Betreuer

Pflege- und Sozialrecht.
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martina
Beiträge: 19
Registriert: Mi 29. Mär 2006, 21:01

Betreuer

Beitrag von martina »

Hallo
Bei uns ist die frage aufgekommen, welche Pflichten ein Betreuer hat. Also wie oft er zu besuch kommen muss usw. Kann mir jemand genaues sagen?

Martina



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Tomek86MH
Beiträge: 217
Registriert: Mo 7. Jul 2008, 00:51

Betreuer

Beitrag von Tomek86MH »

1. Darf man bei Aufenthaltsbestimmung entscheiden in welchem Ort und wo die betroffene Person wohnen soll? Dachte das geht nicht oder doch? Wer entscheidet das den dann wenn der betroffene es nicht mehr kann? Muss Betreuer Gericht verständigen ( so wie es oben steht?)?

2. Wer bestimmt bei Grenzen der Betreuung? Das Gericht?

3. Aufgabe der Mietwohnung ist ja dem Betreuer nicht erlaubt, wer soll dies den machen?

4.Wo Betreuer nichts machen kann, da muss der Betreuer immer das Betreuungsgericht anschreiben? Oder wie läuft das dann?



1234777
Beiträge: 71
Registriert: Mo 28. Mär 2011, 00:49

AW: Betreuer

Beitrag von 1234777 »

u 1/2.) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird durch ein Betreuungsgericht (aus dem Jahr 2006, von wann der Betrag stammt, noch vom Vormundschaftsgericht) festgelegt. Dort muss ein Antrag gestellt werden auf Teilbereiche wie Aufenthaltbestimmungsrecht oder auch alle Betreungsaufgaben. Das Gericht entscheidet dann darüber, welche Aufgaben einen Betreuer zugeordnet werden und wer Betreuer wird (natürlich wird Wunsch des Betreuten berücksichtigt), aber auch, wo kein Betreuer benötigt wird. Entweder es gibt einen Betreuer oder es gibt mehrere Betreuer (z. B einer für Gesundheitsfürsorge, ein anderer für Aufenthaltsbestimmungsrecht...). Zu unterscheiden ist zwischen Berufsbetreuer oder einer Privatperson/Privatpersonen (vor allem Freunde bzw. Familie).

zu 1.) Der Betreuer des Aufenthaltsbestimmungsrechtes darf festlegen, in welchem Ort und wo genau der Betreute wohnt. Natürlich ist dabei auch der (mutmaßliche) Wille des Betreuten genauso zu berücksichtgen, wie dass die Sicherheit des Betreuten gewährleistet ist. Falls eine geschlossene Unterbringung erfolgen soll/muss, muss des Gericht diese ebenfalls feststellen. Dies ist zum Beispiel bei dementiell veränderten Menschen der Fall, die weglaufgefährdet sind und so nicht mehr zurecht finden/ nach Hause finden. Alle 2 Jahre wird überprüft, ob die geschlossene Unterbringung noch benötigt wird.

zu 3) Dem Betreuer, der alle Bereiche des Betreuten abdeckt, hat auf jeden Fall auch das Recht und auch die Pflicht, die Mietwohnung zu kündigen.

zu 4) Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Kannst du schreiben, worum es genau geht.



A.v.Stösser
Beiträge: 118
Registriert: Mi 28. Apr 2010, 17:52
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AW: Betreuer

Beitrag von A.v.Stösser »

Ich kenne engangierte Betreuer, die sehr viel mehr tun als ihnen bezahlt wird. Doch überwiegend erhalten wir Meldungen von Betreuungswillkür, die Außenstehende kaum für möglich halten. Vor allem bei Berufsbetreutern, die nicht selten 40 und mehr Betreuungsfälle haben. Von Anfang an ist das eines unserer Brennpunktthemen, siehe: http://www.pflege-shv.de/index.php?page ... gswillkuer

A.v.Stösser



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*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Betreuer

Beitrag von *Angie* »

Hallo Tomek,

ich habe im letzten Jahr eine Betreuung für jemanden beantragt.

Dort füllt man einen Bogen beim Amtsgericht aus und kreuzt an, für welche Bereiche man die Betreuung benatragt und begründet am Ende WARUM man das beantragt.

Einerseits gibt es die für uns Altenpfleger wichtigen Bereiche die oben schon genannt sind, aber:
man kann für viele Aufgaben mehr Betreuung beantragen.

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Betreuer das recht den Aufenthalt zu bestimmen.

Es ist aber nicht so dass der Betreuer automatisch die Wohnung auflösen kann /muss - es sei denn er hat die Betreuung für ALLES oder die Betreuung für "Wohnungsangelegenheiten" wurde ihm zuerkannt.
Ich musste im Antragsformular ankreuzen dass ich die Betreuung auch für
"Wohnungsangelegenheiten" beantrage - wenn das dann bewilligt und mit reingenommen wird, ist der Betreuer auch für die Bereiche "Sicherung er Wohnung " (Miete etc) und alles was mit der Wohnung (Kündigung/ Auflösung) geschehen soll zuständig.
Und ich musste die DAUER angeben für die die Betreuung beantragt wird.

Antrag abgegeben, danach nen Termin beim Amtsgericht bekommen, wozu ich erscheinen musste. Da war ich mit einem Richter in zivil in seinem Büro, habe die Situation nochmals schildern müssen und wir haben alles besprochen, was sinnvoll wäre und sein könnte und er hat mir auch noch Tipps gegeben, was man in dem speziellen Fall noch beantragen sollte im Rahmen der Betreuung.

Das Urteil wurde von dem richter dann sofort gesprochen, auf Band gesprochen und ich bekam es zugeschickt.

Nach 3 Jahren reden wir nochmal und sehen ob die Betreuung so wie sie jetzt ist noch sein muss oder ob was geändert wird.

Zu Deiner Frage was das Gericht entscheidet:
NIX

Was dem Betreuer nicht übertragen ist entscheidet der "zu Betreuende"
und knn er das nicht, muss für diese Teilbereich auch Betreuung beantrgt und richterlich genehmigt sein.

LG

bei jüngeren Menschen kann man zB auch Betreuung für die Aufnahme einer Berufstätigkeit beantragen und vieles mehr.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Regina Dettenrieder

AW: Betreuer

Beitrag von Regina Dettenrieder »

In einigen Angelegenheiten bedarf es der Genehmigung durch das Betreuungsgericht, obwohl ein Betreuer eingesetzt ist.
Z.B.:
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen ( § 1904 BGB), bei der Unterbringung (§ 1906 BGB), bei der Aufgabe der Mietwohnung, bei Erbauseinandersetzungen, Grundstücksgeschäften, Kreditaufnahme, Arbeitsverträgen, für Mietverträge, wenn sie für längere Dauer als vier Jahre abgeschlossen werden und bei Lebensversicherungsverträgen.



Vertigo
Beiträge: 15
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 23:24

AW: Betreuer

Beitrag von Vertigo »

.....
Zuletzt geändert von Vertigo am Mo 1. Feb 2016, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.



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Tomek86MH
Beiträge: 217
Registriert: Mo 7. Jul 2008, 00:51

Betreuer

Beitrag von Tomek86MH »

Das Problem liegt auch im System. "Gesetzliche Betreuung ist ein Geschäft geworden", sagt der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek. Um existieren zu können, bräuchten Berufsbetreuer viele Fälle. Ein intensives Sich-Kümmern sei nicht immer möglich. Fussek: "Die Betreuer sind oft überlastet und überfordert."

Quelle
Zuletzt geändert von fmh am Sa 29. Sep 2012, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Quellenangabe ergänzt!



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fmh
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AW: Betreuer

Beitrag von fmh »

Off-Topic:

@ Tomek: Wenn Du hier fremde Texte reinkopierst, dann gib bitte auch die Quelle an. Danke.


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