Brauche dringend mal hilfe

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Brauche dringend mal hilfe

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo sophie.
von sophie
... „Glaubst du nicht, dass es Krankheitsbilder gibt, die solche Notstände hervorrufen?
Ich habe sowas schon erlebt...............“ ...
1. Rechtfertigender Notstand ist nicht identisch mit übergesetzlichen Notstand
Es ist fraglich, ob es einen übergesetzlichen Notstand überhaupt gibt. Damit gehen Politiker und Sicherheitsbehörden kokettieren, um Flugzeuge mit unschuldigen Menschen abzuschießen, Folter zu legitimieren, u.s.w..
2. Handlungen können identisch sein/ähnlich aussehen, aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen und andere Folgen nach sich ziehen
Beispiel 1:

Der 19-jährige A lebt in Düsseldorf. Er leidet unter einer psychischen Krankheit. Eines Nachmittags hört er Stimmen, die ihm befehlen Menschen und sich selbst zu verletzen. Die hinzugerufene Polizei ordnet nach § 14 PsychKG NRW die sofortige Unterbringung an. Die Maßnahme wird am nächsten Tag von einem Richter bestätigt. 3 Tage nach seiner Einweisung hört A wieder diese Stimmen und greift Mitpatienten und Personal an. Zudem verletzt er sich selbst. Das Pflegepersonal fixiert ihn und der hinzugerufene Arzt ordnet die Fixierung nach § 20 PsychKG NRW an.

Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) ist bei diesem Fall ohne jedwede Bedeutung! Die Fixierung läuft über § 20 PsychKG NRW. Hier braucht es keinen Richter mehr! Dieser Zustand (s. o.), also das der Arzt zum Richter wird, ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Beispiel 2:

Der eine gesetzliche Betreuung besitzende und seit einem Tag in einem Pflegeheim untergebrachte 70 – jährige B klettert mit waghalsigen Manövern aus seinem Bett. Die Nachtschwester fixiert ihn, informiert einen Arzt der die Fixierung anordnet, am nächsten Morgen wird der Betreuer in Kenntnis gesetzt, welcher sich um eine richterliche Genehmigung für eine regelmäßige Fixierung zur Nacht bemühen will.

Hier greift zugunsten der Nachtschwester § 34 StGB ein.

Gruß Dirk



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Brauche dringend mal hilfe

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Dirk,

danke für deine Ausführungen, ich habs kapiert. :-) )))


Denoch würde mich deine Alternative interessieren, was soll denn in der Psychiatrie passieren wenn ein solcher Fall eintritt? Einen Richter so schnell zu bekommen 24/h halte ich für nicht möglich?. Ausserdem hat sich nicht schon die Polizei als "Richter" aufgespielt mit der Einweisung? Wo siehst du den Unterschied zwischen Polizei und Arzt.

Sophie



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Grundrechte = Abwehrrechte

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo sophie,

die Unterbringung durch die Polizei wird spätestens bis zum Ende des nächsten Tages von einem Richter überprüft. Gut, auch die richterlichen Entscheidungen sind einigen Studien zufolge oft fragwürdig respektive sie kommen ihrer Kontrollfunktion oft genug nicht adäquat nach, aber das kann hier außen vor bleiben.

Freiheitsentzug ist die härteste Maßnahme, die dem Staat zu Verfügung steht! Die Missbrauchsgefahr und das was an Missbrauch bekannt wird ist enorm. Hier eine „unabhängige“ Kontrollinstanz einfach zu entfernen ist schlicht und ergreifend nicht hinnehmbar! Mach die einfach klar, welche legitimierte Macht dem Einzelnen in solchen Fällen gegenübersteht.

Hier soll weder den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden noch Ärzten und Pflegepersonal etwas unterstellt werden. Dennoch: Der Richtervorbehalt im Grundgesetz hat seine Gründe!

Gruß Dirk



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste