Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
iceage
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von iceage »

Hallo escooter,
wenn sie nen Kaufvertrag für das Auto vorweisen kann,den der Verstorbene zu Lebzeiten unterschrieben hat,ist doch alles in Ordnung ! Ebenfalls alles in Ordnung ist,wenn der Verstorbene vor seinem Tod die "Pflegerin" per Testament als Erbin eingesetzt hat. Hast Du Fakten,die belegen,dass kein Kaufvertrag und kein Testament vorliegen ?



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johannes
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von johannes »

In der stationären Pflege ist so etwas schon per Gesetz unmöglich. Ich möchte nicht wissen, wieviele Senioren schon um des Nachlasses willen vorzeitig ins Gras beißen mußten. Wie heißt es doch so schön? Lieber tot als ins Heim. Hatte ebenfalls schon mal den Fall, daß jemand sagte - ich muß doch an meine eigene Zukunft denken, es muß schließlich noch was vom Erbe übrig bleiben!


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thomas09
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von thomas09 »

hmmm
In der stationären Pflege ist so etwas schon per Gesetz unmöglich.
Wieso sollte ich auch wenn ich im AH bin und voll geschäftsfähig, nicht einer Freundin meine Sachen hinterlassen können?

@escooter:
Was ist hier zu tun ?
Wie standest du zu der Dame?
Was ist dein Anliegen?
Jeder kann sein Auto an wen auch immer zu welchem Preis auch immer verkaufen, wenn er geschäftsfähig ist.
Sie hätte es ihr auch Schenken können.

Wenn sie einen gültigen Kaufvertrag hat, warum sollte sie das Auto rausrücken?
Die "Freundin" kommt so in den Besitz der Erbschaft
Man kommt ja nicht in den Besitz einer Erbschaft weil jemand ins KH kommt und verstirbt, sondern weil derjenige vorher ein Testament gemacht hat und dies verfügt hat!
Da gibts ja sicherlich was schriftliches, vielleicht sogar Notar?



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johannes
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von johannes »

Wieso sollte ich auch wenn ich im AH bin und voll geschäftsfähig, nicht einer Freundin meine Sachen hinterlassen können?
Die Freundin war doch in Anführungszeichen gesetzt. Also handelte es sich um eine betreuende Person - nach meiner Lesart. Des weiteren legt die Überschrift dies nahe.

Im Heim nun kann keine Erbschaft gemacht werden, weder vom Heim selbst noch von einer Pflegekraft, soweit die Heimaufsicht nicht vorher zugestimmt hat. Eine Zustimmung wird von der Heimaufsicht regelhaft jedoch nicht gegeben, schon gar nicht, wenn der Erbende aus diesem Personenkreis bereits vor dem Erbfall darüber informiert war. Gerade, weil es da früher wohl Mißbrauch gegeben hat, wurde diese gesetzliche Regelung erlassen.


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doedl
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von doedl »

Hallo

also soo in Ordnung finde ich das nicht.

Mir stellt sich die Frage:

wann wurde das Auto umgemeldet- vor oder nach dem Tod des alten Herrn.

War es vorher, dann scheint der Kaufvertrag tatsächlich rechtmäßig gewesen zu sein; war es danach, wäre ich sofort hellhörig.

Eine Unterschrift zu fälschen, ist nicht soo schwer; an den KFZ Brief kommt jeder mit einem Hausschlüssel.

Ich würde daher die Dame wegen Betrugs anzeigen. Damit ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Beweislast liegt nicht beim Angehörigen.

Gruß Doedl


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iceage
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von iceage »

