verbindliche Handlungsanweisung

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Benutzer 10209 gelöscht

verbindliche Handlungsanweisung

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Bezug : Beitrag "Ja? Nein?"

Wie man Dinge im Betrieb zu erledigen hat, steht im QMHB der jeweiligen Einrichtung.
Nur dieses ist massgebend.
Das im Internet/Forum zu hinterfragen, ist eine gute Chance, sich zu orientieren.
Erhält man hier Verbesserungsvorschläge, sind diese zuerst dem Betrieb vorzulegen. Womöglich werden dann die Standards angepasst. Eine eigenmächtige Abweichung vom QMHB ist grundsätzlich verboten !

Der Dienstweg ist nun mal der einzig richtige.

Findet Frieda



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