Bedarfsmedikation

Pflege- und Sozialrecht.
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DollscheVita
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Bedarfsmedikation

Beitrag von DollscheVita »

Hallo,
stimmt es, das BVO, auch wenn vom Arzt, wann, wo, wofür, wieviel, wieoft in 24/h, genau dokumentiert ist, dieses " nur für 1 x gilt".
Das heißt für Psychopharmaka, als auch für Analgetika?
LG - DollscheVita -



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*angel*
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von *angel* »

hi dollschevita,

also ich kenne das so, dass bedarfsmedis die verordnet wurden für immer gelten, es sei den der arzt verordnet es so das es nur 1x gegeben werden soll/darf.
das gilt für alle arten der medikation.

mlg *angel*



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psycho
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von psycho »

hi dollsche vita,

ich kenne es so, das bedarfsverordnungen so lange gelten bis sie vom arzt abgesetzt werden, wie *angel* es schon sagte.
du hast ja außerdem die schriftliche anordnung wie viel am tag gegeben werden dürfen und selber in deinem post geschrieben
auch wenn vom Arzt, wann, wo, wofür, wieviel, wieoft in 24/h, genau dokumentiert ist
wie kommst du darauf, das egal was der doc ind die AAO einschreibt nur einmal gilt? hast du quellen auf die du dich beziehst! diese würden mich interessieren.
Zuletzt geändert von psycho am Di 27. Feb 2007, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: verhaspelt ;)


psycho

"Im Namen der Toleranz sollten wir daher das recht beanspruchen, die Intolleranz nicht zu tollerieren" Karl Popper

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DollscheVita
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von DollscheVita »

Hallo Psycho,
nein- habe nur eine schwammige Aussage meines PDL, der vom MDK weiß, dass eine BVO nur 1-malig gilt.......
LG - DollscheVita -



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psycho
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von psycho »

hi dollsche,

währe mal interessant den MDK zu kontaktieren um genau den sachverhalt sicherzustellen. also unter http://www.mdk.de konnte ich nichts genaues finden.


psycho

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Kromi
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Registriert: So 18. Feb 2007, 17:34

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Kromi »

Eine BVO ist nur dann befristet, wenn sie befristet verordnet wird ..... sprich
z.B. Einmaldosis 1 Tabl. / maximal 3x pro die / für 10 Tage
ist die Befristung nicht angegeben, dann ist die BVO dauerhaft angesetzt !!!

Wenn eine BVO grundsätzlich nur für einen Tag gelten würde, würde es den Sinn der BVO ad absurdum führen, da diese ja den medizinischmedikamentösen Handlungsspielraum des Pflegepersonals im Rahmen der Verordnung erweitert ...


Grüssle aus Schwaben ... Kromi :wave

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schnitte
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von schnitte »

dafür gibt es packungsbeilagen, die ausschließen, dass es zu abhängigkeit kommen könnte. wenn der arzt z.b.genau notiert "bei kopfschmerz 1xass100 max. 3xtäglich" dann steht in der packungsbeilage "max. über einen zeitraum von so und soviel tagen anwendbar, oder dann rücksprache mit arzt."

das hatte mich auch schon mal interessiert, da auf station suchtgefährdete sind und dann ewig lange die bedarfsmed. erhielten.
meine schwiegermama (apothekerbesitzerin) hat mich dann darauf gebracht.



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DollscheVita
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von DollscheVita »

Hallo Zusammen,
meine Frage bezieht sich vor allen auf Melperon/Dipiperon, Atosil..... verordnet als BVO.In der Doku von Arzt notiert: verabreichen bei Unruhe max./Dosis/24´h, z. B. 15ml.
Lt. Aussage PDL gelte diese BVO nur 1x-ig, weil Unruhe kein Grund sei um Med. lt. BVO zu verabreichen.
Kann ich mich hier rechtlich absichern, indem Arzt genauer spezifiziert- wann , wieviel.....?
PDL ist zur Zt. im Skiurlaub und Arzt meinte, nun macht euch das doch nicht so kompliziert ( erneute Anrufe in der Praxis bzw. Faxinfo )

