freiheitsentziehende maßnahmen

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
colewolle
Beiträge: 18
Registriert: Do 20. Feb 2014, 20:50

freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von colewolle »

hallo alle zusammen,
mal ne frage...
diese beschäftigt mich schon länger und ich bin mir auch nach 10 jahren pflege noch unsicher...
es gibt ja die option jemanden für 24 stunden zu fixieren um ihn oder andere zu schützen...
ab wann genau darf ich das und bei wem das ich das genau anwenden???
ab wann kann ich sagen der bewohner gefährdet sich selber oder andere??? :eek:



Benutzeravatar
Fressfeind
Beiträge: 98
Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Fressfeind »

Hmm...also wenn du in einer Gerontopsychatrie arbeitest, sollten dort doch eigene Standards bestehen?
Ich würde es jetzt mal so sagen
Eigengefährdung: Wenn der Patient akut sehr stark sturzgefährdet ist und nicht in der Lage ist sein Risiko selbst einzuschätzen UND wenn er es nicht aus eigener Kraft über das Bettgitter schaffen würde. Denn wenn er dies schafft ist das Bettgitter noch viel gefährlicher!
Diese unselige Idee eine Matratze vors Bett zu legen, kann übel schief gehen.
Fremdgefährdung: Da habe ich leider keine Erfahrung mit. Aber so vom Bauchgefühl her...wenn die Gefahr besteht, das der Patient jemandem etwas antuen könnte und du ihn durch FEM daran hindern kannst, OHNE ihn zu gefährden (s.o.) Wenn dies so nicht greift würde ich im Notfall die Polizei benachrichtigen, das es ein nicht lösbares Problem der Fremdgefährdung gibt.
Mit dem sozialpsychatrischen Notdienst habe ich so schlechte Erfahrungen gesammelt...funktioniert in Bremen gar nicht.

Wichtig! Du darfst im Notfall jemanden fixieren, aber es müssen auch so schnell wie möglich rechtliche Schritte abgeklärt werden.
Du kannst nicht einfach für 24Std. FEM beschließen, ohne darauf zu reagieren.
Gespräch mit. Betreuer, Amtsgericht etc.

Bin mit der rechtlichen Lage aber auch nie ganz auf dem Laufenden, kann dich schon verstehen. ;)



Benutzeravatar
Fressfeind
Beiträge: 98
Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Fressfeind »

Fremdgefährdung beginnt nicht bei Dementen, die gerne mal in fremde Zimmer gehen.
Ist zwar lästig, aber keine Gefährdung.
Zuletzt geändert von Fressfeind am Di 11. Mär 2014, 01:24, insgesamt 1-mal geändert.



Benutzeravatar
Fressfeind
Beiträge: 98
Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Fressfeind »

Hmm...also wenn du in einer Gerontopsychatrie arbeitest, sollten dort doch eigene Standards bestehen?
Ich würde es jetzt mal so sagen
Eigengefährdung: Wenn der Patient akut sehr stark sturzgefährdet ist und nicht in der Lage ist sein Risiko selbst einzuschätzen UND wenn er es nicht aus eigener Kraft über das Bettgitter schaffen würde. Denn wenn er dies schafft ist das Bettgitter noch viel gefährlicher!
Diese unselige Idee eine Matratze vors Bett zu legen, kann übel schief gehen.
Fremdgefährdung: Da habe ich leider keine Erfahrung mit. Aber so vom Bauchgefühl her...wenn die Gefahr besteht, das der Patient jemandem etwas antuen könnte und du ihn durch FEM daran hindern kannst, OHNE ihn zu gefährden (s.o.) Wenn dies so nicht greift würde ich im Notfall die Polizei benachrichtigen, das es ein nicht lösbares Problem der Fremdgefährdung gibt.
Mit dem sozialpsychatrischen Notdienst habe ich so schlechte Erfahrungen gesammelt...funktioniert in Bremen gar nicht.

Wichtig! Du darfst im Notfall jemanden fixieren, aber es müssen auch so schnell wie möglich rechtliche Schritte abgeklärt werden.
Du kannst nicht einfach für 24Std. FEM beschließen, ohne darauf zu reagieren.
Gespräch mit. Betreuer, Amtsgericht etc.

Bin mit der rechtlichen Lage aber auch nie ganz auf dem Laufenden, kann dich schon verstehen. ;)



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Griesuh »

Schaue mal hier:

http://www.lippstadt.de/kultur/gesundhe ... mber13.pdf

oder dort:

http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hint ... ierung.htm

Aber wie schon gesagt, sollte es bei euch in der Einrichtung schon längst einen Standard FeM geben und insbesondere Fortbildungen zu diesem Thema gegeben haben.
In der stationären u. ambul. Pflege sind solche Standards und Fortbildungen seit dem PNG = Pflege Neuausrichtungs Gesetz, seit 2013 Pflicht.



Rasputin
Beiträge: 956
Registriert: Mi 16. Jun 2004, 18:50

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

ist das nicht überholt mit dem 24h fixieren bei eigen und Fremdgefährdung?


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

Benutzeravatar
benny34
Beiträge: 437
Registriert: Di 4. Jan 2005, 10:24

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von benny34 »

Hatten wir zwar schonmal, aber egal.

In unserer Klinik (Neurologie Phasen B) haben wir eine Station für kognitiv eingeschränkte Patienten. Also z.B. der Klassiker: Mit Fahrrad ohne Helm gefahren und sich den Schädel angeschlagen.
Diese Patienten sind, nachdem sie aus der akuten Phase raus sind, extremst kognitiv eingeschränkt (durchaus mit stark dementen Personen vergleichbar) und haben ein extremst gemindertes Selbst- und Fremdeinschätzungsvermögen.

Heisst in der Praxis:
- öfter aus dem Bett fallen
- ständige Weglauftendenz
- starke Abwehrhaltung gegen pflegerische /ärztliche/therapeutische Maßnahmen
- agressive Tendenzen

Würden wir die Pat. fixieren, wäre der ganze Therapieerfolg hinüber.
Das Zauberwort dieser Station (8 Pat.) heisst:
- Struktur und nochmals Struktur

Es existiert ein fester Tagesablauf, der exakt jeden Tag wiederholt wird. Essen immer in der Gruppe, täglich die selben Bezugspersonen und ein festgelegter Pflege- und Therapieplan.
Für aussenstehende Pflegekräfte mutet das manchmal seltsam an, aber die Pat. gewöhnen sich ziemlich schnell an diese Struktur und man kann förmlich zuschauen, wie sich der kognitive Zustand bessert.

Für demente Personen gilt das ebenso; feste Tagesstrukturen verhindern so manchen Stress, der dann z.B. in Stürzen enden könnte.

Matratze auf dem Boden?
Klar, warum nicht? Wer unten liegt, kann nicht mehr rausfallen.
Selbstverständlich klatschen wir nicht einfach Matratzen auf den Boden, sondern bauen mit Lagerungselementen, zusätzlichen Kissen etc. ein gemütliches Plätzchen, wo der Pat. dann schlafen kann.
Als zusätzliche Absicherung stellen wir dann "Katzenklingeln" (= Infrarot oder Ultraschallsensoren) auf, die uns jede bewegung sofort melden.

Fixiert wird nur im alleräußersten Notfall, z.B.
- extremst unruhiger, verwirrter patient mit Trachealkanüle (hier: Suctonaid-Kanülen mit Cuff), der Monitorüberwacht ist.
Damit sich sojemand nicht mal spontan die TK zieht (was durchaus schon vorkam und nicht lustig ist), wird dann mit Segufix-System 5-Punkt fixiert.

