Guten Morgen,
bei uns kam gestern die Frage auf, ob Expertenstandards umgesetzt werden müssen wenn Hauswirtschaftskräfte Mahlzeiten zubereiten und anschließend wieder gehen.
Müssen solche Klienten beispielsweise gewogen werden?
sophie
SGB XI Leistungen ambulant
AW: SGB XI Leistungen ambulant
Ja. Sobald ihr Leistungen im Bereich Ernährung vereinbart habt und abrechnet, greift der Expertenstandard. Egal, wer diese Leistungen erbringt (HW oder PDL). Aber Ihr habt ja das Screening zum Ernährungsrisiko. Anhand dessen könnt Ihr entscheiden, ob der Patient 3x wöchentlich oder 3x jährlich auf die Waage krabbelt. Das muss sich natürlich in der Doku (Screening, Maßnahmen- oder Pflegeplan, Vitaldatenblatt und Evaluation) klar nachvollziehen lassen. Sonst: Mecker vom MDK inkl. Punktabzug in der A-Note.
- Griesuh
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- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: SGB XI Leistungen ambulant
Ja, für alle von ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen MÜSSEN Stanadards, bzw die Expertenstandards umgesetzt und ausgearbeitet werden.
Denn das ist die Grundlage eines jeden Handelns.
https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Home ... Auszug.pdf
Denn das ist die Grundlage eines jeden Handelns.
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