Betreuungs-Entlastungsleistungen

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Herbert2
Beiträge: 2
Registriert: Do 3. Mär 2016, 15:52

Betreuungs-Entlastungsleistungen

Beitrag von Herbert2 »

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier das richtige Forum genommen habe. Es geht um Betreuungs und Entlastungsleistungen bei Pflegestufe. Meine Frage dazu ist, ob wir uns als Pflegende Anghörige dieses Geld auszahlen lassen können. Ich lese immer nur das man davon einen Pflegedienst beauftragen kann. Aber wir pflegen unseren Sohn selber. Zumal würde das Geld viel sinnvoller genutzt werden als wenn man einen Pflegedienst beauftragt. Die haben ja Stundensätze ab 30€. Das reicht dann ja höchstens für einmal die Woche eine Stunde Pflegedienst.

Danke schonmal



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Leider Nein !

Hallo Herbert !

Wie der Name schon sagt : "Entlastungsleistungen" =
Die Angehörigen sollen personelle Hilfe bekommen.
Hier sind "Auszeiten" gemeint, oder Dinge, mit denen
sie überfordert sind - aber nicht zur direkten Pflege
gehören.
Ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst
in Eurer Nähe wird Euch sicher detailliert und unverbindlich
informieren.
(Fragt auch gleich "Verhinderungspflege" ab =
"Urlaubsvertretung")

LG, Frieda



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doedl
Beiträge: 6411
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Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Beitrag von doedl »

Nachtrag:

nachdem eine Kasse mit den Betreuungsleistungen herumzickt- Antrag stellen!

Wenn Ihr das Geld- wie Elfriede richtig sagt- auch nicht ausgezahlt bekommt, so könnt Ihr es bei der Kurzzeitpflege oder auch Tagespflege einsetzen.

Auch hauswirtschaftliche Dienste sind darüber abrechenbar.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Herbert2
Beiträge: 2
Registriert: Do 3. Mär 2016, 15:52

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Beitrag von Herbert2 »

Schonmal Danke für eure Antworten. Das "Problem" ist nur das unser Sohn keine fremden Leute in seine Wohnung lässt. Damit scheidet ein Pflegedienst schonmal aus und das Geld was ihm zustehen würde kann nicht verwendet werden. Deswegen auch meine Frage.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Die Leistungen müssen nicht zwingend in der Wohnung erbracht werden.
- Einkäufe - Behördengänge - Rezept-/Apothekengänge - Begleitung außer
Haus - Kurz: Alles was den pflegenden Angehörigen eine Last abnimmt /
etwas eigene Zeit verschafft.



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Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Beitrag von Griesuh »

Schaue auch einmal hier:
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23018

In diesen beiträgen geht es auch um das Thema Entlaszungsleistungen nach § 45 SGB XI


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