Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

Keine Qualitätssicherung in der AOK-Pflege
In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es keine Qualitätssicherung mit Überprüfung der Abrechnungen ihrer Mitarbeiter über Zahlungen aus dem Treuhandkonto der Versicherten in der Pflegeversicherung. Ab 01.01.2017 sollen die Krankenkasen Kontrollorgane einrichten für Abrechnungsbetrug gemäß SGB V §197a. Hier sollen quasi diejenigen Stellen, die ua einen ungehinderten Zugang zum Abrechnungsbetrug haben, die Kontrolle ihrer eigenen, möglichen Abrechnungsbetrügereien übernehmen. Das ist genau so insuffizienz wie im Justizwesen, wo Richter und Staatsanwälte das Fehlverhalten ihrer eigenen Kollegen aus dem Golfclub kontrollieren und sanktionieren sollen. Da sich der Bürger auf diesen Nepotismus ganz verlassen kann, ist besondere, kontrollierende Aufmerksamkeit gerade in diesem Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung von allen ehrlichen Mitarbeitern notwendig.

Dies gilt insbesondere im Bereich von Leistungen aus SGB XI §45b (erhöhter allgemeiner Betreuungsbedarf mit 2400,-- EURO/Jahr); ca 600.000 der 2,7 Millionen Pflegebedürftigen sind hiervon jährlich in der BRD betroffen. Hierbei handelt es sich immer um Patienten mit erheblicher kognitiver Verlangsamung, die keinen Überblick mehr über die von ihnen beantragten und bewilligten Pflegeleistungen haben. Damit sind sie dabkbares Opfer von Betrügern im Gesundheitswesen, wie wir hier berichten.


Sachverhalt[/B]
Ein pfiffiger Mitarbeiter der gesetzlichen Pflegekasse Niedersachsen, xxxx, xxx, Tel: xxxxx hat sich hier die Ahnungslosigkeit seiner Opfer wie folgt zu Nutze gemacht:
Als sein Opfer die 2015-Jahresabrechnung seiner beantragten und bewilligten Sachleistung aus SGB XI §45b an den Pflege-Sachbearbeiter schickte mit Antrag auf Kostenerstattung, hat dieser den Antrag erst gar nicht bearbeitet. Nach mehrmaliger Zustellung, ua über den Gerichtsvollzieher, ließ der Sachbearbeiter auch die gesetzte Mitteilungsfrist ergebnisleer verstreichen. Bei Nachfragen in der Hauptverwaltung der Pflege[kasse] stellte sich heraus, daß der Sachbearbeiter in den wohlverdienten Urlaub auf die Malediven verreist sei. Sein Schreibtisch sei aufgeräumt und den Kostenerstattungsantrag mit dem gesamten Schriftverkehr könne niemand auffinden.

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf Kostenerstattung vor dem Sozialgericht München[/U]
Da das Opfer, bzw sein Betreuer, hier gravierende Unstimmigkeiten zwischen den vorliegenden, sebst bezahlten Abrechnungen des zugelassenen Leistungserbringers und den Rückerstattungen der Pflege[kasse] sahen, und der Sachbearbeiter über mehrere Monate hinweg überhaupt nicht auf den Antrag und schriftlich dokumentiertes Nachfragen reagiert hatte, hatte das Opfer Antrag auf "einstweiligen Rechtsschutz" auf Kostenerstattung für genehmigte und durch ihn persönlich bezahlte Betreuungsleistungen beim Sozialgericht München (AZ: S 18-P144-16 vom 21.03.2016) in Höhe von 880,-- EURO der bezahlten Betreuungsrechnung gestellt.

Den Antrag auf ER hat die zuständige Richterin xxxx / München mit Beschluß vom 16.06.2016 dahingehend zurückgewiesen, daß der Anspruch des Opfers auf KOstenerstattung über 880,-- EURO aus SGB XI §45b für 2015 nicht mit hinreichender Sicherheit bestehe. Auch habe der Sachbearbeiter glaubhaft dargelegt, daß er den gesamten Schriftverkehr, einschließlich der über den Gerichtsvollzieher zugestellten Unterlagen, nicht habe. Das Opfer müsse seine Anträge so lange der Pflege[kasse] zustellen, bis diese die ANträge nicht mehr wegschmeiße. Es bestünde auch die Möglichkeit, so die oberschlaue Richterin xxxxx, daß der Höchstbetrag der Betreuungsleistungen aus 2015 (2.400,-- EURO) bereits durch weitere, parallel tätige, imaginäre Pflegedienste ausgeschöpft sei, und damit die 880,-EURO-Rechnung des zugelassenen, hier streitigen Leistungserbringer nicht mehr bezahlt werden könne. Einen Anspruch auf Rechnungslegung habe das Antragsopfer nicht, so die schlaue Richterin xxxxx.

Beschwerde gegen den Rückweisungsbeschluss des SG-München
Am 24.06.2016 hat die Antragstellerin gegen den Rückweisungsbeschluss des LS-München vom 16.06.2016 frist und formgerecht Beschwerde eingelegt. Zur Begründung ihrer Beschwerde hat die Antragstellerin vorgebracht, das SG-München habe ganz überraschend allein auf Grund spekulativ-hypothetischer Einwendungen der Antragsgegnerin , die nicht näher konkretisiert worden seien, entschieden, dass die von der Antragstellerin bezahlten Leistungen der Alzheimer Gesellschaft deshalb nicht zu erstatten seinen, weil ein weiterer, zusätzlicher, nicht genannter, imaginärer Pflegedienst Leistungen nach §45b SGB XI zusätzlich im Jahr 2015 erbracht haben könnte. Hierfür habe es aber keine Nachweise ergeben. Darauf sei es dem SG-München jedoch auch gar nicht angekommen. Die Antragstellerin sei zu dieser richterlichen Unterstellung dieser imaginären Leistungen vom Gericht auch nicht angehört worden.

Beschluss des Landessozialgericht München über die Beschwerde
Im vorliegenden Fall sah der Senat des LSG München angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles und des bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens einen Anordnungsgrund, also Eilbedürftigkeit. Der Senat hat mit Beschluss unanfechtbar festgesetzt, dass unter Abänderung des Beschlusses des SG-München vom 16.06.2016 (AZ: L2 P 36/16 B ER - S 18 P 114/16 ER) die gesetzliche Pflegekasse im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet werde, der Antragstellerin die von der Alzheimer Gesellschaft München mit Schreiben vom 26.06.2016 aufgelisteten, streitgegenständlichen Betreuungsleistungen aus 2015 zu erstatten (Kostenerstattung zur Hälfte wegen des Zwang zum Anspruch auf Beihilfe SGB XI §28 ABs 2).

Antrag auf Auskunft SGB XI §108[/U]
Daraufhin stellte das Opfer (durch seinen betreuenden Wirtschaftsprüfer) den Antrag auf Auskunft auf Rechnungslegung nach SGB XI §108 Auf diesen gesetzlichen Auskunftsantrag übersandte der Mitarbeiter seinem vermeintlich hilflosen Opfer eine Gesamtabrechnung der bezogenen Pflegesachleistungen, die er angeblich für das Opfer an den zugelassenen Leistungserbringer direkt bezahlt habe. Erstaunlicherweise waren auf diesem Abrechnungsauszug Pflegesachleistungen abgebildet, die sein Opfer nicht bezogen hatte, und auch keinerlei Unterschrift des Opfer bzw betreuenden Wirtschaftsprüfers auf den Leistungsnachweisen abgebildet.

Auf diesen Fehler hinweisend, übersandte der Mitarbeiter seinem Opfer den angeblichen Überweisungsbeleg, der sich bei genauem Hinsehen jedoch als Stornobeleg mit Rücküberweisung auf sein Konto herausstellte. Auf diesen Umstand hingewiesen, übersandte der Mitarbeiter seinem Opfer einen Bescheid, dass es mit der Abrechnung sein Bewenden habe.

Polizei & Staatsanwaltschaft eröffneten am 07.09.2016 ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten (AZ Staatsanwaltschaft Aurich NZS 410 Js 24554/16).

Stellungnahme der [Pflegekasse]-Rechtsabteilung
Auf Nachfrage bei der Rechtsabteilung stellte sich heraus, dass die [Pflegekasse] keine Qualitätssicherung habe, die derartigen Abrechnungsmanipulationen unterbinden könne. Die Mitarbeiter verwalten Treuhandkonten der Pflegebedürftigen nach Treu & Glauben, und dürfen nur dann Sachkostenleistungen erstatten, wenn Rechnungen von zugelassenen Pflegediensten vorliegen. Für die Erstattung zwingend sei der dazugehörige originale Leistungsnachweis, mit der Unterschrift des Pflegeopfers.

Der Eintrag des Empfängerkontos für gesetzliche Kostenerstattungen erfolge immer durch den zuständigen Sachbearbeiter. Es gebe weder eine interne noch externe Überprüfung dieser Treuhandkonten und Überweisungswege in der Pflegekasse. Die Pflegeopfer und ihre Angehörigen sollten genau die Abrechnung der Rechnungslegungen und Treuhandkonten der Pflege[kasse] auf Richtigkeit überprüfen.

Um Missbrauch durch einzelne Mitarbeiter der Pflegekasse vorzubeugen, sollten Angehörige von Pflegeopfern Kopien der Rechnungen zusammen mit den jeweiligen Leistungsnachweisen aufheben, und am Jahresende die einzelnen Rechnungen mit dem - über SGB XI §108 beantragten - Abrechnungsauszug der gesetzlichen Pflegekasse vergleichen. Bei offenkundigem Abrechnungsmißbrauch kann nur die Leistungsklage gegen die Pflege[kasse] vor dem Sozialgericht die Verjährungsfrist unterbinden.


Zum ABschluß:
[Pflegekasse]-Pflegemitarbeiter sind genau so ehrlich und aufrichtig wie ca 92% der Mitarbeiter der Pflegedienste, Richter, Staatsanwälte und Ärzte. Der Rest sind dunkelste Gestalten, die wir identifizieren und benennen müssen, um Schaden von unseren Patienten abzuwenden.

Richterin xxxxx hat eine pflegebedürftige Mutter, die über die Pflegekasse versorgt wird. Daher ist es verständlich, daß Richterin xxx hier in eigener Sache die Anträge des Opfers zurückweist. Schließlich hat Frau Richterin xxxxx ein berechtigtes Interesse, vorrangig und unkompliziert von der Pflegeversicherung bedient zu werden. Deshalb immer brav die Anträge der Pflege-Opfer zum Wohle ihrer Versicherung zurückweisen, egal mit welch irrationaler richterlicher Begründung.

Das Landessozialgericht München hatte das obige ER-Verfahren an den Güterichter verwiesen gemäß SGG §202 Satz 1 iVm ZPO §278 Abs 5. Dem hatte das Opfer sofort zugestimmt, die flegevertreter jedoch abgelehnt. Der Berichterstatter Richter xxx erklärte hierzu, daß das Opfer erhebliche Bemühungen unternommen habe, der Pflege[kasse] die streitigen Anträge, selbst mittels Gerichtsvollzieher, zuzustellen. Es sei unverständlich, warum die Pflege[kasse] überhaupt nicht reagiert habe.
Zuletzt geändert von Dr Lucki am Fr 30. Dez 2016, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: 1.) Verfahren abgeschlossen SGG §177, 2.) Klarstellung , daß gesetzliche Pflege, nicht private Pflege betrifft



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Betrug und Unterschlagungen gibt es in allen Wirtschaftszweigen. Wenn ein Unternehmen kein Vertrauen mehr in die einzelnen Mitarbeiter haben kann.....


sophie



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von doedl »

Hallo Lucki,

gibts hier eine offizielle Quelle dazu?

Ist ja unglaublich, was Du da schilderst.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von thomas09 »

und wenn du noch ein paar Absätze machen würdest, wäre das Ganze auch lesbar.
Danke



Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

Hallo,
1.) gern würde ich Absätze einfügen, weiß aber nicht wie das hier mit den Funktionen geht. Für Anregungen bin ich dankbar.

2.) Das Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft Aurich in dieser Sache ist:
NZS 410 Js 24554/16 vom 07.09.2016


2.) Die angeschuldigte Stelle, die mutmaßlich den angeschuldigten gesetzlichen Staftatbestand des Abrechnungsbetruges bewirkt, hat ist:
Sachbearbeiter der xxx [Pflegekasse] / xxx, Betriebsnummer: xxx
Zuletzt geändert von fmh am Do 8. Dez 2016, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Namen entfernt - schwebendes Verfahren



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Griesuh »

Absäzte in einen Text haben nichts mit der Funktion des Forums zutun.

Absätze bekommst du mit der grßen Tase rechts, ( mit dem abgesenkten Pfeil) neben den zeichen * +~, sowie ' #
Mit dieser Taste kannst du Absätze in den Text setzen.
Zum anderen, das was du da beschreibst, kann so nicht möglich sein.
Denn Die Leistungen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI dürfen erst nach Antragstellung angesammelt werden.
Einfach mal so Rechnungen von privat Personen einreichen ist nicht, und im voraus verbrauchen wird auch schon seit mind. 3 Jahren von keiner Kasse mehr genehmigt.

Zum anderen ist dies eine sogenannte Erstattungsleistung, das bedeutet, der zugelassene ambul Pflegedienst stellt die Rechnung an den Kunden. Der Kunde reicht die Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse ein.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass der ambul. PD sich eine Abtrittserklärung vom Kunden unterschreiben lässt, somit kann er dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Und wie schon gesagt, können diese Zusätzlichen Leistungen erst angesammelt werden, wenn diese Beantragt wurden. Ist der angesammelte Betrag verbraucht, so ist es nur noch möglich die mtl. Gelder von 104€ bzw. 208€ abzurechnen.
Wie der Sachbeartbeiter dies umgangen haben will wäre einmal genauer zu erklären.

Unabhängig meiner Ausführungen, wenn einer betrügen will schafft er das, auch mit noch so umfangreichen Qualitätskontrollen und Sicherheitsvorkehrungen.
Gauner, Gangster und Banditen gibt es leider überall.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

Guten Tag Griesuh;
der oben oben abgebildete Sachvorgang entspricht den Tatsachen. Deshalb vielen Dank für Ihr aufmerksames Lesen und Anmerkungen.

Wir können im Sachverhalt nicht alles einfügen, das selbstverständliche Grundlage für den Erstattungsanspruch ist, wie
1.) Antrag auf Pflegestufe,
2.) MDK-Gutachten,
3.) Einstufung in Pflegestufe durch AOK-Pflegekasse mit rechtskräftigem Bescheid,
4.) Antrag auf Bewilligung nach SGB XI §45b Absatz 1 Satz 2 (erhöhter Betrag),
5.) Bewilligungsbescheid der Pflege[kasse] mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides,
6.) Inanspruchnahme der bewilligten Leistungen und IK-Nummer des zugelassenen Leistungserbringers nach SGB XI §45b iVm §87,
und viele weitere Formalschritte, die einzuhalten sind, wie Schriftform etc.

Auch das abortive Güteverfahren haben wir nur kurz umrissen.

Übrigens, die Rechnungen derartiger bewilligter, kumulativer Leistungen dürfen Patienten bis zu 12 Monate nachreichen bei der Pflegekasse nach SGB XI §45b Abs 2.

Der einmalige, grundsätzliche Bewilligungsbescheid ist hinreichend wirksam für alle in Anspruch genommenen Folgeleistungen. Eine monatliche Antragstellung und Abrechnung sieht SGB XI §45b gegenüber der Schuldner ([Pflegekasse]) nicht vor.

Wie dieser dezidiert vorgetragene Fall zeigt, haben potentielle Abrechnungsbetrüger auf Seiten der gesetzlichen Pflegeversicherung leichtes Spiel. Selbst Richter des hier zuständigen Sozialgerichtes sehen dem Abrechnungstreiben wohlwollend zu. Der juristische Aufwand Abrechnungsbetrügern das Handwerk zu legen ist immens, und steht in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Ergebnis.
Zuletzt geändert von fmh am Do 8. Dez 2016, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Namen entfernt - schwebendes Verfahren



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Griesuh »

Übrigens, die Rechnungen derartiger bewilligter, kumulativer Leistungen dürfen Patienten bis zu 12 Monate nachreichen bei der Pflegekasse nach SGB XI §45b Abs 2.

Der einmalige, grundsätzliche Bewilligungsbescheid ist hinreichend wirksam für alle in Anspruch genommenen Folgeleistungen. Eine monatliche Antragstellung und Abrechnung sieht SGB XI §45b gegenüber der Schuldner (Pflege[kasse]) nicht vor.


