abrechnugsbetrug

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Genau so isses.
Aber wie schon gesagt, jedes Bundesland kocht hier seine eigene Suppe.
Deshalb ist es hier gar nicht möglich bundeseinheitliche Aussagen zu treffen.


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hauptstadtpfleger
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AW: abrechnugsbetrug

Beitrag von hauptstadtpfleger »

rechnet sich das eigentlich? ich meine, die einsatzmöglichkeiten sind selbst doch sehr eingeschränkt. tüten die kassen nach genehmigung des einsatzes dann auch mehr für diese pflegekräfte aus?


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpfleger:
Du fragst: rechnet sich das überhaupt?
In Hessen erhält ein PD für das Anziehen der KS Klasse II beider Beine je nach Vertrag ca. 2,68 €, für das Ausziehen der KS beider Beine 1,61€ .
ich denke das bedarf keines weiteren Kommentars.
Und hierbei wird nicht unterschieden ob eine " sonstige", einjährige oder eine 3jährige die Arbeit ausführt.
Die Honorare sind vertraglich mit den Kassen festgelegt.
Um eine Behandlungspflege abrechnen zu können, muss der HA eine Verordnung über die Behandlungspflege ausstellen, aus der die Diagnose, die Dauer der versorgung und die Maßnhmen ersichtlich sein müssen.
der Kunde und der PD unterschreiben die VO. Der PD schickt das ganze an die Kasse zur Kostenbewilligung.
Wird die Kostenübernahme bewilligt, so kann der PD die Leistung direkt mit der Kasse abrechnen.


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Lena-Sophie
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AW: abrechnugsbetrug

Beitrag von Lena-Sophie »

es ist wirklich so, das in anderen bundesländern andere regeln gelten!!!

mir geht es nicht darum wer was darf, sondern das falsch abgerechnet wird und das auf kosten der patienten.

@ Rebecca1969, nein, diese kräfte wissen nicht was sie da tun. sie wurden nicht mal richtig eingearbeitet. sie haben (ohne es böse zu meinen) keine ahnung von thrombosen oder anderen krankheiten. wenn du sie fragen würdest wieso sie die ats anziehen bekommst du keine antwort!



Alexandra1
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Beitrag von Alexandra1 »

Wenn falsch abgerechnet wird, dann ist das wie eingangs gesagt schlicht und einfach Betrug.
Ja da muss ich dir Recht geben,primär ging es dir um den Abrechnungsbetrug, aber mir ist hier auch schon allgemein aufgefallen, das ein Anliegen , das gepostet wird regelrecht von einigen "Stammgästen" zerpflückt wird und auf das ursprüngliche Anliegen nicht mehr eingegangen wird.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Alexandra: hier wird nix von Stammgästen zerpflückt, hier wird nur eindeutig darauf aufmerksam gemacht, dass es mit der Unterstellung von Abrechnungsbetrug, ohne dass das gesetzliche Hintergrundwissen vorliegt und ohne die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kassen u. Pflegeeinrichtungen zu kennen, sowie die Inhalte der Leistungsbeschreibungen mit: wer darf was mit welcher Ausbildung nicht vorhanden sind, der Schuß dieser Unterstellung "Abrechnungsbetrug" sehr schnell nach hinten los gehen kann.

Lena -Sophie: dein Eingangstread war:
ich habe eine frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
meine arbeitgeberin rechnet falsche leistungen ab. wir haben einige pflegehilfskräfte im ambulanten dienst. eigentlich dürfen diese ja nur die grundpflege übernehmen, seit einigen wochen ziehen diese aber auch ats an, bzw aus. auch insulin verabreichen sie mittlerweile. meine chefin hat mit ihnen besprochen, das sie einfach nicht abzeichnen und sie später dann einfach ihr kürzell drunter setzt.

Und genau auf diese deine Aussage hin wurde versucht zu erklären, dass eben Hilfskräfte und auch so genannte gegeignete Personen, je nach Bundesland diese Leistungen sehr wohl erbringen und dementsprechend auch abzeichnen dürfen.
In diesem Punkt sollte sich euere PDL einmal "schnell sehr schlau " machen.

In deinem letzten Beitrag schreibst du :

mir geht es nicht darum wer was darf, sondern das falsch abgerechnet wird und das auf kosten der patienten.

Davon war in deinem Ausgangsthread nie die Rede.

