Dienstanweisung

Pflege- und Sozialrecht.
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psycho
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Registriert: So 19. Nov 2006, 20:38

AW: Dienstanweisung

Beitrag von psycho »

hi miserasolis,

die definition von dienstanweisung findest du hier:
http://www.pflegewiki.de/wiki/Dienstanweisung
weitere beispiele hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstanweisung
http://www.who-nichtrauchertag.de/html/ ... isung.html

überleg dir doch mal was ein arzt dem pp alles anweisen kann und darf.
mach dir einen zettel und schreib erstmal alle deine ideen auf.
geh damit auf station und beobachte was die schwestern und pfleger alles so machen.
du wirst feststellen das die behandlungspflege einen großen teil beinhaltet was anweisungen betrifft z.b. spritzen i.m.; i.v.; verbandwechsel; fädenziehen usw.

überleg was du anweisen willst. schau dir die rechtliche grundlage an.
definiere das was du anweisen willst usw.usw.

hoffe das ich helfen konnte.
wenn du googelst findest du zu fast allen berufsgruppen dienstanweisungen.

viel spass und glück von
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psycho

"Im Namen der Toleranz sollten wir daher das recht beanspruchen, die Intolleranz nicht zu tollerieren" Karl Popper

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