Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Pflege- und Sozialrecht.
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Der Rebell 2010
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Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Aus aktuellen Anlass wieder einmal eine Frage.
Bei dem Einsatzt einer Fachkraft die nicht bei der Einrichtung selbst, sondern bei einer " Leihfirma " angestellt ist, wer haftet für deren Fehler?
Die Einrichtung? Die Leihfirma?
In Zeiten des akuten Fachkraftmangels greift doch so manche Einrichtung auf diese Form des kurzfristigen Personaleinsatzes zurück.
Was ist, wenn diese Fachkraft nicht kompetent ist, bzw. gravierende Pflegefehler begeht?
Ich bin ja nun auch schon 20 Jahre aktiv in der Pflege dabei und so leicht durch Nichts zu erschüttern.
Seit ca. 2 Jahren erlebe ich nun Dinge die ich nie für möglich gehalten hätte.
Und dies betrifft nicht nur Pflegekräfte, auch bei Anordnungen von Ärzten kann ich teilweise nur noch mit dem Kopf schütteln.
Zuletzt geändert von Der Rebell 2010 am Mi 7. Mai 2014, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzung



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Griesuh
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von Griesuh »

Da das genau das Problem ist und eine rechtliche Grauzone darstellt, die nicht eindeutig geklärt wurde, ist in etl. Bundesländern der Einsatz von Leiharbeitern und Freiberuflern per Rahmen u. Versorgungsverträgen die zwischen den Kassen und Pflegeinrichtungen abgeschlossen werden explizit untersagt, diese Kräfte ein zu setzen.
Sollte was schiefgehen wird ein Gericht jeden Einzelfall extra beurteilen müssen


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benny34
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von benny34 »

Wir haben permanent Zeitarbeiter im Haus.
Unsere PDL ordert diese nach Bedarf, allerdings nur von einem Anbieter. Ich als Stationsleitung entscheide hier mit.
Ist der ZA vor Ort und wir bekommen negative Rückmeldungen (inkompetent, schlechte Arbeit, zu spät kommen etc.), ist der ZA sofort raus.

Dieses Vorgehen ist mit der ZA-Firma vereinbart.
Effekt dabei:
Mittlerweile arbeiten nur noch die fähigen ZAs bei uns!

P.S. Man glaubt kaum, was sich da alles in ZA-Firmen so rumtreibt!!



thomas09
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von thomas09 »

@der Rebell:
wer haftet für deren Fehler?
wem Gegenüber?
Dem Patienten gegenüber - immer der Vertragspartner.
Ich beschäftige ja keine Subunternehmer mit eigenem Vertrag als Pat., sondern habe meinen Vertrag mit
dem AH, dem KH, dem amb. Pflegedienst.

Ob nun z.B. das KH die ZA-Firma in Regress nimmt oder bei grober Fahrlässigkeit die ZA ihren MA, kann dem Pat./Kunden egal sein.



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Griesuh
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von Griesuh »

Dem Kunden mag das schon egal, aber nicht demjenigen der die Leiharbeiter oder Freiberufler einsetzt. Und denen schon gar nicht.
Da das ganze wie schon erwähnt, eine rechtliche Grauzone darstellt wenn was schiefgeht ist in etl. Bundesländern in den Rahmen -u. Versorgungsverträgen der Einsatz solcher Kräfte den zugelassenen Pflegeeinrichtungen untersagt. Eben um diese Rechtsunsicherheit zu umgehen.
Hier steht ein wenig zu den leiharbeitern
https://www.das.de/de/rechtsportal/gewe ... itern.aspx


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IMC
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von IMC »

Ich finde allein die Grundeinstellung,die hier gegenüber Leasings an den Tag gelegt wird,schon sehr bedenklich...
Weißte,Rebell 2010,wenn Dein Haus,aus welchen Gründen auch immer,nicht imstande ist,eigene Fachkräfte einzustellen oder zu binden,sodaß Leasing nötig ist,um die Versorgungsaufträge zu erfüllen,dann würd ich nicht perse' auf die Leasings schimpfen. Hier is wie überall : gibt sone und solche,genauso wie bei festangestelltem Personal ;)


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Der Rebell 2010
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Hallo IMC
Meine Haltung Leasing,-oder Leiharbeiterfirmen gegenüber ist grundsätzlich nicht gut, da haste recht.
Ich denke es ist eine moderne Form des früheren Sklavenhandels.
Die eigene Arbeitskraft ist das einzige was uns selbst gehört, und mit Fleiß und Eifer sollten wir uns damit finanzielle Sicherheit auf Lebenszeit erwerben können.
Warum ein Dritter an mir verdienen sollte, das sehe ich nicht ein.
Wenn ich eine gute Arbeitskraft bin, dann kann ich mich schon selbst an den Mann bzw. Arbeitgeber bringen. Da brauch ich keinen Vermittler.
Früher tat das das Arbeitsamt. Seit diese nun Arbeitsagentur heißt, scheint sie uns Arbeitslosengeldzahler auch nur noch an Zeitarbeitsagenturen zu vermitteln.
Irgendetwas stimmt da nicht. Wir hatten Kollegen mit befristeten Verträgen
die sich dort vor Ablauf der Befristung vorstellen mußten.



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Griesuh
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von Griesuh »

rebell da gebe ich dir recht. Leiharbeit ist moderner Sklavenhandel.
Das ist das eine.
Das andere ist die Haftungsrechtliche Seite. Gerichte werden eifrig bemüht wenn was schief geht. Deshalb ist der Einsatz von Leiharbeitern und Freiberuflern in vielen Bundesländern den zugelassenen Pflegeeinrichtungen in den Rahmen -u. Versorgungverträgen mit den Kassen explizit untersagt.
Immer wieder verbreitet die Brache, sie seien billiger als wenn die Pflegeeinrichtungen feste Angestellte haben. Auf den ersten unbedachten Blick mag das so aussehen.
Gerade gestern bekam ich wieder eine Offerte von einer Leiharbeiterfirma.
Dort kosten die examinierten Pflegfachkräfte bis zu 37€/h.
Was erhält diese Pflegekraft an Stundenlohn von dieser Firma?
Und weiter im Text, Pflegeeinrichtungen erhalten im Schnitt 30-31€/h von den Kassen, wenn die gedeckelten Beträge hochgerechnet werden.
Somit kostet mich so ein Leiharbeiter in der Stunde deutlich mehr als ich von den Kassen erhalte. Zur kurzfristigen Überbrückung mag das angehen, deshalb ist es uninteressant Leiharbeiter auf Dauer einzustellen, der Betrieb legt drauf.
Da stelle ich doch lieber selbst festangestelltes Personal ein, da weiß ich was ich habe.
Bei soviel freien Stellen im Pflegebereich, muss keine Pflegekraft bei einer Leiharbeitsfirma ihr dasein fristen.


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Melodie88
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AW: Einsatz Zeitarbeiter, wer haftet bei Pflegefehlern

Beitrag von Melodie88 »

Hallo. Hab mir mal das von einen freiberufler erklären lassen. Nämlich bekommen sie super Geld und sind nicht an Einrichtungen gebunden. Sie müssen aber auch selbst sich versichern und Steuern zahlen. Es hat alles vor und Nachteile. Auch wir hatten in der Einrichtung super Leute von der leihFirma aber auch einige die nix taugen. Kurzer Anruf da und die Person kam nicht mehr die wir nicht wollten. Im großen und ganzen finde ich za gar nicht schlecht. Das Problem ist dass immer mehr Einrichtung darauf angewiesen sind. Oder möchtet ihr dauernd doppelDienste machen?

Viele ag wollen einfach nicht in ihre Mitarbeiter investieren deswegen sind Kräfte sehr begehr.

Ach übrigens kann der ag die Freiberufler von der Steuer absetzen.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Melodie88 weist du eigentlich was : von der Steuer absetzen bedeutet?
Viele benutzen diesen Begriff immer in dem Zusammenhang:
ach das kostet den AG doch nichts er kann's ja absetzen.
Und das ist FALSCH.
Hier kann nur eine ganz vereinfachte Erklärung zum "Absetzen" gegeben werden.
Die Kosten eines Leiharbeiters sind Betriebskosten, genauso wie die Löhne der festangestellten MA.
Diese müssen erst einmal durch einen entsprechenden Umsatz erwirtschaftet werden. Das ist der Bruttoumsatz
Das bedeutet dann, dass diese Kosten zur steuerlichen Berechnung vom Bruttoumsatz abgezogen werden und weiter nichts.
Das dadurch verminderte Betriebsergebnis stellt dann die Ausgangsgröße für die Steuerlast dar, die der Betrieb zu leisten hat.
Bei einem abzockenden, geldgeilen privat Unternehmer wird dadurch auch sein privater Gewinn geschmälert, da das Betriebsergebnis eben durch die Betriebskosten deutlich geschmälert wird.
Denn UMSATZ nicht = GEWINN.
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 15. Mai 2014, 07:07, insgesamt 1-mal geändert.


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