Trotzdem Danke für eure Abtworten.
LG - DollscheVita -



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psycho
Beiträge: 1093
Registriert: So 19. Nov 2006, 20:38

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von psycho »

hi dolsche,

da du ja im bedarfsfall innerhalb von 24 h/d z.b. 15ml geben kannst ist das doch in 1a anordnung, so wie es da steht. es ist nicht die rede von nur einer einmaliger anwendung.
deine pdl sollte mal ihre äußerung genauer überdenken, woher hat sie ihre bergrüdung??
auch unruhe ist ein grund für bedarfsmedikation, denn so einiges kann sich aus einer unruhe entwickeln -> agression, angst, verunsicherung, missverständnisse und so weiter.
besser gefragt: woraus resultiert die unruhe -> da ist ursachenforschung angezeigt.
der doc kan nur die unruhe genauer definieren in welchen begebenheiten die BVO gegeben werden kann oder muss.

viele grüße


psycho

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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo,

wenn es an der Indikation " Unruhe" liegt, dann spezifiziere sie doch einfach besser. Was macht er wenn er unruhig ist?

Bedarfsmedikation gilt immer solange wie die Verordnung besteht. Wer mit EDV arbeitet weiss auch dass es unterschiedliche Kategorien gibt, nämlich nach Bedarf, und einmalig, natürlich auch noch tgl, wöchentlich oder variabel.

Die Ärzte, die zu uns kommen, würden ganz schön auf die Barikaden gehen, wenn ich wegen sowas immer anrufen würde, die würden fragen wo ich mein Examen her hab.
Gruss Sophie



Manuela
Beiträge: 265
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 19:57

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Manuela »

Hallo,

ein Bedarfsmedikament wird so lange auf Bedarf verabreicht, bis es vom Arzt abgesetzt wird!

Grüßle Manu



julimond
Beiträge: 79
Registriert: Sa 29. Jul 2006, 15:49

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von julimond »

Hallo,
soweit ich weiß dürfen Psychopharmaka garnicht bei Bedarf angesetzt werden.
Jede Pflegekraft schäzt doch einen Unruhezustand anders ein und es besteht die Gefahr das Bewohner die "uns nerven" einfach ruhig gestellt werden.


bye bye Julimond

Benutzer 1685 gelöscht

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Julimond,

davon habe ich noch nie was gehört. Es ist auch wie ich zuvor schon beschrieben habe ein Unding, jedesmal einen Arzt anzurufen. Gerade die Neurologen sind ja oft gar nicht erreichbar.

Da die Situation im Pflegebericht dokumentiert werden muss, die zur Verabreichung der Bedarfsmedikation geführt hat, denke ich, dass dein Argument nicht zutrifft, dass die BW Bedarfsmedikation bekommen würden, weil sie "nerven".

Gruss Sophie



Manuela
Beiträge: 265
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 19:57

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Manuela »

Hallo,

[quote=""sophie""]
Da die Situation im Pflegebericht dokumentiert werden muss, die zur Verabreichung der Bedarfsmedikation geführt hat, denke ich, dass dein Argument nicht zutrifft, dass die BW Bedarfsmedikation bekommen würden, weil sie "nerven". [/quote]

genau, es gehört zur Professionalität einer Fachkraft, korrekt zu handeln!

Grüßle Manu



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Unzulässige Bedarfsanordnung

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.
von julimond
... „Jede Pflegekraft schäzt doch einen Unruhezustand anders ein“ ...
So sieht es aus! Folgerichtig ist eine solche „Bedarfsanordnung“, unabhängig vom Pharmakon, unzulässig.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



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*Angie*
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Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von *Angie* »

Sicher schätzt jede PK die Unruhe anders ein.

Ich schaue immer genauestens:
- belastet die Unruhe den Bewohner selbst?
- ist er mißgestimmt oder weinerlich?
- etc.,etc.

...denn das Befinden des Bewohners ist ja ausschlaggebend und nicht mein Empfinden...

