Berufstätigkeit & Pflegestufe?
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Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe "mein" Thema ist hier im richtigen Unterforum gelandet.
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Eine Person ist mittels Telearbeitsplatz (gemeinhin auch bekannt als "Homeoffice") berufstätig, aber gleichzeitig pflegebedürftig (GdB 100%, in den Bereichen
Mobilisation, Ausscheidung, allg. Grund- & Behandlungspflege, etc.).
Die Beantragung einer Pflegestufe (die m.E. mindestens der PS 2 entspricht) wird vehement abgelehnt, da die Meinung vorherrscht dass aufgrund der Berufstätigkeit und dem entsprechend guten Verdienst die Genehmigung einer PS zunächst abgelehnt würde und entsprechende Leistungen zuerst aus eigener Tasche zu bezahlen sind..
Leider kenne ich mich nicht wirklich mit der Thematik aus..
Kann jemand weiterhelfen?
Viele Grüße von der "Aldepflecherin"
ich hoffe "mein" Thema ist hier im richtigen Unterforum gelandet.
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Eine Person ist mittels Telearbeitsplatz (gemeinhin auch bekannt als "Homeoffice") berufstätig, aber gleichzeitig pflegebedürftig (GdB 100%, in den Bereichen
Mobilisation, Ausscheidung, allg. Grund- & Behandlungspflege, etc.).
Die Beantragung einer Pflegestufe (die m.E. mindestens der PS 2 entspricht) wird vehement abgelehnt, da die Meinung vorherrscht dass aufgrund der Berufstätigkeit und dem entsprechend guten Verdienst die Genehmigung einer PS zunächst abgelehnt würde und entsprechende Leistungen zuerst aus eigener Tasche zu bezahlen sind..
Leider kenne ich mich nicht wirklich mit der Thematik aus..
Kann jemand weiterhelfen?
Viele Grüße von der "Aldepflecherin"
- doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Hallo Aldepflecherin,
das kanns nicht sein!!
Eine Berufstätigkeit widerspricht nicht einer Pflegebedürftigkeit.
Die Betreffende sollte dem Gutachten widersprechen, schriftlich innerhalb von 4 Wochen. Weigert sich die Kasse weiterhin, den Gang zum Sozialgericht machen.
Zeitgleich würde ich den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Laumann einschalten, Frontal 21 einschalten.
Die Voraussetzungen für eine Pflegestufe müssen allerdings vorliegen: 90 Minuten Zeitbedarf in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ausscheidunge- sonst ist keine Aussicht auf Erfolg.
Wenn sie behindert ist, würde ich einen Verband für Behinderte einschalten; der VDK leistet hier sehr gute Arbeit, wenn es um das Einfordern von Rechten für Behinderte geht.
Gruß Doedl
das kanns nicht sein!!
Eine Berufstätigkeit widerspricht nicht einer Pflegebedürftigkeit.
Die Betreffende sollte dem Gutachten widersprechen, schriftlich innerhalb von 4 Wochen. Weigert sich die Kasse weiterhin, den Gang zum Sozialgericht machen.
Zeitgleich würde ich den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Laumann einschalten, Frontal 21 einschalten.
Die Voraussetzungen für eine Pflegestufe müssen allerdings vorliegen: 90 Minuten Zeitbedarf in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ausscheidunge- sonst ist keine Aussicht auf Erfolg.
Wenn sie behindert ist, würde ich einen Verband für Behinderte einschalten; der VDK leistet hier sehr gute Arbeit, wenn es um das Einfordern von Rechten für Behinderte geht.
Gruß Doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
@ doedl
ich verstehe das nicht so, dass die Pflegekasse die Einstufung ablehnt
sonders das diese gar nicht erst beantragt wird, weil jemand( wer??)
der Meinung ist, dass benötigte Leistungen bei gutem Verdienst selbst erbracht werden müssen???
oder lese ich das falsch??
ich verstehe das nicht so, dass die Pflegekasse die Einstufung ablehnt
sonders das diese gar nicht erst beantragt wird, weil jemand( wer??)
der Meinung ist, dass benötigte Leistungen bei gutem Verdienst selbst erbracht werden müssen???
oder lese ich das falsch??
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Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
@doedl & Suse2: Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
[quote=""Suse2""]@doedl
ich verstehe das nicht so, dass die Pflegekasse die Einstufung ablehnt
sondern dass diese gar nicht erst beantragt wird, weil jemand (wer?)
der Meinung ist, dass benötigte Leistungen bei gutem Verdienst selbst erbracht werden müssen?
oder lese ich das falsch??[/quote]
@Suse2: Du hast das völlig richtig gelesen und verstanden!
Der Vorschlag einer Pflegestufen-Beantragung kam' von meiner Seite aus, da die Pflege des Angehörigen komplett und 24/7 von der Familie sowie streckenweise von Freunden übernommen wird. Meines Erachtens besteht ein Anspruch auf Vergütung dieses Kraftaktes in Form einer Pflegestufe und entsprechendem Pflegegeld.
Die Ängste seitens der Familie bestehen darin, dass aufgrund der Berufstätigkeit des Pflegebedürftigen keine Pflegestufe genehmigt wird - und sollte jemals doch eine genehmigt werden, so könnten Nachteile für die Zukunft (soll heißen eine erneute PS-Einstufung im Alter) entstehen.
Habt ihr Ideen wie ich gegenüber meiner Familie argumentieren könnte?
Viele Grüße von der Aldepflecherin
[quote=""Suse2""]@doedl
ich verstehe das nicht so, dass die Pflegekasse die Einstufung ablehnt
sondern dass diese gar nicht erst beantragt wird, weil jemand (wer?)
der Meinung ist, dass benötigte Leistungen bei gutem Verdienst selbst erbracht werden müssen?
oder lese ich das falsch??[/quote]
@Suse2: Du hast das völlig richtig gelesen und verstanden!
Der Vorschlag einer Pflegestufen-Beantragung kam' von meiner Seite aus, da die Pflege des Angehörigen komplett und 24/7 von der Familie sowie streckenweise von Freunden übernommen wird. Meines Erachtens besteht ein Anspruch auf Vergütung dieses Kraftaktes in Form einer Pflegestufe und entsprechendem Pflegegeld.
Die Ängste seitens der Familie bestehen darin, dass aufgrund der Berufstätigkeit des Pflegebedürftigen keine Pflegestufe genehmigt wird - und sollte jemals doch eine genehmigt werden, so könnten Nachteile für die Zukunft (soll heißen eine erneute PS-Einstufung im Alter) entstehen.
Habt ihr Ideen wie ich gegenüber meiner Familie argumentieren könnte?
Viele Grüße von der Aldepflecherin
AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Heftig !
Derart heftig, dass ich einen Anwalt für Sozialrecht empfehle.
Bei den glasklaren Erfolgsaussichten findet sich garantiert einer.
Zudem dürfte sich die Presse brennend dafür interessieren.
Derart heftig, dass ich einen Anwalt für Sozialrecht empfehle.
Bei den glasklaren Erfolgsaussichten findet sich garantiert einer.
Zudem dürfte sich die Presse brennend dafür interessieren.
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
och Leute bitte richtig lesen...
@ Aldepflecherin..
und wenn ein Antrag bei der Begutachtung abgelehnt würde?? was wäre daran schlimm, dann ist der Bedarf in den einstufungsrelevanten Bereichen nicht hoch genug..
wenn er/sie eingestuft wird, dann bleibt die PS bis zu einer Veränderung..und wenns 20 Jahre ist.
Erhöht sich der Bedarf, weil sich der Zustand verschlechert, stellt man einen Höherstufungsantrag ob nach 2 oder 20 Jahren ist völlig peng..
wir haben in der Einrichtung 2 Bewohner die in der Lebenshilfe arbeiten und die Arbeit erst nach der Einstufung begonnen haben, das ist zwar ein immenses Einkommen aber die PS bleibt davon unberührt..
meines Wissens darf allerdings für volles Pflegegeld die Abwesenheit von zuhause nicht länger als 8 Stunden sein, aber das müsste Doedl odr Griesuh als Fachmänner im ambulanten Dienst genau sagen können..
also Antrag stellen, kostet ja nix
oder vielleicht mal 1 -2 Wochen eine Pflegetagebuch führen, kann man bei allen Krankenkassen bestellen oder downloaden...
@ Aldepflecherin..
und wenn ein Antrag bei der Begutachtung abgelehnt würde?? was wäre daran schlimm, dann ist der Bedarf in den einstufungsrelevanten Bereichen nicht hoch genug..
wenn er/sie eingestuft wird, dann bleibt die PS bis zu einer Veränderung..und wenns 20 Jahre ist.
Erhöht sich der Bedarf, weil sich der Zustand verschlechert, stellt man einen Höherstufungsantrag ob nach 2 oder 20 Jahren ist völlig peng..
wir haben in der Einrichtung 2 Bewohner die in der Lebenshilfe arbeiten und die Arbeit erst nach der Einstufung begonnen haben, das ist zwar ein immenses Einkommen aber die PS bleibt davon unberührt..
meines Wissens darf allerdings für volles Pflegegeld die Abwesenheit von zuhause nicht länger als 8 Stunden sein, aber das müsste Doedl odr Griesuh als Fachmänner im ambulanten Dienst genau sagen können..
also Antrag stellen, kostet ja nix
oder vielleicht mal 1 -2 Wochen eine Pflegetagebuch führen, kann man bei allen Krankenkassen bestellen oder downloaden...
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Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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- doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Ach jezza!! Dachte die Einstufung wurde durch den MDK abgelehnt.... grins.
Gruß Doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
So ihr Lieben.
Pflegestufe ist beantragt, der MDK kommt in ca. 2-3 Wochen.
Davor habe ich natürlich totale Panik - habt ihr "Tricks" und "Kniffe" die man nutzen kann? (Ich meine damit NICHT irgendwelche Betrügereien.)
Vorbereiten werden wir uns mit einer Ananmnese (medizinisch, pflegerisch -> incl. Assessmentinstrumente), einem ausführlichen Pflegetagebuch und einer noch viel ausführlicheren Pflegeplanung welche dann (in Kopie) an den MDK gegeben werden.
Habt ihr noch weitere Ideen?
Oh ich bin so aufgeregt.
Viele Grüße von der "Aldepflecherin"
Pflegestufe ist beantragt, der MDK kommt in ca. 2-3 Wochen.
Davor habe ich natürlich totale Panik - habt ihr "Tricks" und "Kniffe" die man nutzen kann? (Ich meine damit NICHT irgendwelche Betrügereien.)
Vorbereiten werden wir uns mit einer Ananmnese (medizinisch, pflegerisch -> incl. Assessmentinstrumente), einem ausführlichen Pflegetagebuch und einer noch viel ausführlicheren Pflegeplanung welche dann (in Kopie) an den MDK gegeben werden.
Habt ihr noch weitere Ideen?
Oh ich bin so aufgeregt.
Viele Grüße von der "Aldepflecherin"
Zuletzt geändert von Aldepflecherin am Sa 29. Nov 2014, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
"Das reicht Herr Staatsanwalt. Der Mann kommt ein paar Jahre nicht wieder."
Lasse den MDK-Prüfer auch zu Wort kommen. Das sind erfahrene
Fachleute. Sie haben ein erprobtes Prüfverfahren und sind durchaus
in der Lage, den tatsächlichen Bedarf/Anspruch des Pflegebedürftigen
zu erfassen.
Deren Bericht wird bei der Kasse noch einmal geprüft, und dann fällt
eine Entscheidung. Den detaillierten Bericht (Urteilsbegründung) kann sich der Pflegebedürftige anfordern. Das ist auf alle Fälle sinnvoll - auch wenn man keinen Widerspruch einlegen möchte.
- Wer hat, der hat. -
Lasse den MDK-Prüfer auch zu Wort kommen. Das sind erfahrene
Fachleute. Sie haben ein erprobtes Prüfverfahren und sind durchaus
in der Lage, den tatsächlichen Bedarf/Anspruch des Pflegebedürftigen
zu erfassen.
Deren Bericht wird bei der Kasse noch einmal geprüft, und dann fällt
eine Entscheidung. Den detaillierten Bericht (Urteilsbegründung) kann sich der Pflegebedürftige anfordern. Das ist auf alle Fälle sinnvoll - auch wenn man keinen Widerspruch einlegen möchte.
