abrechnugsbetrug

Pflege- und Sozialrecht.
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Lena-Sophie
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abrechnugsbetrug

Beitrag von Lena-Sophie »

hallo miteinander,

ich habe eine frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, meine arbeitgeberin rechnet falsche leistungen ab. wir haben einige pflegehilfskräfte im ambulanten dienst. eigentlich dürfen diese ja nur die grundpflege übernehmen, seit einigen wochen ziehen diese aber auch ats an, bzw aus. auch insulin verabreichen sie mittlerweile. meine chefin hat mit ihnen besprochen, das sie einfach nicht abzeichnen und sie später dann einfach ihr kürzell drunter setzt. ich weiss, das dies sicher kein einzelfall ist, aber wozu sitz ich 3 jahre hinter der schulbank und muss ein examen ablegen wenn am ende doch jeder diese arbeiten machen darf.

wo kann ich diesen betrug zur anzeige bringen?

danke schon mal im voraus...



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johannes
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Beitrag von johannes »

Kann es sein, daß der AG meint, ungerechte Vergütungen auf diese Weise auszugleichen? Wenn ich die Beiträge von Griesuh lese, meine ich zu erkennen, daß die Pflegedienste nicht gerade im Geld schwimmen und so manches Mal die Frage aufkommt, ob die Einnahmen wieder reichen, alle Mitarbeiter zu bezahlen.

Sicher kann man Unrecht nicht mit anderem Unrecht bekämpfen, aber ich denke, das kommt in einer Gesellschaft wie der unseren häufiger vor, als wir ahnen.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Dieses Thema war hier schon ausführlich diskutiert worden.
Gehe mal in die Kopfleiste auf Suchen und gebe ein:
was dürfen pflegehelfer, oder Behandlungspflege us.w.
Dort findest du ausreichend Beiträge zu diesem Thema.
Nur noch einmal so viel dazu:
Einjährig examinierte dürfen in einigen Bundesländern sogenannte geringfügige Behandlungspflege, nach Einweisung, Unterweisung und Dokumentation der Ordnungsgemäßen Erbringung durch eine Pflegefachkraft erbringen.
Dazu gehört: BZ kontrolle, s.c Injektionen, Gabe von vorgerichteten Medikamenten, Salbeneinreibungen, auflegen von Kälteträgern, Kompresstisstrümpfe an/ausziehen ( ATS sind keine Kompressionsstrümpfe der Klasse II und die darf jeder an/ausziehen)

Kompressionsverbände und Wundverbände jeglicher Art sind Tabu.
In den Leistungsbeschreibungen zu den Versorgungsverträgen die zwischen kassen und Pflegediensten abgeschlossen wurden, die eigentlich jeder PDL bekannt sein sollten, wird explizit aufgeführt wer was mit welcher Ausbildung darf.

Schaust du einmal diesen Link, hier steht, gültig für Hessen, wer was mit welcher Ausbildung darf. Solche Leistungsbeschreibungen müsste es auch bei euch geben, der kann jedoch von den hessischen Reglungen abweichen:

http://krankenpflege-gerling.de/downloa ... g_2007.pdf
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 29. Nov 2012, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Johannes wie kommst du denn auf so eine Aussage? Wo soll ich so was geschrieben haben?
Was ich schrieb ist: dass nur das ausgegeben werden kann was auch eingenommen wird.
Das wird bei dir nicht anders sein, oder?
Im Gegensatz zu vielen Pflegeheimen, können die ambulanten PD's die Kundenanfragen kaum befrieden, da es an examinierten Pflegefachkräften fehlt.
Du hast als AG auch eine Verantwortung deinen MA gegenüber und kannst das vorhandene Personal nicht bis zum umfallen malochen lassen.
Auch hast du eine Verantwortung deinen Kunden gegenüber. Beide Seiten werden sehr unzufrieden, wenn einerseits wegen Überlastung des Personals eine Überbelastung auftritt und die Kunden andererseits werden unzufrieden, wenn sie nicht mehr adäquat versorgt werden können.
Also bleibt uns zur Zeit nichts anderes übrig, als Kundenanfragen ab zusagen, da bei diesem Personalmangel eine Versorgung der Kunden nicht mehr gesichert werden kann und eine Überlastung des Personals nicht in Frage kommt.
Ein ambul. PD der in der heutigen Zeit über Auftragsmangel und Mindereinnahmen klagt, bei dem stimmt was nicht.


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Rebecca1969
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Beitrag von Rebecca1969 »

wozu sitz ich 3 jahre hinter der schulbank und muss ein examen ablegen wenn am ende doch jeder diese arbeiten machen darf.

Naja, ich bin nicht jeder. Ich habe ein Jahr intensivst gelernt und das sogenannte kleine Examen abgelegt. Inclusive Prüfung in Theorie und Praxis.
In der Zeit meiner Ausbildung hatte ich entsprechend Praxisanleitung und kann das eine oder andere genauso gut, wie jemand mit dreijähriger Ausbildung. ( bitte nicht falsch verstehen)
Griesuh hat da schon das aufgezählt was dazu gehört, wobei das Spritzen bei uns die Dreijährigen übernehmen. Aber ich messe BZ( was ein Diabetiker theoretisch sogar selbst macht), informiere die Fachkraft und die spritzt.
Beim Anziehen eines Kompressionsstrumpfes, muss man zwar das eine oder andere beachten, aber sowas lernt man als Helfer und ich unterzeichne da auch dafür.
So anspruchslos war zumindest meine Ausbildung nicht. Ich versorge auch PEG's ( was wir in der Schule auch gelernt haben) und habe bereits Blasenspülungen gemacht.
Bei uns läuft das so, dass man das Ok von der Wohnbereichsleitung bekommt, was man eben darf und was nicht.
Wir haben gelernt zu beobachten und wenn es nötig ist eine Fachkraft zu informieren. ( sollte sich der PEG Eingang entzündet haben, halte ich zb Kurz Rücksprache mit der Schichtleitung und dokumentiere das und wie ich vorgehe)
Als Altenpfleger lernt man ja noch viel mehr als das. Deswegen dauert diese Ausbildung ja auch drei Jahre.
Zuletzt geändert von Rebecca1969 am Do 29. Nov 2012, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.


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johannes
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Beitrag von johannes »

@griesuh
dass nur das ausgegeben werden kann was auch eingenommen wird.
nichts anderes meinte ich. Auch weiß ich aus dem Düsseldorfer Bereich, daß oft genug mit Haken und Ösen vorgegangen wird, wenn Du verstehst ... Und was dem einen ein no go ist, ist für den anderen durchaus noch praktikabel.


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doedl
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Beitrag von doedl »

[quote=""Griesuh""]
Einjährig examinierte dürfen in einigen Bundesländern sogenannte geringfügige Behandlungspflege, nach Einweisung, Unterweisung und Dokumentation der Ordnungsgemäßen Erbringung durch eine Pflegefachkraft erbringen.
Dazu gehört: BZ kontrolle, s.c Injektionen, Gabe von vorgerichteten Medikamenten, Salbeneinreibungen, auflegen von Kälteträgern, Kompresstisstrümpfe an/ausziehen ( ATS sind keine Kompressionsstrümpfe der Klasse II und die darf jeder an/ausziehen)

[/quote]

Genau das war die Frage und das ist die Antwort dazu. Also Vorsicht mit Abrechnungsbetrug..........

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Lena-Sophie
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Beitrag von Lena-Sophie »

Ich habe ein Jahr intensivst gelernt und das sogenannte kleine Examen abgelegt. Inclusive Prüfung in Theorie und Praxis.
In der Zeit meiner Ausbildung hatte ich entsprechend Praxisanleitung und kann das eine oder andere genauso gut, wie jemand mit dreijähriger Ausbildung. ( bitte nicht falsch verstehen)
ich rede aber von gänzlich ungelernten kräften. ich weiss was ein einjähriger ausgelernter darf. das meinte ich nicht. bei uns arbeiten 2 ungelernte kräfte die weder das einjährige noch das dreijährige haben. darum geht es mir.

ich glaube auch nicht an fachkräftemangel. aber wenn keine fachkräfte eingestellt werden weil "hilfskräfte" ja billiger sind dann ist es doch kein wunder das behauptet wird es gäbe zuwenig personal. das ist die einfachste ausrede. (nur das so nebenbei)



Alexandra1
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Beitrag von Alexandra1 »

Ungelernte Kräfte dürfen die von dir beschriebenen Behandlungspflegemassnahmen nicht durchführen, wenn deine Chefin im nachhinein kürzelt dann ist das tatsächlich Betrug.Aber mit dem kürzeln alleine ist es ja nicht getan. Dazu müssten dann noch Tourenpläne, Dienstpläne geändert werden um einer Überprüfung durch den MDK/Krankenkassen standzuhalten. Das heisst die ungelernte Kraft darf nicht in Verbindung gebracht werden das sie solche Leistungen erbracht hat.



Nelly
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Beitrag von Nelly »

Hallo,

ich arbeite auch als Einjährige Helferin in einem privaten Seniorenheim. GMBH Bei uns muss oder darf wie man es auslegen soll JEDER Supcutan sprizen Medikamente austeilen wenn sie von der Apoteke gestellt sind. Am Nachmittag oder Mittag stelle ich auch die Tropfen wenn keine Fachkraft bei uns auf station ist. Wir haben drei Wohnbereiche und es ist meistens immer nur eine 1 EXe im Haus wir holen sie dann nur im Notfall normalerweise sollte sie aussteilen und sprizen aber dann muss sie ja die Station von sich verlassen und der andere Helfer ist dann alleine mit 25 BW und muss Essen austeilen eingeben usww. deshalb machen wir es die Helfer egal ob 1 jährig oder nicht denn wir haben im haus nur 4 einjähre sonst naja die Vorher was anderes gemacht haben viele können nicht mal richtig deutsch sind aber auch ganz nett. Wir haben alle einen Zettel unterschrieben das dass Haus abegesichert ist. Private träger zahlen ja teilsweise sehr schlecht. Ich bekomm nur den MIndeslohn mehr nicht. Die Privaten häuser wollen nur gewinn machen auf kosten der BW und dem Personal. aber naja ich denke mal irgendwann wird es besser.



Rasputin
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Beitrag von Rasputin »

Huhu nelly,

du schreibst, dass euer Haus abgesichert ist! Bist du denn auch abgesichert? Das ist eie Böse Falle! Und ihr macht es mit!


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

Alexandra1
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Beitrag von Alexandra1 »

Wo kein Käger ,da kein Richter.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

@ Alexandra1
lese erst einmal diesen Link, bevor du behauptest ungelernte dürfen nicht.

http://krankenpflege-gerling.de/downloa ... g_2007.pdf

Dieser Link führt zu einer Leistungsbeschreibung für behandlungspflege, die als Anlage jeder Pflegeeinrichtung zu den Versorgungsverträgen mit den Kassen beigelegt ist.
Diese Leistungsbeschreibung nennt sich:

Anlage 2b zu § 23 Abs. 3 und § 42 Abs. 1 des Rahmenvertrages über die Häusliche Krankenpflege nach § 132a Abs. 2 SGB V in Hessen vom 01.05.2006
Gültig ab 01.01.2007

Darin geht so gar noch weiter, dass bei bestimmten behandlungspflegerischen Maßnahmen steht: ..... sonstige geeigntet Kräfte !!!!
darunter verstehen die Kassen das was ich schon zu vorgeschrieben habe:

.......dürfen in einigen Bundesländern sogenannte geringfügige Behandlungspflege, nach Einweisung, Unterweisung und Dokumentation der Ordnungsgemäßen Erbringung durch eine Pflegefachkraft erbringen.
Kompressionsverbände und Wundverbände jeglicher Art sind Tabu.

Diese Leistungsbeschreibung kann in einigen Punkten landesspezifische Abweichungen aufweisen.
Deshalb die PDL der Einrichtung nach dieser Anlage: Leistungsbeschreibung fragen. Die sollte eigentlich bekannt sein.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

@Lena-Sophie, du brauchst auch nicht an den Fachgräftemangel glauben. Das ist keine Glaubenssache, der Fachkräftemangel ist Realität.
Es sind zur zeit ca. 30.000 offene Stellen bei den Argen für PFK gemeldet, dem gegenüber stehen gerade einmal 4000 suchende PFK.
Soviel dazu.
Zum anderen auch gänzlich ungelernte dürfen.
Die nennen die Kassen: sonstige geeignete Personen.
Schaue einfach einmal den Link den ich eingestellt habe und lese die beschreibungen.
Dort steht wer was mit welcher Ausbildung an Behandlungspflege erbringen kann.


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Alexandra1
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Beitrag von Alexandra1 »

Das kann man alles drehen und wenden wie man es will .
Es geht bei dem Thema primär darum, das die Chefin der Themstarterin Leistung abkürzelt die sie nicht erbracht hat und Mitarbeiter anweisst Leistungen welche sie eigentlich erbracht haben nicht abzuzeichnen. Das ist Urkundenfälschung und Betrug. So einfach ist das. Und in Baden Würrtenberg herrschen andere Richtlinien als in Hessen. Und die Themstarterin kommt laut ihrem Profil aus Baden Würrtenberg. Und in Baden Würrtenberg geht es rigider zu.



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Rebecca1969
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Beitrag von Rebecca1969 »

Hallo Lena-Sophie,
entschuldige, dann habe ich dich wohl total mißverstanden. Ohne jegliche Kenntnis über die Erkrankungen auf die man trifft finde ich das Vorgehen deiner Chefin gefährlich für die Kunden. Die Frage ist ob eine völlig ungelernte Pflegerin erkennen kann, dass es nötig ist eine Fachkraft oder einen Arzt zu informieren.
Ich nenne als Bsp mal das erkennen einer Thrombophlebitis. Oder, ist ihnen klar ist warum Kompressionsstrümpfe anzieht und wann man das tut( bei entstauten Venen)
Haben die Pflegekräfte denn ausreichend Anleitung bekommen? Das ist es ja auch worauf Griesuh hinaus will.
Außerdem kommt es wohl auch darauf an, bei welchen Bewohnern sie unterwegs sind. Ich habe zb einen Wohnbereich kennengelernt, wo die Diabetikerin geistig fit war und daher selbst wusste wieviel Insulin sie nach dem BZ messen benötigt. Meines Wissens ist das auch rechtlich abgesichert.
Wobei ich froh bin, dass ich nicht in der Situation bin. Für mich gilt das ich genau Bescheid wissen möchte, über das was ich tue. Außerdem denke ich, dass Rasputin recht hat.... Sollte etwas schief gehen, würde ich die Schuld tragen müssen.


Ich bin ein Träumer. Denn ein Träumer ist einer, der seinen Weg nur bei Mondlicht findet, und seine Strafe ist, daß er den Morgen vor der übrigen Welt dämmern sieht.

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Beitrag von Griesuh »

@Alexandra1,
in einem Punkt gebe ich dir recht: Wer Leistungen abzeichnet, die er nicht erbracht hat, betrügt.
Das ist das eine.
Das andere ist,
dass der Thread eröffner meinte diese Hilfskräfte dürfen keine SGB V Leistungen erbringen.

Du gibst an PDL zu sein, kennst du nicht die Anlage zu den Versorgungsverträgen mit den Leistungsbeschreibungen zu SGB V ??

Zu allem anderen verweise ich nochmals darauf:

Darin geht so gar noch weiter, dass bei bestimmten behandlungspflegerischen Maßnahmen steht: ..... sonstige geeigntet Kräfte !!!!
Darunter verstehen die Kassen das was ich schon zu vorgeschrieben habe:

.......dürfen in einigen Bundesländern sogenannte geringfügige Behandlungspflege, nach Einweisung, Unterweisung und Dokumentation der Ordnungsgemäßen Erbringung durch eine Pflegefachkraft, erbringen.Kompressionsverbände und Wundverbände jeglicher Art sind Tabu.

Diese Leistungsbeschreibung kann in einigen Punkten landesspezifische Abweichungen aufweisen.
Deshalb die PDL der Einrichtung nach dieser Anlage: Leistungsbeschreibung fragen. Die sollte eigentlich bekannt sein.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Suselnux
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Registriert: Do 22. Nov 2012, 21:30

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Beitrag von Suselnux »

Hallo,

wende Dich an die Kasse. Die wird dann :) gezielt recherchieren.

LG



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

ich kenne leider nur die regelung in nrw. dort müssen die geeigneten pflegekräfte eine mindestens zweijährige berufserfahrung, einen 160 h dauernden kurs mit prüfung und ein dreimonatiges praktikum in der behandlungspflege nachweisen. ausserdem muss der einsatz dieser geeigneten kräfte separat genehmigt werden.

diese kräfte können bzw. müssen die erbrachten leistungen dann auch abzeichnen.


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

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