Altenpfleger im KH in Leitungsposition

Pflege- und Sozialrecht.
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H-Milch
Beiträge: 61
Registriert: Di 7. Mai 2013, 13:31

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Beitrag von H-Milch »

Vielleicht wäre es für M.Althaus das beste wenn er hier eine qualitativ hochwertige Antwort wünscht auf Schwester Wolfgang zu warten.
[/OT][/QUOTE]

Das ist ein guter Vorschlag u. vieleicht hat auch M.Althaus noch die ein oder andere Info.



hauptstadtpfleger
Beiträge: 395
Registriert: Di 28. Aug 2012, 02:42

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Beitrag von hauptstadtpfleger »

die ausbildung zum altenpfleger ist inhaltlich erheblich anders ausgerichtet, als die zum krankenpfleger. nun kann es sein, dass im zuge der verwässerung der krankenpflegeausbildung es keinen unterschied zwischen den einzelnen ausbildungsgängen mehr gibt... das würde ich den dafür verantwortlichen ambitionierten laien hierzulande durchaus zutrauen...


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IMC
Beiträge: 758
Registriert: Di 8. Nov 2011, 20:33

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Beitrag von IMC »

Ist die Stelle betriebsintern ausgeschrieben worden und hat sich der TE daraufhin beworben ? Ohne Stellenausschreibung,zunächst intern,dann extern,ist eine vakante Stelle nicht zu besetzen. Der BR kann und muss sich die Bewerber anschauen und auf den klar geregelten Ablauf einer Stellenbesetzung achten.
Mit "anbieten" allein is nix,hier fehlen augenscheinlich die Bewerbung(en) sowie die Qualifikation,also worüber wird hier spekuliert ?


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo IMC,

wenn ich den TE richtig verstanden habe geht es um eine interne Bewerbung (s. Eingangsthreat). Er ist als PFK (AP) in der Klinik schon beschäftigt, diese Qualifikation liegt vor und ihm wurde angeboten eine Weiterbildung (Leitung einer Funktionseinheit) zu machen. In meiner Weiterbildung waren AP und GUK zusammen (720 Std.)


Da sich der TE selbst aber gar nicht mehr äussert, frage ich mich, weshalb wir immer noch diskutieren. Generell würde mich allerdings schon interessieren, wie es ausging.

Sophie



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B-Tina :-)
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Beruf: Altenpflegerin, Palliative Care
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Beitrag von B-Tina :-) »

[quote=""sophie""] ... Generell würde mich allerdings schon interessieren, wie es ausging.

Sophie[/quote]

Mich auch.

Als ich während meiner AP-Ausbildung ein KH-Praktikum absolviert habe, fragte ich nur mal interessehalber eine Kollegin, ob ich später auch im KH als Fachkraft arbeiten könne. Antwort: Nein, nur als Hilfskraft.

LG B-)



Oberschwester Hildegard
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Beitrag von Oberschwester Hildegard »

Es ist tatsächlich so: In Hamburg und Bayern darf eine AP nicht als PDL und auch nicht als Leitung einer Station in einem Krankenhaus arbeiten.

Eine AP ist deswegen bis vor das zuständige Bundesgericht gegangen und hat verloren.

Zwar sind AP un KP vor dem Gesetzgeber gleichgestellt aber die Krankenkassen verweigern die Zulassung für Leistungen nach SGB V da nach der Meinung der Hamburger AOK und Anderen die APs dafür nicht geeignet sind. Im deutschen Krankenhausrecht muss es eine ähnliche Regelung geben, leider kann ich im Internet dazu nichts finden.


"Wer schweigt stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren."

hauptstadtpfleger
Beiträge: 395
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

ap und kp sind vor dem gesetzgeber nicht gleichgestellt! den beruf des ap in der heutigen form, inklusive des schutzes der berufsbezeichnung, gibt es erst seit 2000, seit es das altpflg gibt. im unterschied zur krankenpflege zielt die ausbildung zum ap auf die versorgung einer spezifischen altersgruppe der bevölkerung ab.

insofern sind diese einschränkungen vollkommen nachvollziehbar.


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benny34
Beiträge: 437
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Beitrag von benny34 »

[quote=""Oberschwester Hildegard""]Es ist tatsächlich so: In Hamburg und Bayern darf eine AP nicht als PDL und auch nicht als Leitung einer Station in einem Krankenhaus arbeiten.

Eine AP ist deswegen bis vor das zuständige Bundesgericht gegangen und hat verloren.

Zwar sind AP un KP vor dem Gesetzgeber gleichgestellt aber die Krankenkassen verweigern die Zulassung für Leistungen nach SGB V da nach der Meinung der Hamburger AOK und Anderen die APs dafür nicht geeignet sind. Im deutschen Krankenhausrecht muss es eine ähnliche Regelung geben, leider kann ich im Internet dazu nichts finden.[/quote]

Zum Glück wohne ich in Hessen :-)

Ich hatte vor einigen Jahren mal die Idee, nach berlin zu ziehen; da haben diverse Pflegedienste bzgl. meiner "Grundausbildung" (2-jährige AP-Ausbildung 1984) schon gezuckt; der Rest meines Berufsverlaufes (Zusatzquali etc.) interessierte keinen mehr.



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