Die genaue Abgrenzung ist aber doch zumindest in den Pflegeheimen erst seit zwei bis drei Jahren ein solches Thema. Ich kann mich erinnern, dass früher einfach ein Medikament angesetzt wurde ohne genaue Indikation und minimaler und maximaler Dosis. Also hätte man können beispielsweise Novalgin Tropfen gegen Schmerzen jeglicher Art oder aber auch gegen Fieber einsetzen.Man könnte hier mit genau derselben Begründung wie bei der „Bedarfanordnung“ immer das hinzuziehen einer Ärztin/eines Arztes verlangen. Aus welchem Grunde wird diese Forderung wohl nicht erhoben? Bei einer abgegrenzten „Bedarfsanordnung“ wird hingegen ein solches Hick Hack veranstaltet. Irgendwie kaum nachvollziehbar!
Diese genauen Vorgaben kommen doch durch den MDK, also von einer dritten Seite, wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiert habe. Es dient doch der Qualitätssteigerung usw.
Ich weiss nicht wo du arbeitest, aber ich glaube nicht, dass es praktikabel wäre jedesmal in der Praxis anzurufen, bzw. den ärztlichen NFD. Zumal das für die BW sehr teuer werden würde, da jedesmal 10 Euro pro Anruf in der NDZ fällig werden würden pro BW (Praxisgebühr).
Gruss Sophie