Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Pflege- und Sozialrecht.
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Jolie
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Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Jolie »

Hallo,

ganz aktuell in den Medien mal wieder ein diskussionsreicher Fall... :wall
Das Thüringer Oberlandesgericht entschied in dieser Woche:
Pflegeheime müssen Demenzkranke lückenlos beaufsichtigen, um ein Weglaufen und mögliche Verletzungen zu verhindern.

http://www.mdr.de/thueringen/8390276.html


Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie

thorstein
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von thorstein »

Das Personal für eine lückenlose Beaufsichtigung steht ja leider nicht zur Verfügung und Planungen in dieser Richtung sind mir auch nicht bekannt.
Was bedeutet dann ein solches Urteil für die Demenzkranken in der Zukunft? Kein Heimbetreiber kann sich solche Schadensersatzforderungen leisten.
Konsequenterweise bleibt dann bei mobilen Demenzkranken nur die Fixierung oder die geschlossene Unterbringung.



Dirk Höffken
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Dirk Höffken »

Immer langsam mit den jungen Pferden:

1. Es gibt noch keine schriftliche Urteilsbegründung.

2. Möglichkeit der Revision ist nicht vom Tisch.

3. Die Entscheidung ist nach meiner Auffassung kein Grundsatzurteil und ist mit anderen Urteilen nur schwer in Einklang zu bringen.

4. Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

5. Kolportiert wird auch das OLG vertrete die Auffassung, wenn eine lückenlose Überwachung nicht möglich sei, müssten die Angehörigen den Demenzkranken wieder mit nach Hause nehmen und diese Entscheidung gelte ausschließlich für weglaufgefährdete Personen. Hanebüchen!

Gruß Dirk



überflüssig
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von überflüssig »

Konsequenterweise bleibt dann bei mobilen Demenzkranken nur die Fixierung oder die geschlossene Unterbringung.
Oder die Heime nehmen diese Menschen nicht mehr auf, weil sie die Auflage der Lückenlosigkeit nicht erfüllen können.
Ich frage mich, was wohl damit gewonnen wäre....



Dirk Höffken
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Dirk Höffken »

[quote=""überflüssig""]Oder die Heime nehmen diese Menschen nicht mehr auf, weil sie die Auflage der Lückenlosigkeit nicht erfüllen können.[/quote]
Und genau das sehen die Richter als Lösung!

Pressemitteilung

Zitat aus der Pressemitteilung:
... "Um das zu verhindern und sicherzustellen, dass die alte Dame sich nicht selbst in Gefahr bringe, hätte sie lückenlos beaufsichtigt werden müssen. Wenn hierfür kein hinreichendes Personal verfügbar gewesen sei, hätte die Tochter aufgefordert werden müssen, ihre Mutter wieder abzuholen (und anderswo unterzubringen)." ...

Die herangezogene Rechtsgrundlagen sind sehr weit ausgelegt. Das diese Entscheidung sich durchsetzt ist kaum vorstellbar.

Gruß Dirk



thorstein
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von thorstein »

Hallo Dirk,

hier ein ebenfals aktuelles Urteil mit gleichem Grundtenor:

http://www.iqb-info.de/LG_Berlin_Regres ... r_2011.pdf

Anscheinend gibt es doch ein Umdenken bei einigen Richtern, ohne dass die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Das Argument, man hätte die Demenzkranke wieder nach Hause schicken sollen, scheint mir doch eher zynisch. Aber vielleicht führen die aktuellen Urteile dann tatsächlich dazu, dass mobile Demenzkranke von vielen Heimen nicht mehr aufgenommen werden. Auch eine interessante Zukunftsperspektive.



Dirk Höffken
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo thorstein,

das von dir angeführte Urteil enstpricht nach überschlägiger Prüfung der herrschenden Meinung!

Zitat aus der Pressemitteilung des THOLG:
... "Um das zu verhindern und sicherzustellen, dass die alte Dame sich nicht selbst in Gefahr bringe, hätte sie lückenlos beaufsichtigt werden müssen." ...

Zitat aus der Entscheidung des LG Berlin:
... "Wer eine (kostenpflichtige) Heimbetreuung demenzkranker alter Menschen anbietet, muss im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren und unter Abwägung aller Umstände einschließlich des Persönlichkeitsrechts der ihm anvertrauten Menschen Maßnahmen ergreifen, die sturzgefährdete Heimbewohner vor einem Sturz schützen." ...

(Hervorhebungen durch den Verfasser)

Ein gravierender Unterschiede! Die lückenlose Beaufsichtigung eines Menschen gegen seinen Willen ist, in der überwiegenden Anzahl aller Fälle, mit dem Menschenbild des Grundgesetzes schlicht und ergreifend unvereinbar. Sie verstößt zweifelsfrei gegen seine Persönlichkeitsrechte. Das THOLG verschwendet daran nach den vorliegenden Informationen nicht einen Gedanken.

Gruß Dirk



iceage
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von iceage »

Hallo zusammen,
nun,gegen dieses Urteil des THOLG wurde sicherlich schon die Revision bemüht,so dass sich der BGH nun ausführlich damit beschäftigen muss.
Ich denke,man sollte lieber erstmal dessen Entscheidung sowie die evtl. Neuverhandlung abwarten,bevor man sich die Zukunft vorstellt.

Was mich aber persönlich an der ganzen Geschichte irritiert,ist,dass die Demenz als Volkskrankheit Nr.1 unter alten Menschen sooooooo schwer handhabbar sein soll,um damit die höchsten Instanzen der deutschen Justiz zu beschäftigen :confused: .
Es gibt doch zig WB-Angebote und Fach-WBs,so dass in Einrichtungen,die Demenzkranke aufnehmen,doch eigentlich das erforderliche Fachpersonal vorhanden sein müsste.
Oder hab ich da was falsch verstanden ?



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Dirk Höffken »

Off-Topic:

Hallo iceage,

der Antwort können wir uns wohl nur mittels der Individual- respektive Sozialpsychologie nähern. Ist also mehr Off-Topic!

Gruß Dirk



thorstein
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von thorstein »

Hallo Dirk,

konkret ging es in dem Urteil darum, dass das Heim ausschliessen müßte, dass Demenzkranke in Treppenhäuser gelangen. Konsequenterweise ging das nur durch verschliessen, was auf normalen Stationen schon aufgrund des Brandschutzes gar nicht möglich wäre. Ausserdem entspräche das auch schon einer Art geschlossenen Unterbringung. Wenn das tatsächlich herrschende Meinung wäre, dürften in keinem Heim, in dem ich bislang gearbeitet habe, mobile Demenzkranke untergebracht werden. Tatsächlich ist aber der Anteil der Demenzkranken auf gemischten Bereichen schon grösser als 50%.
Das ist natürlich nur meine Interpretation als juristischer Laie.
Die Verletzung von Perönlichkeitsrechten ist sicher ein interessantes Thema bei Krankheitsbildern wie Demenz. Hier könnte man auch auf die Idee kommen, das diese Persönlichkeitsrechte vorgeschoben werden, um eine kostengünstige Unterversorgung zu rechtfertigen. Als Altenpfleger darf ich mir ja auch die Frage stellen, inwieweit das Recht auf körperliche Unversehrtheit hier ausreichend berücksichtigt wird.
Ich sehe also solche Urteile durchaus mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Grüsse



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo thorstein,
konkret ging es in dem Urteil darum, dass das Heim ausschliessen müßte, dass Demenzkranke in Treppenhäuser gelangen. Konsequenterweise ging das nur durch verschliessen, was auf normalen Stationen schon aufgrund des Brandschutzes gar nicht möglich wäre.
Das trifft so nicht zu. Bei uns sind alle Türen wie auch die Notausgänge gesichert. Das heisst, du kannst jederzeit nach draussen. Es gibt aber auf den Handys der Station Alarm. Diese Sicherungen sind nur an Treppenhäusern und Notausgängen angebracht.
Tatsächlich ist aber der Anteil der Demenzkranken auf gemischten Bereichen schon grösser als 50%.
Hier muss ich dir recht geben. Und das könnte, wenn sich ein solches Urteil durchsetzen liese, ein riesiges Problem werden.

Sophie



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Kruerex
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Kruerex »

Jetzt mal aus der Sicht einer Angehörigen:

"Lückenlos" im Sinne von : "Ein(e) Pfleger(in) hat Schwiegermutter 24 Std am Tag im Auge". Schwachsinn , wie soll das gehen? Aber im Sinne von "Man schaut regelmässig nach ihr und abhauen ist nicht möglich" - das sollte schon drin sein.
Als Schwiegermutter vor 2 1/2 Jahren ins Heim kam , versuchte man es erst auf einer normalen Station. Klappte ca 1 Woche , dann fand man sie im Treppenhaus - weiter wäre sie nicht gekommen , die Türen sind so gesichert wie oben im Posting beschrieben.
Also kam sie dann auf die geschlossene Station. Aber selbst da läuft nicht 24 Std einer hinter ihr her - das würde aber doch auch kein normaler Mensch verlangen oder? Und wenn doch , dann muß man sich eine Privatpflegerin/Pfleger leisten. Und so gut das Heim auch ist , es gab in den 2 1/2 Jahren auch mal Unfälle. Schwiegermutter läuft viel - sehr viel. Gab jetzt 2 Unfälle : 1x irgendwo gegen gelaufen und die Nase war blau und 1x war der Zeh gebrochen. Aber dem Personal die Schuld geben? Wieso? Unfälle können jedem passieren.
Selbst als im Januar etwas schjlimmeres passierte , konnte man dem Personal keine Schuld geben (man fand Schwiegermutter in einem anderen Zimmer , mit Mann der auch Demenz hat und beide mit runtergelassener Hose..Verdacht auf versuchter Vergewaltigung.....ob es so war weiß keiner - man kann ja die Betroffenen nicht fragen...ging aber vom Heim aus über Polizei usw)
Aber wie gesagt , auch da haben wir dem Personal 0 Vorwürfe gemacht . Es leben dort 25 Bewohner auf der Station , dass man nicht immer alle im Auge hat ist doch klar.
Würde allerdings jetzt ein Anruf kommen "Ihre Schwiegermutter ist übers Treppenhaus abgehauen" dann hätte das Personal schon Schuld.


Liebe Grüße
Kruerex

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Kati123
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Kati123 »

Nur mal so nebenbei, auch bei "fixierten" Menschen muss eine lückenlose und stetige Aufsichtspflicht gegeben sein.Im Falle eines Unfalls - und wer mal Unfälle mit Schulter oder Bauchgurten live erlebt hat, weiß wovon ich rede - wird es da ganz schön eng für den Heimbetreiber und ich habe das damals heftiger erlebt, als ein normaler Sturz einer hypermotorischen Bewohnerin . Und ich gebe zu bedenken: Wollen WIR nicht seit Jahren von den Fixierungen weg ? Wir lösen das Problem durch riesige Aufenthaltsräume, die von unseren Betreuungen wechselweise beaufsichtigt werden. Wir bieten in diesen Räumen viele ansprechende Möglichkeiten, so dass aus unserer Erfahrung heraus ein Verlassen der Räume kaum noch angezeigt wird. Sollte dies dennoch passieren, haben wir einen kleinen Pieper, der NUR den Pflegekräften durch ein kleines Signal signalisiert, dass jemand raus ist, wobei das nicht bedeutet, dass wir den Menschen dann zurückholen, sondern ihn lassen und uns neu organisieren ( z.b. verlagert die BT ihre Tätigkeiten dann eben auch mal auf den Flur - geht z.b. wunderbar mit Kegeln ) :D

Wir haben in unserem Team erkannt, dass in diesem Bereich die Betreuung weitaus umfangreicher ist als die Pflege ansich und habe 2 Stellen dafür abgegeben, wodurch sich für uns das ganze weitaus ruhiger gestaltet. Außerdem war das Einbinden der Angehörigen der richtige Impuls. Gerade bei den Mahlzeiten macht sich die Stimmung und die Ruhe richtig bemerkbar, wenn Angehörige da sind, die mithelfen und Abwechslung reinbringen. Doch auch wir kommen nicht ganz ohne Fixierung aus, obwohl wir diese schon um mehr als 60 % reduzieren konnten. Fixierung gilt bei uns nur in absoluten Ausnahmefällen als Mittel der Wahl.

Ich arbeite auf einer beschützten Station mit Schwerpunkt Sucht / Psychiatrie und hirnorganische Erkrankungen.


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

Dirk Höffken
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Dirk Höffken »

Warnung: Mit Absicht sehr provokant und zugespitzt!!!
Dieser Thread ist wenig juristisch geprägt. Vielleicht muss das so sein! Für den Moment sei der Fokus auf eine Grundsatzfrage gerichtet.

[quote=""Kati123""]Nur mal so nebenbei, auch bei "fixierten" Menschen muss eine lückenlose und stetige Aufsichtspflicht gegeben sein. [/quote]
Für die Fixierung eines Menschen bestehen jedoch, zumindest theoretisch, hohe juristische Hürden. Hürden, die die Rechte der betreffenden Person berücksichtigen und schützen.

[quote=""Kati123""] Wir lösen das Problem durch riesige Aufenthaltsräume, die von unseren Betreuungen wechselweise beaufsichtigt werden. Wir bieten in diesen Räumen viele ansprechende Möglichkeiten, so dass aus unserer Erfahrung heraus ein Verlassen der Räume kaum noch angezeigt wird. Sollte dies dennoch passieren, haben wir einen kleinen Pieper, der NUR den Pflegekräften durch ein kleines Signal signalisiert, dass jemand raus ist, wobei das nicht bedeutet, dass wir den Menschen dann zurückholen, sondern ihn lassen und uns neu organisieren ( z.b. verlagert die BT ihre Tätigkeiten dann eben auch mal auf den Flur - geht z.b. wunderbar mit Kegeln ) :D [/quote]
Erinnert, bei allem notwendigen Respekt, an einen Streichelzoo.

Man könnte extra Heime für an Demenz erkrankte Menschen konstruieren. Ohne Stolperfallen, von einem hohen Zaun umgeben, um Freigang zu ermöglichen, Sonntags gehen die Angehörigen spazieren und reichen ein Stück Kuchen durch den Zaun, Überwachung aller Räume und Winkel durch Kameras, Sensormatten und jeder Bewohner bekommt ein Funkarmband, damit jederzeit der Aufenthaltsort bekannt ist. Dürfte keine außergewöhnlich hohen Investitionskosten mit sich bringen und die Demenzkranken sind vor allen Gefahren geschützt. Was wollen wir mehr?
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Artikel 1 des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

Aber vielleicht sind es ja keine Menschen mehr? Vielleicht zerstört die Krankheit das Wesen, den Kern des Menschseins? Wäre das so, dürften wir sie so halten, wie Tiere in einem Zoo, wie eine Zirkusattraktion.

Gruß Dirk



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*Angie*
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von *Angie* »

... Dein Zaun erinnert mich an den Rundlaufgarten in dem Haus in dem ich zuletzt war - da konnten die dementen Menschen im Kreis laufen, rechts-oder links herum, freie Wahl :o (.

Ja, die Würde des Menschen ist unantastbar ... wobei eben der Begriff der Würde des Einzelnen schwer ermittelbar ist.
Wann fühlt sich jemand entwürdigt?

Es ist wie mit den Prüfungssituationen, wo die Prüfer entscheiden, sie wollen eine Grundpflege sehen.
Zum Schutz der Intimssphäre wird hier und dort das Abdecken durch ein Handtuch erwartet ... doch kann sich ein Mann, der "oben ohne" vor dem Waschbecken sitzt seiner schlaffen Oberarme genauso schämen wie die Frau,
deren Bauch oder Beine ihr unangenehm sind. Auch sowas kann schon entwürdigend sein für jemanden ...

Die Würde des Menschen ist daher meines Erachtens sehr individuell anzusehen und somit ein eher abstrakter Begriff.

Ja, leider ist es wohl so, dass man kaum mehr Möglichkeiten hat die Menschen in einem möglichst weitläufigen und Sturzgefährdungsarmen
Umfeld möglichst behütet den Rest ihres Lebens in irgendeiner Form beaufsichtigen muss - und wahrscheinlich ist dies durch für die Bewohner unauffällige "Mittel" für die Bewohner noch am angenehmsten (so würde es zumindest mir gehen;o).


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

thorstein
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von thorstein »

Halo Dirk,

bei aller Sympathie für diese Polemik bleibt es wohl doch dabei, dass die Versorgung von Demenzkranaken sowohl ein juristisches als auch ethisches Dilemma darstellt.
Was ist in diesem Zusammenhang das Recht auf körperliche Unversehrtheit wert. Und stellt eine Verletzung dieses Rechts nicht auch eine Verletzung der Würde des Menschen dar? Wo verläuft denn deiner Ansicht nach die konkrete nachvollziehbare Grenze zwischen Streichelzoo, totaler Überwachung und Verletzung der Aufsichtsplicht entsprechend §832 BGB.
Es ist doch etwas merkwürdig: kein Mensch hätte Verständnis dafür, wenn man einen Dreijährigen allein auf die Strasse lässt. Bei einem Demenzkranken, der auch die Regeln des Strassenverkehrs nicht erfasst, gilt das dann als allgemein anerkanntes Lebensrisiko im Namen der Menschenwürde. (Das war jetzt die Gegenpolemik)

Grüsse



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johannes
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von johannes »

Zeigt diese Diskussion nicht überdeutlich die Entartung des Menschen der Moderne? Wir erstechen uns selbst von hinten durch die Brust ins Auge.


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
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punky126
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von punky126 »

da Frage ich mich mal in allen ernstes. es gibt doch jetz die Alltagsbegleitung wenn man die mehr ein stellen würde. Währe das Problem doch etwas weniger oder nicht. Also ich zu meinen Teil ich kann zuhe Türen nicht haben.auch wenn ich weis ich ich Könnte nach der Arbeit wieder raus. Aber die Menschen die Dürfen ja nicht selber Endscheiden und das finde ich sehr Traurig klar muss aufgepast werden. aber dann müste es 1 zu 1 betreuung geben und das is doch Gar nicht Möglich



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*Angie*
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von *Angie* »

Da gehts Dir wir mir, Punky - ich mag geschlossene Türen auch nicht.

Ob er sich in seiner Würde durch diese schützenden Massnahmen angetastet fühlt, kann ja leider der den es betrifft (der demente Mensch) selten äußern ... und ist es nicht oft so, dass wir "Gesunden" das hineininterpretieren was wir selbst für richtig halten, wie es sein müßte?

Vielleicht fühlt ein an Demenz Erkrankter sich gar nicht entwürdigt durch die "Schutzmassnahmen", vielleicht aber, wenn er zwangsweise in ein Heim einziehen muss? Wer wahrt da denn dann dessen Würde?
Da fragt niemand danach, wenn es denn keine andere Möglichkeit als eine Heimunterbringung für ihn gibt. Depressionen werden dann medikamentös weggedrückt ... und niemand stellt die Würde des traurigen Menschen wieder her.

Dasselbe Problem sieht man oft bei Pflegeplanungen:
da bezeichnen Pflegekräfte Probleme, die für den Pflegebedürftigen selbst nicht unbedingt welche sind ... die die Pflegekraft persönlich aber hätte, wenn sie in der Sitaution des zu Pflegenden wäre.
Off-Topic:

Die Würde des Menschen ist heute nicht mehr unantastbar.
Bei der hiesigen Arge zB wird die Verletzung der Menschenwürde sogar staatlich gefördert (damit meine ich das bekannt entwürdigende UMGEHEN der Mitarbeiter mit den Hilfesuchenden)
Also: wann ist Würde verletzt?

Die Würde des Einzelnen ist nicht ermittelbar, die Grenzen fließend ...


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Dirk Höffken
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AW: Demenzkranke müssen lückenlos beaufsichtigt werden

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo *Angie*.

[quote=""*Angie*""] … Ja, die Würde des Menschen ist unantastbar ... wobei eben der Begriff der Würde des Einzelnen schwer ermittelbar ist.
Wann fühlt sich jemand entwürdigt? …

… Die Würde des Menschen ist daher meines Erachtens sehr individuell anzusehen und somit ein eher abstrakter Begriff. …[/quote]
Ja, sicher richtig!

Menschenwürde ist ein abstrakter Begriff, individuellen Empfindlichkeiten unterworfen und situationsbedingt. Sich nackt ausziehen, am Hundehalsband auf allen Vieren laufen verletzt im Gefangenlager Guantanamo Bay die Menschenwürde, an anderer Stelle und in einer anderen Situation besitzt es durchaus einen gewissen Reiz :D .

All diese Überlegungen helfen jedoch nicht! Der Begriff Menschenwürde ist fester Bestandteil unserer Verfassungen (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Charta der Grundrechte der Europäischen Union). Folglich muss sich damit auseinandergesetzt werden!

Um diese Arbeit können und dürfen sich weder Heimbetreiber, noch Pflegekräfte und Angehörige und schon gar nicht die Gerichte herumdrücken. Auch wenn dieser Weg an der ein oder anderen Stelle zu unbequemen Ergebnissen führen mag.

[quote=""*Angie*""]
…Also: wann ist Würde verletzt?

Die Würde des Einzelnen ist nicht ermittelbar, die Grenzen fließend ...[/quote]
Die Menschwürde muss von außen, nicht vom Standpunkt des Betroffenen bestimmt werden.

Wenn ein Demenzkranker nur noch verwahrt, vom Leben abgeschnitten wird, wenn er tun muss was man ihm aufoktroiert, und sei es mit den besten Absichten, ist er kein Subjekt mit eigenen Wünschen und Emotionen, sondern ein fremdbestimmtes Objekt.

Die Zahl der Demenzkranken wird wohl steigen. Vom Obdachlosen, über den Busfahrer, vom Arzt bis zum Millionär trifft es alle Schichten. Und alle werden mit Bällchen spielen, sie sich zuwerfen und im Kreis nett zusammen tanzen. Ohne Rücksicht auf das Individuum! Gefällt ihnen das oder muss ihnen das gefallen? Oder ist es nicht viel mehr der hilfose Versuch Menschen hinter verschlossenen Türen möglichst nett zu verwahren? Und da ist sie wieder: Die Menschenwürde!

Gruß Dirk



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