- Wer hat, der hat. -
- doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Hallo Aldepflecherin,
so wie Du die Person eingangs beschrieben hast, dürfte eine Einstufung doch durchgehen- also ruhig Blut.
Kniffe und Tricks- hm- bei der Wahrheit bleiben, alles andere macht eh keinen Sinn.
Gruß Doedl
so wie Du die Person eingangs beschrieben hast, dürfte eine Einstufung doch durchgehen- also ruhig Blut.
Kniffe und Tricks- hm- bei der Wahrheit bleiben, alles andere macht eh keinen Sinn.
Gruß Doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Hallo ihr Lieben.
Ich wollte euch kurz berichten dass der Angehörige (mein Bruder) anstandslos in die PS 2 eingestuft wurde.
Alles Weitere wird im neuen Jahr geregelt!
Viele Grüße von der Aldepflecherin
Ich wollte euch kurz berichten dass der Angehörige (mein Bruder) anstandslos in die PS 2 eingestuft wurde.
Alles Weitere wird im neuen Jahr geregelt!
Viele Grüße von der Aldepflecherin
- doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Perfekt - Glückwunsch!!
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Vielen Dank liebe Doedl (ich kann mich an den Nick noch immer nicht so recht gewöhnen.. )
Die PS 2 ist eine Basis von welcher aus wir zukünftig gut agieren können und werden.
Die PS 2 ist eine Basis von welcher aus wir zukünftig gut agieren können und werden.
- doedl
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Hihi, als ich den aussuchte, war mir die norddeutsche Bedeutung des Wortes noch nicht geläufig.......
Grins
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AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
..heute kam' der offizielle Bescheid von der Pflegeversicherung - PS 2 mit "erheblichem Betreuungsaufwand", sprich PS 2+!
..damit haben wir NICHT gerechnet und sind entsprechend positiv von der absolut unbürokratischen Genehmigung überrascht.
Und ich hatte echt so Muffensausen vor dem MDK..
..damit haben wir NICHT gerechnet und sind entsprechend positiv von der absolut unbürokratischen Genehmigung überrascht.
Und ich hatte echt so Muffensausen vor dem MDK..
AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Vor dem MDK muss niemand Angst haben.
Er prüft, welche Ansprüche bestehen.
Er wägt ab und gibt eher noch Anregungen, wie
weiter/besser zu verfahren ist.
Daher ist es auch sinnvoll, sich den detaillierten
Bericht genau durchzusehen. - Könnten Tipps
zwischen den Zeilen stehen.
Er prüft, welche Ansprüche bestehen.
Er wägt ab und gibt eher noch Anregungen, wie
weiter/besser zu verfahren ist.
Daher ist es auch sinnvoll, sich den detaillierten
Bericht genau durchzusehen. - Könnten Tipps
zwischen den Zeilen stehen.
AW: Berufstätigkeit & Pflegestufe?
Hab den Tread grad erst gelesen. Wenn nicht schon alles unter Dach und Fach wäre, hätte ich als Hilfe zur Beantragung einer Pflegestufe den folgenden Link empfohlen. Hier ist er wohl nicht mehr erforderlich, aber vielleicht benötigt noch jemand anderes eine sachliche Hilfe. Da kann sich jeder gern bedienen:
http://www.altenpflege-heute.com/downlo ... %BCrftige/
Dort die PDF-Datei "Antrag auf Pflegestufe beim MDK" öffnen. Alles Weitere ergibt sich aus dem Dokument. Wird der Antrag gewissenhaft ausgefüllt, kann jeder bereits im Vorfeld den ungefähren Pflegebedarf berechnen.
Frohes Fest und guten Rutsch ins Neue Jahr
http://www.altenpflege-heute.com/downlo ... %BCrftige/
Dort die PDF-Datei "Antrag auf Pflegestufe beim MDK" öffnen. Alles Weitere ergibt sich aus dem Dokument. Wird der Antrag gewissenhaft ausgefüllt, kann jeder bereits im Vorfeld den ungefähren Pflegebedarf berechnen.
Frohes Fest und guten Rutsch ins Neue Jahr
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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