Ambulanter Pflegedienst

Pflege- und Sozialrecht.
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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
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Steuerrecht

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Gastlichkeit,

also zugegebenermaßen habe ich das Steuerrecht, genau wie die Gynäkologie und Pädiatrie, nie besonders gemocht und dementsprechend nur das notwendigste gelernt :-) .

Aber:
Die Mehrwertsteuer heißt eigentlich Umsatzsteuer. Und die Leistungen eines ambulanten Pflegdienstes unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer [§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)]. Schließlich erbringt ein Unternehmer eine Leistung gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens . Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist wohl möglich. Europarecht spielt hier eine große Rolle.

Diese Thematik hat für mich aber keinen Nutzen, so dass ich keine weiteren Informationen liefern kann.

Gruß Dirk



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Ambulanter Pflegedienst

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Gastlichkeit.
von Gastlichkeit
„Hallo Dirk,

das war nicht die frage, obwohl ich in dem Zitat dringenst widersprechen muss, denn eine MWst ist keine Umsatzsteuer, die heisst auch nicht so.“ ...
Wenn du mir nicht glaubst, dann vielleicht dem Bundesfinanzministerium ;-) :

„Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt),“ ...

Link zur Quelle
von Gastlichkeit
... „Ich wollte wissen ob ein Pflegedienst eine MWst auf der Rechnung gegenüber seiner Privatpatienten Rechnen darf, so das dann die Pflegeeinrichtung Mehrwertsteuervorabzugsfähig ist oder sein darf.“
Da muss ich dich an einen Experten für Steuerrecht verweisen. Sicher kann ich die Frage ohne Recherche nicht beantworten, zumal ich mir nicht mal im klaren darüber bin, ob wir das Gleiche meinen.

Gruß Dirk
Zuletzt geändert von Dirk Höffken am Di 31. Jul 2007, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
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doedl
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AW: Ambulanter Pflegedienst

Beitrag von doedl »

Hallo Gastlichkeit

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

guck mal unter 16 nach.

Wenn es sich um einen privaten ambulanten Dienst handelt, der zudem noch Privatpatienten bedient, scheint mir die Umsatzsteuer ok zu sein.

Gruß Doedl

Äh Dirk hat übrigens recht: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind ein paar Stiefel. Ich selbst bin umsatzsteuerpflichtig- rechne also die Umsatzsteuer meiner Einnahmen gegen die Mehrwertsteuer von gekauften Verbrauchsartikeln gegen.


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Griesuh
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AW: Ambulanter Pflegedienst

Beitrag von Griesuh »

Hallo, die Frage mit der MwST-Ust ist nich so einfach zu beantworten.
Da kommen viel Faktoren zu sammen. Der beste Ansprchpartner in diesem Fall wäre ein Steuerberater.
Generell ist zu sagen:
Wenn deine Umsätze als Pflegedienst zu mehr als 60 % des gesamt Umsatzes von Sozialträgern gezahlt werden, Pflegekasse/Krankenkasse, bist du nach
§ 4 Nr. 16e Ustg umsatzsteuer berfreit.
In diesem Fall darfst du auch bei privat zahlenden Kunden keine Steuer ausweisen und berechnen. Das dürfte auf 90 % der Pflegedienste zu treffen.
Hast du zu mehr als 60 % privat Kunden, die auch privat bezahlen, dann bist du Umsatzsteuerpflichtig und kannst diese auch ausweisen und gegen rechnen.
Da spielt es auch keine Rolle ob du ein privater, gemeinnütziger oder sonst ein Pfegedienst bist.
Wie schon anfangs gesagt, es spielen viele Faktoren in einander um die Steuerpflichtigkeit oder Steuerbefreiung ( MwSt) fest zu stellen.
Frage am besten den Steuerberater deines Vertrauens.

Grüße Griesuh



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