Insoweit ok, das ist mir als ehemaliger Betreiber eines ambul. PD's alles geläufig.
Jedoch können diese Leistungen erst ab der Antragstellung können die zur Verfügungstehenden Leistungen angesammelt werden.
Ein Vorgriff auf diese Leistungen ist nicht möglich.
Und Pflegedienste, die erst enach 12 mOnaten ihre rechnungen einreichen sind mir bis dato nicht bekannt.
Zuletzt geändert von fmh am Do 8. Dez 2016, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Namen aus Zitat entfernt - schwebendes Verfahren


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

"Pflegedienste, die erst nach 12 Monaten ihre Rechnungen stellen sind mir unbekannt".


Wir hatten mehrere Pflegedienste, die erst nach mehrmaliger Aufforderung und dann auch noch 16 Monate nach Leistungserbringung die Leistungen in Rechnung gestellt haben.

Andere Pflegedienste haben erbrachte Leistungen erst gar nicht dokumentiert (wir dokumentieren separat die Leistungen 24-Std/Tag, einschliesslich externer Dienste/ Ärzte / etc). Wir mußten diesen Diensten die Vorgaben an Hand unserer Dokumentation machen.

Dann gab es einen Pflegedienst mit einer Pflegefachkraft (20 Dienstjahre), die sich weigerte, SGB XI §45b Leistungen neben der Pflegestufe abzurechnen, da das Abrechnungsbetrug sei. erst als wir die Rechtsabteilung dieser Kapitalgesellschaft eingeschaltet hatten, hat die Pflegedienstleitung dann endlich auch die erbrachten Leistungen abgerechnet.

Wenn wir hier in dem Sachverhalt von SGB XI §45b-Leistungen schreiben, dann bedeutet das wie in einer juristischen Klausur, daß die gesetzl. Vorraussetzungen für alle Ansprüche erfüllt sind, ohne daß wir hier darauf näher eingehen, einschliesslich der Rechnungsstellungen.

Ich bin davon mittlerweile überzeugt, daß es viele Pflgedienste gibt, die Abrechnungsbetrug betreiben - und zwar ich selbst betrügen, zur Freude der Pflegeversicherung.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Griesuh »

Wenn ambul. Pflegedienste so verspätet ihre Rechnungen schreiben, dann stimmt was niocht oder die haben genung Geld auf der hohen Kannte
dass sie es sich erlauben können.
In meinem Pflegedienst gingen die rechnungen jeglicher Leistungsarten spätestens am 6. des Folgemonatsan die Kassen, bzw. an die Kunden.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

So wie Sie die Rechnungstellung handhaben, sollte es sein, wohl geordnet und nachvollziehbar. Tatsächlich regiert das Chaos die Pflegeverwaltung.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Tja ......
......Offenbar ein verbreitetes Problem.

Beispiel: Pat. hat Anspruch auf ~1900.- gem. 45B.
Erbrachte Leistung/Abrechnungsbetrag ~1400.-.
Rechnung wurde akzeptiert.
Überwiesener Betrag ~1000.-.

Kinners ..... prüft Eure Belege !

Ob Betrugsversuch oder Fehlleistung .... egal.
Wer sich auf die Kassen verlässt, ist verlassen !



Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

"Anspruch auf 1900,--EURO nach §45b überwiesener Betrag 1000,-- EURO"

und der Rest wandert in die Tasche des Sachbearbeiters, bei §45b hat keiner den Überblick - ausser der Sachbearbeiter der Pflegekasse.



Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von fmh »

Bitte beachten: wir haben die Namen sämtlicher Beteiligten sowie den Namen der Pflegekasse und alle weiteren Daten, die hierauf Rückschlüsse zulassen, entfernt. @Dr Lucki: bitte diese Daten auch nicht wieder posten, es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, wir können die Sachlage nicht überprüfen/beurteilen und möchten daher keine personen-/firmenbezogenen Daten in unserem Forum veröffentlichen.

Danke.

Gruß

die Moderatoren


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

Sehr geehrte Moderatoren:
Das obige Verfahren ist vor dem Landessozialgericht-München abgeschlossen. Der Beschluss des LSG München vom 06.12.2016 ist unanfechtbar gemäss SGG §177. Es besteht für diese Rechtssache kein Rechtsschutzinteresse, die Namen der beteiligten Richter nicht zu benennen. Gern würde ich den Beschluss - AZ L2 P 36/16 BER (LSG) - S 18 P 114 / 16 ER (SG) - als PDF-Datei hinterlegen, um zu informieren. Es gibt zu wenig informationelle Offenheit über richterlich bestätigte Unregelmäßigkeiten von Abrechnungen innerhalb der gesetzlichen Pflegekassen. Dadurch entsteht eine gefährlich polarisiende Schräglage in der öffentlich (rechtlichen) Berichterstattung über Abrechnungen der Pflegedienste und gesetzliche Pflegekassen in Richtung zweifelhaft - gesetzlich ehrlich.Das sollte korrigiert werden.

Bitte kurz eine Mitteilung ob die Veröffentlichung des Beschlusses hier statthaft ist.

Vielen Dank

Dr Lucki
Zuletzt geändert von Dr Lucki am Fr 30. Dez 2016, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.



Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von fmh »

[quote=""Dr Lucki""]Bitte kurz eine Mitteilung ob die Veröffentlichung des Beschlusses hier statthaft ist.
[/quote]
Hallo,

danke für deine Nachfrage. Wir klären das intern und melden uns bei dir.

Beste Grüße
fmh


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Dr Lucki
Beiträge: 9
Registriert: Sa 3. Dez 2016, 12:12

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von Dr Lucki »

Hallo,

entschuldige bitte, dass es etwas gedauert hat, bis ich melde. Wir haben uns intern abgestimmt und uns gegen eine Veröffentlichung des Urteils ausgesprochen.

Die relevanten Infos sind im Thread einsehbar, bei Bedarf können interessiere User Kontakt mit dir aufnehmen.

Beste Grüße
fmh

Guten Tag
Besten Dank für Eure Nachricht – aber warum habt Ihr die Mitteilung, das öffentlich-rechtliche Urteil nicht hier im Forum publizieren zu wollen, als geheime, persönliche, öffentlich nicht einsehbare Nachricht an mich verschickt?

In dieser Sache haben wir nichts zu verbergen, auch wenn Ihr das anders seht. Habe Ihr etwas zu verbergen?

Wir werden sicher stellen, daß jeder, der sich für das Urteil interessiert, es über die gängigen Suchmaschinen aus dem Internet extrahieren kann.
Wir werden es in den diversen online-nachrichten veröffentlichen, damit jeder-nicht nur die Forum-Mitglieder - Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Informationen hat. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Beste Grüße

Dr Lucki



Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

AW: Gibt es Abrechnungsbetrug in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu Lasten der Pflege

Beitrag von fmh »

Off-Topic:

[quote=""Dr Lucki""]
[...]
Guten Tag
Besten Dank für Eure Nachricht – aber warum habt Ihr die Mitteilung, das öffentlich-rechtliche Urteil nicht hier im Forum publizieren zu wollen, als geheime, persönliche, öffentlich nicht einsehbare Nachricht an mich verschickt?

In dieser Sache haben wir nichts zu verbergen, auch wenn Ihr das anders seht. Habe Ihr etwas zu verbergen?

Wir werden sicher stellen, daß jeder, der sich für das Urteil interessiert, es über die gängigen Suchmaschinen aus dem Internet extrahieren kann.
Wir werden es in den diversen online-nachrichten veröffentlichen, damit jeder-nicht nur die Forum-Mitglieder - Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Informationen hat. Vielen Dank für Euer Verständnis.

Beste Grüße

Dr Lucki[/quote]

Hallo und auch dir einen guten Tag,

wir haben keine Einschätzung abgegeben, ob es etwas zu verbergen gibt oder nicht. Insofern musst du uns auch nicht um Verständnis dafür bitten, dass du das Urteil auf anderen Plattformen teilen wirst. Da haben wir weder etwas mit zu entscheiden, noch etwas dafür oder dagegen einzuwenden. Im übrigen sind die Inhalte des Forums auch für Nicht-Mitglieder einsehbar.

Den Stellenwert, den du einer von mir verschickten PN beimisst, halte ich persönlich für zu hoch, ebenso deine daraus abgeleiteten Interpretationen, die auch nicht zutreffen.

Beste Grüße
fmh


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste