Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem: Ich bin Altenpfleger (staatl. Anerkennung 2005 nach Landesgesetz NRW) und arbeite jetzt seit 2 1/2 Jahren in einem großen Akut-Krankenhaus auf einer Inneren Station (Schwerpunkte Gastroenterologie und Nephrologie).
Da die stellvertretende Leitung gegangen und die eigentliche Leitung schwanger ist wurde mir die stellvertretende Leitung der Station angeboten, so weit so gut: Team steht dahinter, Pflegedirektion und Geschäftsführung steht dahinter, Oberärzte stehen dahinter.
Jetzt allerdings macht der Betriebsrat Probleme: Ich wurde für die Position von selbigem abgelehnt da man dort der Meinung ist man würde die Pflegequalität dadurch "verwässern" (O-Ton!).
Gibt es irgend eine rechtliche Handhabe die es verbietet/erschwert, dass ein Altenpfleger in einem Krankenhaus eine Leitungsposition übernimmt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
ich habe ein kleines Problem: Ich bin Altenpfleger (staatl. Anerkennung 2005 nach Landesgesetz NRW) und arbeite jetzt seit 2 1/2 Jahren in einem großen Akut-Krankenhaus auf einer Inneren Station (Schwerpunkte Gastroenterologie und Nephrologie).
Da die stellvertretende Leitung gegangen und die eigentliche Leitung schwanger ist wurde mir die stellvertretende Leitung der Station angeboten, so weit so gut: Team steht dahinter, Pflegedirektion und Geschäftsführung steht dahinter, Oberärzte stehen dahinter.
Jetzt allerdings macht der Betriebsrat Probleme: Ich wurde für die Position von selbigem abgelehnt da man dort der Meinung ist man würde die Pflegequalität dadurch "verwässern" (O-Ton!).
Gibt es irgend eine rechtliche Handhabe die es verbietet/erschwert, dass ein Altenpfleger in einem Krankenhaus eine Leitungsposition übernimmt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
- Pflegelobby
- Beiträge: 201
- Registriert: Mi 10. Okt 2012, 21:37
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
[quote=""Pflegelobby""]Hast du denn die WBL Ausbildung[/quote]
Noch nicht. Diese würde ich in der klinikeigenen Schule absolvieren. Hier ist es im allgemeinen so, dass man diese Weiterbildung erst bezahlt bekommt wenn man eine Stelle als stellv. Leitung hat. Das war auch nicht der Grund warum ich abgelehnt wurde sondern meine Ausbildung als Altenpfleger.
Noch nicht. Diese würde ich in der klinikeigenen Schule absolvieren. Hier ist es im allgemeinen so, dass man diese Weiterbildung erst bezahlt bekommt wenn man eine Stelle als stellv. Leitung hat. Das war auch nicht der Grund warum ich abgelehnt wurde sondern meine Ausbildung als Altenpfleger.
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Hallo,
das wäre ja Diskriminierung.
Wie ist denn die ausführliche Begründung?
Frage beim der zuständigen Bezirksregierung nach, ob es rechtliche Einwände gibt. Gibt es keine, solltest du dies dem Betriebsrat mitteilen.
Sophie
das wäre ja Diskriminierung.
Wie ist denn die ausführliche Begründung?
Frage beim der zuständigen Bezirksregierung nach, ob es rechtliche Einwände gibt. Gibt es keine, solltest du dies dem Betriebsrat mitteilen.
Sophie
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Und ich dachte immer, der Betriebsrat sei FÜR die Mitarbeiter da ...
Lebe Liebe Strahle
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Das war neulich auch Thema bei uns in der Schule, da haben 2 Lehrkräfte unabhängig voneinander gesagt, dass wir Altenpfleger zwar natürlich im KH arbeiten dürfen, es aber aufgrund irgendwelcher gesetzlicher Regelungen unmöglich ist, dort eine Leitungsposition einzunehmen. Leider haben sie keine Angaben gemacht, wo das nun tatsächlich gesetzlich verankert sein soll, aber "das ist eben so".
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Ich dachte eig. auch, dass Altenpfleger im Kh nicht als Fachkräfte arbeiten dürfen. Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Lebe Liebe Strahle
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Alle reden immer über Gesetze, ohne einen klaren Verweis? Bitte zeigt es mir.
Ich kenne eigentlich nur Versorgungsverträge was sowas betrifft
Ich kenne eigentlich nur Versorgungsverträge was sowas betrifft
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
[QUOTE=Mendax;165568]Alle reden immer über Gesetze, ohne einen klaren Verweis? Bitte zeigt es mir.
Grundsätzlich ist mir kein Gesetz bekannt,welches noch solche Unterschiede macht.
Google hat mir zwei verwertbare Antworten gegeben.
Die Weiterbildungs u. Prüfungsverordnung spricht in § 4 ganz klar von Krpfl. u. Altenpflege als Grundvorraussetzung.
Die Einrichtungspersonalverordnung(Länder) spricht nur von fachlicher u. persönlicher Eignung.
Ich meine, dass in den Versorgungsverträgen auch nicht unterschieden wird, demnach dürfte es keine gesetzliche Grundlage geben,die einem Altenpfleger die Führung einer Station/Abteilung generell abspricht.
In diesen Fall, müßte ja der Personalrat eigentlich die gesetzliche Begründung liefern, nach meinem Verständnis.
Pflegequalität verwässern, was soll das bedeuten?????
Grundsätzlich ist mir kein Gesetz bekannt,welches noch solche Unterschiede macht.
Google hat mir zwei verwertbare Antworten gegeben.
Die Weiterbildungs u. Prüfungsverordnung spricht in § 4 ganz klar von Krpfl. u. Altenpflege als Grundvorraussetzung.
Die Einrichtungspersonalverordnung(Länder) spricht nur von fachlicher u. persönlicher Eignung.
Ich meine, dass in den Versorgungsverträgen auch nicht unterschieden wird, demnach dürfte es keine gesetzliche Grundlage geben,die einem Altenpfleger die Führung einer Station/Abteilung generell abspricht.
In diesen Fall, müßte ja der Personalrat eigentlich die gesetzliche Begründung liefern, nach meinem Verständnis.
Pflegequalität verwässern, was soll das bedeuten?????
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Hallöchen,
Auch ich habe im Kh als Altenpflegerin Probleme
Ich wurde angestellt in der einen Klinik,wo alles ok war,auch mit dem Betriebsrat.
Nun mussten wir mit der Geriatrie wechseln in die Schwesterklinik,wo es immer hiess der BR will keine Altenpfleger.
Ich versteh nicht warum heutzutage immernoch solche Unterschiede gemacht werden?
Über eine Leitungsfunktion hab ich noch nie nachgedacht,geschweige denn gefragt.Ich bin schon froh das der BR mich endlich akzeptiert hat.
Lg
Frasume
Auch ich habe im Kh als Altenpflegerin Probleme
Ich wurde angestellt in der einen Klinik,wo alles ok war,auch mit dem Betriebsrat.
Nun mussten wir mit der Geriatrie wechseln in die Schwesterklinik,wo es immer hiess der BR will keine Altenpfleger.
Ich versteh nicht warum heutzutage immernoch solche Unterschiede gemacht werden?
Über eine Leitungsfunktion hab ich noch nie nachgedacht,geschweige denn gefragt.Ich bin schon froh das der BR mich endlich akzeptiert hat.
Lg
Frasume
Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur.
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
In meinem damaligen Lehrbetrieb Altenheim haben Examinierte mehr Geld bekommen als die Altenpfleger, ca 250Euro, finde ich schon Frech, dass ich in meiner Qualifikation arbeite weniger verdien als andere, das war 2001, heute arbeite ich selbst in einer Klinik als AP, das beste was mir je passiert ist!
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Ich denke, dass die Bewertung von Krpfl. u. Altenpfleger etwas mit unserem Sozialisationsprozess zu tun hat u. der noch immer vorhandenen gesellschaftlichen Wertigkeit.
Die gesellschaftliche Betrachtungsweise, funktioniert leider auch über die Berufe (Pilot über Müllmann u. Arzt über Krpfl.)
Und wenn wir mal alle ganz ehrlich sind, dann ist selbst in der Pflege, das Denken noch vorhanden, dass ein Krpfl. wertvoller u. besser ist, als ein Altenpfleger.
Wenn ich mal 20 Jahre zurück schaue, dann kann ich mich noch gut daran erinnern, dass die Schwestern der Uni-Klinik, die Nase so hoch getragen haben, dass das Regenwasser rein laufen konnte. Ich war damals nur in einer Fachklinik, halt keine Uni.
Die Schwestern haben ja eigentlich nichts dazu beigetragen, außer dem Faktor "Glück gehabt"
Was will ich eigentlich damit andeuten?
Zumindest möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob wir es nicht noch zu erheblichen Teilen selber sind, die sich das Leben schwer machen.
Die Argumentation des Betriebsrates, würde für mich in diese Schiene passen, wenn sie sicher auch nicht mehr zeitgemäß ist.
Denn die interne Stellenbesetzung sollte doch an den kontinuierlichen Leistungen festgemacht werden.
Die gesellschaftliche Betrachtungsweise, funktioniert leider auch über die Berufe (Pilot über Müllmann u. Arzt über Krpfl.)
Und wenn wir mal alle ganz ehrlich sind, dann ist selbst in der Pflege, das Denken noch vorhanden, dass ein Krpfl. wertvoller u. besser ist, als ein Altenpfleger.
Wenn ich mal 20 Jahre zurück schaue, dann kann ich mich noch gut daran erinnern, dass die Schwestern der Uni-Klinik, die Nase so hoch getragen haben, dass das Regenwasser rein laufen konnte. Ich war damals nur in einer Fachklinik, halt keine Uni.
Die Schwestern haben ja eigentlich nichts dazu beigetragen, außer dem Faktor "Glück gehabt"
Was will ich eigentlich damit andeuten?
Zumindest möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob wir es nicht noch zu erheblichen Teilen selber sind, die sich das Leben schwer machen.
Die Argumentation des Betriebsrates, würde für mich in diese Schiene passen, wenn sie sicher auch nicht mehr zeitgemäß ist.
Denn die interne Stellenbesetzung sollte doch an den kontinuierlichen Leistungen festgemacht werden.
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- Registriert: Fr 23. Apr 2010, 23:44
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Vor einiger zeit bekam ich von meiner schulleitung den tollen satz an kopf geschmissen das wir nicht im altenheim sind, als ich sie fragte wie die betten in der einrichtung hingerichtet werden. Da ich 6 verschiedene varianten kenne als standart ein bett schick zu machen.
Als ich jetzt auf station kam wurde mir auch ganz klar gemacht das ich obwohl ich A+KPH bin, nichts wert bin.
Von einigen schülern aus den höheren stufen wurd ich belächelt.
Ich hab aber auch ein paar schwestern kennen gelernt die keine unterschiede da machen. Es geht also
Als ich jetzt auf station kam wurde mir auch ganz klar gemacht das ich obwohl ich A+KPH bin, nichts wert bin.
Von einigen schülern aus den höheren stufen wurd ich belächelt.
Ich hab aber auch ein paar schwestern kennen gelernt die keine unterschiede da machen. Es geht also
ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Hallo
Fakt ist, dass der Betriebsrat für die Vermittlung zwischen MA und AG da sein sollte, also weder für den Einen noch für den Anderen......
Krankenpflegeausbildung und ALtenpflegeausbildung sind nun mal unterschiedlich geartet, was aus meiner SIcht nichts mit minderer Qualifikation zu tun hat, sondern unterschiedlich den Fokus legen, das ist ja nun mal ein Fakt.
Dass der Betriebsrat eine solch fragwürdige Aussage trifft ist seltsam, denn es wird nicht weiter definiert. Wenn alle Beteilgten sagen, dass es keine HInderungsgründe gibt, weil die fachliche Quali ausreichend ist, müsste der BR des begründen. AUsserdem würde ich mir die gesetzlichen Grundlagen dazu raussuchen, um eine Argumentationsgrundlage zu haben. irgendwo müsste ja definiert sein welche Voraussetzungen die leitende Kraft im Krankenhaus erfüllen muss, daran wäre sich dann zu orientieren ohne sich diskriminiert zu fühlen.
Lg ilios
Fakt ist, dass der Betriebsrat für die Vermittlung zwischen MA und AG da sein sollte, also weder für den Einen noch für den Anderen......
Krankenpflegeausbildung und ALtenpflegeausbildung sind nun mal unterschiedlich geartet, was aus meiner SIcht nichts mit minderer Qualifikation zu tun hat, sondern unterschiedlich den Fokus legen, das ist ja nun mal ein Fakt.
Dass der Betriebsrat eine solch fragwürdige Aussage trifft ist seltsam, denn es wird nicht weiter definiert. Wenn alle Beteilgten sagen, dass es keine HInderungsgründe gibt, weil die fachliche Quali ausreichend ist, müsste der BR des begründen. AUsserdem würde ich mir die gesetzlichen Grundlagen dazu raussuchen, um eine Argumentationsgrundlage zu haben. irgendwo müsste ja definiert sein welche Voraussetzungen die leitende Kraft im Krankenhaus erfüllen muss, daran wäre sich dann zu orientieren ohne sich diskriminiert zu fühlen.
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Hallo.
Eine gewisse Aufregung bei diesem Thema ist aus meiner Sicht verständlich, jetzt hier irgendwelche Theorien an den Haaren herbeizuziehen, weshalb irgendjemand etwas bestimmtes gesagt haben könnten, was dann wiederum über mehrere Umwege zum Themenerstellen gelangt ist, finde ich etwas übertrieben.
Wer sich die Mühe gemacht hat in das Betriebsverfassungsgesetz zu sehen, wird festgestellt haben, dass der Gesetzgeber sechs ganze Gründe nennt, weshalb der Betriebsrat die Zustimmung zu solch einem Vorhaben des Arbeitgebers verweigern kann. Falls der Arbeitgeber wirklich Interesse hat M.Althaus diese Stelle zukommen zu lassen, dann gibt es dazu ganz einfach Wege. Und hier ist der Arbeitgeber gefragt. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers in dieser Angelegenheit vor dem Betriebsrat zu argumentieren.
Für M.Althaus ist das sicherlich im Moment sehr schwer. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht um ihn persönlich geht, sondern es hier einfach um Formalität/ Sachverhalte geht, die ggf. auch ihn schützten.
Eine gewisse Aufregung bei diesem Thema ist aus meiner Sicht verständlich, jetzt hier irgendwelche Theorien an den Haaren herbeizuziehen, weshalb irgendjemand etwas bestimmtes gesagt haben könnten, was dann wiederum über mehrere Umwege zum Themenerstellen gelangt ist, finde ich etwas übertrieben.
Wer sich die Mühe gemacht hat in das Betriebsverfassungsgesetz zu sehen, wird festgestellt haben, dass der Gesetzgeber sechs ganze Gründe nennt, weshalb der Betriebsrat die Zustimmung zu solch einem Vorhaben des Arbeitgebers verweigern kann. Falls der Arbeitgeber wirklich Interesse hat M.Althaus diese Stelle zukommen zu lassen, dann gibt es dazu ganz einfach Wege. Und hier ist der Arbeitgeber gefragt. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers in dieser Angelegenheit vor dem Betriebsrat zu argumentieren.
Für M.Althaus ist das sicherlich im Moment sehr schwer. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht um ihn persönlich geht, sondern es hier einfach um Formalität/ Sachverhalte geht, die ggf. auch ihn schützten.
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Ich habe rund drei Jahre als Altenpfleger den Geschäftsbereich Pflege eines Krankenhauses in NRW geleitet.
Da sollte das für eine STL-Stelle definitiv kein Probelm darstellen.
Da sollte das für eine STL-Stelle definitiv kein Probelm darstellen.
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
§ 92
(2)
Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen.
(2)
Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 1. die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder
Betriebsverfassungsgesetz 26
in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
Ich kann aus dem § 92 (Betriebsverfassungsgesetz)noch nicht einmal Recht ableiten, einem M.Althaus abzulehnen.?
Da es ja scheinbar keine weitere gesetzliche Grundlage gibt, bleibt die Ablehnung, mehr als fragwürdig.
Leider kann M.Althaus nur hoffen, dass es dem AG wirklich wichtig ist, dass er diese Stelle besetzt.
(2)
Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen.
(2)
Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 1. die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder
Betriebsverfassungsgesetz 26
in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
Ich kann aus dem § 92 (Betriebsverfassungsgesetz)noch nicht einmal Recht ableiten, einem M.Althaus abzulehnen.?
Da es ja scheinbar keine weitere gesetzliche Grundlage gibt, bleibt die Ablehnung, mehr als fragwürdig.
Leider kann M.Althaus nur hoffen, dass es dem AG wirklich wichtig ist, dass er diese Stelle besetzt.
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Off-Topic:
Hallo H-Milch.
[quote=""H-Milch""]
Ich kann aus dem § 92 (Betriebsverfassungsgesetz)noch nicht einmal Recht ableiten, einem M.Althaus abzulehnen.?
[/quote]
Das ist nicht weiter verwunderlich, geht es doch bei §92BetrVG um "allgemeine personelle Angelegenheiten".
[quote=""H-Milch""]
Da es ja scheinbar keine weitere gesetzliche Grundlage gibt, bleibt die Ablehnung, mehr als fragwürdig.
[/quote]
Wie kommst Du den auf die Idee? Noch gibt ja §99BetrVG und ggf. §100BetrVG.
Hallo H-Milch.
[quote=""H-Milch""]
Ich kann aus dem § 92 (Betriebsverfassungsgesetz)noch nicht einmal Recht ableiten, einem M.Althaus abzulehnen.?
[/quote]
Das ist nicht weiter verwunderlich, geht es doch bei §92BetrVG um "allgemeine personelle Angelegenheiten".
[quote=""H-Milch""]
Da es ja scheinbar keine weitere gesetzliche Grundlage gibt, bleibt die Ablehnung, mehr als fragwürdig.
[/quote]
Wie kommst Du den auf die Idee? Noch gibt ja §99BetrVG und ggf. §100BetrVG.
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
[/QUOTE]
Wie kommst Du den auf die Idee? Noch gibt ja §99BetrVG und ggf. §100BetrVG.[/OT][/QUOTE]
Moin Thanos
Sicherlich wird in § 99 u. §100 dem Betr.-Rat noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, in die Entscheidung einzugreifen.
Aber letztendlich ist es doch nur ein nochmaliger Spiegel von §92
Wie kommst Du den auf die Idee? Noch gibt ja §99BetrVG und ggf. §100BetrVG.[/OT][/QUOTE]
Moin Thanos
Sicherlich wird in § 99 u. §100 dem Betr.-Rat noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, in die Entscheidung einzugreifen.
Aber letztendlich ist es doch nur ein nochmaliger Spiegel von §92
AW: Altenpfleger im KH in Leitungsposition
Off-Topic:
Hallo H-Milch.
[quote=""H-Milch""]
Moin Thanos
Sicherlich wird in § 99 u. §100 dem Betr.-Rat noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, in die Entscheidung einzugreifen.
Aber letztendlich ist es doch nur ein nochmaliger Spiegel von §92
[/quote]
Das sehe ich zwar etwas anders, aber das ist ja hier auch nicht das Thema.
Vielleicht wäre es für M.Althaus das beste wenn er hier eine qualitativ hochwertige Antwort wünscht auf Schwester Wolfgang zu warten.
Hallo H-Milch.
[quote=""H-Milch""]
Moin Thanos
Sicherlich wird in § 99 u. §100 dem Betr.-Rat noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, in die Entscheidung einzugreifen.
Aber letztendlich ist es doch nur ein nochmaliger Spiegel von §92
[/quote]
Das sehe ich zwar etwas anders, aber das ist ja hier auch nicht das Thema.
Vielleicht wäre es für M.Althaus das beste wenn er hier eine qualitativ hochwertige Antwort wünscht auf Schwester Wolfgang zu warten.
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