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Pflege- und Sozialrecht.
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Mendax
Beiträge: 385
Registriert: Sa 22. Apr 2006, 19:37

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Beitrag von Mendax »

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Hummel
Beiträge: 115
Registriert: Mo 7. Aug 2006, 21:46

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Beitrag von Hummel »

Wenn ein Bewohner in "nöten " ist, dann sollte man schon einen Arzt anrufen und um einen Hausbesuch bitten. Es sei dringend. Was man aufjedenfall faxen kann/darf sind Ein/Ausfuhrpläne. Und die RR Werte sowie die BZ Werte. Diese werden ja monatlich sowie so zum Arzt gefaxt zur Kenntnisnahme. Pflegeberichte finde ich nicht gerade nötig zu faxen, denn man kann ja auch den Arzt sprechen und ihm die Pflegeberichte "vorlesen" mit eigene Worten :) . Und dann wie oben schon gesagt um einen Hausbesuch bitten !!


"Tschuldigung, Sie haben eine Banane im Ohr..??!!..."Ich kann Sie nicht verstehen, ich habe eine Banane im Ohr ...!! :)

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

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Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Mackla.

[quote=""Mackla""]Hallo Leute...

Ich hab mal ne Frage. Kann mir jemand sagen, ob ich dazu berechtigt bin, einen Pflegebericht an einen Arzt bzw. Krankenschwester zu faxen, wenn dieser von Nöten ist, oder verstoße ich damit gegen das Datenschutzgesetz?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr erfreut.[/quote]
Du bist berechtigt ggf. sogar verpflichtet, wenn eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten/Bewohner bzw. seines Vertreters vorliegt.

Gruß Dirk



Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Mackla,

wir arbeiten mit EDV dort gibt es beim Pflegeberichtseintrag die Möglichkeit die Berichte zu kennzeichnen. Einmal so, dass ihn die nachfolgende Schicht in der Übergabe bekommt und es gibt die Möglichkeit ihn fürs Notfallblatt zu kennzeichnen.

Wenn nun jemand Auffälligkeiten zeigt, klicken wir immer entsprechend an, so dass ein zusammenhängender Pflegebericht bei der Einweisung ins KH schon mitgegeben wird. Zusätzlich zu Medikamenten, Vitalwerten und Stammdaten.

Wenn klar ist, dass jemand länger bleibt (z.B. Psychiatrieaufenthalt) wird auch die Pflegeplanung mit ausgedruckt.

Gruss Sophie



Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo

ich kanns mal versuchen,

http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz

In deinem persönlichen Fall hat Dirk eigentlich schon alles gesagt. Dein BW wurde ins KH verlegt. Er/oder sein Betreuer haben eingewilligt, in die Behandlung. Damit habt ihr (das Pflegeheim) keine Schweigepflicht gegenüber den beh. Arzt in der Klinik. Es ist eure Pflicht, um die Behandlung zum Erfolg zu führen, alle euch bekannten Informationen mitzuteilen.

Zum Beispiel: Jemand kommt wegen AVK ins KH. Ihr habt schon vor drei Tagen festgestellt, dass das linke Bein, bläulich verfärbt ist und kalt. Der HA wurde informiert und der wollte noch abwarten mit der KH-Einweisung. Ihr habt alles dokumentiert, den verlauf, wie sich das Bein immer weiter verfärbt, und eure Massnahmen. Dan denke ich ist es eure Pflicht, den beh. Arzt davon in Kenntnis zu setzen.

Gruss Sophie



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

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Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Mackla.

[quote=""Mackla""]Es geht um folgendes. Ich wurde von Krankenhaus angerufen, das sie unbedingt den pflegebericht der letzten Tage brauchen. Ab ich natürlich gefaxt. Jetzt meint meine Chefin das ich damit gegen das datenschutzgesetz verstoßen habe. Ich weiß jetzt auch nicht, ob es einen unterschied zwischen datenschutz und schweigepflicht besteht.[/quote]
Es gilt das von mir oben geschriebene.

Gruß Dirk



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