Hi doedl,
solch ähnliche Diskussion hatten wir doch schonmal,möchte ich meinen.
Für mich liest sich die ganze Sache viel eher wie eine Aktion des puren Neids,denn was schließt eine "Freundschaft" des Verstorbenen zu einer Bekannten aus,die ihn nebenher mit seinem Auto chauffiert oder ihm sonst behilflich ist ? Was,bitteschön,rechtfertigt hier ne Anzeige wegen Betruges ?
Der TE hat überdies kaum brauchbare Infos gegeben,aus dem Eingangsbeitrag wird lediglich abgrundtiefes Mißtrauen gegenüber besagter "Freundin" deutlich,es wird nicht mitgeteilt,ob der Verstorbene vorher "geschäftsfähig",also Herr seiner Sinne und seines Willens war oder wie die "Beziehung" der beiden zueinander war. Ebenso wird mit keinem Wort erwähnt,in welcher Beziehung der TE zum Verstorbenen stand,also Alles in Allem eine ziemlich vage,schwammige Geschichte ! Deshalb ja auch die gezielten Nachfragen unsererseits. Jetzt aber solch einen Ratschlag zu geben (Anzeige),ist in meinen Augen grob fahrlässig und entbehrt jeglicher Grundlage,solange nicht Fakten auf den Tisch kommen. Andererseits wäre es eine gezielte Verleumdungskampagne einer unbekannten Person,geboren aus Neid oder was auch immer,gegenüber,dies sollte hier bedacht werden !



Benutzer 204 gelöscht

AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

@escooter :d er Senior ist nun fast ein Jahr tot :
31.12.09 überaschend verstirbt
Wenn diese Freundin in den
Besitz der Erbschaft
gekommen ist hat sie doch wohl auch einen Erbschein.Wurde seitens der Erbberechtigten fristgemäß Einspruch erhoben ?
Wem präsentierte sie den
angebliche Kaufurkunde über den PKW
?
Den Angehörigen ?

LG



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doedl
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von doedl »

Hallo Iceage

wie immer sich das Post liest... jeder wird etwas hineininterpretieren.

Kann sein, alles lief völlig rechtmäßig ab; der alte Herr hat tatsächlich sein Auto für 200 Euro verkauft (und wusste, was er damit tut); kann genauso gut sein, dass die Dame das Vertrauen des Herrn missbrauchte.

Gruß Doedl


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überflüssig
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von überflüssig »

Hallo zusammen,
eine Stellungnahme zu diesen sehr vagen und unklaren Aussagen halte ich ebenfalls für sehr gewagt. Die/der TE gibt null detaillierte Angaben und antwortet auf die Nachfragen nicht. Irritierend ist auch die Tatsache, dass der Vorfall ja schon fast ein Jahr her ist... :confused:
Mir erschließt sich nicht ganz, was TE mit dem Post erreichen möchte. :eek:
Nicht wirklich nachvollziehbar finde ich den Rat eine Anzeige zu erstatten, wegen Betrug(?)
Eine Unterschrift zu fälschen, ist nicht soo schwer
und Einbruchdiebstahl(?)
an den KFZ Brief kommt jeder mit einem Hausschlüssel
. Wäre ich die Erbnehmerin und es wäre alles mit rechten Dingen zugegangen, würde ich dies :mad: als üble Nachrede empfinden....
Generell vertrete ich die Meinung, dass ein Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, sein Erbe so verteilen kann, wie er es möchte, egal an wen.
VG überflüssig



iceage
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von iceage »

Tja,merkwürdig ist dieser Thread schon...ist der allererste Beitrag des TE,neue Anmeldung,Sachverhalt liegt 1 Jahr zurück und wird nur sehr sehr vage geschildert,auf Nachfragen null Reaktion...vielleicht ein TriTraTROLLerich so als kleines "Weihnachtsleckerlie" für's Forum zum gegenseitig aufputschen und streiten :eek: ?



thomas09
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von thomas09 »

Hallo escooter,

du schreibst wieder nicht ob der alte Herr unter Betreuung stand oder nicht?

War das diese Freundin nun eine gute Freundin oder die Betreuerin - ohne Anführungszeichen?

Nur weil mein Nachbar gehbehindert ist und ich ihn zum Arzt fahre besteht noch kein Abhängigkeitsverhältnis, es gäbe ja auch noch andere Möglichkeiten zum Arzt zu kommen.
deshalb erfolgte die einweisung in die klinik, die der Sohn per Brief / Telefon veranlasst hat,
sowas geht rechtlich schon gar nicht.
Ebenso wurde bis heute kein Inventarverzeichnis von ihr erstellt.
Ich verstehe nicht warum sie das sollte?
Gibt es denn nun ein Testament oder nicht?
Wer ist denn nun der Erbe?
Warum kommt das erst 1 Jahr nach dem Tod auf den Tisch?

