Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
Guten Tag,
Auf Wunsch meiner PDL soll/kriege ich eine Fachweiterbildung finanziert. Von einer Kollegin aus dem Partnerkrankenhaus (gleiche PDL) habe ich erfahren das diese einen dubiosen Vertrag angeboten bekommen hat von wegen die Theoriestunden würden als Minusarbeitsstunden angerechnet werden...habe aber zwischenzeitlich schon erfahren das ein Anwalt den neuen Vertrag hat abprallen lassen..
Mich interessiert jedoch ist es überhaupt zulässig das nach Abschluss der Fachweiterbildung mich für weitere Jahre an das Haus zu binden??Mir ist klar das PDL's immer mal auf Unwissenheit der MA's hoffen und alles blindlinks unterkritzelt wird und somit ein Vertrag rechtens wäre..aber ist es überhaupt zulässig mir so ein Ding vorzulegen??
MFG
Auf Wunsch meiner PDL soll/kriege ich eine Fachweiterbildung finanziert. Von einer Kollegin aus dem Partnerkrankenhaus (gleiche PDL) habe ich erfahren das diese einen dubiosen Vertrag angeboten bekommen hat von wegen die Theoriestunden würden als Minusarbeitsstunden angerechnet werden...habe aber zwischenzeitlich schon erfahren das ein Anwalt den neuen Vertrag hat abprallen lassen..
Mich interessiert jedoch ist es überhaupt zulässig das nach Abschluss der Fachweiterbildung mich für weitere Jahre an das Haus zu binden??Mir ist klar das PDL's immer mal auf Unwissenheit der MA's hoffen und alles blindlinks unterkritzelt wird und somit ein Vertrag rechtens wäre..aber ist es überhaupt zulässig mir so ein Ding vorzulegen??
MFG
AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
Natürlich ist das grundsätzlich Zulässig.
Du bekommst was, dafür musst du was beisteueren - ist doch klar.
Dies muss alledings in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
Du bekommst was, dafür musst du was beisteueren - ist doch klar.
Dies muss alledings in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
So klar finde ich das nicht...bin ja bereits entfristet..
ok dann so, MUSS ich den Vertrag unterschreiben???
ok dann so, MUSS ich den Vertrag unterschreiben???
AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
Wenn du nicht Unterschreibst wirst du die FOBI nicht finanziert bekommen.
Geben und Nehmen.
Wie gesagt - es muss im Verhältnis stehen.
Bei einem SLkurs wird sicher eine 3jährige Verpflichtung nicht angemessen sein.
Wenn vor der Zeit gehen willst, dann mußt du ihn halt überprüfen lassen.
Der AG übernimmt die Kosten der FOBI, das ist eigentlich nichts ungewöhnliches.
Dabei wird dann zumindest eine niedrigere Verpflichtungszeit vereinbart werden, je nach höhe der Kosten.
Geben und Nehmen.
Wie gesagt - es muss im Verhältnis stehen.
Bei einem SLkurs wird sicher eine 3jährige Verpflichtung nicht angemessen sein.
Wenn vor der Zeit gehen willst, dann mußt du ihn halt überprüfen lassen.
Wenn ich das richtig Interpretiere, muss der AN die Stunden erbringen, nicht gearbeitet - nicht berechnet.von wegen die Theoriestunden würden als Minusarbeitsstunden angerechnet werden
Der AG übernimmt die Kosten der FOBI, das ist eigentlich nichts ungewöhnliches.
Dabei wird dann zumindest eine niedrigere Verpflichtungszeit vereinbart werden, je nach höhe der Kosten.
Zuletzt geändert von thomas09 am Mi 15. Aug 2012, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
@placebo:
auf wen oder was beziehst du dich bei deiner Aussage?
zur Orientierung
http://www.rechtsanwalt-noll.de/fvwrr3.htm
http://www.juraforum.de/lexikon/rueckza ... ungskosten
auf wen oder was beziehst du dich bei deiner Aussage?
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http://www.rechtsanwalt-noll.de/fvwrr3.htm
http://www.juraforum.de/lexikon/rueckza ... ungskosten
Zuletzt geändert von thomas09 am Mi 15. Aug 2012, 23:06, insgesamt 1-mal geändert.
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AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
hi analyzer!
ich denke mal, dass das auf den kurs und die damit verbundenen kosten ankommt. es gibt weiterbildungen die schon mal 4.500,00 euro kosten und da verstehe ich schon, dass ein ag sich dahin gehend absichert, dass der an nicht nach erfolgreich bestandener fobi zur konkurrenz geht.
ich glaube nicht, dass so eine verpflichtung problematisch ist, wenn sie in einem vernuenftigen verhaeltnis zu den aufgewendeten kosten steht.
ich denke mal, dass das auf den kurs und die damit verbundenen kosten ankommt. es gibt weiterbildungen die schon mal 4.500,00 euro kosten und da verstehe ich schon, dass ein ag sich dahin gehend absichert, dass der an nicht nach erfolgreich bestandener fobi zur konkurrenz geht.
ich glaube nicht, dass so eine verpflichtung problematisch ist, wenn sie in einem vernuenftigen verhaeltnis zu den aufgewendeten kosten steht.
- doedl
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- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
Hi Alle
die Kurskosten sind i. d. Regel nicht das Teure, sondern die bezahlte Freistellung. Da bewegt sich eine 2 Jahres Fortbildung schon im 5-stelligen Bereich....
Gruß Doedl
die Kurskosten sind i. d. Regel nicht das Teure, sondern die bezahlte Freistellung. Da bewegt sich eine 2 Jahres Fortbildung schon im 5-stelligen Bereich....
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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AW: Fachweiterbildung->Verpflichtungsvertrag?->zulässig?
@doedl:
stuemmt! das verliere ich als freiberufler manchmal aus den augen... das gehalt läuft ja auch weiter...
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