Darmperforation durch Einlauf

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Dirk Höffken
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Darmperforation durch Einlauf

Beitrag von Dirk Höffken »

OLG Zweibrücken - Datum: 16.01.2007 – Aktenzeichen: 5 U 48/06

Zum Urteil

Kläger:
Patient

Beklagte:
1) Klinikum
2) Krankenpfleger

Sachverhalt:
Der Krankenpfleger verabreichte dem Patienten 2 Tage nach einer Bypassoperation ohne Aufklärung einen Darmeinlauf. Im Zuge dieses Darmeinlaufes erlitt der Kläger eine Rektumperforation. Der Darm wurde nach Auffassung des Klägers bei der Maßnahme dreifach durchstoßen, so dass eine Operation mit Anlage eines künstlichen Darmausganges und eine anschließende Rehabilitationsmaßnahme notwendig wurde. Der künstliche Darmausgang konnte rückverlegt werden. Nach Aussage des Klägers besteht noch heute eine Stuhlinkontinenz sowie eine Depression. Der Kläger beantragt die Beklagten gesamtschuldnerisch zu einem angemessenen Schmerzensgeld zu verurteilen.

Die Beklagten treten dem entgegen und bestreiten einen Behandlungsfehler und die Notwendigkeit einer Aufklärung.

Entscheidung:
Das Landgericht Kaiserslautern (Az.:4 O 953/04) hat eine Beweißlastumkehr vorgenommen, da es sich um ein voll beherrschbares Risiko handele und eine vertragliche Haftung der Beklagten zu 1) und eine deliktische Haftung des Beklagten zu 2) angenommen.

Dem folgt das OLG Zweibrücken in der zulässigen Berufung. Über die Höhe des Schmerzensgeldes wurde wegen weiterer Sachverhaltsaufklärung nicht entschieden, zudem hat das OLG Zweibrücken die Revision zum BGH zugelassen. Als Streitwert setzten LG und OLG 60.000,00 € fest.

Ob die Beklagten in Revision gegangen sind ist mir unbekannt.

Gruß Dirk



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Darmperforation durch Einlauf

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Dirk,

vielen Dank für den Link.

Sophie



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