Seitd Sdem 1.1.17 gelten andere Bemessungsgrenzen für pflegende Angehörige:
bislang mussten 14 Stunden gepflegt werden, seit 2017 sank diese Stundenzahl auf 10 Stunden pro Woche. Die Pflegezeit muss sich auf wenigstens 2 Tage verteilen. Die Pflegeperson darf keine Altersrente beziehen und nicht mehr als 30 Wochenstunden als Arbeitnehmer beschäftigt sein. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Mein Tipp:
Wer bislang keine Rentenpunkte bekam, weil die Pflegezeit keine 14 Stunden betrug, sollte dies nun bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen. Im Zweifelsfall das MDK Gutachten durchforsten, was dort vom Gutachter an Angehörigenpflegezeit aufgeschrieben wurde.
Rente für pflegende Angehörige
- doedl
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- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Rente für pflegende Angehörige
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Rente für pflegende Angehörige
Sehr gut und wichtig.
Die pflegenden Angehörigen werden über solche Dinge von den Kassen ja nicht informiert. Und wenn, dann in Schreiben, die ein normaldenkender Mensch unmöglich verstehen kann und folgerichtig in der Herd steckt.
Liebe Pflegekräfte im ambulanten Dienst :
Bitte erzählt das den pflegenden Angehörigen Eurer Patienten.
L.G. Frieda
Die pflegenden Angehörigen werden über solche Dinge von den Kassen ja nicht informiert. Und wenn, dann in Schreiben, die ein normaldenkender Mensch unmöglich verstehen kann und folgerichtig in der Herd steckt.
Liebe Pflegekräfte im ambulanten Dienst :
Bitte erzählt das den pflegenden Angehörigen Eurer Patienten.
L.G. Frieda
- Griesuh
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- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Rente für pflegende Angehörige
Tja, leider informieren viele Pflegekassen die Betroffenen nicht über solche positiven Veränderungen. So hat es zumindest den Anschein.
Aber lest einmal weiter:
Nun komme ich wieder auf die Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.
Bei solchen Pflegeberatungsbesuchen, sollte die beratende Kraft, nicht nur Kaffee trinken, was ich leider schon all zuoft selbst erlebt habe und berichtet bekam, sondern die beratende Kraft muss bei diesen Pflegeberatungsbesuchen auch auf die gesetzlichen Veränderungen hinweisen und diese erklären.
Als ich noch aktiv war, gab es bei meinen Pflegeberatungsbesuchen selbst erstellte Infoplätter, auf denen der §§ Wust, die Möglichkeiten und Hilfsangebote sowie mögliche finaziellen Hilfen der Pflegekassen in kurzform verständlich für Laien aufgeführt waren, die den Angehörigen ausgehändigt wurden.
Leider wissen viele pflegende Angehörige nicht, dass diese Pflegeberatungsbesuche gesetzl. vorgeschrieben sind, wenn ausschließlich privat gepflegt wird.
Kürzt die Pflegekasse dann das Pflegegeld, wegen fehlender Pflegeberatungsbesuche, oder sie bekommen ein Erinnerungsschreiben den Pflegeberatungsbesuch bis zum ... nach zu reichen, ist die Verwunderung groß.
Meist hörte ich dann von Angehörigen: das ist aber wohl neu, das hat mir / uns keiner gesagt.
Dann sagte ich immer. zeigen sie mir bitte einmal den Einstufungsbescheid. Und schupps, siehe da im 2 oder 3. Absatz des Einstufungsbescheides steht der Hinweis auf den gesetzl. vorgeschriebenen 37.3 Besuch.
Die Antwort darauf: das habe ich nicht gelesen.
Was folgert daraus?
Es werden die Einstufungsbescheide nur bis zu dem Absatz gelesen: Ab xx.yy.zzzz, Pflegestufe ( jetzt Pflegegrad) sie erhalten ab xx.yy.zzzz Pflegegeld in Höhe von: xyz.
Alle weiteren Absätze bleiben dann zumeist ungelesen, und in diesen folgenden Absätzen sind auch weitere Infos zu Hilfsmittel, Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen, Kurzeitpflege und CO aufgezählt.
Ich persönlich finde es erschreckend, wie wenig pflegende Angehörige sich über dieses Thema selbst informieren und auch die dem pflegebedürftigen zustehende Hilfen anfordern.
Hier besteht noch ein gewaltiger Informationsbedarf.
Und Elfriede dein Anraten:
Und noch ein Nachtrag zu doedl's umfangreicher Info: was nie beachtet wird: stehen im Gutachten mehrere Pflegepersonen, so teilt sich die gesammt ermittelte Pflegezeit, unter den angegeben Pflegepersonen auf, so dass letztendlich keiner eine Beitragszahlung in die Rentenkasse erhält.