Manchmal sind Bew ja auch unruhig und nehmen das selber gar nicht wahr bzw
empfinden das selber gar nicht als "behandlungsbedürftig"...

Ich schreibe immer detailliert auf das "Visitenblatt" was der Arzt anordnet und lasse es mir gegenzeichnen.
So bin ich als Fachkraft dann wenigstens abgesichert und der Handlungsspielraum ist klar vom Arzt festgelegt.

LG,A.

LG,A.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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psycho
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AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von psycho »

hi lulimond,

was sollte ich dann deiner meinung machen wenn ich keine psychopharmakologischen BVO geben darf und das in einer psychiatrischen klinik, wo ich arbeite?

viele patienten kommen zu mir und beschreiben mir ihre unruhe und sie haben z.b.angst das sie was schlimmes machen wie z.b. eigen- oder fremdgefärdendem verhalten. (extremfall)
da greifen ebend medikamente wie z.b. Eunerpan®, Protazin®, Neurocil®, Melperon®, Dipiperon® oder Tavor®.

gerade viele psychopharmaka erbringen doch eine gewünschte dämpfende (nicht sedierende!) wirkung.
also ist das nur eines von vielen ammenmärchen, das psychopharmaka nicht als BVO eingesetzt werden dürfen.


psycho

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schnitte
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Registriert: Mi 31. Aug 2005, 12:02

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von schnitte »

naja ich sehe hier auch die vermutung, dass das beruhigungsmittel mal schnell ausgenutzut werden könnte zur täglichen anwendung. und bei uns schreiben die ärzte auch häufiger hin, wielange die med. genutzt werden darf. gerade bei schmerzmittel oder so steht dann auch mal max. drei aufeinanderfolgende tage oder eben einmalig. somit wird genau festgelegt, ab wann man den arzt informieren muss, und dass man die bedarfsmed. nicht ausnutzt.



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Juristischer Dauerbrenner: Bedarfsmedikation

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

die Anordnung der Medikation obliegt grundsätzlich dem Arzt! Diagnostische und therapeutische Entscheidungen dürfen dem Pflegepersonal nicht übertragen werden. Es muss also von der Seite des Arztes eine eindeutige und unmissverständliche Festlegung vorliegen, die ein standardisiertes Handeln erlaubt und keinen Entscheidungsspielraum in diagnostischer und therapeutischer Hinsicht eröffnet. Bleibt dem Pflegepersonal nur ein kleiner Spielraum bei der Entscheidung „Bedarfsmedikation ja oder nein?“ ist von einer unzulässigen Ausübung der Heilkunde auszugehen.

Da beim Pflegepersonal zudem keine umfassenden diagnostischen, therapeutischen und pharmakologischen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, sollte die „Bedarfanordnung“, insbesondere bei geriatrischen, psychiatrischen und pädiatrischen Patienten, die Ausnahme bleiben um damit auch der ärztlichen Sorgfaltspflicht zu genügen.

Bei dem Thema sollte getrennt werden, zwischen:

1. dem was im Arbeitsalltag üblich ist,
2. dem berufspolitischen Teil bzw. dem was wünschenswert ist und
3. dem was deutsches Recht im Augenblick zulässt.

Bei der Trennung kommt ihr dann zu einem vernünftigem und sachlichen Ergebnis.

Euch allen ein schönes Wochenende.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



julimond
Beiträge: 79
Registriert: Sa 29. Jul 2006, 15:49

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von julimond »

Hallo Phsycho,

Dirk hat ja schon bestätigt das es kein Ammenmärchen ist . Gerade in einer Phsychiatrischen Klinik sollte es auch kein Problem sein im extrem Fall einen Arzt zu Rate zu ziehen.
Außerdem bin ich der Meinung das Phsychopharmaka als Dauermedikation viel wirksamer sind da diese einen Spiegel aufbauen entfalten sie ihre Wirkung doch erst nach längerer Einnahme und werden auch nur schleichend wieder Abgesetzt.


bye bye Julimond

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