Häufigkeit der Fixierungs-Notlösung: 1-2x/Jahr
Matratze auf dem Boden: 5-6x/Jahr



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von doedl »

Hallo Alle

vieles was hier gesagt wurde, ist richtig, aber....

bitte beim Klientel wo es auch passt. Die berühmte Matraze vor dem Bett ist dann extrem gefährlich, wenn der Bewohner noch gehen kann- spätestens auf der wackeligen Matraze fällt er dann um. Besser sind da die Niedrigbetten, die auf 30 cm herunter gefahren werden können; aus 30 cm Fallhöhe zieht sich jemand kaum Verletzungen zu. Alternative: Matten mit Sensoren, die das Aufstehen des Bewohners an die Rufanlage senden- sowas gibts; ob es als freiheitsentziehende Maßnahme gewertet wird, kann das Amtsgericht beantworten.

In andere Zimmer gehen: dazu gibts die einfachste Lösung der Welt, außen Knauf innen Türklinke. Raus aus dem Zimmer kann der Bewohner immer, rein kann jemand nur mit Schlüssel.

Was auch viele nicht wissen: die Handhabung freiheitsentziehender Maßnahmen sind bundesländer- verschieden, was also in Bremen gilt, gilt nicht zwangsläufig in Bayern- darum immer Amtsgericht.

Bei Gefahr im Verzug stellt Pflegekraft am besten einen Eilantrag bei Gericht; benachrichtigt umgehend den Betreuer. Wenn Gefahr für Leib und Leben des Bewohners oder der Umgebung besteht, sind freiheitsentziehende Maßnahmen möglich, müssen aber dokumentiert werden:
Art der Fixierung
von wann bis wann

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Griesuh »

Hi doedl, da hast u recht, das ist bundeslandspezifisch, jedoch im PNG bundeseinheitlich geregelt, mit dem überflüssigen vermerk: näheres regelt das Landesgesetz!!!!!
In Bayern ist alles anderes, dort gibt es leider immer noch Insassen :smile und nicht Bewohner eines Pflegeheims.
Aber die Bayern sind schon auf dem Weg der Besserung



Benutzeravatar
Rabenbunt
Beiträge: 37
Registriert: Mi 26. Feb 2014, 02:07

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Rabenbunt »

[quote=""doedl""](...)Besser sind da die Niedrigbetten, die auf 30 cm herunter gefahren werden können; aus 30 cm Fallhöhe zieht sich jemand kaum Verletzungen zu.[/quote]

Außer er holt im Sitzen dann dermaßen Schwung, dass er doch ins Stehen kommt und dann erst vorn über kippt.

[quote=""doedl""]Alternative: Matten mit Sensoren, die das Aufstehen des Bewohners an die Rufanlage senden- sowas gibts; ob es als freiheitsentziehende Maßnahme gewertet wird, kann das Amtsgericht beantworten.[/quote]

Da frage ich mich persönlich, was die Sensormatten bringen. Wir haben aktuell den Fall, wo eine solche evtl. zum Einsatz kommen soll.
Wo macht die Sinn? Doch höchstens bei Bewohnern, die noch ein sicheres Gangbild haben.
Ansonsten ist doch die Matte nur dafür gut, dass man eben weiß, da ist gerade jemand gestürzt. Immerhin muss der/die Gefallene dann nicht unnötig lange liegen.


Aber insgesamt eine interessante Frage, die mich auch seit einiger Zeit herum treibt.

Wann darf mann FEM einsetzen und/oder auch wieder entfernen und wer trägt dann die Verantwortung?

Bsp. Schutzdecke: wenn ein Bewohner die lange hat, aber inzwischen wieder ruhig schläft, wer darf die dann "probehalber" entfernen? Wird dann gleichzeitig auch das Bettgitter unten gelassen? Wer haftet, wenn er/sie dann doch aus dem Bett fällt oder aufsteht und stürzt?
Oder muss das selbst "probeweise" über's Amtsgericht und wenn es nicht klappt, ein neuer Antrag gestellt werden?