Was wird denn falsch abgerechnet?
Jedenfalls nicht die Leistungen die die Hilfskräfte erbringen dürfen.

Werden Leistungen die nicht erbracht wurden, abgerechnet?
Das geht aus keinem deiner Beiträge hervor!
Das wäre dann eine falsche Abrechnung.

Um von Betrug und oder falscher Abrechnung zu sprechen, muss erst einmal geklärt sein wer was mit welcher Ausbildung darf und wer wann wo und was unterschreibt. Und welche vertraglichen und gesetzl. Vorgaben in dem jeweiligen BUndesland bestehen.
Wie schon gesagt, da sollte sich euere PDL schnellstens schlau machen.

Dass sie für andere Unterschreibt ist wahrlich nicht ok.

Bei deiner Ausgangsfragestellung sehe ich das " vergehen" der PDL -- das auf ihrer eigenen Unwissenheit beruht, dass sie für andere Pflegekräfte Leistungen Unterzeichnet, die sie nicht erbracht hat.
Unterschreiben die Kräfte noch zusätzlich, die diese Leistungen nach den Leistungsbeschreibungen erbringen dürfen ist alles wieder OK.
Also weder Betrug, noch falsche Abrechnung zu lasten des Kunden, denn die Leistungen wurden erbracht.


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FeBarth
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Beitrag von FeBarth »

dir ist aber nicht entgangen, dass die unterschriften gefälscht werden, oder?


€: nein, mir war entgangen, dass es dir nicht entgangen war.



also, wie auch immer: damit ist es wohl ein eindeutiger abrechnungsbetrug, nichwahr ;)

wer was wie erledigen darf, kann, sollte, würde, müsste interessiert hier nicht, weil mit der fälschung der unterschriften spätestens der betrug vollendet gewesen sein dürfte.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

@ Fe Barth:
Liest du diesen meinen Satz: ...Dass sie ( Anmerkung die PDL) für andere Unterschreibt ist wahrlich nicht ok.
FeBarth: genau das was dich nicht interessiert, ist jedoch genau das worauf es ankommt und was die PDL wissen sollte : wer was mit welcher Ausbildung darf.
Dass die PDL unterschreibt ist ein starkes Stück und ihr gehört auf die Nuss.
Aber warum unterschreibt sie für die MA, die diese Leistungen doch erbringen dürfen?
Das ist reines unwissen der PDL.
Von diesem Standpunkt ausgesehen ist es ein Unterschriften- Betrug der PDL.
Es ist jedoch kein Betrug durch Abrechnung falscher Leistungen, was die Thread erstellerin mehrfach betont. ( denn die Lesitungen wurden erbracht),
Wüsste diese PDL was ihre MA's mit welcher Ausbildung dürfen und auch abzeichnen dürfen, hätte sie erst gar nicht auf diese absurde Idee kommen müssen.

Lena-Sophie schreibt jedoch immer davon: dass falsche Leistungen abgerechnet würden!!!!!!
Deshalb noch mal: welche falschen Leistungen ??
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 7. Dez 2012, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.


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FeBarth
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Beitrag von FeBarth »

ja, den hab ich gelesen, siehe mein edit.


ich schließe daraus (aus der vorgehensweise der pdl), dass es sich um hilfskräfte handelt, die diese leistungen eben nicht erbringen dürfen - und ich glaube, ich muss die genauen verträge nicht mal kennen, um sagen zu können, dass s.c. injektionen von hilfskräften ohne entsprechende ausbildung in keinem fall gemacht werden dürfen.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Eben FeBarth.
Und genau das geht alles nicht aus den Beiträgen von Lena-Sophie hervor.
Sie spricht immer nur von "Hilfskräften. je doch wird mit keinem Wort erwähnt welche art von Hilfskraft!!
Auch eine 1 jährig examinierte ist eine Hilfskraft.
Lese einfach nochmal die Leistungsbeschreibung die ich als Link eingestellt habe. So oder ähnlich sieht sie in allen Bundesländern aus.
Dort ist unter anderem bei s.c. gabe angeführt ...... und sonstige geeignete Personen.
was verstehen die Kassen darunter? nach zulesen in den Versorgungsverträgen.

Welche Voraussetzung benötigt so eine " sonstige geeignete Person"?
Sie brauch mind. 160 std. SGB V Kurs für Hilfskräfte, eine PFK muss sich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeit überzeugen und das ganze dokumentieren.
Und dann darf die das, die ungelernte Hilfskraft !!!!
2 x jährlich hat eine Überprüfung der Hilfkraft zur Ausführung der SGB V leistungen zu erfolgen.
Und genau das sollte eine PDL eigentlich wissen.
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 7. Dez 2012, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.


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Alexandra1
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Beitrag von Alexandra1 »

Wenn die Pflegehilfskräfte die erforderlichen Qualifikationen hätten, dann würde die Chefin wohl kaum selber die Leistungen welche die Pflegehilfskräfte erbracht haben kürzeln. Das ist doch logisch. Warum sollte jemand sonst ein derart hohes Risiko eingehen, wenn alles mit rechten Dingen zuginge.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Alexandra1, deine Frage habe ich schon mehr fach beantwortet, ohne dass sie von dir gestellt wurde:

WEIL DIE PDL NICHT WEIß WAS HILFSKRÄFTE DÜRFEN UND WAS NICHT: AUCH WEIS DIESE PDL NICHT WELCHE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SEIN MÜSSEN; DASS HILFSKRÄFTE DIE SO GENANNTE GERINFÜGIGE BEHANDLUNGSPFLEGE ERBRINGEN UND ABZEICHNEN DÜRFEN: Das beruht auf purer Unwissenheit der PDL.


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Alexandra1
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Beitrag von Alexandra1 »

Also Lena Sophie, dann kläre uns jetzt bitte mal auf um was für Pflegehilfskräfte es sich nun handelt:
1) Sind es ungelernte
2) Sind es ungelernte aber mit einem mindest.160Std. Kurs
3) Sind es 1jährige ex. Alten/oder Krankenpflegehilfskräfte

Damit die Spekulatiuonen hier langsam ein Ende haben. Das würde mich jetzt interessieren.Danke.
Von der PDL ist auch nicht die Rede sondern von ihrer Chefin. Es tut mir leid aber unter der Chefin verstehe ich die Inhaberin des Pflegedienstes. Und das ist für mich die Chefin. Und die PDL ist die PDL. Und die Chefin sollte es wissen, es ist ihr Laden für den sie die Verantwortung trägt und zwar nicht nur für ihre Patienten sondern auch für ihre Mitarbeiter. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ich kenne einen Pflegedienst der wegen solcher Machenschaften geschlossen wurde ( war jahrelang am Markt) und obendrauf noch über 100000€ nachzahlen musste wegen Falschabrechnungen.Der ehemalige Inhaber befindet sich heute in der Privatinsolvenz.
Zuletzt geändert von Alexandra1 am Fr 7. Dez 2012, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Alexandra1, diese Frage habe ich Lena-Sophie auch schon gestellt, jedoch bisher ohne Antwort.

Sollten diese von L-S genannten Hilfskräfte gänzlich ohne eine " qualifikation" sein und diese geringfügige Behandlungspflege erbracht haben, und die PDL ( Chefin) wusste über all die angesprochenen Punkte bescheid, somit wäre es in der Tat ein Betrug.
So langsam kommen wir uns näher.

Selbst wenn sie, die gänzlich ungelernten " nur" Grundpflege erbringen würden, müsste ein regelmäßiger Nachweiß über die ordnungsgemäße Erbringung der Pflege durch die Hilfskräfte, durch eine examinierte PFK dokumentiert werden.
Auch würde eine 3 Tagesschulung für Grundpflege für Hilfskräfte , wie sie der BPA anbietet,sicherlich nicht von schaden sein.

Es tut mir leid: Eine Chefin wie du sie beschreibst muss keinerlei Ahnung von Pflge haben.
Sie kann Frisörin sein und ist nun die Geschäftsführerin ihres gegründeten ambul. PD's.
Dann hat die " Chefin" keine einzige Leistung auf einem Leistungsnachweis zu unterschreiben.
Selbst ein Bäcker kann einen Pflegedienst eröffnen. Er muss dann, genau so wie die Chefin, der Zulassungsstelle der Kassen belegen, dass das erforderliche Fachpersonal, PDL, stellvertr. PDL, Pflegefachkräfte mit 3 jährigem Examen mit entsprechender Qualifikation eingestellt hat.
Bei den meisten kleineren ambul. PD's ist die Geschäftsführung ( Chefin/Chef in personalunion gleich auch die PDL des Pflegedienstes.
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 7. Dez 2012, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.


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