Freiheitsentziehende Maßnahmen ???

Pflege- und Sozialrecht.
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antonella123
Beiträge: 108
Registriert: Di 26. Feb 2008, 16:40

Freiheitsentziehende Maßnahmen ???

Beitrag von antonella123 »

Hallo liebe Forumler, ich bräuchte wieder einmal Euren Rat :

Wir haben einen neuen Bewohner ins Haus bekommen, der vorher in einer Einrichtung war, in der er des Nachts in seinem Zimmer eingeschlossen wurde, weil er sich und andere durch sein aggressives Verhalten gefährdete und eine Hinlauftendenz zeigt. Für diese Einrichtung lag auch eine Genehmigung des zuständigen Gerichts für diese FEM vor.

Unsere Einrichtung ist eigentlich nicht für solche Bewohner ausgerichtet. Nun wurde kurzerhand in seinem Zimmer das Türschloss so manipuliert, dass wenn das Personal die Tür von aussen abschliesst, er keine Möglichkeit hat diese zu öffnen.

Meine Bedenken sind nun folgende :
im Falle eines Brandes würde die Tür sich nicht automatisch öffnen lassen sondern nur durch einen Mitarbeiter der einen Schlüssel hat und in so einer Situation dann nicht kopflos reagiert und auch daran denkt diesen Bewohner "frei" zu lassen.

Meine Frage ist nun a) gilt ein Beschluss des Gerichts nur für die jeweilige Einrichtung in der dieser Mensch lebt (ich beziehe diese Frage nicht auf Fixierungen wie Segufix oder ähnliches sondern speziell auf die verschlossene Tür )
b) machen die Mitarbeiter sich strafbar, wenn sie diese Zimmertür auf diese Weise ausbruchsicher machen ?

Ich bin sehr gespannt auf Eure Meinungen

LG aus dem eingeschneiten NRW
antonella123



ilios1966
Beiträge: 1622
Registriert: Do 26. Aug 2004, 21:13

AW: Freiheitsentziehende Maßnahmen ???

Beitrag von ilios1966 »

Hallo

Meines Erachtens geht das so nicht, ich würde schauen, dass der BW in eine Einrichtung kommt, die auf eine solche Klientel ausgerichtet ist.

eina angeordnete Fixierungsmaßnahme gilt für jede Einrichtung, da diese ja nicht einrichtungs- sondern personenbezogen gilt.

Letztlich ist tatsächlich ein Aspekt, wie im Ernstfall zu verfahren ist. Ich würde soetwas in meiner Einrichtung ablehnen bzw. einen solchen Bewohner nicht auf nehmen.

Lg ilios


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Freiheitsentziehende Maßnahmen ???

Beitrag von Kati123 »

Hallo,

man muss folgendes vorweg sagen: Eine Genehmigung zur freiheitsentziehenden Unterbringung ist ebenso wie eine Genehmigung zur Fixierung wie oben schon gesagt nur eine GENEHMIGUNG, keine Anordnung. Diese ist regelmäßig auf Notwendigkeit zu prüfen.

Ich schließe jetzt auch einfach mal aus meiner Erfahrung aus, dass ein Gericht die Genehmigung zum Wegschließen eines Bewohners in ein Zimmer gibt. Wenn überhaupt, dann gibt es eine Genehmigung zur geschlossenen Unterbringung und diese erfolgt am Stationseingang und läßt zu, dass der Bewohner sich am Stationsalltag beteiligen kann. Ein Wegschließen im Zimmer löst in einem Menschen ungeahnte Ängste aus und ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn er in Panik gerät. Wenn er eine Hinlauftendenz hat, muss dies Fachärztlich erhoben worden sein und demnach würde eine Bauchgurt-Fixierung in Verbindung mit Bettseitenschutz als gerichtliche Genehmigung ausgesprochen werden. Warum wird denn ein Bewohner in eine Einrichtung aufgenommen, die einen solchen Rahmen nicht bieten kann ? Wenn die Einrichtung aufnimmt, hat sie auch Sorge zu tragen, dass die genehmigten Maßnahmen umsetzbar sind. Wenn nicht, dann hat die kraft den Herrn gewähren zu lassen. Es gibt da keine Grauzone, entweder er braucht einen beschützten Bereich, dann muss auch einer vorgehalten werden oder er braucht keinen mehr, dann muss eine Info ans Gericht erfolgen und er darf hingehen wo er will. Notfalls halt auch nachts spazieren.

Meine Frage bei sowas ist immer: Warum macht er das denn ? Ich erlebe es tagtäglich, dass gehandelt wird ohne sich mal mit dem menschen zu beschäftigen. Wir haben uns einfach auf diese menschen eingestellt und bieten auch Nachts eine Betreuung für Nachtaktive an.

PS: Es ist übrigens gar nicht so leicht einen solchen Bewohner schnell weiterzuvermitteln. Selbst wenn es nicht geht, muss die Einrichtung solange die "Beaufsichtigung" gewährleisten, bis ein neuer Platz gefunden wurde.


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

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legolas
Beiträge: 39
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 20:27

AW: Freiheitsentziehende Maßnahmen ???

Beitrag von legolas »

hallo antonella,

freiheitsentziehende maßnahmen müssen grundsätzlich begründet sein und vom zuständigen amtsgericht angeordnet werden.
in der anordnung muß stehen:
- grund der fixierung
- art der fixierung (z.b. bauchgurt, diagonale hand- u. fußfixierung, u.a.)
- dauer der fixierung
weiterhin müssen engmaschige kontrollen z.b. durch sitzwachen mit protokollierung erfolgen.
zum ende der dauer der fixierung ist die notwendigkeit zu prüfen und dann erneut vom amtsgericht zu verlängern oder aufzuheben.

in eurem fall scheint es sich um freiheitsentzug zu handeln und wäre ein straftatbestand. ich würde es sogar als vorsätzlich und nicht fahrlässig werten.

ich hoffe, ich konnte dir helfen und du kannst die zustände sofort ändern.

alles gute
legolas



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