Wenn der Sohn der Erbe ist, dann soll er sich doch selbst drum kümmern!
War der nicht zur Beerdigung seines Vaters da und konnte das Inventar selbst aufnehmen?
Wer hat die Wohnung den geräumt?
Wenns eine Firma war, dann hätte ich diese doch nur beauftragen brauchen, alles aufzunehmen und zu fotografieren?
sie wude somit Erbschaftsbesitzerin
Dieser Begriff existiert um deutschen Recht nicht.

Warum beauftragt der Sohn keinen RA bzw. Erbschaftverwalter, wenn er sich selbst nicht kümmern kann?
Wenn er der Erbe sein sollte.
Ansonsten muss er das Testament anfechten, sonst erbt ja kein nicht Verwandter.
Kein Testament, erbt er als Sohn automatisch, dann muss er sich schon selbst um das Inventar kümmern, ist doch sein Krempel.

Alles reichlich verwirrend.

Zu deinem Ausgangsthread:
Weil ich jemand zum Arzt fahre, komme ich in den Besitz einer Erbschaft?!
Wenn ich Zweifel habe an der Gültigkeit des Kaufvertrags, dann lasse ich diesen Prüfen.
Wenn nicht freiwillig, dann durch eine Anzeige wegen:
Betrugs, Vorteilserschleichung, Urkundenfälschung o.ä.

Frage mich allerdings warum ist das nicht schon lange geschehen?

Brief vom Rechstanwalt - bringt das nix, dann vor Gericht auf herausgabe Klagen und gut ist.
Habe ich Zweifel an dem rechtmäßigen zustande kommen eines Testaments, dann muss ich es Anfechten.
Die Fristen kenne ich allerdings nicht, ob es dafür schon zu spät wäre.
Zuletzt geändert von thomas09 am So 26. Dez 2010, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.



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fmh
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von fmh »

Off-Topic:

@ escooter:

Nachdem Du Deine Antwort von 09:21 / 09:31h in leicht unterschiedlicher Form sowohl hier als auch in einem neuen Thread veröffentlicht hast, habe ich den Beitrag aus dem neuen Thread hierher verschoben. Zur besseren Übersicht und Verständlichkeit würde ich Dir empfehlen den aus Deiner Sicht vollständigeren Beitrag bestehen zu lassen und den anderen entsprechend zu editieren - das erleichtert den anderen das Lesen ungemein.

Und zwecks der Übersichtlichkeit macht es auch Sinn, für eine neue Antwort nicht gleich einen neuen Thread zu erstellen. Aber vielleicht wars ja auch ein Versehen...

Gruß
fmh


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iceage
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von iceage »

Hallo escooter,
ich schließe mich thomas09 an,ist wirklich etwas...nun ja,eigenartig der ganze Sachverhalt.
Deine ganze Schilderung ist sehr verworren,es fallen Begriffe,die es im deutschen Erbrecht so nicht gibt und die Beziehung besagter Freundin zum Verstorbenen oder Deine eigene Beziehung zu ihm wird auch nicht definiert,obwohl dies sehr zum Verständnis des Ganzen beitragen würde.
So,wie es sich für mich liest,hat der Verstorbene ein Testament gemacht und in diesem der Freundin alles vermacht,wobei der Autoverkauf nun wieder separat zu betrachten wäre. Trifft meine Annahme zu,so kann der Sohn lediglich seinen Pflichtanteil von 25% der Gesamterbmasse gerichtlich einklagen,wobei das Auto dann nicht zur Gesamterbmasse zählt,da es ja vorher verkauft wurde. Was ich nicht besitze,kann ich auch nicht vererben.
Es wäre also schön,escooter,wenn Du einige Erklärungen hinzufügen würdest,denn nur,wenn wir verstehen,worum es wirklich geht,können wir Dir helfen oder unsere Meinung sagen.
:wave Elisabeth



thomas09
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von thomas09 »

Hallo escooter,

wenn das alles ist was du dazu Antwortest beende ich an dieser Stelle meine Diskussionsbeiträge.

