zum 1. April 2017 ist im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 EUR gestiegen.
Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei der Beantragung von Sozialleistungen (z.B. Hilfe zur Pflege) nicht berücksichtigt (geschont) wird.
Bitte diese Information an alle weitergeben, die möglicherweise Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragen möchten.
Schonvermögen gestiegen
- doedl
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Schonvermögen gestiegen
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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AW: Schonvermögen gestiegen
[quote=""doedl""]zum 1. April 2017 ist im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 EUR gestiegen.
Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei der Beantragung von Sozialleistungen (z.B. Hilfe zur Pflege) nicht berücksichtigt (geschont) wird.
Bitte diese Information an alle weitergeben, die möglicherweise Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragen möchten.[/quote]
Geil, wer 2600,-- hat, gilt in Deutschland als vermögend.
Wie wird denn "Vermögen" überhaupt definiert?
Bezieht sich das auf das monatliche Einkommen (die Rente z.B.)
oder auf Sparguthaben, Wert eines Autos ect.
Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei der Beantragung von Sozialleistungen (z.B. Hilfe zur Pflege) nicht berücksichtigt (geschont) wird.
Bitte diese Information an alle weitergeben, die möglicherweise Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragen möchten.[/quote]
Geil, wer 2600,-- hat, gilt in Deutschland als vermögend.
Wie wird denn "Vermögen" überhaupt definiert?
Bezieht sich das auf das monatliche Einkommen (die Rente z.B.)
oder auf Sparguthaben, Wert eines Autos ect.
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AW: Schonvermögen gestiegen
[quote=""Angehöriger-2""]
Geil, wer 2600,-- hat, gilt in Deutschland als vermögend.
Wie wird denn "Vermögen" überhaupt definiert?
Bezieht sich das auf das monatliche Einkommen (die Rente z.B.)
oder auf Sparguthaben, Wert eines Autos ect.[/QUOTE]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen
doedl;181971 hat geschrieben:zum 1. April 2017 ist im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 EUR gestiegen.
Schonvermögen ist der Teil des Vermögens, der bei der Beantragung von Sozialleistungen (z.B. Hilfe zur Pflege) nicht berücksichtigt (geschont) wird.
Bitte diese Information an alle weitergeben, die möglicherweise Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege beantragen möchten.
Geil, wer 2600,-- hat, gilt in Deutschland als vermögend.
Wie wird denn "Vermögen" überhaupt definiert?
Bezieht sich das auf das monatliche Einkommen (die Rente z.B.)
oder auf Sparguthaben, Wert eines Autos ect.[/QUOTE]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen
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