Meine Frage ist, dürfen die Intensivpflegekräfte Dokumentationen während ihrer Arbeitszeit eines Beatmungspatienten schreiben und ihn unbeobachtet lassen.
Dazu kommt, das der Patient eine mobilen Personennotruf "NotrufMobil 3" bei uns dem Verein Chance zum Leben-ALS e.V beantragt hat. Er wird 24 Stunden betreut, möchte aber Privatsphäre haben und daher diesen Notruf. Wir sollen in Vorkasse treten, ist nicht gerade billig und ich denke das die private Krankenkasse das auch nicht bezahlt, da der Pflegedienst in ja nicht aus den Augen lassen darf, da er auch mehrmals täglich abgesaugt werden muss. Ich verstehe die Not, aber wir müssen die Aussgaben auch vor dem Finanzamt rechtfertigen.
Vielen Dank für die Antworten
24 Stunden Intensivpflege bei einem Beatmungspatienten mit ALS
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