darf fsj behandlungspflege durchführen?

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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~Ben~
Beiträge: 638
Registriert: Sa 18. Feb 2006, 20:36

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von ~Ben~ »

Off-Topic:

[quote]Deine Heimleitung sowie die FSJ'lerin machen sich beide strafbar!!! [/quote]
Wo steht das?

lg Ben


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»Wahre menschliche Kultur gibt es erst, wenn nicht nur
die Menschenfresserei, sondern jede Art des Fleischgenusses als
Kannibalismus gilt.« Wilhelm Busch
[/b]

Jeanette
Beiträge: 467
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 20:34

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von Jeanette »

Hallo Ben,

wenn jemand etwas nicht möchte dann mache ich mich strafbar es trozdem zu tun !

Um jemanden absaugen zu können brauch ich die Ausbildung und muss examiniert sein, denn es kann wirklich sehr schnell schief gehen.



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~Ben~
Beiträge: 638
Registriert: Sa 18. Feb 2006, 20:36

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von ~Ben~ »

Off-Topic:

Hallo Jeanette,
ohne Einwilligung ist das Körperverletzung. Aber es ging ja nun um die pauschale Aussage, beide würden sich strafbar machen (bzw. hätten dies bereits). Und dazu ist mir kein §§ bekannt und dachte, Zweckee weiß ihn ;)


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»Wahre menschliche Kultur gibt es erst, wenn nicht nur
die Menschenfresserei, sondern jede Art des Fleischgenusses als
Kannibalismus gilt.« Wilhelm Busch
[/b]

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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von johannes »

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, daß nicht einmal bekannt ist, ob das SGB XI zur Anwendung kommt?

Ist dies nicht der Fall, darf sogar eine Putzfrau behandlungspflegerische Maßnahmen durchführen, solange der Betroffene dies zuläßt. Schließlich wird in der häuslichen Umgebung ausschließlich bei der professionellen Pflege eine Pflegefachkraft vorgeschrieben. Ansonsten kann das jeder machen - so die Krankenkassen.

Diese Vorgehensweise ist zwar schizophren, aber sie ist Realität in Deutschland!
Immer nach dem Motto:

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe!

Johannes



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sasa 1988
Beiträge: 23
Registriert: Mo 4. Aug 2008, 18:24

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von sasa 1988 »

du solltest sie nicht ausprobieren lassen und wenn sie was falsch macht angehen ,das ist nicht korrekt. entweder darf sie es mit deinem einverständnis auch wenn sie fehler macht oder sie darf es gar nicht .denn zum lernen gehören auch fehler. und behandlungspflege ist für alle ohne ausbildung tabu.



myolanus
Beiträge: 7
Registriert: Di 7. Okt 2008, 17:01

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von myolanus »

also, ich hab es jetzt so gehandhabt, dass ich sie anlernen lasse. es gefällt mir nicht, aber besser ist es. denn sie ist fest angestellt und hat irgendwann auch mal alleine spätdienst am we. und was würde ich dann tun, wenn sie alleine ist und keiner spritzen oder absaugen kann.



schnecke2003
Beiträge: 469
Registriert: Mo 2. Jun 2003, 00:42

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von schnecke2003 »

Hallo Myolanos

ich hoffe doch das beim *anlernen*immer jmd.dabei ist,der das überwacht.??

Ich finde es nicht korrekt das man am Menschen Versuche machen darf.Ich

hab alles noch an der *Puppe*geübt..gut heute lernen die Azubis nicht

mehr an der Puppe sondern am Bew.aber die haben auch einen Bezug

zueinander,aber sie werden dementsprechend angelernt..Was ich auch

bedenklich finde ist Deine Aussage...sie wird auch mal allein im Sd am Wo.ende

sein...Na ich drücke die Daumen das alles korrekt abläuft und sie gut angelernt

wird.

Lg und schönen Sonntag wünscht Schnecke :D



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doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
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Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Beitrag von doedl »

Hallo Allo

grundsätzlich gehts um ärztliche Tätigkeiten, die an GEEIGNETES Personal delegiert werden dürfen

Voraussetzung hierfür

Die Person ist von ihrer Ausbildung geeignet
Der Patient ist mit dieser Regelung einverstanden

Das Heim hat- egal wie und was- immer die Verantwortung für seine "Erfüllungsgehilfen"- geht also was schief, dann ist derjenige zu Verantwortung zu ziehen, der es ohne Ausbildung macht und der, der diesen Menschen für diese Tätigkeit eingeteilt hat.

Ich finds schlichtweg ne Frechheit, mit Kündigung zu drohen, nur weil ein behinderter Mensch- mit Recht- auf sach- und fachkundiger Pflege besteht.

Also an den Arzt wenden, an die Heimaufsicht-notfalls an die Presse

ABER HALLO

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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