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Griesuh »

Ich stelle fest, dass der Beitrag "rechtliche Grundlagen und Hinweise zu FeM" welcher hinter diesem Link steckt nicht gelesen wurde.

http://www.lippstadt.de/kultur/gesundhe ... mber13.pdf


Denn dort werden all eure Fragen geklärt



Thanos

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Thanos »

Off-Topic:

Hallo Griesuh,

die Broschüre gilt nur für NRW. Es gibt Bundesländer ohne PsychKG, bzw. mit anderen Inhalten.
Leider ist die Broschüre mit dem Erscheinen 12/2013 auch schon veraltet. So mag sie zwar einen groben Überblick vermitteln, aber auf aktuelle Fragen kann sie keine Antwort geben.



colewolle
Beiträge: 18
Registriert: Do 20. Feb 2014, 20:50

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von colewolle »

Hallo zusammen,
Danke für eure Antworten...

Zu Fressfeind,
leider arbeite ich nicht in einer Gerontopsychiatrie.Leider...wäre noch ein Traum von mir...
Nach kurzem Nachforschen muss ich mit entsetzen feststellen,dass unser Standard FEM von 2010 ist,wenn man diesen überhaupt als Standard bezeichnen kann...Werde ich in den nächsten Tagen sofort überarbeiten...
das mit den rechtlichen Dingen ist echt so eine Sache... § über §,.Gehört aber auch dazu. ;-)

Zu Griesuh,
danke für die Hilfreichen Links...Zum Thema Fortbildung...Wenn diese mit Unsicherheit vermittelt werden,kann man sie nicht mit Sicherheit annehmen...

Zu Benny 34,
dass mit der Tagesstruktur ist richtig,aber bei 30 Bewohnern auf unserer Station,zudem gemischte Wohngruppe,ist das nicht immer so einfach...Und das mit Personalmangel brauch ich ja glaube nicht weiter erläutern. ;-)
Häufigkeit der Fixierungs-Notlösung: 1-2x/Jahr
Matratze auf dem Boden: 5-6x/Jahr

War mir auch neu...Und das mit der Matratze nur 5-6 mal im Jahr ist richtig???

Liebe grüße Colewolle



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von doedl »

Hi Cole

Standard überarbeiten alleine nützt wenig; lade die Betreuungsbehörde deiner Stadt ein, die sollen eine Fortbildung machen, was in Eurem Bundesland richtig und erlaubt ist.

Dann wissen es alle...

Gruß Doedl

Benny hast Du glaub ich falsch verstanden, er berichtete m. E. wie oft Matraze bei ihm vorkommt.


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzeravatar
benny34
Beiträge: 437
Registriert: Di 4. Jan 2005, 10:24

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von benny34 »

[quote=""doedl""]
Benny hast Du glaub ich falsch verstanden, er berichtete m. E. wie oft Matraze bei ihm vorkommt.[/quote]

Genau, 5-6x/Jahr ist es notwendig. Das sind dann die richtig unruhigen Patienten, welche sehr stark kognitiv beeinträchtigt sind und ständig aus dem Bett fallen; selbst Tiefbett nützt da nichts mehr, weil sie dauernd auf dem Boden liegen.
Dann gibts eben ein "Matratzenbettchen".

Bei 30 Patienten ist das mit aufrechterhalten einer Tagesstruktur natürlich schwieriger. Deshalb wurde ja bei uns auch eine separate Station eröffnet, die dies leisten kann.

Patientenzahl: konstant 8 Patienten
Personal: 1xFD, 1xSD, 1xND
Therapeuten: FD mind. 4-5, SD bis 16:00Uhr ca. 4, danach einer, der den Rest SD incl. Pflege mitmacht.

Das ist betreuungstechnisch natürlich eine ganz andere Baustelle - und das Konzept wirkt!
Diese Patienten würden auf einer normalen Station komplett untergehen, weil wir einfach die Zeit nicht hätten, uns adäquat um sie zu kümmern.



Benutzeravatar
Fressfeind
Beiträge: 98
Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49

AW: freiheitsentziehende maßnahmen

Beitrag von Fressfeind »

@colewolle:
Sorry, habe mich in den Zeilen verlesen. Ging davon aus, dass du in einer Geronto arbeitest.
Aber habe alle Antworten verfolgt, gucke nach euren Standards oder sprechen es mal bei nächster Teambesprechung an.
Lieben Gruß: Fressfeind



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste