Bettgitter abgelehnt – Kein Schmerzensgeld!

Pflege- und Sozialrecht.
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Dirk Höffken
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Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Bettgitter abgelehnt – Kein Schmerzensgeld!

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

mal wieder der Hinweis auf ein für praktisch Pflegende durchaus interessantes Urteil.

Ein Krankenhaus haftet nicht für Verletzungen durch einen Sturz, wenn der einwilligungsfähige und einsichtsfähige Patient die Anbringung eines Bettgitters ablehnt. Im zu entscheidenden Fall wurde der Patient mit einem Apoplex in ein Krankhaus eingeliefert und hat den Bettgittern nach Auffassung des Gerichts konkludent oder sogar ausdrücklich durch Handzeichen widersprochen.

OLG Koblenz - Urteil vom 28. Mai 2008 - Az.: 5 U 280/08

Die Entscheidung ist zu begrüßen, sie stärkt das Selbstbestimmungs- und Freiheitsrecht des Patienten. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, also z.B. das Anbringen eines Bettgitters, haben bei „Orientierten“ selbst dann zu unterbleiben, wenn das ärztliche und pflegerische Personal eine konkrete Sturzgefährdung ermittelt hat.

Daraus empfiehlt sich für das Pflegepersonal bei konkreter Sturzgefährdung folgendes Vorgehen:

1. Klären, ob der Patient/Bewohner einwilligungs- und einsichtsfähig ist. Sinnvollerweise ist ein Arzt hinzuzuziehen.
2. Aufklärung des Patienten und Dokumentation
3. Lehnt der Patient eine Maßnahme, also z.B. das Bettgitter ab, dürfen andere Maßnahmen die das Sturzrisiko minimieren selbstverständlich nicht unterbleiben. Aufklärungsbemühungen sind ggf. zu wiederholen!

Stürzt der Patient hat er salopp gesagt selbst Schuld und Pech. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld stehen ihm verständlicherweise nicht zu!

Gruß Dirk



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