Pflegeberatung beinhaltet:

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Kirschie
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Pflegeberatung beinhaltet:

Beitrag von Kirschie »

Zum Umfang einer Pflegeberatung nach §7a SGB XI gehört:

-den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
-einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
-auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
-die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
-bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.

Die Pflegekasse trägt die Kosten

Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegekassen wurden beauftragt diese Pflegeberatung durchzuführen. Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigene Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte.

Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben. Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und müssen eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI machen.

Quelle: curendo


Was ist ein Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
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Wer Pflegegeld der Pflegestufen 1-3 erhält, wird durch anerkannte Beratungsstellen oder einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten. Auch Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, können diese Beratung wahrnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege.

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei der Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich einmal und bei der Pflegestufe III vierteljährlich einmal ein solcher Beratungseinsatz durchgeführt. Der Pflegebedürftige hat das Recht selbst zu bestimmen, wer diesen Beratungseinsatz durchführt. Er kann den Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstelle seiner Wahl mit diesem Beratungseinsatz beauftragen. Der Pflegedienst muss den Beratungseinsatz dokumentieren und die Dokumentation an die Pflegekasse senden.

Das Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. Werden bei diesen Beratungseinsätzen schwerwiegende Fehler festgestellt, wie z. B. systematische Vernachlässigung oder auch ein Dekubitus, hat die Pflegekasse das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umzuwandeln. In den Beratungseinsätzen können folgende Fragen geklärt werden:

Wie sieht der mögliche Pflegeablauf aus?
Welche Vergütungen gewähren die Pflegekassen?
Wie verändert sich der Tagesablauf durch die Pflege zu Hause?
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt?

Beratung ist kostenlos

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Also bezahlen Sie niemals dem Pflegedienst einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGb XI.

Quelle: Curendo

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekassen sollen Schulungskurse unentgeltlich für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Das legt Paragraph 45 des Elften Sozialgesetzbuches (§ 45, SGB XI) fest, um „soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken”. Die Kassen „beauftragen” dafür Institutionen, Vereine und Pflegedienste, mit denen sie entsprechende Rahmenvereinbarungen treffen, damit die einheitliche inhaltliche Gestaltung und Qualität der Kurse gewährleistet ist.

Zwar ist dieses Gesetz nicht neu – es existiert seit 2002 mit der Einführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes – ambulante Pflegedienste aber zum Beispiel haben solche Angebote seitdem nur allmählich entwickelt. Inzwischen gibt es in jeder Region verschiedene Kursprogramme und Anbieter

In den Pflegekursen werden pflegende Angehörige informiert über

Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden
Rücken schonende Transfer-Methoden (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
Ernährung und Vorbeugung (z.B. Dekubitus-Prophylaxe)
Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen
Pflegeversicherung und Recht.

Die Teilnehmer können sich

Anregungen und Tipps für ihre spezielle häusliche Situation holen
über ihre persönlichen Probleme innerhalb der Pflegesituation sprechen
sich mit ebenfalls Betroffenen austauschen
Versagensängste abbauen
verschiedene Entlastungsangebote kennen lernen.

Pflegekurse in ambulanten Pflegediensten

In den Regionalbüros der Krankenkassen erhalten pflegende Angehörige ein Verzeichnis mit ambulanten Pflegediensten, die Pflegekurse anbieten. Schulungen finden in den Pflegediensten statt und müssen mindestens 12 Einheiten von je zwei Stunden umfassen.
Pflegedienste übernehmen für die Teilnehmer die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen während der Schulungsstunden. Hat der Pflegebedürftige eine der drei Pflegestufen, rechnet der Dienst diese Leistung im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege direkt mit den Pflegekassen ab. Wer nämlich einen „eingestuften” Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) und kann sich bis zu 28 Tage pro Jahr vertreten lassen, das geht eben auch stundenweise.
Pflegekurs-Angebote von Vereinen und Initiativen

Die Deutsche Alzheimergesellschaft beispielsweise bietet Angehörigen eine Schulungsreihe, in der sie alles erfahren über den Verlauf der Alzheimer-Krankheit, über Pflegeversicherung und Entlastungsangebote und über rechtliche Themen.

Die Gesellschaft sucht außerdem so genannte Multiplikatoren, also Interessierte, die ihr 2003 mit dem Oskar-Kuhn-Preis ausgezeichnetes Schulungsprogramm durchführen. Dafür stellt sie umfangreiches Material bereit – Plakate, DVDs und Handouts. Über aktuelle Veranstaltungstermine informieren jeweils die regionalen Mitgliedsgesellschaften.

Ein weiteres Beispiel: Um Hilfsangebote für die Betroffenen zu bündeln, haben die Pflegeberater Martin Moritz & Martin Burka in Hamburg ein Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, das ein Kursprogramm zu allen Themen rund um die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger bietet.

In ihrer Angehörigenschule arbeiten sie eng mit Krankenhäusern, Krankenkassen und einem Beratungszentrum für Wohnraumanpassung zusammen und bieten daneben auch Beratung in ihren Büros, Schulungen zu Hause und im Krankenhaus. Kostenfrei sind die Angebote, wenn der zu Pflegende bereits eine Pflegestufe hat oder sie beantragt hat.
Pflegekurse als psychische Unterstützung für Angehörige

Pflegende Angehörige sind oft überlastet, erschöpft und ausgelaugt. Ihre Gesundheit ist durch Schlafmangel, tägliches Heben und Stützen gefährdet, ihr seelisches Gleichgewicht bedroht. Erschöpfung ist denn auch der am häufigsten genannte Grund dafür, dass sie das Angebot für Pflegekurse gar nicht in Anspruch nehmen – oder nur schwer dazu zu bewegen sind, daran teilzunehmen. Zudem glauben die meisten Pflegenden, über Pflege inzwischen alles Notwendige zu wissen, oder sie möchten ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen.

Dabei bestätigen die Teilnehmer von Pflegekursen, wie sehr sie von den dort vermittelten Inhalten profitiert haben. Aber vor allem der Austausch mit den anderen Betroffenen hat ihnen geholfen, mit ihrer schweren Aufgabe besser zurechtzukommen. Nicht selten entwickeln sich unter den Teilnehmern auch Freundschaften oder es entstehen im Anschluss an Kurse regelmäßige Gesprächsrunden, Selbsthilfegruppen und Stammtische.

Außer Krankenkassen geben auch Pflegestützpunkte, Seniorenzentren und Seniorenbüros Auskunft über Veranstaltungstermine für Pflegekurse in jeder Region.

Quelle: Das Pflegeportal

Habt Ihr dazu Fragen??


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
Pflegeberatung

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Griesuh
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AW: Pflegeberatung beinhaltet:

Beitrag von Griesuh »

Tolle Werbung für dein Unternehmen.


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Kirschie
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AW: Pflegeberatung beinhaltet:

Beitrag von Kirschie »

Hallo Griesuh,
auch diese, wohl als Kritik gemeinte, Antwort nehme ich ernst. :)

Ich wurde von Christel gefragt, ob ich hier am Forum teilnehme. Was ich gerne mache, um Angehörigen zu helfen.

Ich bin jetzt gerade noch in einer Festanstellung, stehe aber gerade im Genehmigungsverfahren als Pflegeberaterin mit den KK, gemäß den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes nach §7a SGB XI, damit ich Angehörige auf Kosten der Pflegekassen beraten kann.

Ich habe sehr lange gepflegt (ambulanter Wachkomabereich, langjährige Pflege der eigenen Pflege) und bin jetzt körperlich sehr erschöpft. Ich möchte aber immer noch helfen, jetzt mit meinem Wissen aus langjähriger Erfahrung. Ich habe mit meiner Zusatzqualifikation so einen Weg gefunden, für die Pflege noch nützlich zu sein.

Es geht immer irgendwie weiter.

Mich würde interessieren, warum du hier diese Antwort so geschrieben hast? Sitzen wir nicht Alle in einem Boot?


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
Pflegeberatung

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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Schön.
dann aber stelle diese Infos doch in Angehörigenforum ein. denn dort gehören sie hin.


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Kirschie
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AW: Pflegeberatung beinhaltet:

Beitrag von Kirschie »

Das hier ist doch ganz klar ein Thema bezüglich der Pflegeberatung :confused: :confused:


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
Pflegeberatung

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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Genau das meine ich: Pflegeberatung ist ein Thema für Angehörige.
Warum ich meine Antwort : Tolle Werbung, so geschrieben habe liegt doch auf der Hand.

Du offeriest hier deine Dienste als Pflegeberaterin an :
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Und dass wir alle in einem Boot sitzen ist auch klar.
Nur mir kommen deine "Infos" hier doch mehr als Belehrung denn als Rat an. Sie sind so formuliert, dass kaum eine Antwortmöglichkeit besteht, sondern sie kommen bei mir als von dir festgestellte Tatsache rüber.

Sorry nicht böse gemeint.
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 6. Jan 2017, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.


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fmh
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AW: Pflegeberatung beinhaltet:

Beitrag von fmh »

@Griesuh:
curendo (siehe Quelle) ist wohl kaum Kirschies Unternehmen! Sicherlich hätte der Text angepasst werden können, man kann aber auch einfach die Quelle beachten und den naheliegenderen Schluss ziehen...

@alle:
Kirschie ist Moderatorin im Team Pflegenetz und die Wahl des Unterforums obliegt ihr. Sie handelt in unserem Sinne, wenn sie hier Informationen postet und für pflegende Angehörige können diese in jedem Fall interessant und hilfreich sein. Fachliche Diskussionen über den Inhalt sind selbstverständlich erwünscht, generelle Diskussionen, bspw. über das gewählte Unterforum oder allgemein über die gewählten Themen sind unnötig.

Beste Grüße
fmh
Zuletzt geändert von fmh am Fr 6. Jan 2017, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hoffentlich verständlicher formuliert...


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