Deshalb ist gut zu überlegen und ab zuwägen ob die Angehörigen wirklich 2 oder 3 Pflegepersonen bei der Begutachtung angeben.
Aber lest einmal weiter:
Nun komme ich wieder auf die Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.
Bei solchen Pflegeberatungsbesuchen, sollte die beratende Kraft, nicht nur Kaffee trinken, was ich leider schon all zuoft selbst erlebt habe und berichtet bekam, sondern die beratende Kraft muss bei diesen Pflegeberatungsbesuchen auch auf die gesetzlichen Veränderungen hinweisen und diese erklären.
Als ich noch aktiv war, gab es bei meinen Pflegeberatungsbesuchen selbst erstellte Infoplätter, auf denen der §§ Wust, die Möglichkeiten und Hilfsangebote sowie mögliche finaziellen Hilfen der Pflegekassen in kurzform verständlich für Laien aufgeführt waren, die den Angehörigen ausgehändigt wurden.
Leider wissen viele pflegende Angehörige nicht, dass diese Pflegeberatungsbesuche gesetzl. vorgeschrieben sind, wenn ausschließlich privat gepflegt wird.
Kürzt die Pflegekasse dann das Pflegegeld, wegen fehlender Pflegeberatungsbesuche, oder sie bekommen ein Erinnerungsschreiben den Pflegeberatungsbesuch bis zum ... nach zu reichen, ist die Verwunderung groß.
Meist hörte ich dann von Angehörigen: das ist aber wohl neu, das hat mir / uns keiner gesagt.
Dann sagte ich immer. zeigen sie mir bitte einmal den Einstufungsbescheid. Und schupps, siehe da im 2 oder 3. Absatz des Einstufungsbescheides steht der Hinweis auf den gesetzl. vorgeschriebenen 37.3 Besuch.
Die Antwort darauf: das habe ich nicht gelesen.
Was folgert daraus?
Es werden die Einstufungsbescheide nur bis zu dem Absatz gelesen: Ab xx.yy.zzzz, Pflegestufe ( jetzt Pflegegrad) sie erhalten ab xx.yy.zzzz Pflegegeld in Höhe von: xyz.
Alle weiteren Absätze bleiben dann zumeist ungelesen, und in diesen folgenden Absätzen sind auch weitere Infos zu Hilfsmittel, Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen, Kurzeitpflege und CO aufgezählt.
Ich persönlich finde es erschreckend, wie wenig pflegende Angehörige sich über dieses Thema selbst informieren und auch die dem pflegebedürftigen zustehende Hilfen anfordern.
Hier besteht noch ein gewaltiger Informationsbedarf.
Und Elfriede dein Anraten:
wird ein frommer Wunsch ( Sorry Johannes) bleiben, da sehr viele Pflegekräfte sich mit diesem §§§§§§§ Wust nicht auseinadersetzen und selbst kein Interesse daran zeigen, es wissen zu wollen. Leider.Liebe Pflegekräfte im ambulanten Dienst :Bitte erzählt das den pflegenden Angehörigen Eurer Patienten.
Und noch ein Nachtrag zu doedl's umfangreicher Info: was nie beachtet wird: stehen im Gutachten mehrere Pflegepersonen, so teilt sich die gesammt ermittelte Pflegezeit, unter den angegeben Pflegepersonen auf, so dass letztendlich keiner eine Beitragszahlung in die Rentenkasse erhält.
Deshalb ist gut zu überlegen und ab zuwägen ob die Angehörigen wirklich 2 oder 3 Pflegepersonen bei der Begutachtung angeben.
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 9. Feb 2017, 09:51, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Rente für pflegende Angehörige
Hallo Griesuh,
danke für Deine Ergänzungen.
Hier wäre ein Link zu einer wirklich übersichtlichen Broschüre des Ministeriums für Gesundheit; habe mir die Broschüren in größerer Anzahl schicken lassen und an unsere Patienten, bzw. deren Angehörigen ausgeteilt.
Natürlich LESEN muss man sowas schon; aber auch für die in der Pflegeberatung Tätigen ist die Broschüre gut, weil kurz und knapp.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... id%5D=2899
danke für Deine Ergänzungen.
Hier wäre ein Link zu einer wirklich übersichtlichen Broschüre des Ministeriums für Gesundheit; habe mir die Broschüren in größerer Anzahl schicken lassen und an unsere Patienten, bzw. deren Angehörigen ausgeteilt.
Natürlich LESEN muss man sowas schon; aber auch für die in der Pflegeberatung Tätigen ist die Broschüre gut, weil kurz und knapp.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... id%5D=2899
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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