Diagnose: Intertrigo

Pflege- und Sozialrecht.
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Schueler
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Diagnose: Intertrigo

Beitrag von Schueler »

Hallo,


seit geraumer Zeit durchforste ich das Internet nach fundierten Quellen, die die Rechtslage im Bezug auf Diagnosenstellungen durch eine Pflegekraft beleuchten.
Bisher konnte ich leider nichts dergleichen finden.

Es handelt sich um die Diagnose "Intertrigo". Ist eine Pflegekraft befugt eine für Intertrigo klassische Symptomatik als Intertrigo zu deklarieren? Konkret: Darf eine Pflegekraft die Diagnose "Intertrigo" stellen, oder ist dies dem ärztlichem Verantwortungsbereich vorbehalten.

Soweit ich mich erinnern kann, haben wir kürzlich in der Schule gelernt, dass wir, als diplomierte/examinierte Pflegekraft die Diagnose "Dekubitus" einschließlich deren Grad stellen dürfen. Verhält es sich mit Intertrigo genau so?

Oder handelt es sich damit um eine medizinische Diagnose? NANDA führt Intertrigo als spezifische Diagnose z.b. nicht an.

(Ich absolviere meine Ausbildung in Österreich. Bezugnahme auf die österreichische Gesetzeslage würde mir daher sehr entgegen kommen :) )


Liebe Grüße,

Schueler



Schueler
Beiträge: 3
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von Schueler »

Ich möchte nicht provokativ wirken...aber: Schon 10 klicks und keiner hat was dazu zu sagen? Ich denke nicht, dass Intertrigo ein allzu exotisches Thema ist.
Oder hat sich noch niemand mit der rechtlichen Situation befasst?



überflüssig
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von überflüssig »

Hallo Schueler,
Off-Topic:

ich möchte auch nicht provokant wirken, aber was erwartest Du denn? Dass innerhalb von 2 Std Deine Frage 20 fach beantwortet wird?
In diesem Forum tummeln sich grösstenteils Berufstätige, die an einem normalen Arbeitstag nicht um 15:20 am PC sitzen (können) und drauf lauern Fragen zu beantworten.
Wenn dann gleich gemosert und süffisante Fragen gestellt werden, wird das Interesse Deine Frage zu beantworten sicher nicht grösser.
Zum Thema:
In Deutschland sind Diagnosen verbunden mit den entsprechenden Threapieanordungen (noch) rein ärztliche Hoheit.
Mein Rat: frag doch mal in der Schule nach, vielleicht die Rechstabteilung im Haus, ärztliche Verbände?
VG überflüssig



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doedl
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von doedl »

[quote=""Schueler""]Ich möchte nicht provokativ wirken...aber: Schon 10 klicks und keiner hat was dazu zu sagen? Ich denke nicht, dass Intertrigo ein allzu exotisches Thema ist.
Oder hat sich noch niemand mit der rechtlichen Situation befasst?[/quote]

Vielleicht doch etwas provokant, weil: welche deutsche Pflegekraft kennt sich mit der österreichischen Rechtslage aus??

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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*Angie*
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von *Angie* »

Hier in Deutschland darf man Diagnosen als Pflegekraft -
auch als FACHKRAFT NICHT stellen,
wohl aber "den Verdacht auf ...." benennen, die man anhand der Symptome
zu erkennen meint.

Dazu sind wir ja dann auch Fachkräfte, aber KEINE Ärzte.

Zur Rechtslage in Österreich habe ich leider nichts finden können.
Da musst Du Dich wohl oder übel an geeignete Institutionen wenden,
die Dir das für Dein Land sagen können.

Gruss, Angie


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

IMC
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von IMC »

Intertrigo ist ja auch keine diagnostizierbare Erkrankung im Sinne des ICD10,sondern ein Hautzustand infolge mechanischer Reizung (Haut auf Haut) im Zusammenspiel mit Hygiene und Schwitzen.
Daher ist ein Intertrigo ein pflegerisches Problem,welches sich leicht durch Reinigung der betreffenden Stellen (meist Bauchfalte oder unter den Brüsten),gründliche Trocknung und anschliessende Abdeckung mit Mullkompressen o.ä. behandeln lässt.
Fällt primär in die pflegerische Kompetenz und erfordert ein hautärztliches Konsil nur im Falle der Verschlechterung. Wird in Ösiland auch nicht anders sein,als bei uns.
Man kann auch sagen,ein Intertrigo ist ein Pflegefehler,denn jeder Schüler der Kranken-u. Altenpflege lernt dazu schon alles im 1. Ausbildungsjahr beim Thema "Grundpflege",ich erinnere hier nur an die Intertrigoprophylaxe.
Ergo nicht hinterher jammern,sondern vorher in der Ausbildung aufpassen :yo


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menina
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von menina »

Off-Topic:

Hallo IMC,

ich formuliers mal ganz platt...
Hast Du es schon mal geschafft bei einer Frau (einen Mann) die (der) 140 kg oder mehr wiegt Intertrigo durch Prophylaxe zu vermeiden? Oder den Hautzustand bei einen vorhandenen Intertrigo wieder zu normalisieren? Mit normalisieren meine ich keine Verbesserung, sondern einen intakten Hautzustand.
Wenn ja, dann verrat mir doch bitte das Geheimnis.

Gruß menina
Zuletzt geändert von menina am Sa 5. Jan 2013, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: habe im nachhinein schnell beide Geschlechter benannt, damit keine Diskussion auftritt, das Intertrigo bei Männern ebenso auftreten kann!



IMC
Beiträge: 758
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von IMC »

Off-Topic:

Hi menina,nee,hab ich wirklich noch nicht geschafft und ich weiss auch,dass sowas so gut wie unmöglich is :D . Dass Intertrigo nun aber keine Erkrankung im eigentlichen Sinne und eine DIAGNOSEstellung nicht gegeben ist,wirst Du mir sicher bestätigen oder ?


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FeBarth
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von FeBarth »

intertrigo ist L30.4.



hauptstadtpfleger
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""IMC""]Intertrigo ist ja auch keine diagnostizierbare Erkrankung im Sinne des ICD10,sondern ein Hautzustand infolge mechanischer Reizung (Haut auf Haut) im Zusammenspiel mit Hygiene und Schwitzen.[/quote]

sorry, aber intertrigo ist ein dermatologisches krankheitsbild und auch nach icd10 codierbar. es ist halt eine nässende entzündung der haut im bereich der hautfalten. ich such mal den icd10 raus, wenn ich muse habe.

FeBarth war schneller...
Zuletzt geändert von hauptstadtpfleger am So 6. Jan 2013, 05:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thread zuende gelesen...


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

IMC
Beiträge: 758
Registriert: Di 8. Nov 2011, 20:33

AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von IMC »

Ja,mir ist mein Irrtum auch schon aufgefallen,kenne/kannte ich Intertrigo bisher lediglich als "Pflegediagnose". Hab nämlich noch nie erlebt,dass Intertrigo speziell als Diagnose inner Epikrise stand...
Nun weiss ichs besser und hab wieder was gelernt,also sorry für meine "Ente" :D


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Schueler
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von Schueler »

Hallo vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Und bitte verzeiht meine anfängliche Ungeduld.

Ich habe mich gestern mit dem Direktor unserer Schule über das Thema unterhalten. Er konnte mir diesbezüglich leider auch keine klare Antwort geben. Er meint dass dies ein brisantes Thema sei und schon seit geraumer Zeit im Mittelpunkt politischer Diskussionen über den Kompetenzbereich von Pflegefachkräften steht. Ich ziehe für mich den Schluss dass wir uns in Österreich diesbezüglich wohl momentan in einer rechtlichen Grauzone befinden. Daher scheinen wohl stations-interne Vereinbarungen das geltende Maß zu sein. Da es sich meines Erachtens nach bei einem Intertrigo (oder einem Dekubitus) um ein Pflegephänomen handelt, ist eine Diagnose durch die Pflegekraft rechtlich nicht auszuschließen - sofern ärztlicherseits kein Einspruch besteht.

Aufgrund dieser rechtlichen Unklarheit sind offizielle Pflegediagnosen (wie NANDA) wohl so vorsichtig formuliert. Intertrigo als solche ist dort nicht als Diagnose angeführt. NANDA fasst alle pathologischen Hautveränderungen unter der Diagnosenbezeichnung "Hautdefekt, bestehend" zusammen.

Find ich allerdings nicht sehr zufriedenstellend.
wohl aber "den Verdacht auf ...." benennen, die man anhand der Symptome

Ist dies gesetzlich irgendwo verankert? Bzw. sonst irgendwo festgehalten - dass Pflegekräfte Verdachtsdiagnosen stellen dürfen?
Zuletzt geändert von Schueler am So 6. Jan 2013, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Schüler,

wieso ist denn die Diagnose so wichtig? Kannst du es nicht so formulieren, dass die Diagnose aussen vor bleibt?

Beispielsweise beschreibst du eine Intertrigogefahr mit seinen Risiken und individuellen Auswirkungen bei dem Klienten und weisst auch da auf die individuellen Problemzonen hin. Dann bräuchtest du die Diagnose nicht.

Sophie



FeBarth
Beiträge: 817
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AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von FeBarth »

für ne doku, die vom arzt gelesen werden soll, einfach so exakt umschreiben, wie es vorliegt. dann sollte es keine probleme mehr geben.

oder mal eine kleine verschleifung. mut zum adjektiv z.b.: intertriginöse hautveränderung etwa. denke, das ist keine diagnose im rechtl. sinne. sicherlich aber kein grund für einen kopfabriss.



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menina
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Registriert: Mi 8. Mär 2006, 13:31

AW: Diagnose: Intertrigo

Beitrag von menina »

[quote=""IMC""]
Off-Topic:

Hi menina,nee,hab ich wirklich noch nicht geschafft und ich weiss auch,dass sowas so gut wie unmöglich is :D . Dass Intertrigo nun aber keine Erkrankung im eigentlichen Sinne und eine DIAGNOSEstellung nicht gegeben ist,wirst Du mir sicher bestätigen oder ?
[/quote]
Off-Topic:

Hallo IMC
Ich war auch der Meinung, das Intertrigo keine Diagnose, sondern eine Bezeichnung ist. Bis ich den Beitrag von FeBarth gelesen und selber nachgeschaut habe. Da wurde ich auch eines besseren belehrt. Sind wir schon 2 die dazu gelernt haben! :)
Gruß meinina



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