Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier das richtige Forum genommen habe. Es geht um Betreuungs und Entlastungsleistungen bei Pflegestufe. Meine Frage dazu ist, ob wir uns als Pflegende Anghörige dieses Geld auszahlen lassen können. Ich lese immer nur das man davon einen Pflegedienst beauftragen kann. Aber wir pflegen unseren Sohn selber. Zumal würde das Geld viel sinnvoller genutzt werden als wenn man einen Pflegedienst beauftragt. Die haben ja Stundensätze ab 30. Das reicht dann ja höchstens für einmal die Woche eine Stunde Pflegedienst.
Danke schonmal
Betreuungs-Entlastungsleistungen
AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen
Leider Nein !
Hallo Herbert !
Wie der Name schon sagt : "Entlastungsleistungen" =
Die Angehörigen sollen personelle Hilfe bekommen.
Hier sind "Auszeiten" gemeint, oder Dinge, mit denen
sie überfordert sind - aber nicht zur direkten Pflege
gehören.
Ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst
in Eurer Nähe wird Euch sicher detailliert und unverbindlich
informieren.
(Fragt auch gleich "Verhinderungspflege" ab =
"Urlaubsvertretung")
LG, Frieda
Hallo Herbert !
Wie der Name schon sagt : "Entlastungsleistungen" =
Die Angehörigen sollen personelle Hilfe bekommen.
Hier sind "Auszeiten" gemeint, oder Dinge, mit denen
sie überfordert sind - aber nicht zur direkten Pflege
gehören.
Ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst
in Eurer Nähe wird Euch sicher detailliert und unverbindlich
informieren.
(Fragt auch gleich "Verhinderungspflege" ab =
"Urlaubsvertretung")
LG, Frieda
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen
Nachtrag:
nachdem eine Kasse mit den Betreuungsleistungen herumzickt- Antrag stellen!
Wenn Ihr das Geld- wie Elfriede richtig sagt- auch nicht ausgezahlt bekommt, so könnt Ihr es bei der Kurzzeitpflege oder auch Tagespflege einsetzen.
Auch hauswirtschaftliche Dienste sind darüber abrechenbar.
Gruß Doedl
nachdem eine Kasse mit den Betreuungsleistungen herumzickt- Antrag stellen!
Wenn Ihr das Geld- wie Elfriede richtig sagt- auch nicht ausgezahlt bekommt, so könnt Ihr es bei der Kurzzeitpflege oder auch Tagespflege einsetzen.
Auch hauswirtschaftliche Dienste sind darüber abrechenbar.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen
Schonmal Danke für eure Antworten. Das "Problem" ist nur das unser Sohn keine fremden Leute in seine Wohnung lässt. Damit scheidet ein Pflegedienst schonmal aus und das Geld was ihm zustehen würde kann nicht verwendet werden. Deswegen auch meine Frage.
AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen
Die Leistungen müssen nicht zwingend in der Wohnung erbracht werden.
- Einkäufe - Behördengänge - Rezept-/Apothekengänge - Begleitung außer
Haus - Kurz: Alles was den pflegenden Angehörigen eine Last abnimmt /
etwas eigene Zeit verschafft.
- Einkäufe - Behördengänge - Rezept-/Apothekengänge - Begleitung außer
Haus - Kurz: Alles was den pflegenden Angehörigen eine Last abnimmt /
etwas eigene Zeit verschafft.
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen
Schaue auch einmal hier:
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23018
In diesen beiträgen geht es auch um das Thema Entlaszungsleistungen nach § 45 SGB XI
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23018
In diesen beiträgen geht es auch um das Thema Entlaszungsleistungen nach § 45 SGB XI
Gute Pflege braucht mehr Zeit
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste