Umgang mit Gefahren usw. Im ASiG wird die Einfürhung von Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten geregelt sowie grundsätzlich auch die regelmäßige Beurteilung der Gefährdungen usw.
Diese Bewertung wirde dann im ArbeistschutzG weiter konkretisiert. Allgemein heißt dies dann Gefährdungsanalye.
Die Analyse wie auch die Bestimmung potentieller Lösungsmöglichkeiten hat sich an den allgemein gültigen Erkenntnissen und Standards zu orientieren.
Hier sind wieder die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben sehr relevant.



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