Denn verar.... lasse ich mich nicht, dazu ist mir meine Zeit zu schade.

ENDE



Plüschfussel
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von Plüschfussel »

Betrefflich der 200€ wird es sich warscheinlich um einen "Kaufvertrag" handeln.
Die von den 20000€ in Abzug zu bringen sind.
Die restlichen 19800€ werden wohl gesetzlich "unter Schenkung" laufen. Es ist unsinnig anzunehmen, daß es sich bei dem "Kauf " um ganze 19800€ unter Preis alleine um einen Kaufvertrag gehandelt haben dürfte.- Da hat jemand nur "selektiv", oder überhaupt nicht nachgedacht, was für ein Geschäft oder welchen Vertrag er da gerade abschließt.
Mit dem Kaufvertrag, der anscheinend zumindestens minimal vorliegt, wird Erbschaftsgesetz nicht greifen, denn dann würde für diesen Betrag eine Erschaftssteuer fällig.
Das wäre dann eher Steuerhinterziehung. Aber auch für die Schenkung könnte eine Steuerpflicht bestehen, sodaß das größte Interesse an diesem Fall das Finanzamt haben dürfte.
Ich denke nicht, daß die ganze Geschichte etwas mit Erbrecht zu tun hat, und wenn es sich bei der Pflegerin nicht um eine Angestellte handelt dürfte auch das Korruptionsbekämpfungsgesetz nicht zu verraussetzen sein.
Um da auseinanderzudröseln, welche Gesetze zutreffend sind und ob es da irgendwelche " Paragraphen" gibt, die die Schenkung unwirksam machen, muß sicherlich ein Rechtsanwalt heraussuchen und von einem Gericht beurteilen lassen.
Würde zb. ein Sozialamt Ansprüche stellen können, so ist wäre die Schenkung unwirksam.
Insofern ist der ganze Ablauf rechtlich schon etwas bedenklich und das sieht mehr nach Steuerhinterziehung aus, als nach einer Erbschaftsstreitigkeit.

Es gibt aber zu wenig Informationen in diesem Fall und in Deutschland gilt: " Was nicht in irgendeinem Gesetz geschrieben steht, kann auch nicht verurteilt werden."
So ist in Deutschland zb. Kanibalismus nicht strafbar.
Du darfst also Deinen Nachbarn anknabbern und auch ganz auffressen, Du darfst ihn nur nicht vorher töten, oder verletzen.
Du darfst auch etwas aus dem Geschäft mitnehmen, ohne daß es Diebstahl ist, wenn man Dir die Aneignungsabsicht nicht nachweisen kann.-

Da das Gesetz dermaßen kompliziert ist und sicherlich die meißten hier keinerlei juristische Ausbildung haben dürften, ist das für diese Diskusion eher das falsche Forum.
Soeine Frage würde ich einem Juristen-Forum stellen, denn eine Schenkung ist durchaus nichts unkompliziertes.CLICK

Gibt es offene Rechnungen oder Gläubiger mit finanziellen Ansprüchen, so wäre eine Schenkung zb.ebenfalls anfechtbar. Ganz so einfach darf man sich in Deutschland leider auch nichts schenken lassen.
lg Plüsch.
Zuletzt geändert von Plüschfussel am Sa 1. Jan 2011, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.



iceage
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AW: Erbrecht-Pflegerin übernimmt Werte vom Verstorbenen

Beitrag von iceage »

Hallo plüschfussel,
ich denke viel eher,dass Du für Deinen Beitrag viel zu viel Zeit geopfert hast,denn schau Dir den Beginn sowie den Verlauf des Threads doch mal genauer an !

Das Problem bzw. der Hintergrund des Ausgangsbeitrags lagen zum Zeitpunkt des ersten Postings bereits gut 1 Jahr zurück,ausserdem gibts so gut wie keine aussagekräftigen Infos. Antworten auf gezielte Nachfragen zwecks besserem Verständnis durch verschiedene User wurden nicht und in einem Fall sehr sehr kurz und nichtssagend gegeben.
Alles in Allem ein recht merkwürdiger Thread also,von dem ich ganz persönlich glaube,dass er nicht mehr sehr weit führen wird.



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