Beitrag zur Pflegeversicherung

Pflege- und Sozialrecht.
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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Beitrag zur Pflegeversicherung

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.

Gestern erreichte mich eine Anfrage mit der Bitte, den Sachverhalt auch kurz im Forum darzustellen.

Wie den meisten Bekannt sein dürfte, muss die überwiegende Anzahl der Rentenbezieher ab dem 01.04.2004 den Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7% alleine tragen. Allen Betroffenen ist bzw. wird noch ein Bescheid des Rentenversicherers zugehen, in dem ihnen dieser Sachverhalt mitgeteilt wird.

Gegen diesen Bescheid besteht die Möglichkeit binnen 4 Wochen nach Zugang Widerspruch einzulegen. Im Falle der zu erwartenden negativen Entscheidung kann im Anschluss Klage vor den Sozialgerichten erhoben und ggf. Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Eine eigene Klage ist aber nicht Unbedingt erforderlich. Es Besteht die Möglichkeit im Widerspruch das Ruhen des Widerspruchsverfahrens mit Verweis auf die zu erwartende Musterprozesse zu Beantragen (s.u.).

Ich schließe mich Uneingeschränkt der juristischen Meinung der meisten Sozial- und Verfassungsrechtler an. Weder Widersprüche noch die sich daran anschließenden Klageverfahren vor den Sozialgerichten oder eine Verfassungsklage haben eine realistische Chance auf Erfolg.

Zu Beachten ist aber der unwahrscheinliche Fall, dass die Verfassungsrichter die Regelung rückwirkend für verfassungswidrig erklären. Dann besteht ein Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge nur, wenn der Bescheid nicht bestandskräftig geworden ist. Also Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung!!! Gezahlt werden muss also Trotzdem.

Für alle, die Trotz der geringen Chance auf Erfolg Widerspruch einlegen wollen, habe ich einen Musterwiderspruch zusammengestellt (Da ein Dateianhang max. 20 kb groß sein darf, musste ich den Widerspruch etwas Kürzen).

Hinweis: Auch wenn ich diesen Musterwiderspruch nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt habe, übernehme ich keine Garantie für dessen Richtigkeit. Die Nutzung Erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem darf ich hier nur allgemeine Informationen geben. Im individuellen Fall sollte immer der Rat eines Rechtsanwaltes, o.ä. eingeholt werden. Die Verwendung des Musterwiderspruches ist Frei.

Sollte dieser Musterwiderspruch verwendet werden, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Dankbar bin ich auch für Hinweise auf eventuelle Fehler und für Verbesserungsvorschläge. E-Mail: dirkhoeffken@onlinehome.de

MfG DH

Zitat:
Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist. (Graham Chapman)
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andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

Beitrag von andrea »

klar werde ich dir berichten sobald wir etwas Neues hören, es wäre eigentlich klasse wenn viele Rentner in den Widerspruch gehen würden und auch erfahren dass soetwas möglich ist. Vielleicht können sie in der Politik ein Umdenken bewirken, auch wenn es vor den Gerichten keine realistischen Chancen gibt. " Gemeinsam" kann immer was bewirkt werden und wenn es an Widersprüchen nur so hagelt,kann die Politik die Augen nicht verschließen. Auch wenn die Zeiten schlecht sind und immer schlechter werden, ich denke das Maß ist für viele Rentner erreicht und sie sollten sich wehren. Ich denke vor allem an die Rentner die am Existenzminimum leben und sich sehr überlegen ob sie sich Arztbesuche Medikamente etc. überhaupt erlauben können.
Schön wäre es,wenn sich möglichst viele Apler,Schüler, Beratungsstellen.............. an der Aufklärung von den Rentnern,die gerade ihre neuen Rentenbescheide bekommen haben, beteiligen und beim Widerspruch behilflich sind !!!
hoffnungsvolle Grüße andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

Beitrag von andrea »

hallo Dirk,
wir haben eine erste Antwort von einem Versicherungsträger erhalten die uns einmal mehr zeigt dass mehr Rentner in den Widerspruch gehen sollten. Wir haben einen einfachen Text gewählt weil unsere Senioren den günstiger fanden und besser verstanden. Durch Kopieren der Widersprüche haben es die Senioren leichter da sie sich den Text nicht selbst ausdenken müssen sondern nur ihre Daten einsetzen müssen wenn sie informiert wurden wo ihre Rechte liegen. Leider bekomme ich das nicht so hin wie du als Fachmann :lol könntest du mir das bitte wieder in Ordnung bringen. :sc haem
@ all
für alle Mitarbeiter der Sozialstationen oder anderen Einrichtungen wäre es doch ein leichtes die Rentner über ihre Möglichkeiten zu informieren...oder????




z.B. Bundesversicherungsanstalt Stadt, 00.00.00
Landesversicherungsanstalt…… Renate Mustermann
Straße
Postleitzahl und Stadt





Widerspruch gegen den Bescheid vom …00.03.2004
Versicherungsnummer:.................................




Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit erhebe ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom 00.3.2004

Ab dem 01.04.2004 soll ich den Beitrag zur Pflegeversicherung allein bezahlen, obwohl ich durch die neuen Regelungen der Gesundheitsreform schon sehr belastet bin. Als Rentnerin bin ich nicht in der Lage noch mehr Abgaben hinzunehmen.


Ich bin mit der Zuzahlung zur Pflegeversicherung nicht einverstanden!!!


Mit freundlichen Grüßen






Antwort auf den Widerspruch eines Rentners
Widerspruch gegen die Neuregelung zur Pflegeversicherung zum 01.04.2004


Sehr geehrter Herr..,

wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs gegen die Verpflichtung ab dem 1 April 2004
den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung aus der Rente zahlen zu müssen bzw. ihres
Widerspruchs gegen den Wegfall des Zuschusses zu ihren Aufwendungen zur Pflegeversicherung.

Ihr Widerspruch richtet sich gegen eine Regelung, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Die Rentenversicherungsträger sind an eine gesetzliche Regelung gebunden, deshalb ist es uns nicht möglich ihrem Widerspruch abzuhelfen.

Es ist aber davon auszugehen, dass die gesetzliche Regelung gerichtlich überprüft werden wird. Zur Vermeidung einer Vielzahl gleichartiger Verfahren ist beabsichtigt, hierzu Musterprozesse zu führen. Wir schlagen ihnen daher vor, über ihren Widerspruch solange nicht zu entscheiden und das Widerspruchsverfahren als nicht abgeschlossen zu betrachten, bis in diesem Musterverfahren abschließend entschieden worden ist. Wir werden dann auf ihren Widerspruch zurückkommen.

Sollten Sie mit unserem Vorschlag einverstanden sein, brauchen Sie auf dieses Schreiben nicht zu antworten. Bei dieser Verfahrensweise entstehen Ihnen keine Rechtsnachteile.
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Widerspruch nach § 255c SGB VI keine aufschiebende Wirkung hat.

Wir bitten Sie, die oben angegebene Versicherungsnummer bei allen Anfragen und Anträgen unbedingt anzugeben.


Mit freundlichen Grüßen

Versicherungsanstalt
. :sc haem


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Andrea.

Das ist die „bestmögliche“ und letztendlich auch einzige Antwort die ihr erreichen konntet. Im Prinzip ist es in diesem speziellen Fall vollkommen Gleichgültig wie der Widerspruch formuliert ist, denn auf jeden Widerspruch gehen Musterschreiben heraus. Wichtig ist nur Widerspruch einzulegen um zu Verhindern das der Bescheid rechtskräftig wird. Dann Hilft nämlich, mit wenigen Ausnahmen, kein Urteil mehr. Es gibt also kein Geld zurück. Nun könnt ihr nur noch auf die Urteile aus Kassel und Karlruhe warten. Das wird aber mit Sicherheit noch einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel für eine etwas „einfachere“ Formulierung wäre:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom 00.00.2004, zugesandt am 00.00.2004, lege ich hiermit

Widerspruch

ein.

Begründung:
Durch die am 01.04.2004 in Kraft tretende Neuregelungen verdoppelt sich mein Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages, die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli und die Belastungen durch die Gesundheitsreform führen zu einer erheblichen Minderung meiner Rente, so dass ich einen angemessenen Lebensstandart nicht mehr Aufrecht erhalten kann.

Unter der Vorraussetzung, dass Musterverfahren geführt werden, beantrage ich, das Ruhen des Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung der obersten Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen

MfG DH

Zitat:
Der Mensch ist frei - doch er ist es nicht, wenn er nicht auch daran glaubt. - Giacomo G. Casanova (ital. Schriftsteller (1725-179 8) )



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo Dirk
Für alle, die Trotz der geringen Chance auf Erfolg Widerspruch einlegen wollen, habe ich einen Musterwiderspruch zusammengestellt (Da ein Dateianhang max. 20 kb groß sein darf, musste ich den Widerspruch etwas Kürzen).
Die Grenze liegt bei 1,95 MB du kannst also ruhig nochmal die Lange Version anhängen, ist sicher interessant.

Grüße

Marcell



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