Ablehnen der Pflege möglich?

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
Aras
Beiträge: 23
Registriert: So 26. Jan 2014, 19:53

Ablehnen der Pflege möglich?

Beitrag von Aras »

Die zu pflegende Person wiegt 140 kg hat eine dissoziative Identitätsstörung und kann seinen Stuhlgang nicht mehr kontrollieren. In der Wohnung der Person ist überall der Stuhl und stinkt dementsprechend. Zu seiner Persönlichkeitsstörung kommt hinzu, dass er alle PflegerInnen ablehnt und erheblich beleidigt.

Letztens wurde die Person in die Klinik gebracht und dabei wurden u.a. gefährliche Krankheitserreger entdeckt - selbst die Ärzte haben den Patienten widerwillig behandelt.

Man ging davon aus, dass die Wohnung der Person durch den Vermieter gekündigt wird und er nach dem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim kommt.

Leider ist er nach der Behandlung wieder in seine Wohnung gegangen und der bereits gekündigte Pflegevertrag wurde zur Verwunderung des Pflegepersonals erneuert.

Die Person liegt sehr oft auf dem Boden und kann sich nicht selbstständig aufrichten.

Kann man die Pflege des 140 kg Mannes ablehnen wenn man eine zierliche Pflegerin ist? Zudem gab es schon bereits das Problem, dass die Pflegerin die Person aufrichten und dabei hat er den Arm gezogen, sodass anschließend Krankschreibung und Physiotherapie für die Pflegerin notwendig war.

Die Pfleger, die die körperliche Kraft besitzen um zu helfen und früher auch in Bereitschaft waren, haben es schon abgelehnt. U.a. einer mit dem Verweis, dass er jetzt ein Neugeborenes zu Hause hat und darum nicht die Keimgefahr mit nach Hause bringen möchte.

Mir ist bewusst, dass der Pflegedienstleister den Vertrag geschlossen hat und die Verantwortung für die zu pflegende Person übernommen hat. Aber welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es um die Pflege aus sachlichen Gründen abzulehnen?



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Ablehnen der Pflege möglich?

Beitrag von doedl »

Nun, das sind verschiedene Baustellen. Gefährliche Keime... ohne zu wissen, um was es da explizit geht, ist ein Rat nicht möglich.

Grundsätzlich sind Keime kein Grund, Pflege abzulehnen, da es entsprechende Schutzkleidung und Hygienemaßnahmen gibt; Ausnahme wären Schwangere.

140 kg dagegen ist ein "gewichtiges" Argument. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Fürsorgepflicht auch für die physische Gesundheit seiner Mitarbeiter. Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine zweite Pflegeperson einzusetzen, da es sich hier um pflegeerschwerende Umstände handelt.

Eine rechtliche Möglichkeit ist eine Überlastungsanzeige: die Pflegekraft legt schriftlich dar, dass sie die Pflege nicht leisten kann und die Verantwortung für eventuell auftretende Schäden (beim Patienten) nicht übernehmen kann.

Schade finde ich allerdings, dass ein Arbeitgeber erst eins mit der Keule braucht, um seine Verantwortung für seine MItarbeiter zu erkennen.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Aras
Beiträge: 23
Registriert: So 26. Jan 2014, 19:53

AW: Ablehnen der Pflege möglich?

Beitrag von Aras »

Eins vorweg: Ich bin kein Mediziner.

Er hat Wunden in seinen Beinen. Da er seinen Stuhlgang nicht kontrolliert und stets in seinem Sessel wortwörtlich in seinem eigenen Kot sitzt, haben die Keime in den Wunden ein optimales Milieu gefunden und sich entsprechend entwickelt. Soweit ich weiß, sind es "aggressive" e. Coli Bakterien.

Kann man irgendwie den Arbeitgeber auf die zweite Pflegeperson festnageln?
Kann die Überlastungsanzeige auch nur auf einen Patienten beschränken?

Vielen Dank für deine Anwort!



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Ablehnen der Pflege möglich?

Beitrag von Griesuh »

Hier bleibt nur noch die Möglichkeit diesen Fall dem örtl. Seniorenbüro, dem Pflegestützpunkt und dem Gesundheitsamt zu melden.
Diese werden dann aktiv, schalten aller Wahrscheinlichkeit das Amtsgericht ein und es wird eine amtl. bestellte Betreuung geben, die eine Einweisung in eine stationäre Einrichtung veranlassen wird.

Im übrigen hat der AG auch eine Fürsorgepflicht seinen AN gegenüber und muss bei solchen verhältnissen entsprechende Maßnahmen einleiten.

Darf ich mal fragen, warum du für "die Pflegerin", vermutl. deine Mutter, wie du in einem deiner älteren Beiträge erklärst, schreibst?
Kann sie das nicht selbst bewerkstelligen?
Letztesmal wollte sie direkt nach der Ausbildung ( Abschluß in 2015) in die Selbstständigkeit, bzw. sofort nach der Ausbildung Wundmanger werden.
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 6. Nov 2014, 08:25, insgesamt 1-mal geändert.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste