Bedarfsmedikation

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Benutzer 1685 gelöscht

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Dirk,
Man könnte hier mit genau derselben Begründung wie bei der „Bedarfanordnung“ immer das hinzuziehen einer Ärztin/eines Arztes verlangen. Aus welchem Grunde wird diese Forderung wohl nicht erhoben? Bei einer abgegrenzten „Bedarfsanordnung“ wird hingegen ein solches Hick Hack veranstaltet. Irgendwie kaum nachvollziehbar!
Die genaue Abgrenzung ist aber doch zumindest in den Pflegeheimen erst seit zwei bis drei Jahren ein solches Thema. Ich kann mich erinnern, dass früher einfach ein Medikament angesetzt wurde ohne genaue Indikation und minimaler und maximaler Dosis. Also hätte man können beispielsweise Novalgin Tropfen gegen Schmerzen jeglicher Art oder aber auch gegen Fieber einsetzen.

Diese genauen Vorgaben kommen doch durch den MDK, also von einer dritten Seite, wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiert habe. Es dient doch der Qualitätssteigerung usw.

Ich weiss nicht wo du arbeitest, aber ich glaube nicht, dass es praktikabel wäre jedesmal in der Praxis anzurufen, bzw. den ärztlichen NFD. Zumal das für die BW sehr teuer werden würde, da jedesmal 10 Euro pro Anruf in der NDZ fällig werden würden pro BW (Praxisgebühr).

Gruss Sophie



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Huhn und Ei

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Sophie.
von sophie
... „Die genaue Abgrenzung ist aber doch zumindest in den Pflegeheimen erst seit zwei bis drei Jahren ein solches Thema. Ich kann mich erinnern, dass früher einfach ein Medikament angesetzt wurde ohne genaue Indikation und minimaler und maximaler Dosis. Also hätte man können beispielsweise Novalgin Tropfen gegen Schmerzen jeglicher Art oder aber auch gegen Fieber einsetzen.

Diese genauen Vorgaben kommen doch durch den MDK, also von einer dritten Seite, wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiert habe. Es dient doch der Qualitätssteigerung usw.“ ...
Das ist so eine Frage wie die mit dem Huhn und dem Ei - Was war zuerst da?

Systeme verkomplizieren sich häufig von innen heraus. Letztendlich haben alle Beteiligten das eigentliche Ziel aus den Augen verloren: Die Qualität der Hauptaufgabe(n) zu verbessern!

Bezeichnend dafür ist, dass sich zu den drei S, also satt, sauber und vor allem still, mittlerweile noch die drei D, Pflegekräfte (im übrigen auch Ärzte) dokumentieren sich dumm und dämlich, gesellen.

Damit soll nicht die undifferenzierte „Bedarfsanordnung“ propagiert werden. Nur sollte man die „Bedarfsanordnung“ auch nicht ohne sachlichen Grund zu sehr einschränken.


Gruß Dirk



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psycho
Beiträge: 1093
Registriert: So 19. Nov 2006, 20:38

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von psycho »

hi gast1986,
Gast1986 hat geschrieben:Psychopharmaka dürfen niemals als Bedarfsmedikation angesetzt und gegeben werden. Gefahr des Missbrauchs.
und wie sollte die BVO dann deiner meinung nach, nicht nur in psychiatrischen sondern auch in anderen bzw privaten und häuslichen einrichtungen gehanhabt weden? die gefahr des missbrauchs ist, so setze ich voraus, doch jedem bekannt und bei jedem müssten die allarmglocken im kopf angehen, aber egal welche Berufsgruppe ob nun ärzte, theraputen oder pflegepersonal, die die direkt mit und am patienten arbeiten, haben ihren kopf nicht nur zum tragen ihrer haare sodern vorallem zum nachdenken und schlussvolgern.

gruß


psycho

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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Psycho,

ich denke Gast 1986 spielt auf den Missbrauch von Psychopharmaka durch Pflegepersonal an. Also dass PK die jeweiligen Pat./BW sedieren um ihre Ruhe zu haben.

Dem kann ich entgegnen das es solche PK gibt, die versuchen es aber über die normal angesetzte Medikation.


Sophie



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

leider reduziert sich meine Zeit für das Forum derzeit fast auf Null. Diejenigen, die direkte Anfragen u.a. per Mail an mich gerichtet haben, erhalten eine Antwort. Leider wird das einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte an der Stelle um Verständnis!

[quote=""Gast1986""]Julimond hat vollkommen recht. Habe über das Thema "Psychopharmaka als Bedarfsmedikation" in meiner Abschlussprüfung geschrieben: Psychopharmaka dürfen niemals als Bedarfsmedikation angesetzt und gegeben werden. Gefahr des Missbrauchs.
Liebe Grüße[/quote]
Dies ist eine merkwürdige und zudem juristisch fragwürdige Auffassung.

Merkwürdig, weil:

1. Pflegekräfte unter Generalverdacht gestellt werden. Die meisten gehen verantwortungsvoll mit Medikamenten um!

2. Fehlende Bedarfsanordnungen dürften kaum einen Missbrauch verhindern.

3. Die Bedarfsanordnung dann grundsätzlich in Frage gestellt werden müsste.

Letztendlich wird hier wieder Kontrolle über Verantwortung gestellt. Wenn ihr als Pflegekräfte dies wollt, dürft ihr euch auf der anderen Seite nicht über eine ausufernde Dokumentation beklagen.

Gruß Dirk



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psycho
Beiträge: 1093
Registriert: So 19. Nov 2006, 20:38

AW: Bedarfsmedikation

Beitrag von psycho »

hallo sophie,

danke für deinen hinweis. das ist mir schon klar das es die gefahr der sedierung von pat gibt bzw besteht. das es solch pflegepersonal gibt will ich nicht dementieren. für mich haben solche mitarbeiter in der pflege nichts zu suchen, die durch den einesatz von medikamenten sich die pflege erleichtern wollen. doch nicht nur psychopharmaka sondern auch allgemeine medikamente, wie analgetika, können dazu verwendet weden. ich habe schon mehrere menschen mit schmerzmittelabusus kennen gelernt und das nicht nur von patientenseite sondern auch durch das pflegepersonal selbst.

grüße vom


psycho

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